Parken in der Zone , VZ: 314 , VZ: 290.1/ 290.2
Hallo, ich brauche eure Hilfe. Ich habe in einer Zone mit Zusatzschild Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt geparkt.
Nach der Einfahrt in die Zone kommt ein Fußgängerüberweg, sowie eine Kreuzung nach Links.
Die gekennzeichneten Flächen zum Parken waren kurz nach dem Zebrastreifen auf der rechten Seite, siehe Fotos.
Ich habe circa. 200 Meter weiter nach der Einfahrt zur Zone auf der rechten Straßenseite ohne gekennzeichnete Flächen auf der Straße geparkt. Ohne Sperrflächen.
Nur ein Parkschild VZ: 314 mit Zusatz 2 Std. Parken, mit Parkscheibe geparkt. Ich habe, wie die Fotos zeigen, kurz vor dem Parkschild geparkt.
Bußgeldbescheid : Sie parkten vor dem VZ 314 mit Zusatzzeichen Parkscheibe. Das Parken mit Parkscheibe beginnt aber immer erst nach dem Verkehrszeichen ! Somit parkten Sie innerhalb des VZ 290.1 , 290.2
Sie parkten im eingeschränkten Halteverbot für eine Zone ( Zeichen 290.1 , 290.2 )
§ 41 Abs. 1 iVM Anlage 2 , § 49 StVO ; § 24 Abs. 1 , 3 Nr.5 StVG ; 52 BKat
Ist der Bußgeldbescheid so rechtens und vor allem die Begründung ?
Gruß Rene
42 Antworten
Zitat:
@Rockville schrieb am 22. Juli 2025 um 20:23:41 Uhr:
Ich kenne es auswendig, weil ich damit beruflich zu tun habe. Ansonsten einfach die Nummer kurz in Google eingeben.
Wäre doch was für die eMoji-Gallerie 😁
Wenn man da alle VZ reinnehmen will, würde sie wahrscheinlich explodieren ⛔️ (VZ 267) 😁
Es stehen genau an der Stelle, wo ich geparkt habe jeden Tag Autos oder Mopeds. Also im VZ:290.1
Von daher denken viele so wie ich. Und ja, es bleibt bei den 25 €, die ich schon bezahlt habe. Natürlich sehr
ungern. Meine Meinung zu der ganzen Sache ist eh anders.
Trotzdem an euch alle vielen Dank für die Aufklärung, ich wollte es ursprünglich nicht bezahlen und es über das Gericht laufen lassen.
Ähnliche Themen
Diejenigen welche dort parken, denken sicherlich nicht so wie du. Das die da parken hat andere Gründe.
Diejenigen welche dort parken, denken sicherlich nicht so wie du. Das die da parken hat andere Gründe.
Welche Gründe könnten das sein ? Zu wenig Parkplätze, zu faul oder zu geizig ins Parkhaus zu fahren ?
Man könnte denken, dass das VZ: 314 mit Zusatzzeichen mit Absicht so weit vorne angebracht wurde.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 23. Juli 2025 um 17:49:32 Uhr:
Wenn man da alle VZ reinnehmen will, würde sie wahrscheinlich explodieren ⛔️ (VZ 267) 😁
🅿️
Naja, schmeißt man vllt. ein paar Hundert der anderen raus. ... ist vermutlich aber nicht so easy wie ich mir das flux vorstellte.
Zitat:@r09112 schrieb am 23. Juli 2025 um 18:59:16 Uhr:
Diejenigen welche dort parken, denken sicherlich nicht so wie du. Das die da parken hat andere Gründe.Welche Gründe könnten das sein ? Zu wenig Parkplätze, zu faul oder zu geizig ins Parkhaus zu fahren ?Man könnte denken, dass das VZ: 314 mit Zusatzzeichen mit Absicht so weit vorne angebracht wurde.
Das relevante habe ich mal Fett markiert.
Das VZ 314 ist so weit vorne angebracht, weil davor eine Einmündung/Grundstücksausfahrt/Parkplatzausfahrt oder sonst irgendeine Ausfahrt ist. Vor/nach einer Einmündung ist für 5m Parkverbot, dafür braucht es auch keine Beschilderung, § 12 StVO, Abs. selber raussuchen.
Eine Ausfahrt ist keine Einmündung im Sinne des Parkverbots. Deswegen wird auch nicht das Parken im 5-m-Bereich einer Einmündung vorgeworfen, sondern eben ein Verstoß gegen das Zonenhaltverbot.
Ja, ist schon klar, dass da wegen dem Zonenhaltverbot beanstandet wird. Vielleicht habe ich das etwas missverständlich geschrieben 🙄.
Das Schild steht aber trotzdem wegen der Ausfahrt (oder was immer auch das ist) soweit vorne, damit die Ausfahrenden wenigstens etwas vom fließenden Verkehr sehen. Alleine deshalb würde ich da schon nicht parken, weil ich aus eigener Erfahrung weiß, wie es ist, wenn man beim einfahren in den fließenden Verkehr nichts sieht. Aber gegenseitige Rücksichtnahme ist ja heutzutage uncool.
Richtig, das war die Erklärung, weil ich schon in Widerspruch gegangen war.
...
Und ja, es bleibt bei den 25 €, die ich schon bezahlt habe.
Was denn nu? ...oder beides?
Wenn beides und bei Pech, könnte sein, dass die Sache noch nicht ausgestanden ist.
Gruß
Uwe
Ich interpretiere das so, dass der TE das Verwarnungsgeld zunächst angefochten hatte, die Behörde daraufhin aber ihm nicht sofort einen Bußgeldbescheid aufs Auge gedrückt hat, sondern ihm netterweise noch einmal die Gelegenheit gab, die 25 € zu bezahlen und zusätzlich noch den erwähnten Erklärung Satz mit eingebaut hat.
(Ich meine den Satz mit „das Zeichen 314 steht aber immer vor dem Beginn eines erlaubten Parkens, nicht danach“ der da im 1.post des TE für Verwunderung sorgte, (so schreibt keine Behörde) zusammen mit den zahlreichen Paragrafen Nummern statt einer TB Nummer.
Wenn ich so recht haben sollte mit meiner Auslegung, war das doch sehr freundlich, bürgernah und entgegenkommend vom sonst so verhassten „Amtsschimmel“. 👏
Zitat:
@r09112 schrieb am 23. Juli 2025 um 18:41:46 Uhr:
Es stehen genau an der Stelle, wo ich geparkt habe jeden Tag Autos oder Mopeds. Also im VZ:290.1
Das heißt ja nicht, dass es erlaubt wäre. Die bekommen vermutlich auch ihr Knöllchen. Vielleicht hat auch der ein oder andere Glück. Aber bei Krankenhäusern gibt es regelmäßig neue, unkundige Parker, die in die Falle gehen.
Bei uns in der Stadt gibt es einen Streifen Behindertenparkplätze, obwohl dort mehrmals täglich kontrolliert wird und konsequent abgeschleppt wird, gibt es dort sehr regelmäßig Falschparker.