Parken entgegen der Fahrtrichtung
Hallo ihr Lieben,
Ein Arbeitskollege erhielt heute eine Verwarnung weil er entgegen der Fahrtrichtung in einer parkbucht parkte (siehe Bild blaues kreuz) nun sind wir uns uneins ob das so rechtens ist oder nicht was sagt ihr dazu?
Gruss
Tobi
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@aspergius schrieb am 22. Juni 2018 um 23:35:21 Uhr:
Hier gibt es lauter Säulenheilige, die noch nie falsch geparkt haben. Herzlichen Glückwunsch.
Ne, hier gehts um die Beantwortung der Frage, und egal ob man nun schon mal falsch geparkt hat oder nicht, entgegen der Fahrtrichtung ist bis auf ganz wenige Ausnahmen verboten.
Hauptsache mal gestänkert, wie auf der Straße, stimmts ?
38 Antworten
Zitat:
@servicetool schrieb am 23. Juni 2018 um 07:54:49 Uhr:
In Einbahnstrassen entgegen der Fahrtrichtung parken......hast Du was eingenommen?
Vermutlich nicht, aber sicher diejenigen, die das machen. Solange sie parken, ist mir das egal. Schlimmer ist, wenn man ihnen ausweichen muss, wenn sie fahren.
Um nochmal zur Ausgangsfrage zurückzukommen:
Handelt es sich hier um Seitenstreifen oder Parkbucht gem. §12(4)? Würde ich nach dem Luftbild eindeutig zustimmen - also Parken nur in Fahrtrichtung rechts.
Allerdings gibt es auch viele Situationen, in denen ich mir diese Frage nicht so eideutig beantworten kann - meist dann, wenn Z315/315, ZZ, Markierungen und weitere Aufstellanordnungen vorkommen.
Im Beispielbild scheint das nur wenige Meter weiter der Fall zu sein - daher finde ich die Frage grundsätzlich nicht so abwegig.
Grüße!
Isn Parkverstoß und kost 15 (T)Euronen, feddich is. Was das mit in Einbahnstraßen parken zu tun hat, erschließt sich mir ned. Darum gings doch gar ned, oder?!
Zitat:
kost 15 (T)Euronen
15 Tausend Euro?
Ähnliche Themen
Zitat:
@Brian Basco schrieb am 23. Juni 2018 um 11:39:45 Uhr:
Im Beispielbild scheint das nur wenige Meter weiter der Fall zu sein - daher finde ich die Frage grundsätzlich nicht so abwegig.
Ein paar Meter weiter wird ja auch quer geparkt. Da gibt es dann kein "entgegen" der Fahrtrichtung. An der markierten Stelle wird aber längs geparkt.
Wohl eher 15 teure Euronen, da überflüssige Geldausgabe
Was haltet Ihr eigtl. von Parkflächenmarkierungen auf der Fahrbahn? - Ist das Teil der Fahrbahn? Kein Seitenstreifen...
Darf man in denen links bzw. entgegengesetzt der Fahrtrichtung parken?
Zitat:
@aspergius schrieb am 22. Juni 2018 um 23:35:21 Uhr:
Hier gibt es lauter Säulenheilige, die noch nie falsch geparkt haben. Herzlichen Glückwunsch.
Solange man sich nicht erwischen lässt oder hinterher jammert? Erlaubt ist es nicht, obwohl ich vor der eigenen Haustür (Sackgasse) auch schon manchmal so parke.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 23. Juni 2018 um 08:58:38 Uhr:
Was mich ärgert,selbst in meiner kleinen trotzdem beleuchteten Miniwohnstraße am Stadtrand kommen sie anscheinend manchmal, und kontrollieren das. Hatte letztens tatsächlich mal einen Strafzettel an der Scheibe dafür.Ich werde aber weiter so parken, einfach weil ich dann morgens ohne wenden los kann. Die können mich mal.
Kommst du aus Bayern?, da wird wohl gerne extra kontrolliert, selbst in ruhigen 30er Zonen.
Einbahnstraße und entgegen der Fahrtrichtung geparkt? Letztens erst in Timmendorfer Strand in der Poststraße gesehen. Da war Parken auf der linken Seite erlaubt und so stand das Auto wenigstens richtig, wenn auch falsch rum.
Wie denn nun?
Zitat:
@Brian Basco schrieb am 23. Juni 2018 um 13:36:39 Uhr:
Was haltet Ihr eigtl. von Parkflächenmarkierungen auf der Fahrbahn? - Ist das Teil der Fahrbahn? Kein Seitenstreifen...
Darf man in denen links bzw. entgegengesetzt der Fahrtrichtung parken?
Die Rechtsgrundlage wurde doch schon genannt, § 12 Abs. 4 StVO. In Fahrtrichtung rechts zu parken ist sowohl für den Fahrbahnrand als auch für den Seitenstreifen oder Parkstreifen vorgeschrieben.
Von der falschen Seite in die Einbahnstraße gefahren, dann - in seiner Fahrtrichtung - am rechten Straßenrand geparkt. Für die, die die Einbahnstraße richtig befuhren, war Parken nur am linken Straßenrand erlaubt. Also parkte er zumindest am richtigen Straßenrand. Mit etwas Intelligenz in der Birne hätte er/sie gewendet und niemanden wäre mehr was aufgefallen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. Juni 2018 um 14:03:32 Uhr:
Einbahnstraße und entgegen der Fahrtrichtung geparkt? Letztens erst in Timmendorfer Strand in der Poststraße gesehen. Da war Parken auf der linken Seite erlaubt und so stand das Auto wenigstens richtig, wenn auch falsch rum.
Die Poststraße in Timmendorfer Strand ist eine Einbahnstraße. Du hast also in Fahrtrichtung links geparkt, aber nicht "entgegen der Fahrtrichtung".
Edit: OK, tatsächlich als Geisterfahrer eingefahren.
Ich hab gar nicht geparkt, ich bin in der richtigen Richtung gefahren. Und am - für mich - linken Straßenrand parkte ein Auto und ich hab ihm voll in die Scheinwerfer gesehen.
Bei uns hier ist das Parken auf der falschen Seite längst zur alltäglichen Gewohnheit geworden. Besonders vor der Kita, wenn Eltern ihre Sprösslinge abgeben und sich das Wenden ersparen wollen. Allgemeine Praxis auch im Wohngebiet bei Paketzustellern und Pflegediensten. Zu befürchten hat man nichts, weil das Ordnungsamt nur den ruhenden Verkehr im Innenstadtbereich überwacht.
OT: Deshalb wird auch gerne ungeniert direkt hinterm Schild „Absolutes Haltverbot“ geparkt. Juckt niemanden. 😉