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Parken links und rechts neben einer PKW-Einfahrt

Themenstarteram 10. April 2024 um 9:34

Hallo Allerseits,

ich habe immer wieder damit zu kämpfen, dass PKW´s, direkt links und recht, neben meiner Einfahrt, parken, teilweise parken sie sogar ein paar cm in die Einfahrt hinein, sodass ich erst gar nicht hinein fahren kann.

Ich habe versucht mich im www schlau zu machen, wenn ich richtig interpretiere gibt es neben einer Privateinfahrt keine Regelung, außer, dass ein PKW daneben so abgestellt sein mus, dass besonders beim herausfahren aus der Einfahrt, genug Sicht vorhanden sein muss, damit es zu keiner Gefährdung mit rollendem Verkehr kommen kann.

Was meint Ihr? ich sende einmal ein Bild meiner Einfahrt mit.

Gruß Bettina

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46 Antworten

Fahr rückwärts auf deinen Stellplatz. Dann wird die Sache schonmal einfacher. Die seitliche Sichteinschränkung kommt durch deine Hecken. Parken auf der öffentlichen Straße ist biss an die Einfahrt heran sicherlich unproblematisch. Wenn du gegenüber einen Verkehrsspiegel aufstellen dürftest, dann würdest du die Situation auf der Straße auch sehr gut sehen können. Mit zwei W-Lan Kameras an der Ausfahrt und einem Bildschirm dazu im Auto würde das auch gehen.

Interessant, was die TE alles machen soll und was sie alles kaufen soll. Bis jetzt haben wir:

- 2 Smarts kaufen

- ein eigenes Auto draußen an den Rand stellen

- Hecke stutzen

- je 50 cm von der Hecke wegnehmen

- Zick-Zack-Linie beantragen

- 2 Pflanzkübel hinstellen

- ggü. einen Verkehrsspiegel aufstellen

- 2 WLAN-Kameras an der Ausfahrt aufstellen und dazu einem Bildschirm im Auto montieren

Ich selbst würde gar nichts machen, weil die Bilder eine ganz normale Situation zeigen.

Die bescheidenen Sichtverhältnisse durch die Hecke sind tatsächlich selbst verschuldet. Aber offenbar geht es gar nicht um die Sicht.

Der hineinragende Pkw auf dem zweiten Foto geht m.E. gerade noch in Ordnung. Weiter dürfte er nicht mehr in die Einfahrt hineinragen, aber da das Ganze offenbar in ländlichem Gebiet ist, könnte ein kurzes Gespräch mit dem Nachbarn die Angelegenheit schneller erledigen als die oben aufgeführten "schweren Geschütze".

Ich finde die Ausfahrt/Einfahrt auch mit den parkenden Autos dort breit genug, und da gegenüber niemand parkt und das Wiesengelände im "Notfall" auch befahrbar wäre, sehe ich nicht wirklich ein grosses Problem. Und da ein- oder zweimal rangieren müssen zumutbar ist...

Ich kenne unzählige Ein-/Ausfahrten wo es deutlich enger zugeht.

Zitat:

@Bettina1 schrieb am 10. April 2024 um 12:47:45 Uhr:

 

Ich habe momentan nur dies. Rechts und Links stehen die PKWs so. Und wenn ich links raus möchte muss Laternenfahl noch berücksichtigen.

Also Laternenfahl versetzen ;)

Sorry, es mag ja von der Tiefe täuschen, aber für mich sieht das aus als würde man mit vielen PKW in einem Zug links rum können ohne mit der Schnauze auf grün, damit an die Laterne, kommen.

 

Ich würde in jedem Fall auch die Hecke re/li mächtig kappen. Hatte vergleichbares mal an meiner Garagenzufahrt gemacht .... mit spürbaren Erfolg.

Augenscheinlich ist die Einfahrt doch über 3m breit. Selbst wenn jemand etwas in die Einfahrt hineinparkt, sehe ich nicht, wieso das bei der Einfahrt problematisch sein soll. Sollte für einen PKW ohne jedes Rangieren möglich sein.

Üben, üben, üben. Und wie Paule schon schrieb, rückwärts aufs Grundstück - oder dort eine Wendemöglichkeit schaffen.

Die Idee die Hecke zu stutzen ist "kurzfristig" keine Lösung:

"Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, zwischen dem 1. März und 30. September größere Schnittmaßnahmen an Hecken vorzunehmen. Diese Vorschrift dient vor allem dem Schutz heimischer Tiere wie Vögel."

Ausgraben wäre auch in der Schutzzeit möglich. Ein Formschnitt auch.

Themenstarteram 11. April 2024 um 6:00

Zitat:

@Rockville schrieb am 10. April 2024 um 14:29:44 Uhr:

Interessant, was die TE alles machen soll und was sie alles kaufen soll. Bis jetzt haben wir:

- 2 Smarts kaufen

- ein eigenes Auto draußen an den Rand stellen

- Hecke stutzen

- je 50 cm von der Hecke wegnehmen

- Zick-Zack-Linie beantragen

- 2 Pflanzkübel hinstellen

- ggü. einen Verkehrsspiegel aufstellen

- 2 WLAN-Kameras an der Ausfahrt aufstellen und dazu einem Bildschirm im Auto montieren

Ich selbst würde gar nichts machen, weil die Bilder eine ganz normale Situation zeigen.

Die bescheidenen Sichtverhältnisse durch die Hecke sind tatsächlich selbst verschuldet. Aber offenbar geht es gar nicht um die Sicht.

Der hineinragende Pkw auf dem zweiten Foto geht m.E. gerade noch in Ordnung. Weiter dürfte er nicht mehr in die Einfahrt hineinragen, aber da das Ganze offenbar in ländlichem Gebiet ist, könnte ein kurzes Gespräch mit dem Nachbarn die Angelegenheit schneller erledigen als die oben aufgeführten "schweren Geschütze".

@ all...Vielen Dank für die vielen interessanten Antworten.

Ich antworte mal auf diese, da die fast alles beinhaltet.

Die "bescheidenen Sichtverhältnisse" sind m. S. nicht der Hecke geschuldet, da ich eh ein bissel raus fahren muss. Der hineinragende Pkw geht nicht i.O. dies wurde mir mittlerweile von der Ordnungspolizei bestätigt. Es gibt Nachbarn und Nachbarn. Dieser hier stellt seine Firmenautos...Anhänger ab und belegt somit einige Parkplätze. Von daher, was ich bis gestern nicht wusste, wurde er von Nachbarn schon beim Ordnungsamt angezeigt und ich habe jetzt einen Termin dort.

Gruß Bettina

Zitat:

@Bettina1 schrieb am 11. April 2024 um 08:00:23 Uhr:

Dieser hier stellt seine Firmenautos...Anhänger ab und belegt somit einige Parkplätze. Von daher, was ich bis gestern nicht wusste, wurde er von Nachbarn schon beim Ordnungsamt angezeigt...

Ich weiß nicht ob ein Gewerbetreibender das auch "übertreiben" kann, aber prinzipiell gibt es wenig Handhabe gegen sowas so lange alle Fahrzeuge angemeldet und versichert sind und Anhänger regelmäßig bewegt werden.

Vielleicht kannst Du das OA wenigstens überreden "Hilfslinien" o.ä. in Verlängerung Deiner Ausfahrt auf die Fläche zu pinseln. Bei Zickzacklinien geht ja gleich Parkraum verloren, eine banale Linie würde jedem Parker deutlich zeigen ob er richtig steht.

Wieso geht bei Zick Zack Linien vor ihrer Ausfahrt Parkraum verloren und bei einer Abschluss/Hilfslinie nicht?

Weil man Zickzacklinien auch gerne mal links und rechts der Einfahrt aufmalt um diese zu "verbreitern" und genau diese Eventualität wollte ich ausschließen.

Wenn die zu hohen Hecken kein Sichtproblem darstellen, die ragen übrigens auch in die Einfahrtsbreite hinein, hingegen neben der Einfahrt parkende Autos für die Sicht und Befahrbarkeit trotz reichlich Fahrbahnrestbreite ein Problem darstellen, dann ist die Eingangsfrage unzutreffend formuliert. Das Problem liegt in der Erwartungshaltung, dass dort bei Fehlen eines Haltverbots erwartet wird, dass vor der eigenen Scholle kein fremdes Auto parkt.

Themenstarteram 11. April 2024 um 10:25

Zitat:

@onzlaught schrieb am 11. April 2024 um 08:14:45 Uhr:

Zitat:

@Bettina1 schrieb am 11. April 2024 um 08:00:23 Uhr:

Dieser hier stellt seine Firmenautos...Anhänger ab und belegt somit einige Parkplätze. Von daher, was ich bis gestern nicht wusste, wurde er von Nachbarn schon beim Ordnungsamt angezeigt...

Ich weiß nicht ob ein Gewerbetreibender das auch "übertreiben" kann, aber prinzipiell gibt es wenig Handhabe gegen sowas so lange alle Fahrzeuge angemeldet und versichert sind und Anhänger regelmäßig bewegt werden.

Vielleicht kannst Du das OA wenigstens überreden "Hilfslinien" o.ä. in Verlängerung Deiner Ausfahrt auf die Fläche zu pinseln. Bei Zickzacklinien geht ja gleich Parkraum verloren, eine banale Linie würde jedem Parker deutlich zeigen ob er richtig steht.

Sein Gewerbe liegt über 60 km entfernt. Der Anhänger wird nicht bewegt.

@berlin-paule Vlt. hast du nur die Frage falsch verstanden ;) Jetzt steht der Geschäftskastenwagen da, da hilft auch kein Hecke zurück schneiden. ;)

Ich denke, es ist Alles gesagt, ich lasse es Euch wissen wie das OA sich zum dem Ganzen erklärt hat.

Es spielt keine Rolle wo sein Gewerbe gemeldet ist.

Ob dort nun ein Kastenwagen von Firma xy, der Dienstwagen vom Außendienstmitarbeiter z oder Opas Astra der einmal im Monat zum Einkaufen steht ist völlig irrelevant.

Und so lange ein Anhänger innerhalb von 14Tagen genutzt wird, darf auch der im öffentlichen Verkehrsraum parken.

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