Parken auf "Gehweg"

Hallo,

ich habe, wie im Anhang zu sehen, einen Bußgeldbescheid über verbotswidriges Parken auf einem Gehweg erhalten.

Die Stelle an der ich geparkt habe war wie auf den Bildern zu sehen kein ausgewiesener Parkplatz, das will ich garnicht abstreiten, als Gehweg würde ich dieses Stück jedoch auch nicht bezeichnen, denn der geht 1 Meter daneben entlang. Auch ist dort keine Stelle um von der ggü. liegenden Straßenseite auf den Gehweg zu gelangen, ich habe niemanden behindert.

Ich würde mal gerne eine 2t oder 3t Sichtweise zu der Situation hören, würde es sich evtl. lohnen Einspruch einzulegen?

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Doch, du hast jemanden behindert. Nämlich alle, die die freie Fläche benötigen, um nach rechts in die Straße einsehen zu können und um auf dem Gehweg befindliche Kinder, ob zu Fuß oder mit dem Radl, rechtzeitig sehen zu können. Und da du auf den Bordstein hochfahren musstest und dort kein Zeichen 315 zu finden ist, standest du eindeutig und verbotenerweise auf dem Gehweg.

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Gepflasterte Wiese 😁

§12 StVO Halten und Parken

(3) Das Parken ist unzulässig

1.vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

und dort standest du wohl.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Gegenfrage: wenn es Kein Gehweg sein soll, WAS dann?

Moin,

der Gehweg ist für meine Begriffe der Bereich, mit dem glatten Belag.
Das moderne Kopfsteinpflaster ist zur Sicherheit für das Fußvolk,
da es bei einer Kurve leicht möglich ist, das Lkws, auch noch mit Anhänger,
nicht die Kurve schaffen, und sie dann über den Fußweg schneiden müssen!
- Täglich zu sehen, vor allen in verkehrsberuhigten Zonen, wo seit Jahren alles abgerissen wird,
und mit immer größeren Lkws,
alles platt gefahren wird!
( dürfen die das??? )
Und die Anlieger dürfen dann alles hinnehmen, und müssen dann tatsächlich
einen Parkplatz suchen, denn der vorm Grundstück jahrelange Parkplatz,
ist immer besetzt.

usw.

schönen Gruß

Zitat:

Original geschrieben von testmal


der Gehweg ist für meine Begriffe der Bereich, mit dem glatten Belag.

Der Gesetzgeber sieht das ein wenig anders als Du, für dessen Begriffe geht der Gehweg dort los, wo eine Abgrenzung mittels Bordstein zur Fahrbahn erfolgt.

Und nur das ist entscheidend 😉

Dies lernen aber alle Führerscheinbesitzer bereits in der Fahrschule, wann und wo ein Gehweg beginnt.
Die Erklärung nur nochmal für all diejenigen die offensichtlich keine Fahrerlaubnis besitzen 😁

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Naja, nur weil das für dich das kein Gehweg ist, heißt das ja noch nichts.

Vor meinem alten Arbeitsplatz habe ich immer halb aufm "Gehweg" geparkt. Der sog. Gehweg war weniger als 20m lang und führte zu einem ins nichts und zum anderen bestand der Gehweg nur aus Sand.
Niemand, aber auch niemand benutzte diesen Weg - niemals! Weil alle Fußgänger lieber auf der Straße gelaufen sind.

Trotzdem bekam ich nen Strafzettel, ich legte Einspruch ein und hatte sogar eine Begehung mit dem Ortsvorsteher und mit einer vom Ordnungsamt - Fazit: es ist und bleibt ein Gehweg, auch wenn er nicht so aussieht und auch wenn ihn niemand nutzt.

Habe dann die 10€ Verwarngeld bezahlt und gut ist.

Sollte der Themenstarter auch machen und abhaken...

Zitat:

Original geschrieben von testmal


Und die Anlieger dürfen dann alles hinnehmen, und müssen dann tatsächlich
einen Parkplatz suchen, denn der vorm Grundstück jahrelange Parkplatz,
ist immer besetzt.

hätte der herr anlieger nicht bei seiner grundstücksplanung die kosten für parkraum auf die allgemeinheit abgewälzt (weil er zu geizig war eine Garage oder Stellfläche zu bauen), bräuchte er sich heute nicht beschweren, dass die allgemeinheit sich nun ihren parkplatz zurückholt

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Gegenfrage: wenn es Kein Gehweg sein soll, WAS dann?

eindeutig

fledermausland

... 😁😁😎

Zitat:

Original geschrieben von testmal


da es bei einer Kurve leicht möglich ist, das Lkws, auch noch mit Anhänger, nicht die Kurve schaffen, und sie dann über den Fußweg schneiden müssen!

den 'hohen' bordstein, nebst der straßenlaterne in dieser kurve hast du aber schon wahrgenommen?

Zitat:

Original geschrieben von testmal



Zitat:

Original geschrieben von BlauerFlitzer81


@TE Ich kann dich schon verstehen, immerhin scheint es ja ein ziemlich freizügig bebautes Wohngebiet zu sein.
Jedoch gehen die vom Ordnungsamt halt 100% nach Vorschrift vor. Ist halt deren Job und würde jeder hier genauso machen, auch wenns vom gesunden Menschenverstand her halt lächerlich ist. Einfach zahlen, Einspruch bringt da nix.
Moin,

ich finde , er sollte Einspruch einlegen!
- Welcher Fußgänger/ Radfahrer wird auf dem Gehweg behindert? Keiner!
Zumal da abends keiner freiwillig, nicht mal Gassi geht.
- Und das dort eine Sichtbehinderung für Pkw vorliegen sollte,
bei diesem wahnsinnigen Verkehr,
- alles nur, scheiß Gemeinde!

Einfach mal versuchen, mit dem Hinweis, warum bei so viel Freifläche,
und an einer Stelle,
- wo keiner wohnt, jemand behindert wird!

Schließlich muß er ja, wenn wieder kein Parkplatz vorhanden ist,
- dort wiederholt parken, andere Möglichkeiten, gibt es ja nicht!

schönen Gruß

Das nenne ich dann mal typisch Deutsch, immer Beschweren und Widersprechen, nur nicht akzeptieren, dass man was falsch gemacht hat.

Man sollte solche Leute zum Verkehrsunterricht schicken

Hi,

bei meiner alten Wohnung habe ich mal ein Knöllchen wegen parken gegen die Fahrtrichtung bekommen.

Dazu muß man sagen das war höchstens eine Gasse und keine Straße. Gehwege gibts nicht und die Gasse ist so eng das es eigentlich auch nur eine Fahrspur für beide Richtungen gibt. Die Parkplätze sind eingezeichnet und man muß Slalom um sie fahren.

ich mußte also weder beim abstellen noch beim losfahren die Fahrbahn kreuzen oder sonstige gefährliche Aktionen starten.

dennoch gab es Strafzettel und sogar ein Foto im Gemeindeblatt 😁🙄

Natürlich kann man sich ab wegen der völlig überzogenen Paragraphenreiterei nur an den Kopf fassen aber sich deswegen aufzuregen lohnt sich auch nicht.

Gruß Tobias

*IRONIEMODUS ON* Wie seid ihr denn plötzlich drauf? Eindeutig Einspruch einlegen: Dadurch erhöht sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Buße (samt Verwaltungsgebühr!), zudem wird ein Unterbezahlter Rechtsanwalt beschäftigt der schließlich sehen muss, wie er von seinem armseligen Gehalt seine Großfamilie ernähren kann. Und, wir können keine 10 Seiten mit unnötigen überflüssigen Dialogen füllen, obwohl bereits im 2. Beitrag die passende Antwort kam. *IRONIEMODUS OFF*
Auch wenn man sich darüber streiten kann, ob er auf dem Gehweg parkt. Tatsache ist, dass er zumindest entgegen der Fahrtrichtung steht (was bisher die wenigsten angemerkt haben) und das alleine kostet bereits ein Ticket, unabhängig von einer möglichen Behinderung!

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Und, wir können keine 10 Seiten mit unnötigen überflüssigen Dialogen füllen, obwohl bereits im 2. Beitrag die passende Antwort kam.

Merkst Du was?

WETTE GEWONNEN!!!! Dank deines konstruktiven Beitrages ... Herzlichen Glückwunsch ... hier dein Fleisskärtchen! *Dumm di dumm di dumm* 😁😁😁😁😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.



Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Und, wir können keine 10 Seiten mit unnötigen überflüssigen Dialogen füllen, obwohl bereits im 2. Beitrag die passende Antwort kam.
Merkst Du was?

Ich glaube nicht.... 😁

Merkbefreit...

Hab für sowas mal 15€ bezahlt. Hab mich auch geärgert, weil weit und breit kein anderer Parkplatz mehr da war und der Gehweg doppelt so breit wie beim TE und zudem nicht an einer Kreuzung. Was solls, kann ja keiner Ahnen, dass die Leute vom Ordnungsamt direkt am nächsten morgen um 6 da vorbei zuckeln und das Fehlverhalten direkt mitbekommen. Hab die Tagesgebühr für diesen schönen Parkplatz überwiesen und gut ist.

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