Parken gegenüber meiner Ein-Ausfahrt in einer engen Straße!
Hallo, hätte eine Frage, ich wohne in einer sehr schmalen Straße, wo das Parken gegenüber der Ausfahrt verboten ist. Ich musste zur Arbeit, konnte aber den Fahrer des Wagens nicht erreichen.
Fuhr dann langsam und achtsam raus und trotz allem habe ich ihn gestreift. Ich habe zwei Kratzer und er auch.
Trage ich alleine die Schuld?
Vielleicht kann mir ja jemand helfen, vielen Dank.
19 Antworten
War nicht meine Frage.
Zitat:
@Tarnik schrieb am 7. April 2023 um 19:06:06 Uhr:
Ist es nicht gesetzlich Verboten gegenüber Einfahrten zu parken? Besonders bei engen Straßen.
Doch, natürlich ist es das. § 12 Abs. 4 StVO: "Das Parken ist unzulässig ... vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber."
Darauf basiert ja auch die Frage des TE, ob den anderen ein Mitverschulden treffen kann (hätte er nicht falsch geparkt, könnte es auch keine verschuldensabhängige Mithaftung geben). Aber selbst wenn das Falschparken eindeutig feststeht, gibt es für das Mitverschulden keinen Automatismus, denn wie schon zu Beginn geschrieben wurde: "Auch wenn einer noch so blöd parkt, darf man ihn (leider) nicht rammen."
Wenn es öfter vorkommt, einfach selbst gegenüber der Einfahrt einen kleinen Anhänger hinstellen, den man ggf. wegschieben kann.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 8. April 2023 um 08:45:27 Uhr:
Wenn es öfter vorkommt, einfach selbst gegenüber der Einfahrt einen kleinen Anhänger hinstellen, den man ggf. wegschieben kann.
Solange kein Zugfahrzeug dranhängt, ist das nur 14 Tage am Stück erlaubt, dann muss er bewegt werden. Außerdem Thema Diebstahl-Gefahr _weil_ man ihn einfach wegschieben kann.
notting
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Zitat:
@Dalam schrieb am 6. April 2023 um 20:56:28 Uhr:
Hallo
bin leider mit enger Ausfahrt und Privatparkplatz gegenüber (ca. 3m) gesegnet. Muss deshalb fast immer auf die Straße raus rangieren.
Langsam frage ich mich, ob es sich hier um eine Besitzstörung handelt.
Park mal in Österreich auf einer Wiese. Anzeige wg. Besitzstörung, und das wird teuer.
Wenn es 3m sind , ist das absolut zulässig. Das du raus rangieren musst ist dein Problem. Notfalls musst du deine Ausfahrt umbauen.
Und das gilt bei öffentlichen Parkplätzen wenn der Parkplatz gegenüber ein genehmigter Privatparkplatz ist kann es noch mal ganz anders aussehen.