Parken für einer nicht zu erkennenden Einfahrt
Hallo,
ich habe gerade einen Zettel von den Politessen an meinem Auto gefunden, ich hätte "in einer Einfahrt" geparkt. Wie hoch die Strafe sein wird, steht bei uns erst im Brief, den man per Post bekommt.
Wie auf den Fotos zu erkennen, habe ich vor einem Poller (herausnehmbar) geparkt. Als ich das Auto gestern Abend dort geparkt habe, sah die Tür zur Hofeinfahrt wie eine normale Hauseingangstür aus, kein Hinweisschild auf eine Einfahrt. Das hinter mir stehende Fahrzeug hatte kein Ticket (stand mindestens so lange wie ich da), das Parken am Straßenrand ist in der Strasse nicht verboten.
Wann die Zetteltante da war, kann ich nicht sagen, die Schrift ist durch den Regen verlaufen. Man sollte denken, die Gehirnamputesenträger benutzen einen Wasserfesten Stift ...
Durch die am Morgen offenen Türen kann man Garagen sehen, aber die waren wohl nur auf, um die Mülltonnen an den Strassenrand zu stellen. Als Ein- oder Ausfahrt kann man das aufgrund des Pollers so wie so nicht nutzen. Also fällt Parken mit Behinderung schon mal flach, und Parken generell ist dort ja erlaubt.
Mal abgesehen davon, dass ich auf keinen Fall "in" der Einfahrt, sondern höchstens davor geparkt habe und ich auch nicht abgeschleppt wurde, was erwartet mich?
Leider habe ich kein Foto von den Türen ...
Beste Antwort im Thema
Werde dir doch bitte erstmal über die Voraussetzungen einer "Amtsanmaßung" klar, bevor du so einen Unsinn hier schreibst. Da gehört ein bisschen mehr dazu als nur dieser Zettel...
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
Ganz klar vielleicht auch noch die GSG 9 alarmieren!
es könnte die Nationale Sicherheit bedroht sein - deswegen steht auch SCHERZARTIKEL drauf...
dass ist ne ganz Linke Nummer der Arabischen Dschihad - Jünger!!!Alex
PENG... hast du den Schuß deutlich vernommen.....
Mit deutlichem Hinweis, "nur auf "privatem" Raum" zu verwenden.
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Wahnsinn.
Ich würde mit dem Zettel mal zur zuständigen Behörde fahren und das melden.
Sowas ist Amtsanmaßung und/oder Dokumenten/Urkundenfälschung.
Oder das "Knöllchen" an die Einfahrt hängen mit dem Hinweis "Anzeige gegen Unbekannt wurde erstattet wegen "Amtsanmaßung", "Urkundenfälschung" und "Dienstsiegelmissbrauch"
Dem Zettelschreiber wird sicher ganz schnell schlecht werden.
Heute humorbefreit oder was?
Der Zettel ist ja wohl so eindeutig als Scherz zu erkennen, dass so eine Anzeige auch bei der annehmenden Dienststelle lediglich Belustigung hervorrufen dürfte (und man sich als Zettelempfänger und Anzeigeersteller dort wohl unsterblich blamieren würde).
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Heute humorbefreit oder was?Der Zettel ist ja wohl so eindeutig als Scherz zu erkennen, dass so eine Anzeige auch bei der annehmenden Dienststelle lediglich Belustigung hervorrufen dürfte (und man sich als Zettelempfänger und Anzeigeersteller dort wohl unsterblich blamieren würde).
Würde ich so nicht unbedingt sagen... die Behörden sind da oft sehr an solchen "Scherzartikeln" interessiert.
Vielleicht blamiert man sich mit dem Zettel auf der Behörde oder auch nicht.
Fakt ist, dass schon das "Anbringen" eines solchen Zettels "Amtsanmaßung" ist, was erneut die Behörde wieder interessiert.
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Werde dir doch bitte erstmal über die Voraussetzungen einer "Amtsanmaßung" klar, bevor du so einen Unsinn hier schreibst. Da gehört ein bisschen mehr dazu als nur dieser Zettel...
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Fakt ist, dass schon das "Anbringen" eines solchen Zettels "Amtsanmaßung" ist...
Hör bitte auf dich hier nun total lächerlich zu machen.
Bevor du hier irgendwelche Fakten auftischt, solltest du dich erstmal über Amtsanmaßung informieren.
PS: Da war schon einer schneller. Aber doppelt schadet nicht.
Vor allem wäre das auch wieder so eine typische Reaktion, die einen zum Erbrechen bringt.
Anstatt zum Einen darüber zu lachen und das Fünkchen Wahrheit zu erkennen, denn es ist ja nun mindestens unhöflich, eine Einfahrt zuzuparken, wird dagegen nicht nur das eigene Fehlverhalten ignoriert, sondern auch noch wild mit dem Tortenheber vorm Amt geschwungen.
Dann schreibt am besten keiner einen Zettel, sondern schleppt gleich ab.
So eine Welt wünschen sich manche Leute. Zum Kotzen.
cheerio
Da niemand zum Falschparken gezwungen wird, wird der Abschlepper gerufen und weg ist das Gefährt. Dann wird vom Pfandrecht gebraucht gemacht oder an die Abschleppfirma abgetreten und ist alle Probleme los.
Zitat:
7. Abschnitt - Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 - 145d)
§ 132
Amtsanmaßung.Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Will mir jetzt noch jemand erklären was "Amtsanmaßung" ist ?!
Hänge ich als normaler Bürger im öffentlichen Verkehrsraum Fahrzeugen Scherzartikelstrafzettel an die Windschutzscheibe übe ich unbefugt die Arbeit eines öffentlichen Amtes aus.
Klarer kann eine Amtsanmaßung nicht ausgeführt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Klarer kann eine Amtsanmaßung nicht ausgeführt werden.
Wenn du meinst...aber nichtsdestotrotz empfehle ich dir dringend die Lektüre des Artikels aus der NJW 1984, S. 1602 und dann deine Meinung zu überdenken...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Wenn du meinst...aber nichtsdestotrotz empfehle ich dir dringend die Lektüre des Artikels aus der NJW 1984, S. 1602 und dann deine Meinung zu überdenken...
Achnö! -BITTE!
ich hab mir Meinung gebildet - bitte verwirrt mich jetzt nicht mit "Tatsachen"
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Ich hab übrigens mal das hier bei nem Kollegen dran gemacht 😁😁
Ein Drohbrief mit beleidigendem Inhalt und mit dem Hinweis der Sachbeschädigung.
Manche wissen gar nich auf welch dünnem Eis man sich mit diesen besonders "intelligenten" Strafzetteln bewegt.
wenn nur endlich die 24 Stunden rund um die Online Bewachung jedes einzelne Individuum (und ichmeine nicht nur Humanoidenursprungs) überwacht wird - inkl- sofort Online Anzeige Besser noch - Stromschlagdetektors - wird das Ziel der Totalen Straffreiheit erreicht werden....
BIS DAHIN:
nimm von den Grünen Pillen eine weniger und die restlichen las einfach ersatzlos wech....
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Wenn du meinst...aber nichtsdestotrotz empfehle ich dir dringend die Lektüre des Artikels aus der NJW 1984, S. 1602 und dann deine Meinung zu überdenken...Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Klarer kann eine Amtsanmaßung nicht ausgeführt werden.
Schick mal bitte einen konkreten Link, der mich direkt zu diesem Artikel führt... Danke