Parken in Umweltzone
Hallo,
meine Freundin hat vor dem 30.12 ihren Wagen vor ihrer Haustüre abgestellt und ist jetzt seit dem 10.1 im Ausland. Jetzt kam ein Brief an, dass der Parkplatz auf dem sie steht mittlerweile (seit dem 1.1) zur Umweltzone grün gehört, sie hat aber nur eine gelbe Plakette. Jetzt soll sie 40€ zahlen und einen Punkt bekommen. Meint Ihr man kann da was machen, immerhin ist sie nicht in eine Umweltzone reingefahren sondern steht nur da, so dass es keine Rolle spielt, ob sie einen Partikelfilter hat oder nicht. Ein stehender Wagen schadet der Umwelt schließlich nicht.
Beste Antwort im Thema
Der Wagen steht dort und die 40€+1Punkt sind Willkür.
Wurde der Wagen vor Einführung in die Zone gefahren, hat es die Behörde nicht zu interessieren (Ankündigung hin, oder her).
Ich nenne das eher Inkompetenz und Geiertum.
Schaltet einen Anwalt ein, oder richtet der Behörde den Sachverhalt.
Wie der Wagen wieder aus der Zone rauskommt?
Antwort "Schieben, abschleppen, usw.... 😁"
Bei dem Thema Umweltzone stellen sich eh meine Nackenhaare auf!!!
101 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Ich sehe da keine Chance, auch wenn es nur stand, wie soll es da wieder weg? Abschleppen?
Man kann auch jemanden mit entsprechendem SBA fragen, ob er/sie dafür auf dem Beifahrersitz Platz nimmt.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die Chance dazu darf man dem Fahrzeughalter nicht versagen.Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
...auch wenn es nur stand, wie soll es da wieder weg? Abschleppen?
Woher sollte denn die Kontrollinstanz wissen, dass dies so vom Halter vorhergesehen ist ... nee so kommt man aus der Nummer nicht raus.
Ich bin mir sicher, selbst wenn das Fahrzeug einen Motorschaden hat und deswegen um den Jahreswechsel nicht wegbewegt werden konnte hat man vor Gericht eher schlechtere Chancen...
Zitat:
Original geschrieben von Mr.i30-1983
Dann soltest du dich dadurch nicht selbst einmal in Gefahr bringen und blechen müssen. 😉 Nur weil's dir gegen den Strich geht, heisst es nicht, dass es für dich nicht gilt.Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Bei dem Thema Umweltzone stellen sich eh meine Nackenhaare auf!!!
Den Sinn/Zusammenhang deines Posts erkläre mir mal. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Woher sollte denn die Kontrollinstanz wissen, dass dies so vom Halter vorhergesehen ist ... nee so kommt man aus der Nummer nicht raus.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die Chance dazu darf man dem Fahrzeughalter nicht versagen.
Ich bin mir sicher, selbst wenn das Fahrzeug einen Motorschaden hat und deswegen um den Jahreswechsel nicht wegbewegt werden konnte hat man vor Gericht eher schlechtere Chancen...
FALSCH.
Steht ein Auto "nur" in der Umweltzone hat die Behörde KEINE Handhabe dich zu bestrafen.
Fahrzeughalter, die durch die Willkür vor Gericht gezogen sind, haben idR. immer Recht bekommen!
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
FALSCH.Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Woher sollte denn die Kontrollinstanz wissen, dass dies so vom Halter vorhergesehen ist ... nee so kommt man aus der Nummer nicht raus.
Ich bin mir sicher, selbst wenn das Fahrzeug einen Motorschaden hat und deswegen um den Jahreswechsel nicht wegbewegt werden konnte hat man vor Gericht eher schlechtere Chancen...Steht ein Auto "nur" in der Umweltzone hat die Behörde KEINE Handhabe dich zu bestrafen.
Fahrzeughalter, die durch die Willkür vor Gericht gezogen sind, haben idR. immer Recht bekommen!
Gibt es eine Eindeutige Aussage, dass nur der fahrende Verkehr überprüft werden darf?
http://forum.verkehrsanwaelte.de/thread5520
hier steht es auch, es ist wohl Auslegungssache wie die Teilnahme am Verkehr bewertet wird, weil das Auto ja irgendwie da hin gekommen sein muss und natürlich auch wieder weg...
vor Gericht hätte man wohl nach meiner Ansicht nach nur wirklich eine Chance a la Defekt, stand schon vor dem 31.12 da und wird abgeschleppt..., wenn überhaupt
Ich würde einen Rechtsanwalt befragen. Es gibt Rechtsanwälte die über das Handy oder über das Telefon eine Rechtsberatung liefern. Abgerechnet wird über irgendwelche kostenpflichtige Nummern. Bei diesen Anfragen sollte man auch nicht seine Lebensgeschichte erzählen, dann bekommt man auch für wenig Geld die passenden Antworten.
Als der Wagen zum Parken abgestellt wurde, war es keine staubfreie Zone, nun hat sich die Lage verändert, was aber keine OWi ist. Denn Parken, sofern, das Fahrzeug ordnungsgemäss zugelassen ist, ist auch in dem Fall erlaubt, egal wie und wann das Auto dort hin kam.
Über Anwalt Einspruch einlegen und ggf. vor Gericht ziehen.
Zitat:
Fehlt an einem in einer Umweltzone stehenden Auto die vorgeschriebene Plakette, so ist allein deshalb noch kein Bußgeld fällig. Das hat das Amtsgericht Bremen entschieden (Az. 94 OWi 348/09). Reines Parken in einer Umweltzone reiche für einen Verkehrsverstoß nicht aus, sondern erst das Fahren mit dem Kraftfahrzeug ohne die erforderliche Plakette dürfe geahndet werden.
Das Parken eines Fahrzeugs ohne Plakette könne wohl als Indiz dafür gewertet werden, dass es aus eigener Kraft in die Umweltzone gefahren ist. Doch das entbindet die Behörden vor Gericht nicht vom tatsächlichen Beweis für das unerlaubte Einfahren in den geschützten Bereich. Denkbar wäre ja auch der Transport mit einem Abschleppfahrzeug.
Zitat:
Original geschrieben von Prana7
Hallo,meine Freundin hat vor dem 30.12 ihren Wagen vor ihrer Haustüre abgestellt und ist jetzt seit dem 10.1 im Ausland. Jetzt kam ein Brief an, dass der Parkplatz auf dem sie steht mittlerweile (seit dem 1.1) zur Umweltzone grün gehört, sie hat aber nur eine gelbe Plakette. Jetzt soll sie 40€ zahlen und einen Punkt bekommen. Meint Ihr man kann da was machen, immerhin ist sie nicht in eine Umweltzone reingefahren sondern steht nur da, so dass es keine Rolle spielt, ob sie einen Partikelfilter hat oder nicht. Ein stehender Wagen schadet der Umwelt schließlich nicht.
Hallo,
ohne jetzt die ganze Diskussion gelesen zu haben, kann ich folgende Antworten geben:
Ich kenne keine Umweltzone, die von Anfang weg "Grün" hat. Sie haben alle mit "Rot" angefangen, dann "Gelb" und dann "Grün". Falls dies doch anders sein sollte, darf man mich gerne berichtigen.
Eine Umweltzone wechselt nicht von heute auf morgen auf eine andere Farbe. Das wird Monate vorher angekündigt. Wenn man ein Auto längere Zeit parken möchte, sollte man sich informieren, ob das geht. Zum Beispiel könnte ja auch, gerade hochaktuell, ein Narrensprung durch diese Straße führen, während man seine Weltreise macht. Und wenn man zurückkommt ist das Auto weg und man hat noch die Abschleppkosten am Hals.
Es ist ein Irrtum zu glauben, dass parkende Autos von der Umweltzonenregelug ausgenommen sind, weil sie ja im Moment der Kontrolle keinen Feinstaub produzieren. Es ist egal, ob ein Auto fährt oder parkt; ohne Plakete gibts ein Knöllchen. Bestes Beispiel: In Ulm kontrolliert die Polizei regelmäßig auf dem IKEA-Parkplatz, weil da die Ausbeute so hoch ist.
Grüße,
diezge
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Denkbar wäre ja auch der Transport mit einem Abschleppfahrzeug.
Oder eben das Einfahren vor dem Inkrafttreten der Zonenregelung.
das Problem ist, daß der Text geändert wurde seit 2009. 😉
Und das ein Amtsgerichtsurteil ist.
Andere Amtsgerichte haben anders entschieden.
Vor allem seit es "am Verkehr teilnehmen" heißt.
Aber die Halterhaftung im ruhenden Verkehr ist eine mögliche einfache Strategie. Kein Zeitaufwand, nicht viel Kosten, kein Punkt.
Gegen den Bescheid könnte man dann auch noch vorgehen, gibt Urteile die da keine Halterhaftung sehen.
Diese umweltzonen bringen nachweislich nichts.
Das ist alles schickane des Staates, gegen den Bürger, besonders gegen den Autofahrer.
@Hartgummifelge
Wie kommt er denn mit dem Fahrzeug wieder aus der grünen Umweltzone heraus? Abschleppen lassen oder schieben?
Das ist nicht das Thema...
Und DU bist schuld. bzw. jeder von uns.
Denn jeder der an der dichtbefahrensten Straße Deutschlands lebt könnte seine Stadt verklagen wenn die nichts tut.
Und auch die EU schaltet sich da ein und verteilt Strafen.
Daher hilft purer Aktionismus gegen UNS und gegen Strafen der EU. 😁
Willkommen in der Realität Veloc.
Wann und wie es wieder rauskommt ist erstmal nicht wichtig, wichtig ist erstmal, den Bußgeldbescheid vom Tisch zu bekommen.
Zur Ausfahrt, und Wiedereinfahrt kann man sich eine Genehmigung von der Gemeide holen, kostet meist 50 Euro für 12 Monate, die nicht verlängerbar ist, die auch nicht neu ausgestellt wird.
Nachtrag,
Strafen seitens der EU ist nicht, die EU Feinstaubverordnung ist seit fast 2 Jahren zur Überarbeitung zurückgezogen.
Der Plakettenschwindel ist eigenmächtiges Verhalten von Bund, Ländern und Gemeinden.