Parken in der Zone , VZ: 314 , VZ: 290.1/ 290.2
Hallo, ich brauche eure Hilfe. Ich habe in einer Zone mit Zusatzschild Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt geparkt.
Nach der Einfahrt in die Zone kommt ein Fußgängerüberweg, sowie eine Kreuzung nach Links.
Die gekennzeichneten Flächen zum Parken waren kurz nach dem Zebrastreifen auf der rechten Seite, siehe Fotos.
Ich habe circa. 200 Meter weiter nach der Einfahrt zur Zone auf der rechten Straßenseite ohne gekennzeichnete Flächen auf der Straße geparkt. Ohne Sperrflächen.
Nur ein Parkschild VZ: 314 mit Zusatz 2 Std. Parken, mit Parkscheibe geparkt. Ich habe, wie die Fotos zeigen, kurz vor dem Parkschild geparkt.
Bußgeldbescheid : Sie parkten vor dem VZ 314 mit Zusatzzeichen Parkscheibe. Das Parken mit Parkscheibe beginnt aber immer erst nach dem Verkehrszeichen ! Somit parkten Sie innerhalb des VZ 290.1 , 290.2
Sie parkten im eingeschränkten Halteverbot für eine Zone ( Zeichen 290.1 , 290.2 )
§ 41 Abs. 1 iVM Anlage 2 , § 49 StVO ; § 24 Abs. 1 , 3 Nr.5 StVG ; 52 BKat
Ist der Bußgeldbescheid so rechtens und vor allem die Begründung ?
Gruß Rene
25 Antworten
Gibt es m.M.n. nichts dran auszusetzen.
2 Meter weiter wäre es mit Parkscheibe erlaubt, ärgerlich aber richtig.
Ich vermisse das VZ 290.2 - oder sehe ich das nicht?
Wenn das tatsächlich nicht dort steht, könnte sich mit der Begründung ein Einspruch lohnen.
Ansonsten wäre die Verwarnung korrekt.
Edit-Frage: ist die VZ 314-Beschilderung innerhalb der Beschilderung der VZ 290.1 - 290.2 aufgestellt? Wenn ja, ist auch dann die Verwarnung korrekt.
Leider dumm gelaufen ....
Das VZ: 290.1 ist auf Bild 1 zu sehen, was ich mit angehangen habe (Zoneneinfahrt). Aber danach kommt keins mehr.
Es fehlen ja auch die gekennzeichneten Flächen 200 Meter weiter. Weil es gibt auch VZ: 314 wo ich davor Parken kann und darf, wieso hier in diesen Fall eigentlich nicht?
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Irgendwo muss auch das VZ 290.2 stehen. Wenn es aus der Zone mehrere Ein-/Ausfahrten gibt auch mehrere VZ.
Seit wann und wo darf man vor einem VZ 314 parken?
Seit wann und wo darf man vor einem VZ 314 parken?
Ja gibt es z.b : Beginnt der Parkplatz wirklich schon vor dem VZ 314? : r/StVO
2 Fotos oder : Darf man vor dem Schild parken? : r/StVO
Da dürfte aber zuvor auch schonmal ein Schild aufgestellt worden sein.
Will sagen: kann mir nicht vorstellen daß z.B. auf dem 2.Foto das das einzigen Schild am Strassenrand ist.
Bild 1 rechts am Rand, Zusatzschild lesen ....
Doch es gibt lediglich das erste Schild mit VZ 290.1 und dem Zusatz : Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt.
Danach kommt ja wie auf den Bildern zu sehen ist in 200 Metern auf dem rechten Straßenrand das VZ: 314 mit Zusatz mit Parkscheibe 2. Std. Davor kommt kein weiteres VZ: 290.1
Wenn man in einer Parkverbotszone auf nicht extra zum Parken gekennzeichneten Flächen parkt, was macht man da richtig? Nichts. Ist leider so.
Grundsätzlich ist das Parken erst nach dem VZ 314 erlaubt. Wenn man das VZ auf dem ersten Foto vor dem Parkbereich aufgestellt hätte, müsste die Gemeinde wahrscheinlich jeden Tag die Haltestange auswechseln.
Bei Foto 2 wissen wir nicht, welches VZ davor steht, evtl. VZ 286 und dort ist eine Ladezone.
Auf deinem fünften Foto steht das Fahrzeug eindeutig vor dem VZ 314 und direkt hinter einer Einmündung. Die Verwarnung ist eindeutig berechtigt. Ich würde das zahlen und einen Haken dran machen. In einem Eingeschränkten Haltverbotbereich kann durchaus auch mal ein VZ 314 oder 286 oder 283 oder, oder, oder........angebracht sein.
Natürlich kannst du jetzt noch ein paar nichtssagende Fotos im Netz suchen und damit die Richtigkeit deines Parkens rechtfertigen.
Foto 1, ist die Zoneneinfahrt. Das Foto wo ich stehe, hat das VZ: 314 mit Zusatzzeichen Parken mit Parkscheibe, welche auch korrekt eingestellt war. Aber es gibt, ausnahmen, wo das Parken auch vor dem Zeichen VZ : 314 möglich sind.
Habe ich weiter oben verlinkt. Das besagte VZ: 290.1 war nur bei der Zoneneinfahrt auf Foto1 zu sehen, danach nicht mehr.
Auch gibt es auf der Straße keine gekennzeichneten Markierungen. Auf Foto 1. ist das VZ: 290 mit Zusatz , Parken in gekennzeichneten Flächen diese gibt es aber auf der Straße nicht.
Wo steht in der StVO ?? : Laut Bußgeldstelle: Sie parkten vor dem VZ 314 mit Zusatzzeichen Parkscheibe. Das Parken mit Parkscheibe beginnt aber immer erst nach dem Verkehrszeichen ! Somit parkten Sie innerhalb des VZ 290.1 , 290.2
Ich hab mich vorhin auf Deine verlinkten Fotos aus Google bezogen , nicht auf die 6 Fotos die du ganz am Anfang ei gestellt hast.
Mit Foto 2 hab ich die Strasse in der Dunkelheit gemeint… aus Deinem 3. oder 4. Post.
Und da glaube ich nicht dass da zuvor nicht schon auch ein Zeichen 314 stand.
Aber egal, zahlen und abhaken.
Wie hoch ist überhaupt das Bussgeld oder ist es nicht doch vielleicht ein Verwarngeldangebot?
Beim richtigen Bußgeld Bescheid kommen ja noch zusätzliche Gebühren obendrauf.
Ja, ist ein Verwarnungsangebot zu 25 €, Tatbestand 141118. Wenn er länger als eine Stunde dort stand, dann sind es 40 €, TB 141121.
@r09112 Du kannst ja Einspruch gegen die Verwarnung einlegen und als Argument schickst du die von dir verlinkten Fotos ein, die sind sicher hilfreich 😬.