Parken gegenüber Einmündung/ T-Kreuzung
Hallo!
Ich hätte mal eine Frage bzgl. der StVO. Es geht um das parken gegenüber einer Einmündung. Und zwar liegt meine Schule in einer Einbahnstraße mit Parkmöglichkeiten nur auf der Straße. Die Einbahnstraße endet an einer Einmündung/T-Kreuzung und heute morgen habe ich dort geparkt (weißer Punkt mir roten Kreuz aufem Bild). Bin ausem Auto und direkt an die Schule gelaufen, da ich eh spät dran war... Dann krisch hinter mir auf einmal ein älterer Herr ob der weiße meiner wäre. Ich bejahte dies und daraufhin meinte er mein Auto würde im laufe des Vormittags abgeschleppt werden da ich da nicht parken dürfe.
Auf die Frage des Warums meinte er nur, ich würde andere Fahrer behindert in und aus der Seitenstraße zu fahren. Was ich ja gar nciht behaupten würde. Aber egal, wie sieht es da mit der StVO aus? Was sagt die dazu? 5m vor und hinter Einmündungen und Kreuzungen ist klar, aber was ist mit direkt gegenüber Kreuzungen?
Die letzten 3 Schultage hatte ich auch immer da geparkt und es ist noch nichts passiert...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Warum soll man da nicht parken dürfen?
Solange es da kein Parkverbot gibt.
Hier ein Beispiel in meiner Nähe, da ist noch nie einer abgeschleppt worden.
geht der scheiß wieder los....
bla bla bla, da ist noch nie abgeschleppt worden, also ist es erlaubt.
dann kann ich ja als Einbrecher los....solangeich nicht erwischt werde ist es legal ?
wenn die gemeinde/stadt das nicht interessiert und da sonst sich auch keiner beschwert, dann wird natürlich meist nix passieren.
wir haben eine STVO ! da steht ( fast) alles drin
46 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
wenn alle Autos auf dem Bild Parken, stehen mindest 4 im Parkverbot😉Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Warum soll man da nicht parken dürfen?
Solange es da kein Parkverbot gibt.
Hier ein Beispiel in meiner Nähe, da ist noch nie einer abgeschleppt worden.
Der eine hælt die 5m zur Kreuzung nicht ein und die 3 anderen stehen mitten im Kreuzungsbereich.
In der Straße gibt es keine Parkverbotsschilder, Abends ist die Strasse ganz vollgeparkt.
Das ganze schon seit 40 Jahren und bestimmt länger.
Und keiner wird abgschleppt. 😁
doch doch da gibt es schon schilder, aber ich parke in keiner parkverbotszone sondern gegenüber der anderen straßenseite da, wenn nichts anderes mehr frei ist...bis zu welchem punkt müsste ich denn noch 2,5-3m haben?
Und woher kennt ihr beide denn die straße? die ist in landstuhl...
EDIT:
§12 StVO
(3) Das Parken ist unzulässig
-vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
-wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
-vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
-über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 laufende Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
-vor Bordsteinabsenkungen.
Von gegenüber steht da nix...
Du darfst da parken!
Meine Erläuterung zur StVO § 12 Abs. 3 Nr. 1 sagt folgendes:
Zitat:
Nr. 1 verbietet nicht, am rechten Fahrbahnrand einer Straße zu parken, deren rechte Fahrbahnkante sich ununterbrochen geradlinig fortsetzt. Das gilt auch, wenn sich dort die Straße gabelt und der nach links abbiegende Schenkel Vorfahrtsstraße ist (OLG Karlsruhe in VRS 76, 367).
dort wo du parkst, kann niemand deinen weg kreuzen. somit ist dort auch keine kreuzung. einfach nur "googlen und durchlesen" ist nicht immer zielführend - man sollte sich auch um die randparameter ein paar gedanken machen.
Ähnliche Themen
Hi!
Hatte heute wieder Schule, habe mich aber noch nicht getraut mich da hin zu stellen, habe aber stattdessen ein paar Bilder gemacht und in denen eingemalt wo ich mich hinstellen würde...
Nochmal die Frage, darf ich da parken?
Ich würde mal sagen nein, zu erkennen an dem Schild im Hintergrund auf dem ersten Bild 😉 Abgesehen davon glaube ich nicht, dass da effektiv eine Restfahrbahnbreite von 3m übrig bleibt, wenn da ein Auto steht...
ich würde sagen JA - dort wo du parkst, hat gar keiner (rein) zu fahren.
wobei du - aus der einbahnstrasse kommend - natürlich entgegengesetzt der fahrtrichtung parken würdest. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von BelijKarp
Also das Schild stört mich gar nciht, betrifft ja nur die rechte Seite, ich parke ja links...
Das Schild gilt immer auf der Seite, auf der es steht, egal von wo du kommst?! 😕😕
Dort wuerde ich nicht Parken. Da wuerde ein LKW, z.b. Muellabfuhr oder Feuerwehr usw ein echtes Problem bekommen wenn sie aus der Seitenstrasse in deine richtung abbiegen wollen.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Dort wuerde ich nicht Parken. Da wuerde ein LKW, z.b. Muellabfuhr oder Feuerwehr usw ein echtes Problem bekommen wenn sie aus der Seitenstrasse in deine richtung abbiegen wollen.
Eben, eine Feuerwehr Leiterwagen würde da nicht ohne weiteres herum kommen.
Ebenso bist du weniger als 5M vom Scheitelpunkt der Kurve entfernt.
Ergo darfst du dort, meiner Meinung nach, nicht parken.
Wenn er links parkt, gibt es ja keinen Scheitelpunkt, das wäre also kein Grund. Ein LKW darf dort auch nicht ohne weiteres Einbiegen, da ja Einbahnstraße (von den hoheitlichen LKWs mal abgesehen). Dennoch scheitert es meiner Meinung nach erstens an der Restfahrbahnbreite und zweitens am Schild.
Gruß Tecci
Auf das Schild habe ich heute ein besonderes Augenmerk gelegt, es ist ja die Mitte des eingeschränkten Halteverbots, ALLERDINGS!!! gibt es auf der ganzen Straße keinen Anfang!