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Parken auf einer Sperrfläche

Tag zusammen,
ich hab mal eine Frage in die Runde. Gestern war ich auf diesem Parkplatz:
https://goo.gl/maps/DBE5LJDdyy6qonT29
Link repariert von Blue346L, MT Moderation
Der Parkplatz ist eigentlich immer gut befüllt, denn rundrum sind Schulen, Bücherei und Sporthalle; Parkplätze Mangelware
War hineinscrollt wird erkennen, daß unter der Markierung eine winzig kleine Sperrfläche ist. Stellt man dort sein Auto, so daß es teilweise auf der Sperrfläche steht, können dahinter keine Autos durchfahren. An sich nicht dramatisch, alle anderen Parkplätze sind noch zu erreichen.
Nun, auf dieser Sperrfläche habe ich gestern geparkt, weil ich mich nicht irgendwo reinquetschen wollte und auch keinen PKW-Parkplatz wegnehmen.... Mit meinem Moped.
Als wir nach einer Stunde zurückkommen habe ich ein Knöllchen, "Parken auf einer Sperrfläche = 25 Euro"
Mal ehrlich, natürlich war das eine Politesse die außer "Ja also in Paragraph Scheissmichtot der StVO steht aber und im Bußgeldkatalog und also deshalb blah blah blah" nicht mit Menschenverstand handeln konnte oder wollte. Aber selbst in Großstädten sind die Ordnungsämter und Polizisten so einsichtig und sagen "Solange es niemanden stört und man niemanden gefährdet oder behindert kann man natürlich auch auf Gehwegen und Sperrflächen parken", wie kommt man darauf hier so zu handeln?

Beste Antwort im Thema

Sperrfläche ist Sperrfläche. Such dir einen Parkplatz oder lebe mit den Konsequenzen.

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Ja - und auf der Seite steht auch, wer Anfragen stellen darf: "Geschädigte eines Verkehrsunfalls bzw. deren Vertreter können den Zentralruf der Autoversicherer zur Ermittlung der gegnerischen Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung nutzen. Als Vertreter des Geschädigten gelten z.B. Versicherungsmakler, Rechtsanwälte, Autovermieter, Sachverständige, persönliche Vertreter, Reparaturwerkstätten und Abschleppunternehmen."
Und gilt der Versicherungsnehmer dann automatisch als Halter?

Vermutlich ja. Glaubst du denn, dass ein Geschädigter dort nachfragen darf, die Ordnungsbehörden aber nicht zumindest vergleichbare Möglichkeiten haben? Wach auf, wie leben in Deutschland! Hier ist der Krümmungswinkel der Banane reglementiert.

Ich parke meinen Roller auch auf dem Bürgersteig und sonstigen selbsterfundenen Parkflächen, wo das Teil aber keinen behindert.

Nur bin ich mir dessen bewusst, dass das auch eine Knolle geben kann und wenn es mal passiert, werde ich sie einfach artig bezahlen. Da sehe ich das Problem nicht. 25€ bringen dich jetzt auch nicht um.

Zitat:

@BaerVonToelz schrieb am 9. September 2020 um 14:55:59 Uhr:



. Aber selbst in Großstädten sind die Ordnungsämter und Polizisten so einsichtig und sagen "Solange es niemanden stört und man niemanden gefährdet oder behindert kann man natürlich auch auf Gehwegen und Sperrflächen parken", wie kommt man darauf hier so zu handeln?

Dresden z.B. kann damit nicht gemeint sein. Hier hast höchstens eine winzige Chance, wenn der Mitarbeiter des Ordnungsamtes gerade seinen Block rausholt und du direkt dazu kommst.

Und die Chance bekommst nicht, weil vielleicht das Ordnungsamt ,,einsichtig,, ist, sondern nur, wenn du dich überzeugend einsichtig zeigst oder das Ordnungsamt gerade einen guten Tag hat.

deswegen bin ich letzte woche immer schön ins parkhaus taschenbergpalais gefahren, auch wenn etwas teurer war, günstiger als ne knolle oder gar abschleppen wars auf jeden fall :D

Zitat:

@Weilheimer schrieb am 9. September 2020 um 16:35:07 Uhr:


Fahrräder werden toleriert.

Versuch mal dem "Halter" (Achtung Anführungszeichen) eines Fahrrades ein Knöllchen zuzustellen, oder aber ein am Fahrrad angebrachtes Knöllchen einzutreiben....

Ein weiterer Grund weshalb ich eindeutige Kennzeichnung von Fahrrädern begrüße... damit man endlich die Eigentümer feststellen kann.

Zitat:

@BaerVonToelz schrieb am 9. September 2020 um 14:55:59 Uhr:



Mal ehrlich, natürlich war das eine Politesse die außer "Ja also in Paragraph Scheissmichtot der StVO steht aber und im Bußgeldkatalog und also deshalb blah blah blah" nicht mit Menschenverstand handeln konnte oder wollte....

Schön, wie hier mal wieder eine dir nicht genehme Personengruppe pauschal verunglimpft wird, obwohl du erstmal eindeutig einen Fehler gemacht hast. Daran gibt es nichts zu dikutieren. Woher weisst Du eigentlich, dass es eine Frau war?

Aber im Internet ist halt gut anonym beleidigen.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 10. September 2020 um 07:06:57 Uhr:



Zitat:

@Weilheimer schrieb am 9. September 2020 um 16:35:07 Uhr:


Fahrräder werden toleriert.

Versuch mal dem "Halter" (Achtung Anführungszeichen) eines Fahrrades ein Knöllchen zuzustellen, oder aber ein am Fahrrad angebrachtes Knöllchen einzutreiben....
Ein weiterer Grund weshalb ich eindeutige Kennzeichnung von Fahrrädern begrüße... damit man endlich die Eigentümer feststellen kann.

Kann man auch so lösen, wie es teilweise in den Niederlanden gemacht wird. Fahrräder, die ausserhalb der dafür markierten Flächen abgestellt werden, werden vom Ordnungsamt eingesammelt.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 10. September 2020 um 07:06:57 Uhr:



Zitat:

@Weilheimer schrieb am 9. September 2020 um 16:35:07 Uhr:


Fahrräder werden toleriert.

Versuch mal dem "Halter" (Achtung Anführungszeichen) eines Fahrrades ein Knöllchen zuzustellen, oder aber ein am Fahrrad angebrachtes Knöllchen einzutreiben....
Ein weiterer Grund weshalb ich eindeutige Kennzeichnung von Fahrrädern begrüße... damit man endlich die Eigentümer feststellen kann.

Da es keinen Fahrradführerschein gibt, kann man die Sache erst mal wieder vergessen.

;)

Ich bezweifle, dass es jemals einen geben wird, da selbst Kleinkinder schon damit fahren/rollen.

Zitat:

@Brian Basco schrieb am 9. September 2020 um 17:44:25 Uhr:


Jetzt war ich nicht wirklich sicher, wie das mit Halterermittlungen bei Versicherungskennzeichen ist...

Für die Polizei ist das noch das geringste Problem, die haben da selbstverständlich Zugriff drauf.

Ich hatte die Kripo vor einigen Jahren mal morgens um 7:10 Uhr bei mir vor der Tür stehen mit einer Liste zur Halterüberprüfung aufgrund eines Unfalls mit Personenschaden und Fahrerflucht, bei dem ein 50er-Roller beteiligt war, der Geschädigte bzw. ein Zeuge aber nur einen Teil des Kennzeichen nennen konnte. Also haben die den bekannten Teil genommen und alle Roller aus dem Gemeindebereich, die zutreffend waren, abgeklappert.

Netter Nebeneffekt: Es war die folgenden Wochen deutlich ruhiger auf dem Dorf, weil Roller mit offensichtlichen Tuningmaßnahmen bei der Gelegenheit aufgefallen sind.

:)

Welche offensichtliche Tuning Maßnahmen sollen das sein?

Hallo!

Zitat:

@MvM schrieb am 10. September 2020 um 11:47:30 Uhr:



Zitat:

@WeissNicht schrieb am 10. September 2020 um 07:06:57 Uhr:


[...] weshalb ich eindeutige Kennzeichnung von Fahrrädern begrüße... damit man endlich die Eigentümer feststellen kann.

Da es keinen Fahrradführerschein gibt, kann man die Sache erst mal wieder vergessen. ;)
[...]

Trotz Smiley zwei Fragen dazu:

  1. Welchen Zusammenhang gibt es zwischen einer eindeutigen Kennzeichnung von Fahrzeugen und einem Führerschein? Zum Telefonieren brauche ich auch keinen behördlichen Befähigungsnachweis, muss aber dennoch meine Prepaid-SIM registrieren (davon halten kann jeder was er will; auf jeden Fall funktioniert das recht schnell und unproblematisch).

  2. Wer keinen Führerschein hat resp. benötigt, der muss keine Regeln im Straßenverkehr beachten? Im Sinne von "darf ganz offiziell ungestraft machen was er will"?

Gruß
.SD

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