Parken gegenüber Einmündung/ T-Kreuzung

Hallo!

Ich hätte mal eine Frage bzgl. der StVO. Es geht um das parken gegenüber einer Einmündung. Und zwar liegt meine Schule in einer Einbahnstraße mit Parkmöglichkeiten nur auf der Straße. Die Einbahnstraße endet an einer Einmündung/T-Kreuzung und heute morgen habe ich dort geparkt (weißer Punkt mir roten Kreuz aufem Bild). Bin ausem Auto und direkt an die Schule gelaufen, da ich eh spät dran war... Dann krisch hinter mir auf einmal ein älterer Herr ob der weiße meiner wäre. Ich bejahte dies und daraufhin meinte er mein Auto würde im laufe des Vormittags abgeschleppt werden da ich da nicht parken dürfe.
Auf die Frage des Warums meinte er nur, ich würde andere Fahrer behindert in und aus der Seitenstraße zu fahren. Was ich ja gar nciht behaupten würde. Aber egal, wie sieht es da mit der StVO aus? Was sagt die dazu? 5m vor und hinter Einmündungen und Kreuzungen ist klar, aber was ist mit direkt gegenüber Kreuzungen?

Die letzten 3 Schultage hatte ich auch immer da geparkt und es ist noch nichts passiert...

Vordere-froehnstr
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Warum soll man da nicht parken dürfen?
Solange es da kein Parkverbot gibt. 
Hier ein Beispiel in meiner Nähe, da ist noch nie einer abgeschleppt worden.

geht der scheiß wieder los....

bla bla bla, da ist noch nie abgeschleppt worden, also ist es erlaubt.

dann kann ich ja als Einbrecher los....solangeich nicht erwischt werde ist es legal ?

wenn die gemeinde/stadt das nicht interessiert und da sonst sich auch keiner beschwert, dann wird natürlich meist nix passieren.

wir haben eine STVO ! da steht ( fast) alles drin

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Das heißt nicht Mitte, sondern eingeschränktes Halteverbot nach rechts und nach links.
Und für Dich heißt das dann, daß bis zum Schild Einbahnstrasse eben ein eingeschränktes Halteverbot ist.

Zitat:

Original geschrieben von BelijKarp


Hi!

Hatte heute wieder Schule, habe mich aber noch nicht getraut mich da hin zu stellen, habe aber stattdessen ein paar Bilder gemacht und in denen eingemalt wo ich mich hinstellen würde...

Nochmal die Frage, darf ich da parken?

Ich freu mich über so Spezis wie du die auf der Sickinger Höhe bzw Landstuhl so parken wie du, denn ich muss da mit dem Hängerzug rein, (gesamtlänge 18,5m)

Immer wieder toll sowas ! Und was macht man wenn man net durch kommt? Polizei anrufen weil dann ist die Strasse nämlich dicht.

Ich empfehle früher aufstehen (ja ich weiss es ist für Schüler schwer, aber machbar !!!!) und ordentlichen Parkplatz suchen !!!

Grüsse aus Kindsbach

Die 5 m greifen nicht, weil sich die auf den Kurvenradius der Einmündung beziehen. Und den gibt es zur gekennzeichneten möglichen Fläche nicht.

Ich versuche gerade ein vergleichbares Problem zu lösen. Der einzig gangbare Weg ist m.E. § 1 der StVO, wenn andere Verkehrsteilnehmer z.B. Lkw erheblich behindert werden. Und das ist der Fall. Und dieser Lkw könnte auch ein Feuerwehrfahrzeug sein. Einfach mehr den gesunden Menschenverstand walten lassen.

Zitat:

@BelijKarp schrieb am 31. August 2011 um 18:54:03 Uhr:


Hi!

Hatte heute wieder Schule, habe mich aber noch nicht getraut mich da hin zu stellen, habe aber stattdessen ein paar Bilder gemacht und in denen eingemalt wo ich mich hinstellen würde...

Nochmal die Frage, darf ich da parken?

Als ein Mensch, der seinen Führerschein nicht auf der Sesamstraße gemacht hat, sage ich, nein, da darf man nicht und da würde ich auch nie parken.

Manchmal hilft einfach mal nachdenken, auch wenn es noch schwer fällt, und an die anderen Verkehrsteilnehmer denken, die nicht in die Schule müssen.

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Ich hoffe mal, dass es der Schreiberling in den letzten 6 Jahren doch noch gerafft hat.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 16. Juli 2017 um 09:39:12 Uhr:


Ich hoffe mal, dass es der Schreiberling in den letzten 6 Jahren doch noch gerafft hat.

Hat wieder jemand gebuddelt? 😁 😁 😛

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 16. Juli 2017 um 09:39:12 Uhr:


Ich hoffe mal, dass es der Schreiberling in den letzten 6 Jahren doch noch gerafft hat.
Was

gerafft? Darf man nun gegenüber einmündenden Straßen parken oder nicht?

Es gibt keine unmittelbare Vorschrift, die es untersagt.

Doch, Du musst die Mindestbreite der Strasse freihalten. Gerade auf den hier gezeigten Bildern ist das mehr als fraglich. Mir wäre auch mein Auto zu schade, das Risiko, dass mich hier einer beim Abbiegen anschrammt, wäre mir persönlich zu hoch.

Nebenbei: Der Beitrag ist aus 2011, also quasi erledigt...

Deswegen habe ich extra UNMITTELBAR geschrieben. Es geht nur unter Hinzuziehung anderer Vorschriften. Es gibt keine Regelung wie z.B. "ist untersagt gegenüber von Einmündungen".

Ich würde mich da nun gerade nicht hinstellen, auch dann nicht, wenn es nicht explizit verboten ist.

Wenn da eine Schule ist, fahren evtl. auch Schulbusse lang? Und die könnten hier schon ein Problem bekommen.

Und ob das nun eine echte Kreuzung ist oder eine unechte, sollte gar keine Rolle spielen, daß sich ein Vernünftiger da nicht hinstellt.

Bei uns wurden derartige Probleme dadurch gelöst, daß auf Schulseite an der Straße schlicht ein Zaun aufgestellt worden ist.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 18. Juli 2017 um 19:57:29 Uhr:


Ich würde mich da nun gerade nicht hinstellen, auch dann nicht, wenn es nicht explizit verboten ist.

Wenn da eine Schule ist, fahren evtl. auch Schulbusse lang? Und die könnten hier schon ein Problem bekommen.

Und ob das nun eine echte Kreuzung ist oder eine unechte, sollte gar keine Rolle spielen, daß sich ein Vernünftiger da nicht hinstellt.

Bei uns wurden derartige Probleme dadurch gelöst, daß auf Schulseite an der Straße schlicht ein Zaun aufgestellt worden ist.

Aber besagter Zaun steht jetzt nicht auf der Straße und verringert dadurch die Fahrbahnbreite?

Weil ob da jetzt an der Straße ein Zaun ist oder nicht, ist ja an sich erst mal unerheblich für die Frage "Parken ja oder nein".

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 19. Juli 2017 um 15:37:49 Uhr:


Weil ob da jetzt an der Straße ein Zaun ist oder nicht, ist ja an sich erst mal unerheblich für die Frage "Parken ja oder nein".

Ich denke mal, dass hier eher an einen möglichen Beifahrer gedacht wurde, welcher dann die Tür nicht aufbekommt. Selbst, wenn man beispielsweise ein Kind von der Schule abholt, könnte das nur über die Straßenseite zusteigen. Ist auch nicht gerade von Vorteil.

Grundsätzlich würde ich nicht an so einer Stelle parken. Da reicht eigentlich der gesunde Menschenverstand, der einem sagt, dass es spätestens bei grösseren Fahrzeugen sehr schnell sehr eng zugehen kann. Feuerwehr oder Müllabfuhr fallen mir da als Erstes ein.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 19. Juli 2017 um 15:37:49 Uhr:


Aber besagter Zaun steht jetzt nicht auf der Straße und verringert dadurch die Fahrbahnbreite?

Nö, freilich steht der nicht auf der Straße, aber immerhin so, daß es das sinnvolle Öffnen der Fahrzeugtüren auf Beifahrerseite verhindert, solange man nicht zusätzlich noch die Gegenspur blockieren will, was aber bei lediglich 1 Fahrspur je Richtung keine gute Idee wäre.

Zitat:

Weil ob da jetzt an der Straße ein Zaun ist oder nicht, ist ja an sich erst mal unerheblich für die Frage "Parken ja oder nein".

Für so ganz unerheblich finde ich das nicht, weil man ja, für den Fall das der Fahrer nicht alleine ist, eh zuerst woanders anhalten muß und sich dann schön überlegt, ob man nicht gleich da stehen bleiben kann, wäre doch für's Wiedereinsteigen die gleiche Prozedur in umgekehrter Weise nötig.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 16. Juli 2017 um 10:07:09 Uhr:



Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 16. Juli 2017 um 09:39:12 Uhr:


Ich hoffe mal, dass es der Schreiberling in den letzten 6 Jahren doch noch gerafft hat.

Hat wieder jemand gebuddelt? 😁 😁 😛

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