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Parken auf Gehweg, nicht eingehalten?

Themenstarteram 23. November 2009 um 17:29

moin,

vielleicht kann mir hier ja geholfen werden.

ich wohne in einer einbahnstraße, am anfang der straße ist jeweils links und rechts ein schild 315 Parken auf Gehweg (2 räder längs).

daran halten sich auch fast alle verkehrsteilnehmer. jedoch gibt es ausnahmen. diese parken normal auf der straße, so das die fahrbahn sehr eng wird und man angst um seine außenspiegel haben muss.

konkrete frage ... müssen sich alle verkehrsteilnehmer an das parken auf dem gehweg halten?

was kann/sollte man dagegen tun, wenn sie sich nicht dran halten?

danke im voraus!

gruß nils

Beste Antwort im Thema

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von Mystic25

was kann/sollte man dagegen tun, wenn sie sich nicht dran halten?

Beim Ordnungsamt anrufen und sich beschweren. Wenn es begründet ist, schicken die i.d.R. auch jemanden vorbei ;)

Gruß,

Sp!derm@n

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Jetzt wird es interessant. Gilt der Passus "Sie dürfen auch nicht entgegen der angeordneten Aufstellung parken" nur für Fahrzeuge <2,8t oder für alle :confused:

Für Fahrzeuge <2,8t eindeutig, sie müssen so parken wie auf dem Schild angegeben.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Jetzt wird es interessant. Gilt der Passus "Sie dürfen auch nicht entgegen der angeordneten Aufstellung parken" nur für Fahrzeuge <2,8t oder für alle :confused:

Für Fahrzeuge <2,8t eindeutig, sie müssen so parken wie auf dem Schild angegeben.

Gruß Meik

Für Fahrzeuge <2,8t ist zwingend das Parken halb auf dem Gehweg vorgeschrieben!

Für Fzg. >2,8t dürfte sich das Parken in der Straße ggf. aufgrund der Straßenbreite ganz erübrigt haben:

sie durfen nicht auf dem Gehweg parken und wenn sie auf der Straße parken würden wäre die Mindestdurchfahrtsbreite eventuell nicht mehr gegeben = sie dürfen nicht in der Straße parken!

Themenstarteram 24. November 2009 um 5:51

moin!

ich bedanke mich für die vielen und schnellen antworten. :-)

habt mir geholfen.

gruß

nils

am 24. November 2009 um 13:23

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Interessante Formulierung in der StVO: Fahrzeuge <2,8t DÜRFEN entsprechend der Beschilderung auf dem Gehweg parken.

Aber sie DÜRFEN NICHT entgegen der angeordneten Aufstellung parken. Juristendeutsch :p

Also eigentlich ganz einfach: Man muss so parken wie auf dem Schild angeordnet.

Gruß Meik

Hast Du eine belastbare Quelle für diese Auffassung? DÜRFEN heisst zunächst einmal nicht MÜSSEN. Das Zeichen ist kein Vorschriftzeichen (kein Gebotsschild). Falls Juristendeutsch das anders definiert muss das irgendwo entschieden sein.

Amen

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