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Parken auf Gehweg, nicht eingehalten?
moin,
vielleicht kann mir hier ja geholfen werden.
ich wohne in einer einbahnstraße, am anfang der straße ist jeweils links und rechts ein schild 315 Parken auf Gehweg (2 räder längs).
daran halten sich auch fast alle verkehrsteilnehmer. jedoch gibt es ausnahmen. diese parken normal auf der straße, so das die fahrbahn sehr eng wird und man angst um seine außenspiegel haben muss.
konkrete frage ... müssen sich alle verkehrsteilnehmer an das parken auf dem gehweg halten?
was kann/sollte man dagegen tun, wenn sie sich nicht dran halten?
danke im voraus!
gruß nils
Beste Antwort im Thema
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von Mystic25
was kann/sollte man dagegen tun, wenn sie sich nicht dran halten?
Beim Ordnungsamt anrufen und sich beschweren. Wenn es begründet ist, schicken die i.d.R. auch jemanden vorbei
Gruß,
Sp!derm@n
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18 Antworten
Jetzt wird es interessant. Gilt der Passus "Sie dürfen auch nicht entgegen der angeordneten Aufstellung parken" nur für Fahrzeuge <2,8t oder für alle
Für Fahrzeuge <2,8t eindeutig, sie müssen so parken wie auf dem Schild angegeben.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Jetzt wird es interessant. Gilt der Passus "Sie dürfen auch nicht entgegen der angeordneten Aufstellung parken" nur für Fahrzeuge <2,8t oder für alle
Für Fahrzeuge <2,8t eindeutig, sie müssen so parken wie auf dem Schild angegeben.
Gruß Meik
Für Fahrzeuge <2,8t ist zwingend das Parken halb auf dem Gehweg vorgeschrieben!
Für Fzg. >2,8t dürfte sich das Parken in der Straße ggf. aufgrund der Straßenbreite ganz erübrigt haben:
sie durfen nicht auf dem Gehweg parken und wenn sie auf der Straße parken würden wäre die Mindestdurchfahrtsbreite eventuell nicht mehr gegeben = sie dürfen nicht in der Straße parken!
moin!
ich bedanke mich für die vielen und schnellen antworten. :-)
habt mir geholfen.
gruß
nils
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Interessante Formulierung in der StVO: Fahrzeuge <2,8t DÜRFEN entsprechend der Beschilderung auf dem Gehweg parken.
Aber sie DÜRFEN NICHT entgegen der angeordneten Aufstellung parken. Juristendeutsch
Also eigentlich ganz einfach: Man muss so parken wie auf dem Schild angeordnet.
Gruß Meik
Hast Du eine belastbare Quelle für diese Auffassung? DÜRFEN heisst zunächst einmal nicht MÜSSEN. Das Zeichen ist kein Vorschriftzeichen (kein Gebotsschild). Falls Juristendeutsch das anders definiert muss das irgendwo entschieden sein.
Amen