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Parken auf nicht gekennzeichnetem Privatparkplatz

Hallo,

ich hätte eine frage wie es rechtlich hierzu aussieht:

Hier in der Gegend sind einige Parkplätze direkt an der Straße vor dem Bordstein, aber auch Parkplätze auf der anderen Seite des Bürgersteigs. Bei diesen Parkplätzen ist jedoch keinerlei Kennzeichnung, dass es sich hierbei um ein Privatgrundstück bzw. um eine Privatparkplatz handelt. Das Grundstück jenseits des Bordsteins erweckt auf dem erstem Blick vielmehr den Anschein eines öffentlichen Parkplatzes. Zudem wurde das Parken auf dieser Fläche bislang immer geduldet, aber aufgrund eines Pächter wechsels eben neuerdings nicht mehr.

Da es sich hierbei um Privatgrundstück handelt, akzeptiere ich dies zwar. Da mich der neue Pächter jedoch ziemlich schräg und unhöflich angemacht hat, würde mich die genaue rechtliche Situation dennoch interessieren.

  1. Müssten diese Privatparkplätze nicht als solche gekennzeichnet sein, sofern sich dies hierbei nicht offensichtlich um ein Privatgrundstück handelt? Mir ist schon klar, wenn ich zunächst eine Hofauffahrt passiere, dass ich nun nicht mehr auf öffentlichem Grund stehe. Wenn ich aber den Bürgersteig überquere und dort eine geteerte Fläche mit Platz für ca. 10 Autos finde, jedoch keinerlei Hinweis auf Parkplatz oder Privatparkplatz etc. finde ist mir nicht klar, dass ich hier nicht parken darf. Zumal auch die anderen Parkplätze hier im Viertel nicht explizit mit "P" gekennzeichnet sind.
  2. Gilt hier nicht ohnehin erstmal sowas wie Gewohnheitsrecht, wenn die Parkplätze bislang von allen Anwohnern genutzt werden durften? Muss der neue Pächter ggf. diese Parkplätze nicht erst wieder bei der Stadt genehmigen/anmelden/ablösen? Weil komischerweise hatte der neue Pächter kurzzeitig ein Schild "Privatparkplatz", was er eigenhändig am nächsten Tag wieder entfernt hatte und nun nur noch bei Bedarf den Menschen die dort Parken vorgezeigt und mit Abschleppwagen gedroht wird. Wäre er mit dem Parkplatz im recht, so würde ja IMHO nichts dagegen sprechen dieses Schild auch dauerhaft dort anzubringen.

Bin mal gespannt, wie ihr das seht... Wie gesagt, ich akzeptiere das sehr wohl, jedoch müsste dies finde ich auch entsprechend markiert sein. Es bringt ja auch nichts, wenn ich woanders Parke und 5 Minuten später stellt sich ohnehin der nächste wieder unwissend auf dieses Privatgrundstück.

Beste Antwort im Thema

Hallole zusammen

Ich bin auch einer der leidgeprüften die vor einigen Jahren mit viel Schweis und Geld zusätzliche Parkplätze vor dem Haus eingerichtet haben.
Es sind zusätzlich sechs Stellplätze entstanden wo vorher eben noch Omas Gartenfläche/ Rasenfläche war. Hinter dem Gehweg versteht sich.
Wenn im Dorf Veranstaltungen sind ist es häuffiger vorgekommen ( trotz Schild die das Abschleppen androhen) das fremde Fahrzeuge sogar vor der Garage die Einfahrt zugeparkt haben. Darauf angesprochen intressierte die jene Menschen überhaupt nicht obwohl 30 Meter weiter ausreichender Parkraum verfügbar ist. Diese zu entfernen bzw entfernen zu lassen ist da nur recht und Billig .... OK nur nicht für den Halter des Fahrzeuges. Nun ich bin in meiner Firma auch für Notdienste eingeteilt und habe diesen aus zuparkgründen schon dreimal nicht erreichen können. Bei 40 km Anfahrstrecke ein sicher verständliches Problem.

Stellplätze die hinter einem Gehweg befindlich sind sehe ich generell als private Flächen an wenn diese nicht durch Beschilderung freigegeben sind. Nur die ingnoranz einiger Menschen und das etwas überstiegene Ego führen zu derartigen auswüchsen.

Inzwischen hat sich das rumgesprochen das vor meiner Hütte die wohl teuersten Parkplätze der Region zu finden sind und so hats auch aufgehört. Man muss hat konsequent durchgreifen und die Verursacher in die Haftung nehmen. All jenen die das anderst Sehen sei gesagt das ich auf meine persönlichen Kosten diese stellplätze gebaut habe um nicht auf der Strasse/ Strassenrand parken zu müßen weil mir da schon Nachts Fahrzeuge zu Schrott gefahren
wurden und man sich dann der Personenfestestellung durch Fahrerflucht entzogen hat. Jol.

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49 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von flhti


macht das unter euch aus!

du weißt schon, dass das mutwillige zuparken auch nach hinten losgehen kann?

Was soll denn daran nach hinten losgehen? Auf Privatgrund kann er machen was er will, denn Polizei oder Ordnungsamt greifen dort nicht ein.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Was soll denn daran nach hinten losgehen?

den zuparker abschleppen und die kosten in rechnung stellen....

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Was soll denn daran nach hinten losgehen? Auf Privatgrund kann er machen was er will, denn Polizei oder Ordnungsamt greifen dort nicht ein.

Nein, kann er nicht. Da gab es vor Jahren mal einen Artikel in irgend einer Autozeitschrift zu genau dem Thema. Wenn Du einen Falschparker blockierst, kann das als Nötigung ausgelegt werden. Legal hast Du folgende Möglichkeiten:

- Falschparker abschleppen lassen, Kosten auslegen und vom Falschparker zurück verlangen

- Woanders parken und die evtl. Parkgebühren vom Falschparker erstatten lassen

Wenn Du wegen einem Falschparker nicht von deinem Grundstück kommst:

- Anzeige gegen Falschparker wegen Nötigung
- Taxi / öffentliche Verkehrsmittel nehmen und Kosten vom Falschparker erstatten lassen
- evtl. Schadenersatz wegen verpasster Termine etc. verlangen.

Zugegeben: Selbstjustiz in Form von Blockieren als erzieherischer Maßnahme wäre mir auch lieber als die anderen Methoden, wo man sein Geld vermutlich nur auf dem langwierigen Klageweg wieder bekommt...

P.S.
In Österreich kann man in einem solchen Fall übrigens ohne Auslage von Kosten abschleppen lassen. Hier haben uns die Nachbarn mal was voraus...

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971


- Falschparker abschleppen lassen, Kosten auslegen und vom Falschparker zurück verlangen

du solltest dazu schreiben, das er die kosten aber nur dann zurückbekommt - wenn das abschleppen zwingend nötig war...

Zitat:

Wenn Du wegen einem Falschparker nicht von deinem Grundstück kommst:

und genau diese dinge kann auch der falschparker - wenn er auf deinem grundstück steht und du ihn zuparkst auch bei dir geltend machen!

Zitat:

Zugegeben: Selbstjustiz in Form von Blockieren als erzieherischer Maßnahme wäre mir auch lieber

in der heutigen zeit musst du damit rechnen - wenn du jemand "erzieherisch" zuparkst - das am nächsten morgen dein auto mit platten reifen im hof steht, oder nachts die feuerwehr anrückt...

Zitat:

Wenn Du einen Falschparker blockierst, kann das als Nötigung ausgelegt werden.

Aber nicht auf deinem eigenen Grund und Boden.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Aber nicht auf deinem eigenen Grund und Boden.

nötigung fällt ins strafrecht...und das strafrecht greift sowohl im öffentlichen straßenverkehr, als auch in den eigenen 4-wänden!

Zitat:

Original geschrieben von flhti


Auf meinem Grundstück hat sich letzes Jahr ein Handwerker mit seinem Mobil auf meinem Parkplatz breit gemacht (... muss was dringendes erledigen!! - 3h!)

Strasse ist zusätzlich nur für Anlieger. Okay, das erste Mal habe ich geduldet, das nächste Mal einen Spruch gemacht und beim dritten Mal hab ich ihn kurzerhand mit meinem Fuhrpark zugeparkt und bin erstmal Moped fahren gegangen. Als ich gegen 19h (nach 4h) zurück kam, stand ein etwas enervierter Handwerker vor mir und drohte mit Polizei und was weis ich... Also dort angerufen, die haben sich die Sachlage schildern lassen und "... macht das unter euch aus!"

Hast Du aber Glück gehabt normalerweise ist das Nötigung , deshalb habe ich abschleppen lassen bzw mit einem kleinen Trick die blauen Jungs dazu gebracht das zu tun.. jol.

Wischerblätter des Falschparkenden kommentarlos (!) entfernen, notfalls mehrmals (geht meistens mit wenigen Handgriffen: klick-klick). Hilft schnell und nachhaltig.
Jeder neue Wischerblattsatz kostet mehr als ein Ticket, und wer es war weiß natürlich keiner.

Ciao!

Jo, super Idee.
Wenn Dich dabei mal einer beobachtet und weiß, wo Dein Haus wohnt, hast Du vielleicht Glück und es gibt nur ein Strafverfahren.

Mit etwas Pech gibt´s ordentlich aufs Maul.
Das hat sich dann gelohnt.

Zitat:

Original geschrieben von Gnubbel


und wer es war weiß natürlich keiner.

wer 1 + 1 zusammenzählen kann, der weiß ziemlich schnell wer einem die wischerblätter klaut...und wie ich bereits schrieb, liegt das anzünden von autos derzeit voll im trend!

insofern solltest du dich nicht wundern, wenn nachts dann die feuerwehr deine einfahrt zuparkt! 😉

Sicher kann sowas nicht immer funktionieren und es soll auch keine "Standardmethode" sein. Aber in manch anderen Situationen (vor einigen Jahren an meinem alten Wohnort) sehr hilfreich: immer derselbe Autofahrer der ständig in einer Einmündung parkte so das weder die aus der Einmündung einscherenden Autofahrer irgend was sehen konnten und auch nicht die Grundschüler auf dem Weg zur Schule die Strasse einsehen konnten. Polizei schritt auch nur gelegentlich sehr gemäßigt ein (trotz Schulweg von Grundschülern...) und hängte gelegentlich ein Ticket unter den Wischer. Ging fast ein Jahr so. Nach oben beschriebener Methode war nach einer Woche Ruhe und der Autofahrer schaffte es wohl tatsächlich seinen Hintern 100m weiter aus eigener Kraft zu bewegen wo er dann sein Auto parkte.
Ich gebe ja zu, dies ist Selbstjustiz und es geht auch nur gut wenn man selbst dabei anonym bleibt. Wenn aber wie in diesem Fall gar nichts fruchtet, die Polizei auch nur sehr zurückhaltend agiert und wohl darauf wartet das erst was passiert damit was passiert, so betrachte ich dieses Vorgehen zwar nicht als legal aber als legitim. Hat ja auch geholfen.

Ciao!

Zitat:

Original geschrieben von Gnubbel


...das erst was passiert...

achso...

und wenn man jemandem die wischer klaut - er sie auf der heimfahrt z.b. auf der autobahn benötigt - weils nen platzregen gibt - passiert natürlich garantiert garnichts? 🙄

schneid ihm doch direkt sämtliche bremsleitungen durch - dann kann jeder das auto so verschieben, wie er es gerade braucht!

Als ob ich damit gerechnet habe das jetzt weiter gestrickt wird was könnte, was würde und und und...
Fehlende Wischerblätter sind doch vor Abfahrt zu sehen ob da oder nicht? Erst recht wenn die Wischerarme hochstehen. Oder nicht? Mein Gott, es war eine AUSNAHMEREAKTION auf die monatelang nicht vorhandene Unterstützung der Polizei und es hat geholfen. Und nein, er ist nicht gegen den Baum weil er bei Regen nichts sehen konnte, und nein, es hat ihn auch keiner die Bremsleitungen durchgeschnitten, es wäre auch keiner auf die Idee gekommen sowas zu tun. Aber vorher mehrfach "Bittzettel" unter die Wischer geklemmt, auf die Idee sind wir (ja "wir", mehrere Bewohner unseres Hauses) vorher gekommen. Nutzlos.
Und ja, die in die Hauptstrasse einmündenden konnten die Strasse wieder einsehen. Und ja, die Grundschüler konnten die Straße wieder sicherer überqueren weil sie wieder sehen konnten und gesehen wurden. Was ist daran so verwerflich?
Mir ging die Sicherheit der einmündenden Autofahrer und die Sicherheit der Grundschüler halt vor die Faulheit des Autofahrers der nur etwas weiter hätte laufen müssen. Und wenn wie beschrieben nach fast einem Jahr keine Verbesserung eintrat dann eben so. Aber es sind ja nicht die eigenen Kinder die evtl. aufgrund der Faulheit eines einzelnen zu Schaden kommen.
Ich weiß, rechtlich ist weder das dauerhafte, rücksichtslose Falschparken des einen noch meine nach fast einem Jahr folgende Selbstjustiz in Ordnung. Trotzdem würde ich es unter selben Umständen genau so wiedertun um vor allen Dingen die Sicherheit des Schulwegs wiederherzustellen. Ich habe damals direkt an der Ecke gewohnt und aufgrund des Falschparkers manche haarsträubende Verkehrssituation mitbekommen: es war in den Monaten mehr als einmal unglaubliches Glück im Spiel, sowohl für die in die Strasse einmündenden als auch für die Schulkinder. Es war einfach nicht mehr tragbar, weder die örtliche durch einen einzelnen Dauerfalschparker hervorgerufene Situation noch die Untätigkeit der Obrigkeit.
Wie gesagt, Ausnahmesituation. Und ich fühle mich immer noch wohl dabei.
So, ich habe mich für mein damaliges tun genug gerechtfertigt.

Ciao!

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