Parken im Kreuzungsbereich - 5m von wo?
Hallo,
mittlerweile wird ja schon das Parken im Wohngebiet von Dörfern durch das Ordnungsamt kontrolliert. Jetzt klebte am Auto von uns ein Strafzettel, da anscheinend unerlaubt im Kreuzungsbereich geparkt worden ist. Tatsächlich war der ganze Straßenrand vollgeparkt, weshalb wird bisschen weiter vorne als sonst parkten.
Allerdings habe ich jetzt bisschen recherchiert und folgendes herausgefunden:
Zitat:
§ 12 STVO Halten und Parken
(3) Das Parken ist unzulässig
vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
Dazu hier auch noch eine interessante Website:
http://joachimzwirner.de/parken%205m%2088.htm
Nun ist das ne sehr geräumige Kreuzung mit weitem Radius. Zudem schneiden sich die Fahrbahnkanten in einer für den Sachverhalt hier günstigen Art und Weise. Ich hab anbei mal ein Foto erstellt. Vom Schnittpunkt der Kanten habe ich ~5m abgemessen (gelbe Linie). Der rote Kasten soll das Auto darstellen. Weiter stand das Fahrzeug definitiv nicht in der Kreuzung.
Laut der Skizze wären zwischen dem Auto und dem 5m Bereich sogar noch knappe 3m Luft.
Für den Verkehr wäre es ja schon ziemlich hinderlich wenn sich einer bis an die 5m Grenze hinstellt. Aber Gesetze sind Gesetze und müssen wörtlich genommen werden. Und wenn man den Gesetzestext mit Schnittpunkt der Fahrbahnkanten genau nimmt, dann dürfte hier ja keine Ordnungswidrigkeit vorliegen?
Was meint ihr?
118 Antworten
Zitat:
@Florian48 schrieb am 10. Februar 2022 um 21:57:32 Uhr:
Zitat:
@ArizonaTea schrieb am 10. Februar 2022 um 19:52:59 Uhr:
… Aber Gesetze sind Gesetze und müssen wörtlich genommen werden. …Nein, da hast du unser Rechtssystem leider nicht verstanden.
Hier mal ein Aufsatz dazu, der große Radien näher beleuchtet: http://www.hermanns-rechtsanwaelte.de/PDF/Aufsatz/5mZoneStVO12.pdf
Quintessenz: Bei großen Radien sind bis zum Beginn der Rundung 5 m entlang der Geraden freizuhalten. Du stehst also voll im Parkverbot.
achso
Ich habe 2 Quellen gepostet, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Was genau willst du jetzt von mir?
Da Du ja unser Rechtssystem verstanden hast und gut im googeln von Urteilen und Rechtsanwaltsmeinungen bist, hätte ich eigentlich auch gern Deine Meinung zum aktuellen Parkfall gewünscht.
Im übrigen kann man auch mal irren. Ich gebe es dann zu und gut ist.
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Zitat:
@Florian48 schrieb am 15. Februar 2022 um 17:53:16 Uhr:
Ich habe 2 Quellen gepostet, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Ich würde sagen, du hast insgesamt 4 Quellen gepostet, die alle zum gleichen Ergebnis kommen, auch wenn du 3 der 4 Quellen falsch interpretiert hast.
Na dann. Klar, dass Rockville wieder persönlich angreifen muss. Kennt man ja.
Also, damit ihr gut schlafen könnt: Ihr habt immer Recht, ich nie. Jetzt zufrieden?
Meine Güte, ist das manchmal ein Kindergarten hier.
Zitat:
@Rockville schrieb am 15. Februar 2022 um 18:04:15 Uhr:
Zitat:
@Florian48 schrieb am 15. Februar 2022 um 17:53:16 Uhr:
Ich habe 2 Quellen gepostet, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.Ich würde sagen, du hast insgesamt 4 Quellen gepostet, die alle zum gleichen Ergebnis kommen, auch wenn du 3 der 4 Quellen falsch interpretiert hast.
Ich denke auch, daß mittlerweile hinreichend geklärt ist, daß der TE absolut konform geparkt hat.
Alle angeführten Quellen sehen das so, auch wenn mancher sich offenbar schwer tut, sie zu verstehen.
Zitat:
@Florian48 schrieb am 15. Februar 2022 um 18:38:58 Uhr:
Na dann. Klar, dass Rockville wieder persönlich angreifen muss. Kennt man ja.
Wo war da ein persönlicher Angriff, wenn ich feststelle, dass du die Urteile und Kommentare falsch verstanden hast? Du hast dich ja selbst recht weit aus dem Fenster gelehnt mit Aussagen wie:
- du hast unser Rechtssystem leider nicht verstanden.
- Leider irrst du dich
- Wie schön, dass ein paar User wieder mal klüger sind als die Standardwerke der Rechtswissenschaften, weil sie sie leider nicht verstanden haben. Aber das kennt man ja.
Wenn du etwas weniger großspurig aufgetreten wärst, dann könnte man auch eher über deinen Irrtum hinwegsehen.
Teer und Federn habe ich zwar nicht, aber ich hätte andere Mittel zur Verfügung.😉
Also, meine Damen und Herren, ich bitte dringend darum, mit den persönlichen Angriffen aufzuhören.
Neben den persönlichen Arrangements ist, wie ich oben schon schrieb, alles nicht so leicht, wenn man es "auf die Spitze treiben möchte. Wichtig ist, dass wer Vorsicht walten möchte dort nicht parkt, wo es der TE macht. Und auch wenn die persönlichen Erfahrungen einige Foristi mit nicht ganz brauchbaren Beispielen und Vergleichen in anderer Konstellation einer persönlichen Sanktion entgangen sind, kommt es immer drauf an.
Zu dem Thema gibt es eine schöne Aufarbeitung unter https://www.stvo2go.de/parkverbote/. Dazu ist der von Florian gelinkte (und auch sehr leicht zu findende) Aufsatz in meinen Augen gut pointiert. Der Meinung des Dr. Herrmanns schließe ich mich grundsätzlich an. Mit der Sichtung der relevanten Urteile, die hier gerne angeführt werden, ist das Plakative "Es ist so!" dann obsolet. Weil es halt immer darauf ankommt und das kann man sich in den Urteilen und auch gerne nochmals in der Idee der Regel anschauen: Gibt es eine potentielle Gefährdung oder Behinderung durch Parken in der Kurve? Man denke bitte an alle Verkehrsteilnehmer und in vielen Lebenslagen!
Das Ergebnis wird eine Einzelfallentscheidung sein, die dann die Meinung der Ordnungsbehörde und durch Prüfung in der Rechtsinstanz definiert wird. Da wird es Unrechtsgefühle geben und Unverständnis. Ich sehe allerdings zur Frage des TE nur folgende Lösung: Wenn man im beginnenden Kreuzungsbereich vor der 5m Sperrzone parken möchte, dann auf jeden Fall nur am Bordstein, also in die Kurve hinein. Und wenn das für alle gefahrlos ist und die Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Kinder, Radfahrer und andere Autofahrer an der Kreuzung weder gefährdet noch behindert könnte es gut gehen. Eine Absolution wird es dafür nicht geben.
Einfach Einspruch einlegen und mitteilen, dass es sich da weder um eine scharfe Kurve noch um eine unübersichtliche Straßenstelle handelt.
Zitat:
@ArizonaTea schrieb am 18. Februar 2022 um 19:30:22 Uhr:
Wie könnte man das denn jetzt kurz und knapp der Ordnungsbehörde verständlich mitteilen 🙂😉
Gar nicht.
Bezahlen und durch ist die günstige Lösung. Da du aber hier wohnst sollte das schon geklärt sein. Entweder du kennst jemanden bei der Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr, Rettungsdienst, Gemeinderat oder Ähnliches und fragst um deren persönliche Meinung. oder du fragst die Nachbarn ob sie sich finanziell mit einem Anteil an der Sache beteiligen.
Zu beachten ist, dass solch große Kreuzungen auch als Landeplatz für einen Hubi herhalten müssen. Da möchte ich dann nicht der sein welcher sein Auto, aus welchen Gründen auch immer, „so“ geparkt hat.
Gruß
Zitat:
@wpp07 schrieb am 22. Feb. 2022 um 00:34:17 Uhr:
Zu beachten ist, dass solch große Kreuzungen auch als Landeplatz für einen Hubi herhalten müssen
Jetzt wird's aber drollig. Für sowas werden dann immer noch Sportplätze etc. verwendet.