Parken in Umweltzone
Hallo,
meine Freundin hat vor dem 30.12 ihren Wagen vor ihrer Haustüre abgestellt und ist jetzt seit dem 10.1 im Ausland. Jetzt kam ein Brief an, dass der Parkplatz auf dem sie steht mittlerweile (seit dem 1.1) zur Umweltzone grün gehört, sie hat aber nur eine gelbe Plakette. Jetzt soll sie 40€ zahlen und einen Punkt bekommen. Meint Ihr man kann da was machen, immerhin ist sie nicht in eine Umweltzone reingefahren sondern steht nur da, so dass es keine Rolle spielt, ob sie einen Partikelfilter hat oder nicht. Ein stehender Wagen schadet der Umwelt schließlich nicht.
Beste Antwort im Thema
Der Wagen steht dort und die 40€+1Punkt sind Willkür.
Wurde der Wagen vor Einführung in die Zone gefahren, hat es die Behörde nicht zu interessieren (Ankündigung hin, oder her).
Ich nenne das eher Inkompetenz und Geiertum.
Schaltet einen Anwalt ein, oder richtet der Behörde den Sachverhalt.
Wie der Wagen wieder aus der Zone rauskommt?
Antwort "Schieben, abschleppen, usw.... 😁"
Bei dem Thema Umweltzone stellen sich eh meine Nackenhaare auf!!!
101 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Prana7
Gibt's dazu ein Urteil? Ich mein ein parkender Wagen schadet der Umwelt ja nicht.
Es geht nicht um die Frage, ob ein parkendes Fahrzeug der Umwelt schadet, sondern ob es "am Verkehr teilnimmt". Und ja, es gibt Urteile in beiden Richtungen, insofern hilft Dir das auch nicht weiter. Du könntest allenfalls nachforschen, ob und wie die Gerichte in Eurer Gegend entschieden haben könnten.
Dieses schrieb ein User in einem anderen Thread.
Zitat:
Man arbeitet bei einem CeBit Aussteller und stellt einen Tag vor Beginn der CeBit sein Auto mit gelber Plakette bei'm privaten Quartier in Hannover, das dummer Weise in der Umweltzone liegt, in eine Seitenstraße.
Dann fährt man die gesamte CeBit Woche brav mit dem ÖPNV zur Messe ...und hat am letzten Messetag sieben Tickets wegen der gelben Plakette am Auto (jeden Tag ein neues Delikt). Die Schergen haben halt jeden Tag ihre Runde durch das Viertel gemacht und nach dem zweiten Tag war ihnen klar, dass sie auch an den weiteren Tagen ab-DEB-en können
Ist sowas wirlich zulässig, und könnte das unserem TE auch passieren wenn er das Auto nicht entfernt?
En parkendes Auto, egal wo abgestellt, gehört zum ruhenden Verkehr, von daher muss man derzeitig, jeden Fall für sich vor Gericht bringen, falls man einen widerrechtlich erhaltenen Bußgeldbescheid bekommt.
Ne, er kriegt 12 Zettel 😮 .
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Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
En parkendes Auto, egal wo abgestellt, gehört zum ruhenden Verkehr, von daher muss man derzeitig, jeden Fall für sich vor Gericht bringen, falls man einen widerrechtlich erhaltenen Bußgeldbescheid bekommt.
Auch die Teilnahme am ruhenden Verkehr ist die Teilnahme am Verkehr..
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
En parkendes Auto, egal wo abgestellt, gehört zum ruhenden Verkehr, von daher muss man derzeitig, jeden Fall für sich vor Gericht bringen, falls man einen widerrechtlich erhaltenen Bußgeldbescheid bekommt.
Das ist doch der springende Punkt, soweit ich mitbekommen habe gibt es dafür eigentlich keine wirkliche Definition, deswegen ist die Lage ja strittig und man könnte im Zweifel sich per Anwalt rausboxen, muss aber gute Grunde vorlegen, die sind hier in dem Fall nicht wirklich gegeben.
Eben. Ist es auch Wahsinn, so hat es doch Methode....🙄
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Das ist doch der springende Punkt, soweit ich mitbekommen habe gibt es dafür eigentlich keine wirkliche Definition, deswegen ist die Lage ja strittig und man könnte im Zweifel sich per Anwalt rausboxen, muss aber gute Grunde vorlegen, die sind hier in dem Fall nicht wirklich gegeben.Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
En parkendes Auto, egal wo abgestellt, gehört zum ruhenden Verkehr, von daher muss man derzeitig, jeden Fall für sich vor Gericht bringen, falls man einen widerrechtlich erhaltenen Bußgeldbescheid bekommt.
Hallo,
doch, die gibt es. Anfangs war im Bußgeldkatalog unter Nummer 153 tatsächlich nur das "Einfahren" in eine Umweltzone erwähnt. Jemand hat trotzdem einen Strafzettel bekommen und dagegeben geklagt. Irgendein ein Gericht, weiter oben wurde es schon geschrieben, hat dann entschieden, dass Parken nicht zum Einfahren in eine Umweltzone gehört. Daraufhin wurde der Bußgeldkatalog von "Einfahren in eine Umweltzone" auf "Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen." geändert.
Und Parken fällt definitiv unter 'Teilnahme am Verkehr. Das war noch gar nie strittig und wird es auch nie sein.
Grüße,
diezge
Und ich habe mal mitbekommen das es nur um Fahrzeuge geht die fahren aber nicht Parken.
Also wenn das Auto in einer Umweltzone Parkt ist es ok aber es darf nicht fahren.
Zitat:
Und ich habe mal mitbekommen das es nur um Fahrzeuge geht die fahren aber nicht Parken.
Also wenn das Auto in einer Umweltzone Parkt ist es ok aber es darf nicht fahren.
Naja offensichtlich ja nicht:
Zitat:
Und Parken fällt definitiv unter 'Teilnahme am Verkehr. Das war noch gar nie strittig und wird es auch nie sein.
Wollen wir mal hoffen, dass da nicht noch mehr Strafzettel dazukommen solange wir noch im Urlaub sind. Wäre ja mehr als krass, wenn man während des Urlaubs mit einem stehenden Auto 30 Punkte sammeln könnte.
Zitat:
Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen.
Bin ich hier der Einzige der das nicht versteht? Ein parkendes Fahrzeug trägt doch überhaupt nicht zur Luftverunreinigungen bei...
Zitat:
Original geschrieben von Prana7
Bin ich hier der Einzige der das nicht versteht?
Anscheinend 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Prana7
Ein parkendes Fahrzeug trägt doch überhaupt nicht zur Luftverunreinigungen bei...
Und das bleibt nun für immer da so stehen?
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Anscheinend 🙄Zitat:
Original geschrieben von Prana7
Bin ich hier der Einzige der das nicht versteht?
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Und das bleibt nun für immer da so stehen?Zitat:
Original geschrieben von Prana7
Ein parkendes Fahrzeug trägt doch überhaupt nicht zur Luftverunreinigungen bei...
Es könnte abgeschleppt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Es könnte abgeschleppt werden.
Unwahrscheinlich - steht ja nicht im Halte/Parkverbot.
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Es könnte abgeschleppt werden.
Klar. Aber in diesem Fall verunreinigt es doch
nicht selbstdie Luft.
Es gibt auch andere Menschen als das OA die eine Abschlepung organisieren können. Tatsache 😉
Drahkke, ich geh mal davon aus, das der Abschlepper eine entsprechende Plakette hat.