Parken in Umweltzone
Hallo,
meine Freundin hat vor dem 30.12 ihren Wagen vor ihrer Haustüre abgestellt und ist jetzt seit dem 10.1 im Ausland. Jetzt kam ein Brief an, dass der Parkplatz auf dem sie steht mittlerweile (seit dem 1.1) zur Umweltzone grün gehört, sie hat aber nur eine gelbe Plakette. Jetzt soll sie 40€ zahlen und einen Punkt bekommen. Meint Ihr man kann da was machen, immerhin ist sie nicht in eine Umweltzone reingefahren sondern steht nur da, so dass es keine Rolle spielt, ob sie einen Partikelfilter hat oder nicht. Ein stehender Wagen schadet der Umwelt schließlich nicht.
Beste Antwort im Thema
Der Wagen steht dort und die 40€+1Punkt sind Willkür.
Wurde der Wagen vor Einführung in die Zone gefahren, hat es die Behörde nicht zu interessieren (Ankündigung hin, oder her).
Ich nenne das eher Inkompetenz und Geiertum.
Schaltet einen Anwalt ein, oder richtet der Behörde den Sachverhalt.
Wie der Wagen wieder aus der Zone rauskommt?
Antwort "Schieben, abschleppen, usw.... 😁"
Bei dem Thema Umweltzone stellen sich eh meine Nackenhaare auf!!!
101 Antworten
Hartgummi:
"Feinstaubgrenzen eu strafe"
googlen und erklären bitte wenns seit 2 Jahren keine strafen gibt warum die sich 2011 und 2012 Sorgen machen?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Oder eben das Einfahren vor dem Inkrafttreten der Zonenregelung.Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Denkbar wäre ja auch der Transport mit einem Abschleppfahrzeug.
Oder das Einfahren und das für später geplante Wiederausfahren mit einem entsprechenden Behinderten an Bord.
Wenn jemand wie ich dabei ist, ist die Plakette auch egal. Und wenn mich jemand ohne Plakette in die Umweltzone reinfährt und wir meinen SBA wegen Merkzeichen B auch für das Kino benutzen, dann ist das a) völlig legal und b) wird es teuer für die Kommune, wenn ein Knöllchen deswegen verteilt wird.
Übrigens bin ich grundsätzlich nicht so bescheuert, meinen SBA im Auto zu lassen. Der ist in der Geldbörse, wo er hingehört.
Hallo, und danke erst einmal für die vielen Antworten! 🙂
Zitat:
ist wohl Auslegungssache wie die Teilnahme am Verkehr bewertet wird, weil das Auto ja irgendwie da hin gekommen sein muss und natürlich auch wieder weg...
Hingekommen ist es, bevor es eine Umweltzone war. Wie wir es wieder wegbekommen ist ein anderes Thema... Aber solang er nur da steht, müsste man sich doch darauf berufen können, dass er nicht zu Luftverunreinigung beiträgt, oder?
Zitat:
siehe BKaTV Nr. 153
"Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbotes zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen"
Zitat:
Das wird Monate vorher angekündigt.
Klar, das wurde bestimmt angekündigt. Aber bis zu uns ist es nicht vorgedrungen. Aber das sollte nicht das Thema sein.
Ich sehe bis jetzt keinen Verstoß. Der Wagen ist in die Zone gefahren, als er das noch durfte und seitdem nicht mehr bewegt worden.
Die Frage ist nur, ob man gegen den Anhörungbescheid, Bußgeld und vor allem den Punkt mit vernünftigen Maßnahmen vorgehen kann. Meine Freundin wird nicht riskieren wollen, am Ende auch noch die Anwaltskosten zahlen zu müssen.
Zitat:
Original geschrieben von Prana7
Ich sehe bis jetzt keinen Verstoß. Der Wagen ist in die Zone gefahren, als er das noch durfte und seitdem nicht mehr bewegt worden.
Die Frage ist nur, ob man gegen den Anhörungbescheid, Bußgeld und vor allem den Punkt mit vernünftigen Maßnahmen vorgehen kann. Meine Freundin wird nicht riskieren wollen, am Ende auch noch die Anwaltskosten zahlen zu müssen.
Man kann. Jeder halbwegs vernünftige Anwalt wird diese Behördenwillkür (nichts anderes ist das) aus dem Weg räumen.
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Zitat:
googlen und erklären bitte wenns seit 2 Jahren keine strafen gibt warum die sich 2011 und 2012 Sorgen machen?
Die Strafen, die die EU verhängt, können nach Verfassen der neuen Feinstaubrichtline hinfällig sein, und müssen uU. zurück gezahlt werden.
Es kann sogar passieren, da man erkannt hat, das die Natur selbst, Feinstäube in die Städte treibt, das der rot/gelb/grüne Plakettenschwindel eingestellt wird.
Zitat:
Original geschrieben von Prana7
Hallo,meine Freundin hat vor dem 30.12 ihren Wagen vor ihrer Haustüre abgestellt und ist jetzt seit dem 10.1 im Ausland. Jetzt kam ein Brief an, dass der Parkplatz auf dem sie steht mittlerweile (seit dem 1.1) zur Umweltzone grün gehört, sie hat aber nur eine gelbe Plakette. Jetzt soll sie 40€ zahlen und einen Punkt bekommen. Meint Ihr man kann da was machen, immerhin ist sie nicht in eine Umweltzone reingefahren sondern steht nur da, so dass es keine Rolle spielt, ob sie einen Partikelfilter hat oder nicht. Ein stehender Wagen schadet der Umwelt schließlich nicht.
Ich denke nicht. Letztendlich kann sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nachweisen, dass Sie vor dem 1.1. dort geparkt hat. Eine Zeugenaussage, dass sie vor dem 1.1 dort geparkt hat sollte meines Erachtens auch nicht weiterhelfen. Letztendlich könnte sie danach den Platz noch einmal verlassen haben und nach dem 1.1. dort wieder eingeparkt haben.
Zitat:
Original geschrieben von Prana7
Die Frage ist nur, ob man gegen den Anhörungbescheid, Bußgeld und vor allem den Punkt mit vernünftigen Maßnahmen vorgehen kann.
Verständnisfrage:
Hat sie wirklich einen
Bußgeldbescheidbekommen?
Sollten die nicht machen...
Woher wollen die wissen, daß sie es war die "gefahren" ist?
Es bietet sich wie erwähnt auf jeden Fall die Kostentragungspflicht des Halters an, nicht viel Aufwand, kein Punkt, wenig Geld.
Zitat:
Ich denke nicht. Letztendlich kann sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nachweisen, dass Sie vor dem 1.1. dort geparkt hat.
Ist es in einem Rechtsstaat nicht so, dass man mir meine Schuld nachweisen muss und nicht ich meine Unschuld beweisen muss!? Wäre ja wie wenn die Polizei mich anhält und von mir verlangt, dass ich nachweise, dass ich die letzte Stunde nicht zu schnell gefahre bin, sonst bekomme ich einen Strafzettel über pauschal 100€.
Die Frage ist doch, ob reines Parken schon verboten ist oder nicht.
Zitat:
Es bietet sich wie erwähnt auf jeden Fall die Kostentragungspflicht des Halters an, nicht viel Aufwand, kein Punkt, wenig Geld.
Wie würde das denn laufen? Wenn wir behaupten, dass wir nicht wissen, wer den Wagen geparkt hat, würden wir Gefahr laufen ein Fahrtenbuch ähh Parkbuch führen müssen, oder?
Einen Anwalt will sie nicht nehmen. Die Kosten würden ja nur übernommen werden, wenn sie Recht bekommt. Wenn aber am Ende das Gericht entscheided, dass Parken schon eine Umweltverschmutzung ist (komische Vorstellung), dann müsste sie nicht nur die 40€ zahlen sondern auch noch den Anwalt für mehrere hundert Euro. Das Risiko will sie nicht eingehen, was ich verstehen kann.
Es könnte eben als Schutzbehauptung gewertet werden vor Gericht.
Recht haben und bekommen ist zweierlei.
"Halterhaftung"
im ruhenden Verkehr gibts kein Fahrtenbuch (soweit ich weiß).
Ich würde vielleicht noch antworten, daß ich im Urlaub war und nicht genau weiß wer das Fahrzeug dort abgestellt hat und ob du das Foto des Fahrers haben kannst um den zu identifizieren. (gut es gibt keins, aber mithelfen oder so tun als ob versuch ich immer...)
Du bekommst nach etwa 3,5 Monaten dann einen Bescheid über die Kostentragungspflicht des Halters für Verfahrenskosten da der Fahrer/Absteller nicht identifiziert werden konnte bzw. das unnötig hohen Aufwand erfordert hätte.
In einigen anderen Threads hatte ich dies auch schon angedeutet, ohne Rechtsschutzversicherung ist man in Deutschland ein Nichts, ein Opfer!
Vor einigen Tagen wollte mich eine Inkasso Firma über einen ordinären Umgangston einschüchtern und abzocken. Durch die vorhandene Rechtsschutzversicherung kann ich mir einen Anwalt leisten. Die Inkasso wird "Feuer" kriegen.
Zitat:
Du bekommst nach etwa 3,5 Monaten dann einen Bescheid über die Kostentragungspflicht des Halters für Verfahrenskosten da der Fahrer/Absteller nicht identifiziert werden konnte bzw. das unnötig hohen Aufwand erfordert hätte.
Und das kostet dann 25€ und das war's dann? Kann also nicht am Ende teurer werden als die 40€?
Zitat:
In einigen anderen Threads hatte ich dies auch schon angedeutet, ohne Rechtsschutzversicherung ist man in Deutschland ein Nichts, ein Opfer!
Deshalb habe ich mir auch eine geholt, meine Freundin hat halt keine.
Braucht sie auch nicht, zum Parken in der Umweltschutzzone ist keine Plakette nötig. Man braucht zum Befahren oder Verlassen, sprich das aus eigener Kraft, in der Zone, bewegte Fahrzeug braucht die Plakette.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Braucht sie auch nicht, zum Parken in der Umweltschutzzone ist keine Plakette nötig.
Da glaubst aber auch nur du.Die Plakette hat überhaupt nichts mit fahren oder parken zu tun, sie dient als Nachweis für die Berechtigung für den Aufenthalt in einer Umweltzone,egal ob mobil oder immobil 🙄.
Es gibt ein Gesetz.Da wird kein Unterschied zwischen parken und fahren gemacht. Außerdem sind Urteile Einzelfallentscheidungen, mal so, mal so, mal anders.....🙄