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Parken auf Gehweg

Themenstarteram 27. Juli 2011 um 10:05

Hallo,

ich habe vorhin einen gelben Zettel an meinem Auto gefunden, da ich angeblich auf einem Gehweg geparkt hätte. Im Anhang Fotos der Situation. Meiner Meinung nach, handelt es sich um einen markierten Parkplatz, auf dem schon immer Autos geparkt haben. Ich würde gerne eure neutrale Meinung zu der Sache hören, da ich dort wirklich keinen Gehweg erkennen kann.

Beste Antwort im Thema
am 27. Juli 2011 um 10:16

Als Ortsunkundiger aber Verkehrsteilnehmer seit Jahrzehnten erkenne ich ausgehend von Bild 1 zu Bild 2 leider ohne nähere Überlegung, dass du da leider einer Selbsttäuschung erliegst.

Innerhalb der Sperrflächenmarkierung ist das, was dir als Parkfläche erscheint, eindeutig die Fortführung des gegenüberliegenden Fußgänger-Überwegs.

Pech gehabt würde ich da sagen, besser hingucken für die Zukunft.

Beste Grüße, evtl. bleibts bei einer Verwarnung.

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am 27. Juli 2011 um 10:54

nix für ungut, aber ich hätte dort auch geparkt, da der TE keine anderslautenden schilder erwähnt hat. für mich sind dies ganz klar ausgezeichnete parkbuchten ...... das knöllchen kann sich dann nur auf die behinderung bzw. zustellen des gehweges beziehen ....

Als " Gehweg " würde ich das allerdings auch nicht bezeichnen, als Tatvorwurf käme entweder Bordsteinabsenkung oder parken in einer Einmündung in Frage.

am 27. Juli 2011 um 11:10

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Als " Gehweg " würde ich das allerdings auch nicht bezeichnen, als Tatvorwurf käme entweder Bordsteinabsenkung oder parken in einer Einmündung in Frage.

und was ist billiger

am 27. Juli 2011 um 11:30

Ich würde auch eine Erklärung des OA anfragen. Mir ist da auch keine Logik ersichtlich. Obwohl sich mir dieser Platz auch als Parkplatz erklären würde, würde dort nicht parken, da allen anderen die Sicht genommen wird. Danach kann man aber nicht gehen. Hier in Köln war über Jahzehnte abolutes Halteverbot vor einer Kreuzung, jetzt darfst du da sogar quer parken, so dass es auf Grund mangelnder Sicht, dauerhaft zu Unfällen kommt. Danach kann man nicht gehen. Bei uns in Köln sind außerdem die Parkplätze auch mit geschlossenen "Kästen" markiert, wenn dies ein Überweg wäre dürften in meinen Augen da gar keine Linien sein.

 

Zitat:

Original geschrieben von kedi123

...

Zitat:

Oder gelten Sperrflächen auch für Fußgänger.

Gute Frage. Wie ist das :rolleyes: ?

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Zitat:

Original geschrieben von kedi123

...

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Zitat:

Oder gelten Sperrflächen auch für Fußgänger.

Gute Frage. Wie ist das :rolleyes: ?

Gaaanz einfach. Die gelten nicht für Fußgänger, siehe Z 298 STVO.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

 

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

 

 

Gute Frage. Wie ist das :rolleyes: ?

Gaaanz einfach. Die gelten nicht für Fußgänger, siehe Z 298 STVO.

OK. Wobei ich ja auch weniger an ein "Betretungsverbot" als vielmehr daran dachte, daß solche Sperrflächen evtl. auch Fußgängern signalisieren könnten, daß sie nicht zu deren Benutzung da sind.

Die gelten nur für Fahrzeuge. Allerdings würde ich im vorliegenden Fall einen Tatvorwurf " Gehweg " als falsch ansehen, es sei denn er wäre als " Gehweg " per Schild oder Symbol auf der Fahrbahn gekennzeichnet. Beides sehe ich hier nicht.

wohl aber Parken vor einer Bordsteinabsenkung.

Und da auf der anderen Straßenseite auch noch eine ist haben wir hier eine "Querungshilfe" - da braucht nur jemand ganz leise zu rufen "Rollstuhlfahrer" und schon ist das Auto abgeschleppt.

Was auch gerechtfertigt ist. (oder auch Kinderwagen oder sonstiges woran manche zuerst nicht denken)

 

Jetzt die Frage, was ist günstiger.

Zitat:

Unzulässig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) in den in § 12 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 genannten Fällen und in den Fällen der Zeichen 201, 224, 295, 296, 299, 306, 314 mit Zusatzzeichen und 315 StVO 10 €

Zitat:

Unzulässig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) in den Fällen, in denen das Halten verboten ist, oder auf Geh- und Radwegen oder auf Schutzstreifen für den Radverkehr. 15 €

Hier der §12 StVO zum Nachlesen

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php

Das Parken vor Bordsteinabsenkungen ist günstiger. :D

 

Sollte es jedoch auf Parken mit Behinderung hinauslaufen würde ich persönlich nicht wissen wer gefahren ist, damit würde es dann in die Halterhaftung laufen, das kostet weniger als 20 €.

http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_25a.php

 

---

Die Markierung ist aber auch blöd gelöst.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

 

Die Markierung ist aber auch blöd gelöst.

Stimmt, dämlicher geht es nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

wohl aber Parken vor einer Bordsteinabsenkung.

Schau ich mir aber die Bilder genauer an, ist die Bordsteinabsenkung Gegenüberliegend eher an der Sperrzone, und dort wo der TE geparkt hat ist auch keine Absenkung (ok der Defekte Randstein, aber das ist doch keine Absenkung)

am 27. Juli 2011 um 13:43

ich würde behaupten das man da wirklich rauskommen sollte

es ist nicht annährend eindeutig ersichtlich um was es sich hier Handelt

der einzige Grund warum man da nicht parken sollte ist weil man in einer Einmündung im Radius steht

ansonsten seh ich keine Bordsteinabsenkung oder irgendwas andres was darauf hinweist das da kein Parkplatz ist

am 27. Juli 2011 um 13:52

Sagt mir einer welche Stadt in einer Kurve Parkbuchten einzeichnet.

Da hätte der TE selber drauf kommen können, das man nicht im Kreuzungsschnittpunkt parken darft. Lernt man ja in der Fahrschule. Folgend kommt man dann auch darauf, das es sich hierbei um eine Weiterführung des Fußgängerwegs handelt.

 

am 27. Juli 2011 um 13:57

Zitat:

Original geschrieben von Cuberino

Sagt mir einer welche Stadt in einer Kurve Parkbuchten einzeichnet.

das ist im Grunde richtig

aber auch die machen Fehler und

hier wurde aber von jemand anders ein Fehler gemacht und ich würde mit Sicherheit auch nicht für den Fehler von andren zahlen

zumindest nicht so einfach.

Moin!

Ganz ehrlich:

Ich hätte dort auch geparkt! Evtl. steht dort irgendwo sogar ein Schild

wo steht Parken in Gekennzeichneten Flächen erlaubt o.ä?

Spätestens dann hätte ich ohne schlechtes Gewissen dort geparkt.

MfG

Surfkiller20

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