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Parken auf "Gehweg"

Hallo,

ich habe, wie im Anhang zu sehen, einen Bußgeldbescheid über verbotswidriges Parken auf einem Gehweg erhalten.

Die Stelle an der ich geparkt habe war wie auf den Bildern zu sehen kein ausgewiesener Parkplatz, das will ich garnicht abstreiten, als Gehweg würde ich dieses Stück jedoch auch nicht bezeichnen, denn der geht 1 Meter daneben entlang. Auch ist dort keine Stelle um von der ggü. liegenden Straßenseite auf den Gehweg zu gelangen, ich habe niemanden behindert.

Ich würde mal gerne eine 2t oder 3t Sichtweise zu der Situation hören, würde es sich evtl. lohnen Einspruch einzulegen?

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Doch, du hast jemanden behindert. Nämlich alle, die die freie Fläche benötigen, um nach rechts in die Straße einsehen zu können und um auf dem Gehweg befindliche Kinder, ob zu Fuß oder mit dem Radl, rechtzeitig sehen zu können. Und da du auf den Bordstein hochfahren musstest und dort kein Zeichen 315 zu finden ist, standest du eindeutig und verbotenerweise auf dem Gehweg.

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Klar darf man da parken.
Wie auf deinem Luftbild von Seite 1 klar erkennbar Parkplatz.

Seh ich genau so, darfst parken da.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Nein, eben nicht. Genau das ist ja die Aussage eines Durchschnittslohns! 😉
Offensichtlich beziehen wir beide uns auf die selbe Statistik, und aus der ist herauszulesen, dass ein Großteil aller Anwälte sogar noch deutlich unter 1.800€ verdient und lediglich ein einstelliger Prozentanteil es schafft, in eine Großkanzlei aufgenommen zu werden.
Und auch da liegen die Gehälter "nur" bei rund 53.000. Erst ab 500 Mitarbeitern wirds interessant, dann steigts auf 70.000€ an.

Alles Zahlen, die mich jetzt nicht sonderlich vom Hocker hauen und die oftmals (zu unrecht) hier als Schwerverdiener kritisierten Anwälte in einem anderen Licht darstellen. Sicherlich gibts auch bei denen Großverdiener, aber die gibts bei anderen Branchen auch.
Keines der oben genannten Gehälter würde bei mir einen Neidfaktor auslösen.

Eure Quelle ist von 2004, also schon etwas angestaubt.
Hier mal was von 2013 .

Und da geht es nur um Einsteiger, also wenn man Fuß gefast hat geht es gut nach oben.

Moin,

so kenne ich das auch!
Frage:
- Warum leben sie dann in einer WG? (Ber)
Auch die große Karriere in Frankfurt/main, war plötzlich,
weis nicht,
Papa kann ich mal Dein Wohnmobil haben.

Familie, hat noch Zeit, bin doch gerade Ü30,
Auto, brauch ich eigentlich nicht, gibt sowie so keine Parkplätze,
- ist auch "G
kann man unendlich weiter spinnen...........,

worum gehts eigentlich?

schönen Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


In einem öffentlichem Forum geht es nur darum...gesetzeskonform!

MT hat auch klare Spielregeln.....ansonsten sanktioniert Dich die Moderation; zu recht..meistens!

Und dann...? "Bist Du dann cool"....ist nicht Sinn der Sache....😎

Denunziert; keiner hat hier was ähnliches gemacht! Die zuständige Behörde hat ihn erwischt; nicht mehr und nicht weniger! Der Rest entspringt deiner persönlichen Phantasie....

Moin

,

klar hast Du vollkommen recht!

- Nur, das quallifizierte Fachgespräch, wie es immer wieder versucht wird,
ist leider nicht erwünscht!
Du scheiß Besserwisser, Klugscheißer.....................
- macht doch mal Vorschläge..

schönen Gruß

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Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Und auch da liegen die Gehälter "nur" bei rund 53.000. Erst ab 500 Mitarbeitern wirds interessant, dann steigts auf 70.000€ an.

Keines der oben genannten Gehälter würde bei mir einen Neidfaktor auslösen.

Kommt darauf an, ob es Monats- oder Jahresgehälter sind. 😁

Ich kenne Anwälte, die haben Stundensätze von 150 Euro. Die kann man allerdings nicht über die Rechtsschutz-VS abrechnen. 😉

Ist von der Fahrbahn erhöht durch Boardstein. Also, Gehweg. Bringt nix da rumzueiern.

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