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Parken gegenüber Einmündung/ T-Kreuzung
Hallo!
Ich hätte mal eine Frage bzgl. der StVO. Es geht um das parken gegenüber einer Einmündung. Und zwar liegt meine Schule in einer Einbahnstraße mit Parkmöglichkeiten nur auf der Straße. Die Einbahnstraße endet an einer Einmündung/T-Kreuzung und heute morgen habe ich dort geparkt (weißer Punkt mir roten Kreuz aufem Bild). Bin ausem Auto und direkt an die Schule gelaufen, da ich eh spät dran war... Dann krisch hinter mir auf einmal ein älterer Herr ob der weiße meiner wäre. Ich bejahte dies und daraufhin meinte er mein Auto würde im laufe des Vormittags abgeschleppt werden da ich da nicht parken dürfe.
Auf die Frage des Warums meinte er nur, ich würde andere Fahrer behindert in und aus der Seitenstraße zu fahren. Was ich ja gar nciht behaupten würde. Aber egal, wie sieht es da mit der StVO aus? Was sagt die dazu? 5m vor und hinter Einmündungen und Kreuzungen ist klar, aber was ist mit direkt gegenüber Kreuzungen?
Die letzten 3 Schultage hatte ich auch immer da geparkt und es ist noch nichts passiert...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Warum soll man da nicht parken dürfen?
Solange es da kein Parkverbot gibt.
Hier ein Beispiel in meiner Nähe, da ist noch nie einer abgeschleppt worden.
geht der scheiß wieder los....
bla bla bla, da ist noch nie abgeschleppt worden, also ist es erlaubt.
dann kann ich ja als Einbrecher los....solangeich nicht erwischt werde ist es legal ?
wenn die gemeinde/stadt das nicht interessiert und da sonst sich auch keiner beschwert, dann wird natürlich meist nix passieren.
wir haben eine STVO ! da steht ( fast) alles drin
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46 Antworten
ja du :)
Zitat:
@Kornpeter schrieb am 11. Juli 2020 um 22:23:24 Uhr:
ja du :)
Nee, der beitragsfreie Zitierer.