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Parken ohne Kennzeichen vor der Zulassungsstelle?

Themenstarteram 11. Dezember 2012 um 8:42

Hallo!

Ich möchte mein Auto an meinem neuen Wohnort ummelden, das heißt es müssen/sollen neue Kennzeichen ran. Für die Ummeldung müssen ja die bisherigen Kennzeichen zur Entstempelung vorgelegt werden. Darf man denn vor der Zulassungsstelle einfach so ohne Kennzeichen parken? Das Auto ist zugelassen und versichert, nur das die dies aussagenden Kennzeichen eben nicht am Auto, sondern mit mir im Wartezimmer der Zulassungsstelle sind, was ja von Polizei, Politessen und sonstigen Anschwärzern nicht erschichtlich ist.

Beste Antwort im Thema

Sicherlich ist das möglich !

Es ist jederzeit nachweisbar, dass man just das Fahrzeug umgemeldet hat. Keine Politesse oder auch Polizei wird dageben etwas machen können. Ich glaube auch kaum, dass eine von dem genannten Personenkreis so du.... ist.

Selbst wenn eine von den genannten Personen ein Verfahren eröffnen würde, müsste dies wieder zuück genommen werden, weil, wie Du ja selbst schon geschrieben hast, die Schilder zwangsläufig zur Entwertung vorzulegen sind.

Einzige Allternative, die Schabearbeiter der Zulassungsstelle bemühen sich bei jeder Zulassung/Außerbetriebsetzung, bei der Schilder zu entwerten sind nach draußen und machen das vor Ort :D

Nette Grüße

Rolf

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am 17. Dezember 2012 um 13:56

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Zitat:

Original geschrieben von Prijnce

Liegt wohl im Ermessen der entsprechenden Politesse bzw der ***edit Mod***, denn wenn man zb ausschließlich an der Straße parken kann/muss, wäre die Strafe theoretisch gerechtfertigt.

Bei uns gäbs dafür 100%ig Sanktionen.

Sorry, aber das glaubt Dir keiner !

In diesen Momenten gibt es keine Ordnungsstrafen, der Gesetzgeber schreibt ja sogar vor, das die Kennzeichen vorzulegen sind. Allein bei einer Außerbetriebsetzung ist das der Fall. Hier ist es sogar erlaubt mit den Fahrzeug zur Zulassungsstelle zu kommen und anschl. auch noch eine Bestimmungsfahrt zu machen, die innerhalb des Kreisen/Stadt max. anl. Kreis oder Stadt ist.

Ich glaube kaum, dass Du dein Fahrzeug auf den Rücken schnallst und es mit in die Zulassungsstelle nimmst, oder ?;) und wenn es sogar der Gesetzgeber eine Erlaubnis erteilt mit dem Fahrzeug vorzufahren, wird er sicherlich keine Saktionen durchführen, wenn klar zu beweisen ist, dass sich der Halter kurzfristig zur Erledigung im SVA aufhält.

Wenn dem so wäre, dass werde ich Morgen unsere Bußgeldstelle darauf aufmerksam machen, dass jede Menge Owig´s eingeleitet werden müssen, weil etwa 10.000 Fahrzeuge im Jahr bei uns in der Zulassungsstelle außer Betrieb gesetzt werden. Davon stehen sicherlich 7000 ohne Schilder kurzzeitig im öffentlichen Verkehrraum !!!

Solange die Zulassungsstelle (wie beispielsweise die Niederlassungen in unserem Gebiet) keine eigenen Parkplätze hat, ist es rechtlich gesehen ein Verstoß gegen die StVO. Schließlich könnte man das Auto zu Hause lassen und nur mit den Schildern kommen.

Nur ist das eben Auslegungssache des jeweiligen Kontrollierenden. Ich habe hier schon ein Knöllchen für Falschparken bekommen, weil ich zum Telefonieren rechts rangefahren bin und eine knappe Minute im eingeschränkten Halteverbot stand. Wundern würds mich daher nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Prijnce

Zitat:

 

Solange die Zulassungsstelle (wie beispielsweise die Niederlassungen in unserem Gebiet) keine eigenen Parkplätze hat, ist es rechtlich gesehen ein Verstoß gegen die StVO. Schließlich könnte man das Auto zu Hause lassen und nur mit den Schildern kommen.

Und was macht man dann hier.

 

Auszug aus der HP unserer Zulassungsstelle:

 

Neuanmeldungen und Umschreibungen von allen Fahrzeugen innerhalb des Landkreises sowie Umschreibungen von außerhalb in den Landkreis

Bitte beachten Sie:

folgene Gebrauchtfahrzeuge müssen vorgefahren werden:

1) Gebrauchtfahrzeuge mit einem Zeitwert von über 30.000 €, bei denen es sich umeinen Halterwechsel mit gleichzeitigem Wechsel des Zulassungsbehördenbezirkes handelt und die HU länger als sechs Monate zurück liegt. Liegt die letzte HU unter 6 Monaten, so ist keine Identifizierung nötig

2) Diese 30.000 € - Zeitwert-Regelung betrifft auch gebrauchte Fahrzeuge neueren Datums, bei denen noch keine Hauptuntersuchung erforderlich war.

 

Und wie macht man das ohne das Fahrzeug mit auf die Zulassungsstelle zu nehmen ?

Glaube nicht, daß der Service so weit reicht daß sie zu Dir oder mir nach Hause zum überprüfen kommen. :p

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Zitat:

Original geschrieben von Prijnce

 

Solange die Zulassungsstelle (wie beispielsweise die Niederlassungen in unserem Gebiet) keine eigenen Parkplätze hat, ist es rechtlich gesehen ein Verstoß gegen die StVO. Schließlich könnte man das Auto zu Hause lassen und nur mit den Schildern kommen.

Und was macht man dann hier.

Auszug aus der HP unserer Zulassungsstelle:

Neuanmeldungen und Umschreibungen von allen Fahrzeugen innerhalb des Landkreises sowie Umschreibungen von außerhalb in den Landkreis

Bitte beachten Sie:

folgene Gebrauchtfahrzeuge müssen vorgefahren werden:

1) Gebrauchtfahrzeuge mit einem Zeitwert von über 30.000 €, bei denen es sich umeinen Halterwechsel mit gleichzeitigem Wechsel des Zulassungsbehördenbezirkes handelt und die HU länger als sechs Monate zurück liegt. Liegt die letzte HU unter 6 Monaten, so ist keine Identifizierung nötig

2) Diese 30.000 € - Zeitwert-Regelung betrifft auch gebrauchte Fahrzeuge neueren Datums, bei denen noch keine Hauptuntersuchung erforderlich war.

Und wie macht man das ohne das Fahrzeug mit auf die Zulassungsstelle zu nehmen ?

Glaube nicht, daß der Service so weit reicht daß sie zu Dir oder mir nach Hause zum überprüfen kommen. :p

Hallo,

Dein guter Beitrag kann durchaus auch noch erweitert werden :)

http://stadt.gelsenkirchen.de/.../Vorfuehrpflicht_von_Fahrzeugen.asp

http://www.muehlheim.de/zulassung-fahrzeugvorfuehrung.html

http://www.landkreis-ravensburg.de/.../index.html

http://www.vulkaneifel.de/.../1095-vorfuehrpflicht-von-fahrzeugen

http://kreis-unna.de/.../vorfuehrpflicht.html

http://www.koenigswinter-direkt.de/.../

http://www.lahn-dill-kreis.de/.../vorfhrpflichtfrfahrzeuge.html

http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm#6

Identifizierung von Fahrzeugen

Die Liste kann auch noch weiter gehen...........

Nabend zusammen,

Hab das schon immer und in jeder Stadt bei jeder Ummeldung so gemacht. Morgens früh zur Zulassungsstelle, alte Kennzeichen ab und dem regulären Gang folgen. Fertig.

Dauerte übrigens inkl. Prägen noch nie länger als 10-15 minuten, vorbereitung und püktliches Aufstehen sind vorraussetzung ;)

Wo kein Kläger, da kein Richter.

am 17. Dezember 2012 um 20:58

Für so ein Knöllchen wäre ich durch alle Instanzen gegangen.

Ja genau...:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

am 18. Dezember 2012 um 10:14

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Zitat:

Original geschrieben von Prijnce

 

Solange die Zulassungsstelle (wie beispielsweise die Niederlassungen in unserem Gebiet) keine eigenen Parkplätze hat, ist es rechtlich gesehen ein Verstoß gegen die StVO. Schließlich könnte man das Auto zu Hause lassen und nur mit den Schildern kommen.

Und was macht man dann hier.[...]

Wenn man das Auto schon explizit vorfahren muss, wird wohl der Zuständige Beamte der Behörde bei der Ummeldung ohnehin erst mal mit rauskommen, um sich das Fahrzeug anzusehen.

 

Zitat:

Für so ein Knöllchen wäre ich durch alle Instanzen gegangen.

Für ein 5€ Parkticket?

Zitat:

Original geschrieben von Prijnce

Zitat:

Für so ein Knöllchen wäre ich durch alle Instanzen gegangen.

Für ein 5€ Parkticket?

Natürlich! Er hat doch bestimmt ne Rechtsschutzversicherung, da muss man doch keine Nagst vor den Kosten haben!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

 

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von Prijnce

 

 

Für ein 5€ Parkticket?

Natürlich! Er hat doch bestimmt ne Rechtsschutzversicherung, da muss man doch keine Nagst vor den Kosten haben!

aber er hat so wenig zeit, dass er nichtmal geschwindigkeitslimits einhalten kann....woher nimmt er die zeit, 5€ zurückzuklagen ?

das muss er nämlich alleine tun, oder welcher anwalt soll ihm dabei helfen ???

Zitat:

Original geschrieben von Prijnce

Zitat:

Für so ein Knöllchen wäre ich durch alle Instanzen gegangen.

Für ein 5€ Parkticket?

Naja, bald muss er ja 10 Euro dafür zahlen. ;):D Er hat sogar einen eigenen Thread dazu eröffnet.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Unser Landkreis hat eine Durchmesser ( in der Länge) von ca. 45 km. Ländliche Gegend, wenig öffentl. Verkehrsmittel, wie soll dass denn immer gehen, ohne mit dem Fahrzeug vorzufahren ?

mit dem von deiner frau/schwester/vater/mutter/bruder/kumpel/chef oder taxi, bus, fahrrad oder zu fuss, mit dem hubschrauber, dem privatflugzeug, mit dem fallschirm abspringen, mit dem u boot hinfahren, hinsegeln, mit dem space shuttle landen oder für ganz faule: es den versicherungsfachverkäufer machen lassen! nur aus bequemlichkeit zu sagen "es geht net anders" is eben komplett daneben.

ein kfz auf öffentlichem grund HAT ein kennzeichen zu haben. FERTIG AUS! ich versteh die duskusion garnet. im zweifelfall wird der wagen eben mittels kkz vorgefahren, den irgendwie muss der wagen ja auch zu dme gekommen sein der ihn zulassen will. eine möglichkeit gibts IMMER.

bin die Tage, mit polizeilichem Segen, mit nur einem Kennzeichen

von Bremen nach Hannover gefahren.

Heckkennzeichen wurde über nacht geklaut,

Anzeige bei der Polizei,

"das Aufnahmeprotokoll mit Tagebuchnummer reicht

völlig falls Sie von Kollegen angehalten werden"

" Sie sollten aber im Laufe der Woche zur Zulassungsstelle

betreffs neuer Kennzeichen"

Info am Rande:

neue Kennzeichen erforderlich,

da alten zur Fahndung ausgeschrieben,

kostet alles in allem ~100Euro

Alles schön und gut. Nur verlangen einige Zulassungsbezirke das Autos aus einem anderen Zulassungsbezirk bei der Ummeldung vorgeführt werden müssen, sprich man muß in diesem Falle mit dem Auto zur Zulassungsstelle fahren und dann steht die Kiste halt auch mal Minuten bis Stunden ohne Kennzeichen rum, einige Zulassungestellen haben ja Abläufe wie aus dem frühen letzten Jahrhundert welche eine  Angelegenheit die woanderst keine Viertelstunde dauern zu einer Tagesbeschäftigung machen.

am 20. Dezember 2012 um 0:08

Zitat:

Original geschrieben von StevieMUC

Zitat:

Original geschrieben von Prijnce

 

Für ein 5€ Parkticket?

Naja, bald muss er ja 10 Euro dafür zahlen. ;):D Er hat sogar einen eigenen Thread dazu eröffnet.

10€? Bei uns in der Tickethochburg Ulm sinds 25.

Komme ich heute nach ner 12h Schicht an mein Auto und seh ein Knöllchen... Falschparken? What the fuck? Ich fahr grübelnd los und seh dann im Wegfahren die entsprechenden Schilder. Die morgens noch nicht da standen - die haben im Ernst eine Parkverbotszone eingerichtet, Schilder aufgehängt und noch am selben Tag Tickets verteilt. Alles während ich mit dem Dienstfahrzeug ca 100km entfernt gewesen bin. Hatten hier nicht einige behauptet, dass es übertrieben wäre, die Mitarbeiter des Ordnungsamtes mit den Arbeitnehmerinnen zu vergleichen, die gegen einen gewissen Obulus den Beischlaf mit Männern vollziehen?

Sorry, aber bis zum heutigen Tag hatte ich noch nie ernsthaft das Verlangen einer Frau alle Knochen im Leib zu brechen... Und das Schlimmste daran ist, dass es trotzdem nur 25€ sind, da lohnt es sich nicht mal ernsthaft dagegen vorzugehen. :rolleyes:

Auch wenn es offtopic ist: Wenn die Schilder da am Morgen noch nicht standen, würde ich auch ein kleines Ticket nicht zahlen.

Zum Rest Deines Beitrages setze ich mich lieber auf die Finger...

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