Parken in Umweltzone
Hallo,
meine Freundin hat vor dem 30.12 ihren Wagen vor ihrer Haustüre abgestellt und ist jetzt seit dem 10.1 im Ausland. Jetzt kam ein Brief an, dass der Parkplatz auf dem sie steht mittlerweile (seit dem 1.1) zur Umweltzone grün gehört, sie hat aber nur eine gelbe Plakette. Jetzt soll sie 40€ zahlen und einen Punkt bekommen. Meint Ihr man kann da was machen, immerhin ist sie nicht in eine Umweltzone reingefahren sondern steht nur da, so dass es keine Rolle spielt, ob sie einen Partikelfilter hat oder nicht. Ein stehender Wagen schadet der Umwelt schließlich nicht.
Beste Antwort im Thema
Der Wagen steht dort und die 40€+1Punkt sind Willkür.
Wurde der Wagen vor Einführung in die Zone gefahren, hat es die Behörde nicht zu interessieren (Ankündigung hin, oder her).
Ich nenne das eher Inkompetenz und Geiertum.
Schaltet einen Anwalt ein, oder richtet der Behörde den Sachverhalt.
Wie der Wagen wieder aus der Zone rauskommt?
Antwort "Schieben, abschleppen, usw.... 😁"
Bei dem Thema Umweltzone stellen sich eh meine Nackenhaare auf!!!
101 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von meehster
Weil ich meinen Schwerbehindertenausweis in der Geldbörse habe und dann selbstverständlich mitnehme.der TE hat doch gar keinen Schwerbehindertenausweis, sondern keine Umweltplakette.
Thema verfehlt. ;-)
Wer lesen kann ist klar im Vorteil 😉
Es ging u.A darum, daß man ein Auto auch ohne oder mit zu schlechter Umweltplakette befahren darf, wenn man eben den Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H hat oder jemanden fährt, der ihn hat. Dann hieß es später, daß auch das Parken eine Teilnahme am Verkehr darstellen soll. Dann müßte aber bei fehlender Plakette der (Mit-)Fahrer mit dem SBA im Auto bleiben, oder?
Alternative wäre, daß das Parken in der Umweltzone ohne oder mit zu schlechter Plakette legal sein muß und jeder Bußgeldbescheid dafür demzufolge nicht rechtens ist.
Hallo,
hier nochmal der Ausgangspost:
Hallo,
meine Freundin hat vor dem 30.12 ihren Wagen vor ihrer Haustüre abgestellt und ist jetzt seit dem 10.1 im Ausland. Jetzt kam ein Brief an, dass der Parkplatz auf dem sie steht mittlerweile (seit dem 1.1) zur Umweltzone grün gehört, sie hat aber nur eine gelbe Plakette. Jetzt soll sie 40€ zahlen und einen Punkt bekommen. Meint Ihr man kann da was machen, immerhin ist sie nicht in eine Umweltzone reingefahren sondern steht nur da, so dass es keine Rolle spielt, ob sie einen Partikelfilter hat oder nicht. Ein stehender Wagen schadet der Umwelt schließlich nicht.
Also ich kann beim Besten Willen nichts über einen Schwerbehindertenausweis lesen. Somit ist mir schleierhaft, wie dieser plötzlich in eine Umweltplakettendiskussion kommt. Aber wir sollten beim Thema und beim Problem des TE bleiben, oder?
Allerdings müsste dann nicht der Behinderte im Auto bleiben, sondern der Schwerbehindertenausweiß muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt sein. Dafür gibt es ihn ja.
Grüße,
diezge
Dumm gelaufen würde ich sagen, so etwas wird sicher vorher angekündigt (selbst wenn nicht ist es für den Fall egal). 40 € zahlen, Fahrzeug fortbewegen, den Punkt kassieren. Alles andere kostet mehr.
Selbst mit Rechtsschutzversicherung usw., denn die dafür aufgebrachte Zeit und die verlorenen Nerven ersetzt einem keiner. Von den nicht abrechenbaren Aufwendungen (auch ein kostenloser Gang zum Anwalt kostet Geld, weil der nicht in der Nachbarwohnung wohnt) ganz zu schweigen. Einziger lohnerswerter Streitpunkt wäre der Punkt. Aber auch nur, wenns auf den jetzt ankommt. Ansonsten alles als Lehrgeld verbuchen, egal wer nun im Recht ist.
Man hat vielleicht selber keinen Fehler gemacht, aber sonderlich klug war der ganze Ablauf auch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Hallo,hier nochmal der Ausgangspost:
Hallo,
meine Freundin hat vor dem 30.12 ihren Wagen vor ihrer Haustüre abgestellt und ist jetzt seit dem 10.1 im Ausland. Jetzt kam ein Brief an, dass der Parkplatz auf dem sie steht mittlerweile (seit dem 1.1) zur Umweltzone grün gehört, sie hat aber nur eine gelbe Plakette. Jetzt soll sie 40€ zahlen und einen Punkt bekommen. Meint Ihr man kann da was machen, immerhin ist sie nicht in eine Umweltzone reingefahren sondern steht nur da, so dass es keine Rolle spielt, ob sie einen Partikelfilter hat oder nicht. Ein stehender Wagen schadet der Umwelt schließlich nicht.
Also ich kann beim Besten Willen nichts über einen Schwerbehindertenausweis lesen. Somit ist mir schleierhaft, wie dieser plötzlich in eine Umweltplakettendiskussion kommt. Aber wir sollten beim Thema und beim Problem des TE bleiben, oder?
Das hängt schon irgendwie zusammen. Es ist ja legal, in der Umeltzone zu fahren, wenn jemand mit entsprechendem Schwerbehindertenausweis mit im Auto ist. Und ich ging bisher davon aus, daß dann auch das Parken in der Umweltzone legal ist.
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Allerdings müsste dann nicht der Behinderte im Auto bleiben, sondern der Schwerbehindertenausweiß muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt sein. Dafür gibt es ihn ja.
Sorry, aber wer hat Dir denn den Schwachsinn erzählt? Meinen SBA habe ich immer dabei, denn er wird wegen Merkzeichen B (ich habe G, aG und B) auch gebraucht, wenn ich ins Kino, zum Schwimmen oder ins Museum gehe. Oder wenn ich Bahn fahre (was ich aber nicht mache). Da bin ich doch nicht so bescheuert, den im Auto zu lassen.
Ähnliche Themen
Zitat:
Sorry, aber wer hat Dir denn den Schwachsinn erzählt? Meinen SBA habe ich immer dabei, denn er wird wegen Merkzeichen B (ich habe G, aG und B) auch gebraucht, wenn ich ins Kino, zum Schwimmen oder ins Museum gehe. Oder wenn ich Bahn fahre (was ich aber nicht mache). Da bin ich doch nicht so bescheuert, den im Auto zu lassen.
Also ich kenne das auch nur so von meinem Opa, dass der Ausweis auf dem Parkplatz im Auto sein muss. Sonst gibts einen Strafzettel 😉
Zitat:
Original geschrieben von Kleene_
Also ich kenne das auch nur so von meinem Opa, dass der Ausweis auf dem Parkplatz im Auto sein muss. Sonst gibts einen Strafzettel 😉Zitat:
Sorry, aber wer hat Dir denn den Schwachsinn erzählt? Meinen SBA habe ich immer dabei, denn er wird wegen Merkzeichen B (ich habe G, aG und B) auch gebraucht, wenn ich ins Kino, zum Schwimmen oder ins Museum gehe. Oder wenn ich Bahn fahre (was ich aber nicht mache). Da bin ich doch nicht so bescheuert, den im Auto zu lassen.
Dieses grünrote Stück Papier läßt man eben nicht im Auto. Dein Opa hatte wohl eher Glück, daß da nie etwas passiert ist. Oder Du meinst den Behinderten
parkausweis. Den bekommt man aber nur mit aG oder Bl. Mit einem H ohne eines der anderen beiden darf man in die Umweltzone, bekommt aber keinen Parkausweis. Und mit einem H bekommt man meistens auch das B, dessentwegen ich meinen SBA ja unterwegs brauche und nicht im Auto.
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Dieses grünriote Stück Papier läßt man eben nicht im Auto. Dein Opa hatte wohl eher Glück, daß da nie etwas passiert ist. Oder Du meinst den Behindertenparkausweis. Den bekommt man aber nur mit aG oder Bl. Mit einem H ohne eines der anderen beiden darf man in die Umweltzone, bekommt aber keinen Parkausweis. Und mit einem H bekommt man meistens auch das B, dessentwegen ich meinen SBA ja unterwegs brauche und nicht im Auto.Zitat:
Original geschrieben von Kleene_
Also ich kenne das auch nur so von meinem Opa, dass der Ausweis auf dem Parkplatz im Auto sein muss. Sonst gibts einen Strafzettel 😉
Sorry, ich sollte vielleicht mal genauer lesen.
Meine Schuld 🙁
@mehster:
bei dir ist klar, wenn du real mitgefahren bist und so etwas kommen sollte sagt man du bist mitgefahren und begründet warum du den Ausweis nicht im Auto lassen konntest. Genau wie bei Parken auf Behindertenparkplätzen.
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Zitat:
Original geschrieben von Knergy
Dumm gelaufen würde ich sagen, so etwas wird sicher vorher angekündigt (selbst wenn nicht ist es für den Fall egal). 40 € zahlen, Fahrzeug fortbewegen, den Punkt kassieren. Alles andere kostet mehr.
Nein eben nicht. Wofür gibts denn die Halterhaftung? Lies dir dochmal durch was geschrieben wurde. Den Punkt kann man vermeiden und zwar mit minimalst Aufwand.
@prana:
ich sage nicht, daß du vor Gericht gehen sollst. Ich sage du kannst.
Ich persönlich würde es nicht tun wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe und den Punkt keinesfalls will.
Und auch keinen Aufwand will.
Was das genau war, Bußgeldbescheid oder Anhörung sollte noch zu klären sein. Falls ein Bußgeldbescheid sollte nicht rechtskräftig werden!
(Abgesehen davon, daß ein Bußgeldbescheid eine Frechheit wäre ohne daß die wissen wer gefahren ist, aber das ist ein anderes Thema und da wär ne Rechtsschutzversicherung schön)
Und bitte, wo kommt jetzt die behinderte Person her mit der das Auto weggefahren wurde?
Wenn der Richter nach dem Namen der Person fragt, dann sollte man den schon wissen. 😉
Oder wenns mitm Hänger war sollte man wissen wo der her war oder nen Nachweis haben. 😉
Sonst erzählt der einem wirklich was von "allgemeiner Lebenserfahrung" und "gesundem Menschenverstand". Und das zu recht.
Die 10 Tage sind schon unschön genug.
Warum man nicht sagen sollte man hätte das Auto abgeschleppt hab ich schonmal hier geschrieben. Am Ende kommt noch ne Straftat für jemand raus mit Fahren ohne Fahrerlaubnis weil man besonders schlau sein wollte.
Mir reichts jetzt in dem Thema. *winksmilie*
Wer wirklich Spaß will kann sich darauf berufen, daß Kraftfahrzeuge ausgenommen sind für die Sonderrechte in Anspruch genommen werden können.
Da Sonderrechte von Feuerwehr und Polizei PERSONENgebunden sind können sie im Prinzip in jedem Fahrzeug in Anspruch genommen werden.
So, viel Spaß vor Gericht - aber bitte um Mitteilung wies ausgegangen ist. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
@mehster:
bei dir ist klar, wenn du real mitgefahren bist und so etwas kommen sollte sagt man du bist mitgefahren und begründet warum du den Ausweis nicht im Auto lassen konntest. Genau wie bei Parken auf Behindertenparkplätzen.
Dafür gibt es ja den blauen Parkausweis. Den muß ich aber in die Umweltzone auch nicht mitnehmen, wenn wir auf einem "normalen" kostenlosen Parkplatz parken. Insbesondere dann nicht, wenn mein eigenes Auto "außerhalb" auf einem Behindertenparkplatz stehenbleibt 😉
Zitat:
Original geschrieben von Prana7
Wir können nachweisen, dass sie am 10.1 geflogen und erst gestern zurückgekommen ist.
Und die 10 Tage davor haben sie mit gepackten Koffern bei euch auf den Flieger gewartet?
Wenn du meinst, dass du soviel schlauer bist als alle anderen hier, dann klag doch einfach.
🙄
Zitat:
Und die 10 Tage davor haben sie mit gepackten Koffern bei euch auf den Flieger gewartet?
Wenn man beweisen kann, dass man 5 Wochen im Ausland war, sind die 10 Tage auch nicht ganz unrealistisch.
Zitat:
Wenn du meinst, dass du soviel schlauer bist als alle anderen hier, dann klag doch einfach.
Sinnloser Kommentar...
Zitat:
Und bitte, wo kommt jetzt die behinderte Person her mit der das Auto weggefahren wurde?
Man kann jemanden nicht für etwas bestrafen, was in der Zukunft vielleicht begangen werden könnte. Also entweder die 40€ + Punkt sind für die Einfahrt (und die war vor der Umweltzone) oder für das Parken. Und das macht kein Sinn, weil ein parkender Wagen die Umwelt nicht verschmutzt. Wenn es trotzdem nicht zulässig ist (z.B. weil man parkende Wagen einfacher kontrollieren kann als fahrende) dann sollter das imho ein Ansatz für eine Klage sein. Denn zumindest mit dem Argument die Umwelt zu schützen, lässt sich das Parkverbot nicht rechtfertigen.
Eine Klage kommt nicht in Frage, ich denk sie wird die 40€ einfach zahlen, weil ihr der Aufwand zu groß ist.
Zitat:
Original geschrieben von Prana7
Und das macht kein Sinn, weil ein parkender Wagen die Umwelt nicht verschmutzt.
Egal. Manchmal macht ein Gesetz eben keinen Sinn. Willkommen in der Realität.