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Haltverbot und Parken auf Gehweg

Themenstarteram 20. Mai 2007 um 14:12

Einen schönen Sonntag zusammen,

ich habe eine vielleicht banal klingende Frage zu Zeichen 283 "Haltverbot";

es befindet sich im fraglichen Fall an einer 4-spurigen Ringstraße mit Rad- und Gehweg (letzterer ist stellenweise recht schmal):

 

Gilt dieses Zeichen auch für auf dem Gehweg abgestellte bzw. hier parkende PKW?

Diese machen Fußgängern das Passieren mit einem Kinderwagen nur durch Ausweichen über den Radweg möglich, gleiches gilt auch für ältere Mitbürger mit Rollstuhl oder Rollator.

Die Situation ist äußerst unbefriedigend, nach meiner Kenntnis gelten obige Verkehrszeichen doch eigentlich nur für die Fahrbahnen.

Wer von Euch weiß Näheres?

Gruß

ariba66

Beste Antwort im Thema
am 23. Mai 2007 um 20:40

Hallo!

Ich hab in der Fahrschule folgendes gelernt:

Das ist ein Gehweg und kein Autodraufnaufstellweg.

Auch nicht halbe-halbe.

Ich habs aber auch erst eingesehen, nachdem ich 15€ zahlen durfte.

Murxer

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am 20. Mai 2007 um 14:16

Das Halteverbotsschild gilt immer nur für die Fahrbahn. Da allerdings halten und parken auf Geh- und Radwegen eh verboten ist (falls es nicht ausdrücklich erlaubt ist), macht das auch nichts.

 

/Das Knöllchen für parken auf dem Gehweg kostet übrigens 15€ :D .

Zitat:

Original geschrieben von timovic

Das Knöllchen für parken auf dem Gehweg kostet übrigens 15€ :D .

Stimmt *grummel* Durfte letzte Woche noch selbiges Bezahlen.

Stand im Nachbarortsteil 5 Minuten aufm Bürgersteig, als ich rauskam war das Kärtchen am Auto. Bei uns in der Straße im anderen Ortsteil parken die Leute seit tausend Jahren halbe/halbe, und NIE hat jemand einen Strafzettel bekommen.

"Halbe/halbe" wird ja i.d.R. noch toleriert, aber bei Fahrzeugen, die komplett auf dem Gehweg parken, kennen die Ordnunghüter verständlicherweise kein Pardon.

am 23. Mai 2007 um 20:40

Hallo!

Ich hab in der Fahrschule folgendes gelernt:

Das ist ein Gehweg und kein Autodraufnaufstellweg.

Auch nicht halbe-halbe.

Ich habs aber auch erst eingesehen, nachdem ich 15€ zahlen durfte.

Murxer

am 24. Mai 2007 um 23:09

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Bei uns in der Straße im anderen Ortsteil parken die Leute seit tausend Jahren halbe/halbe,

zahlen die dann nur 7,50 euro ???? :D :D

am 28. Mai 2008 um 19:02

und gilt übrigens auch für motorräder: parken auf dem gehweg: 15 euro. wird meistens toleriert. aber einen anspruch auf nicht verfolgung hat man nicht.

am 28. Mai 2008 um 19:13

Habe mal eine andere Frage, die vielleicht am ehesten noch hier rein passt.

Wie sieht es aus, wenn Fahrzeuge in Parkbuchten (keine Parktaschen, schon richtige Parkplätze im rechten Winkel zur Fahrbahn) stehen aber mit Front oder Heck sehr weit über den Bordstein und somit auf Geh- oder Fahrradwege reichen? Hatte jetzt als Radfahrer schon öfter das "Problem", dass ich auf den Gehweg ausweichen musste, weil der Radweg (ebenfalls auf dem Bürgersteig) komplett zu war durch ein überstehendes Fahrzeug. Mag für Außenstehende eine Kleinigkeit sein, aber sie trägt ihren Teil dazu bei, dass Radfahren im öffentlichen Straßenverkehr mehr und mehr eine Zumutung wird.

Da muss es in unserem überregulierten Land doch irgendeine Regel geben, oder? :D

am 28. Mai 2008 um 21:24

Ja, dass ist klar geregelt.

Als Radfahrer hast auf auf einem Gehweg nichts verloren. Auch da drüber ausweichen oder überholen ist laut STVO nicht erlaubt.

Wenn der Radweg unbenutzbar ist, musst du die Straße nehmen oder über den Gehweg schieben.

Außer die Straße wäre noch mit dem Zeichen "Verboten für Radfahrer" gekennzeichnet, dann dürfte man nur noch über den Gehweg schieben.

Wenn der Radweg nicht mit dem Zeichen 237,240 oder 141 gekennzeichnet ist musst du den eh nicht nutzen. Wenn so ein Schild da steht brauchst du einen guten Grund (zugeparkt, voller Glas, bei Schneefall nicht geräumt,...). Oder du guckst dir vie VwV zur STVO §4 an und findest bei ca. 80% dieser Schilder heraus, dass diese da illegal stehen.

am 28. Mai 2008 um 21:46

Zitat:

Original geschrieben von gruni1984

Ja, dass ist klar geregelt.

Als Radfahrer hast auf auf einem Gehweg nichts verloren. Auch da drüber ausweichen oder überholen ist laut STVO nicht erlaubt.

Diese Regelung ist mir bekannt. Ich habe jedoch nach einer Regelung gefragt, die es Autofahrern verbietet, beim Parken den Bürgersteig zu blockieren. Erst aus dieser Situation heraus entsteht ja das Problem, dass ich entweder höchst illegal einen Schlenker über den leeren Gehweg machen oder eben extra absteigen und schieben muss - was wohl eher praxisfremd ist.

Da sollte man doch eher bestrebt sein, solche Radwegblockaden aus dem Weg zu schaffen. Wenn ich sehe, dass anderswo wegen sowas abgeschleppt wird, da es angeblich unzumutbar ist, dass Fahrradfahrer auf die Straße ausweichen müssen, verstehe ich nicht ganz, wieso das an anderer Stelle völlig egal zu sein scheint. Lohnt wohl nicht fürs Ordnungsamt.

Ich bin eigentlich immer gerne bereit, die Radwege zu nutzen, da ich es ja als Autofahrer ebenso schätze, nicht ständig Radfahrer überholen zu müssen. Allerdings zeigt sich hier immer wieder, wie schwierig es ist, eine längere Strecke auf Radwegen zurückzulegen, ohne ständig mit dreisten Zuparkern, extrem langsamen Radfahrern oder Autofahrern, die an Kreuzungen mitten auf dem Radweg anhalten (im schlimmsten Fall mit mir auf der Motorhaube) konfrontiert zu werden.

Als Autofahrer hat man immerhalb der Markierungen zu parken. Sprich in dem Fall bis zum Bordstein und nicht drüber. Ob das Verhältnis der Markierungen zu den immer größer werdenden Autos dabei gewahrt bleibt, ist eine andere Sache.....

Sonst kann, wie in Deinem Fall, auch ein Knöllchen bzw. in schweren Fällen gar ein Abschleppen des betreffenden Fahrzeugs gerechtfertigt sein.

am 3. Juni 2008 um 7:35

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Habe mal eine andere Frage, die vielleicht am ehesten noch hier rein passt.

Wie sieht es aus, wenn Fahrzeuge in Parkbuchten (keine Parktaschen, schon richtige Parkplätze im rechten Winkel zur Fahrbahn) stehen aber mit Front oder Heck sehr weit über den Bordstein und somit auf Geh- oder Fahrradwege reichen? Hatte jetzt als Radfahrer schon öfter das "Problem", dass ich auf den Gehweg ausweichen musste, weil der Radweg (ebenfalls auf dem Bürgersteig) komplett zu war durch ein überstehendes Fahrzeug. Mag für Außenstehende eine Kleinigkeit sein, aber sie trägt ihren Teil dazu bei, dass Radfahren im öffentlichen Straßenverkehr mehr und mehr eine Zumutung wird.

Da muss es in unserem überregulierten Land doch irgendeine Regel geben, oder? :D

Das gilt als Parken auf Gehwegen noch dazu mit Behinderung = 25 EUR. Allerdings musst Du es positiv sehen: Dadurch wird Dir die Benutzung der Fahrbahn gestattet, da der Radweg unbenutzbar ist. D.h. bis zur nächsten zumutbaren Möglichkeit, wieder auf den Radweg zu gelangen, darfst Du auf der Fahrbahn fahren. Hingegen solltest Du NICHT auf dem Gehweg radeln. Letzen Endes führst Du dann nur die Kette des "Rechts des Stärkeren" vom Autofahrer zum nächstschwächeren Verkehrsteilnehmer weiter.

Alex

 

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