Parken in Umweltzone

Hallo,

meine Freundin hat vor dem 30.12 ihren Wagen vor ihrer Haustüre abgestellt und ist jetzt seit dem 10.1 im Ausland. Jetzt kam ein Brief an, dass der Parkplatz auf dem sie steht mittlerweile (seit dem 1.1) zur Umweltzone grün gehört, sie hat aber nur eine gelbe Plakette. Jetzt soll sie 40€ zahlen und einen Punkt bekommen. Meint Ihr man kann da was machen, immerhin ist sie nicht in eine Umweltzone reingefahren sondern steht nur da, so dass es keine Rolle spielt, ob sie einen Partikelfilter hat oder nicht. Ein stehender Wagen schadet der Umwelt schließlich nicht.

Beste Antwort im Thema

Der Wagen steht dort und die 40€+1Punkt sind Willkür.

Wurde der Wagen vor Einführung in die Zone gefahren, hat es die Behörde nicht zu interessieren (Ankündigung hin, oder her).
Ich nenne das eher Inkompetenz und Geiertum.

Schaltet einen Anwalt ein, oder richtet der Behörde den Sachverhalt.

Wie der Wagen wieder aus der Zone rauskommt?
Antwort "Schieben, abschleppen, usw.... 😁"

Bei dem Thema Umweltzone stellen sich eh meine Nackenhaare auf!!!

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Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


aber war es in dem Fall nicht so, dass die Zone nach dem geparkten Auto kam?

Das spielt aber hier keine Rolle. Wenn du dein Auto 3 Wochen irgendwo abstellst und in der Zeit wird dort ein Halte/Parkverbot eingerichtet, wirst du trotzdem abgeschleppt.

Und auch bei der Umweltzone spielt die Henne-Ei-Frage keine Rolle.

Kurz nachgereicht:

Zitat:

Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
§ 3 Kennzeichnung

(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Kurz nachgereicht:

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
§ 3 Kennzeichnung

(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen.

*Jawoll!**Sir*

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Kurz nachgereicht:

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
§ 3 Kennzeichnung

(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen.

Aber nichts mit Urkundenfälschung oder soetwas...

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Zitat:

Original geschrieben von dodo32


Keine Ahnung. Wüsste ich auch gerne..., ist nämlich bei unserem 2er Golf auch so 😁. Hab mir die Frage dieser Tage auch mal gestellt. Aber ist mir egal. Die Plakette ist drinn, alles passt..., also was soll's. Von ner neuen wird die Luft auch nicht sauberer. Im Gegenteil! Ich muss sogar irgendwo hinfahren um sie zu holen 🙄 Blas ich auf dem Weg dorthin mehr raus, als das bringt..., Grün ist Grün! 😁

Die muß neu geholt werden,das Kennzeichen muß zum Fahrzeug passen.Allerdings gibt es auch hier das übliche bananenrepublikanische Chaos: Mal bestätigen Gerichte die Anzeigen deswegen, mal nicht.....🙄🙄

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von Prana7


Ein parkendes Fahrzeug trägt doch überhaupt nicht zur Luftverunreinigungen bei...
Und das bleibt nun für immer da so stehen?

Spielt doch keine Rolle. Man kann nichts bestrafen was in der Zukunft vielleicht begangen werden könnte. Wie bereits von einigen hier angemerkt, es gibt Mittel und Wege den Wagen legal zu entfernen.

Nur weil ein paar Wolken am Himmel heißt das noch lange nicht, dass es auch garantiert regnen wird.

Zitat:

Wenn du dein Auto 3 Wochen irgendwo abstellst und in der Zeit wird dort ein Halte/Parkverbot eingerichtet, wirst du trotzdem abgeschleppt.

Ja, weil Dein Auto im Weg steht und damit gibt es einen Grund. Durch ein parkendes Auto wird die Umwelt aber nicht verschmutzt, es fehlt mir also das Argument. Man kann doch nicht im Namen des Umweltschutzes das Parken eines Autos verbieten, wenn ein parkendes Auto die Umwelt garnicht verschmutzt.

Hallo Prana7,

ich erkläre es Dir nochmals:
Im Bußgeldkatalog unter Nr. 153 steht:
Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen.

1. Der Bußgeldkatalog wurde nach dem schon oben erwähnten Bremer Urteil auf "am Verkehr teilgenommen" geändert.
2. Unter Teilnahme am Verkehr zählt auch Parken.
3. Wenn man mehrere Wochen irgendwo parken will, muss man sich vorher informieren, ob da Veranstaltungen sind, Baustellen, Parkverbote oder eben Umweltzonen eingerichtet werden.

Also zahlen (40 € sind ja auch nicht die Welt), als Lehrgeld verbuchen und nächstes Mal besser machen.

Und mal Hand aufs Herz: Möchtest Du das Fahrzeug wirklich auf einem Weg aus der Umweltzone bringen, ohne dass der Motor gestartet wird? Ich denke wohl kaum, denn das wäre viel teurer und umständlicher. Deswegen brauchen wir über Deine "legalen Mittel und Wege" hier auch nicht zu diskutieren. Das führt zu nichts.

Ich finde auch gut, dass der Text geändert wurde, damit Leute, die bei einem Verstoß versuchen, jede erdenkliche Gesetzeslücke zu finden, gleich von vorneherein der Wind aus den Segeln genommen wird.

Grüße,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von Prana7


Spielt doch keine Rolle. Man kann nichts bestrafen was in der Zukunft vielleicht begangen werden könnte.

Es wurde aber schon begangen. Akzeptier es.

Das Gesetz bestraft nicht das Verschmutzen der Umwelt, sondern das Parken in der UWZ.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von diezge


Und mal Hand aufs Herz: Möchtest Du das Fahrzeug wirklich auf einem Weg aus der Umweltzone bringen, ohne dass der Motor gestartet wird? Ich denke wohl kaum, denn das wäre viel teurer und umständlicher. Deswegen brauchen wir über Deine "legalen Mittel und Wege" hier auch nicht zu diskutieren. Das führt zu nichts.

So schwierig jemanden mit entsprechendem SBA zu fragen, ob er oder sie für die Fahrt eben auf dem Beifahrersitz Platz nehmen würde, ist es auch nicht. Dann darf ja auch der Motor gestartet werden.

Was ich mich aber jetzt frage: Wenn ich in die Umweltzone einfahre und dort parke - muß ich dann auch beim Parken im Auto bleiben, weil das sonst illegal ist?

Das Gesetz bestraft nicht das Parken.

Das "Verkehrsteilnahme durch Parken" wurde geschaffen, damit im ruhenden Verkehr schön die Plakette abgenickt werden kann.

Wenn jetzt jemand wirklich nachweisen kann, daß das Fahrzeug nur mit dem Hänger bewegt wurde (Abschleppen wäre schlecht - wenn kein Nothilfegedanke dann ist das genehmigungspflichtig und hat auch andere Anforderungen an die notwendige Fahrerlaubnis...) dann wird er auch kein Bußgeld und Punkt bekommen.

Das Problem hier ist doch
TE:
- ich will den Punkt nicht
- und wir haben keine Rechtsschutzversicherung

Ein Richter kann jederzeit aufgrund seiner "allgemeinen Lebenserfahrung" entscheiden, daß die Aussage -das stand schon vorher da- eine reine Schutzbehauptung ist.
(aufm Ikea Parkplatz wahrscheinlicher, wer fährt mitm Abschlepper zum Ikeaparkplatz und lädt nen Auto ab)

Aber das Risiko besteht.

TE kann jetzt also auf Risiko Punkt gehen (mit der Möglichkeit kein Punkt, keine Kosten) oder auf die Halterhaftung bischen Kosten und keinen Punkt.
Und der Aufwand ist bei der Halterhaftung auch deutlich niedriger.
Solange es kein Bußgeldbescheid ist - einfach aussitzen.
Frage nochmal: Es ist doch noch kein Bußgeldbescheid?

Es hängt allein am möglichen Punkt und am TE was er macht.

Und das können wir noch x mal durchkauen bis das Thema hier TL Ausmaße angenommen hat. 😁

Zitat:

Es wurde aber schon begangen. Akzeptier es.

Das Gesetz bestraft nicht das Verschmutzen der Umwelt, sondern das Parken in der UWZ.

Das Gesetz beruft sich auf den Umweltschutz und ein parkendes Auto verschmutzt die Umwelt nicht. Es wurde also keine Umweltverschmutzung begangen!

Sehe es etwas wie "Archduchess", dass man vor Gericht Recht bekommen sollte. Wir können nachweisen, dass sie am 10.1 geflogen und erst gestern zurückgekommen ist. Die 10 Tage vorher können wir nicht beweisen, aber das sollte ja nicht unbedingt unglaubwürdig sein. Und mit jemandem mit SBA darf der Wagen ausgefahren werden. Wie auch immer, ich versuche mal rauszufinden ob es ein Bußgeldbescheid war oder was anderes. Ging alles an den Vater, da der Wagen auf ihn zugelassen ist.

Zitat:

Original geschrieben von meehster


Was ich mich aber jetzt frage: Wenn ich in die Umweltzone einfahre und dort parke - muß ich dann auch beim Parken im Auto bleiben, weil das sonst illegal ist?

Hallo,

wieso sollte das Verlassen des Fahrzeugs beim Parken illegal sein?

Grüße,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von diezge



Zitat:

Original geschrieben von meehster


Was ich mich aber jetzt frage: Wenn ich in die Umweltzone einfahre und dort parke - muß ich dann auch beim Parken im Auto bleiben, weil das sonst illegal ist?
wieso sollte das Verlassen des Fahrzeugs beim Parken illegal sein?

Weil ich meinen Schwerbehindertenausweis in der Geldbörse habe und dann selbstverständlich mitnehme.

Zitat:

Original geschrieben von Prana7



Zitat:

Es wurde aber schon begangen. Akzeptier es.

Das Gesetz bestraft nicht das Verschmutzen der Umwelt, sondern das Parken in der UWZ.

Das Gesetz beruft sich auf den Umweltschutz und ein parkendes Auto verschmutzt die Umwelt nicht. Es wurde also keine Umweltverschmutzung begangen!
Sehe es etwas wie "Archduchess", dass man vor Gericht Recht bekommen sollte. Wir können nachweisen, dass sie am 10.1 geflogen und erst gestern zurückgekommen ist. Die 10 Tage vorher können wir nicht beweisen, aber das sollte ja nicht unbedingt unglaubwürdig sein. Und mit jemandem mit SBA darf der Wagen ausgefahren werden. Wie auch immer, ich versuche mal rauszufinden ob es ein Bußgeldbescheid war oder was anderes. Ging alles an den Vater, da der Wagen auf ihn zugelassen ist.

Hallo prana7,

Du hast Deine Frage hier in das Forum gestellt in der Hoffnung, dass Dich alle bemitleiden und befürworten. Das ist nicht geschehen, weil Deine Ansicht keine Rechtsgrundlage hat.

Meinetwegen, probier es und klage. Aber komm dann nicht jammernd hier an, wenn es nicht geklappt hat.

Grüße,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von meehster



Zitat:

Original geschrieben von diezge


wieso sollte das Verlassen des Fahrzeugs beim Parken illegal sein?

Weil ich meinen Schwerbehindertenausweis in der Geldbörse habe und dann selbstverständlich mitnehme.

Hallo,

der TE hat doch gar keinen Schwerbehindertenausweis, sondern keine Umweltplakette.

Thema verfehlt. ;-)

Grüße,

diezge

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