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Parken entgegen der Fahrtrichtung

Themenstarteram 22. Juni 2018 um 20:06

Hallo ihr Lieben,

Ein Arbeitskollege erhielt heute eine Verwarnung weil er entgegen der Fahrtrichtung in einer parkbucht parkte (siehe Bild blaues kreuz) nun sind wir uns uneins ob das so rechtens ist oder nicht was sagt ihr dazu?

Gruss

Tobi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@aspergius schrieb am 22. Juni 2018 um 23:35:21 Uhr:

Hier gibt es lauter Säulenheilige, die noch nie falsch geparkt haben. Herzlichen Glückwunsch.

Ne, hier gehts um die Beantwortung der Frage, und egal ob man nun schon mal falsch geparkt hat oder nicht, entgegen der Fahrtrichtung ist bis auf ganz wenige Ausnahmen verboten.

Hauptsache mal gestänkert, wie auf der Straße, stimmts ?

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Siehe Paragraph 12 StVO

In der Fahrschule gepennt? ;) StVO §12 Abs. 4:

Zitat:

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.

Die Frage hat fast das Niveau wie die, ob man bei roter Ampel noch über die Kreuzung fahren darf.

Hier gibt es lauter Säulenheilige, die noch nie falsch geparkt haben. Herzlichen Glückwunsch.

Zitat:

@aspergius schrieb am 22. Juni 2018 um 23:35:21 Uhr:

Hier gibt es lauter Säulenheilige, die noch nie falsch geparkt haben.

Darum gehts ja gar nicht. Ich habe auch schon falsch geparkt und ein Knöllchen kassiert. Aber ich wusste wenigstens, dass und warum es falsch war. Und dass man außer in Einbahnstraßen nicht entgegen der Fahrtrichtung parken darf, sollte eigentlich genauso zum Elementarwissen jedes Fahrers gehören wie die Bedeutung der Ampelfarben.

Zudem dürfte auf dem Knöllchen vom Kollegen des TE ja der Tatvorwurf samt § der StVO gestanden haben. Ergo hätte man sich dank Internet und Google die Frage in 2 Min. auch selber beantworten können anstatt mit grober Wissenslücke zu glänzen. ;)

Zitat:

@spreetourer schrieb am 22. Juni 2018 um 23:59:12 Uhr:

Und dass man außer in Einbahnstraßen nicht entgegen der Fahrtrichtung parken darf, sollte eigentlich zum Elementarwissen jedes Fahrers gehören.

Das lasse ich mir mal eben auf der Zunge zergehen. Denk nochmals drüber nach ;-)

Ah ja, ich hatte es geahnt. Okay, ich korrigiere: dass man außer in Einbahnstraßen nicht auf der linken Fahrbahnseite parken darf ... ;)

Oder du lässt die Einbahnstraßen weg, dann passt's auch. :D

am 23. Juni 2018 um 5:19

Servus,

 

ich möchte noch ergänzen, dass man neben Einbahnstraßen auch in einem verkehrsberuhigten Bereich auf den für das Parken gekennzeichneten Flächen auf der linken Seite parken darf.

 

Kleine Erklärung dazu:

Der § 12 StVO bezieht sich auf den "Fahrbahnrand", ein verkehrsberuhigter Bereich ist jedoch nicht Fahrbahn, sondern eine Mischfläche.

Spätestens dann, wenn man bei etwas Verkehr auf der Straße vom linken Fahrbahnrand wieder los fahren möchte, weiß man auch, warum im Regelfall der rechte Rand zu benutzen ist.

Zitat:

@aspergius schrieb am 22. Juni 2018 um 23:35:21 Uhr:

Hier gibt es lauter Säulenheilige, die noch nie falsch geparkt haben. Herzlichen Glückwunsch.

Ne, hier gehts um die Beantwortung der Frage, und egal ob man nun schon mal falsch geparkt hat oder nicht, entgegen der Fahrtrichtung ist bis auf ganz wenige Ausnahmen verboten.

Hauptsache mal gestänkert, wie auf der Straße, stimmts ?

Zitat:

@spreetourer schrieb am 22. Juni 2018 um 23:59:12 Uhr:

Zitat:

@aspergius schrieb am 22. Juni 2018 um 23:35:21 Uhr:

Hier gibt es lauter Säulenheilige, die noch nie falsch geparkt haben.

Und dass man außer in Einbahnstraßen nicht entgegen der Fahrtrichtung parken darf, sollte eigentlich genauso zum Elementarwissen jedes Fahrers gehören wie die Bedeutung der Ampelfarben.

Setzen...sechs und noch einmal zur Fahrschule.

In Einbahnstrassen entgegen der Fahrtrichtung parken......hast Du was eingenommen?

Was mich ärgert,selbst in meiner kleinen trotzdem beleuchteten Miniwohnstraße am Stadtrand kommen sie anscheinend manchmal, und kontrollieren das. Hatte letztens tatsächlich mal einen Strafzettel an der Scheibe dafür.

Ich werde aber weiter so parken, einfach weil ich dann morgens ohne wenden los kann. Die können mich mal.

Zitat:

@servicetool schrieb am 23. Juni 2018 um 07:54:49 Uhr:

Setzen...sechs und noch einmal zur Fahrschule.

Nö, warum? Habe mich ja vor fast 9 Std schon selber korrigiert:

Zitat:

@spreetourer schrieb am 23. Juni 2018 um 00:15:46 Uhr:

ich korrigiere: dass man außer in Einbahnstraßen nicht auf der linken Fahrbahnseite parken darf ...

Solltest mal zum Optiker gehen, setzen ... Sechs!

Hauptsache mal gestänkert, wie auf der Straße, stimmts? (Zitat von @Diedicke1300 )

Zitat:

@servicetool schrieb am 23. Juni 2018 um 07:54:49 Uhr:

 

In Einbahnstrassen entgegen der Fahrtrichtung parken......hast Du was eingenommen?

Gemeint ist hier wohl eher, dass bei einer Einbahnstraße auch die linke Seite zum Parken genutzt werden kann, wenn die Straße noch breit genug ist.

am 23. Juni 2018 um 8:31

Eigentlich weiss doch jeder Depp was mit "entgegen der Fahrtrichtung" gemeint ist. Muß man denn jedes Wort das nicht so in der STVO steht zerpflücken. Diese Rechthaberei stinkt langsam zum Himmel.

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