PARKDEPOT - Brief bekommen - wie wird das überhaupt überwacht?

HalLo,

habe einen Brief von Parkdepot aus München bekommen. SolL für 29min Überzug 20€ zahLen :-( Unverschämtheit ... Ich bin in den anLiegen Märkten Stammkunde, hatte immer ne Parkuhr drin, aber auf dem SchiLd auf dem ParkpLatz steht: "Parkuhr unnötig, 2 Stunden kostenLos, danach 20€".

Mit der Firma ist nicht zu reden. Ich ehrLicher TrotteL habe sogar Auszüge (screenshots meiner Bank) von den betreffenden Geschäften geschickt, fühLe mich aLs Kunde vergrauLt. Von der Firma habe ich keine Beweise (Fotos usw.) bekommen. Da kann doch jeder kommen, sich Jacket anziehen, Büro mieten, Kaffee trinken und Briefe raushaun ;-)

War nochmaL vor Ort und frage mich, wie überwachen die das? Entdeckt habe ich nur eine Cam an einem Gebäude, siehe Foto.

Für Eure Erfahrungswerte und Auskunft wäre ich dankbar.

Parkraumueberwachung
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Zitat:

@63er-joerg schrieb am 05. Apr. 2024 um 15:56:56 Uhr:


Das der ein Ticket bekommen würde, würde mich zu Applaus bewegen.

Wenn der aber tatsächlich anständig stehen würde, aber ein Ticket bekommen würde weil er seine Parkzeit um 3 min überzieht, würde mich das ärgern. Warum ? Weil genau DAS die Abzocke ist.

So so, du bist also derjenige, der entscheidet, welche Regeln zu beachten sind und welche nicht.
Bescheidene Frage: für wen hältst du dich eigentlich?

Zitat:

@Melosine schrieb am 5. April 2024 um 16:36:37 Uhr:


Eine Gegenleistung in Form von Ware gegen Geld, Ware gegen Ware oder Dienstleistung gegen Geld findet nicht statt.

Ich weiß nicht, warum du die Gegenleistung leugnest, obwohl sie eindeutig erbracht wird. Und da das Geschäftsmodell offenbar funktioniert, ist das auch Marktwirtschaft. Da gibt es in der Marktwirtschaft bessere Beispiele für "unproduktive" Geschäftsmodelle, z.B. der ganze Börsenhandel. ;-)

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 5. April 2024 um 16:45:31 Uhr:


Parkfläche gegen Geld. Wer sagt denn das man sein Auto kostenlos auf fremden Grund abstellen können muss.

Auf die Fläche fällt für den Besitzer zudem Grundsteuer an. Er hat eine Verkehrssicherungspflicht usw.

Der Bewirtschafter ist aber in den seltensten Fällen der Eigentümer.

dolofan,
ich entscheide hier mal garnichts, habe ich auch nirgens erwähnt etwas zu entscheiden.
Es ist lediglich meine Meinung, wo für mich die Abzocke beginnen würde.

Für wen ich mich halte ist hier nicht relevant.

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Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 5. April 2024 um 16:39:03 Uhr:



Eben nicht. Ohne diese Unternehmen wäre der Parkplatz proppenvoll mit irgendwelchen Wildparkern und du fändest selber keinen mehr.

Auch hier sei die Frage erlaubt, von was die denn dann leben, wenn nur noch regulär geparkt wird.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 5. April 2024 um 14:22:42 Uhr:


Parplätze die zu Supermärkten etc. gehören sind schon seit JAHREN mit entsprechenden AGBs, Parkscheibenpflicht etc. ausgeschildert.

Kenne ich aber eigentlich nur bei entsprechendem Umfeld. Das mögen die Wohnblöcke nebenansein, ... die Muckibude, der direkte Mitbewerber, die Vergnügungsmeile, der hairdresser ... whatever.

Warum werfe ich nicht den ersten Stein? 😉

Zitat:

@Rockville schrieb am 5. April 2024 um 16:59:00 Uhr:



Ich weiß nicht, warum du die Gegenleistung leugnest, obwohl sie eindeutig erbracht wird.

Nein, das wird sie definitiv nicht.
Wenn ein Auto länger als erlaubt auf einem solchen Parkplatz steht, entgeht dem Supermarktbetreiber ein theoretischer Umsatzverlust, weil einem potentiellen Kunden dieser Parkplatz nicht zur Verfügung steht.
Jetzt kommt die Parkraumbewirtschaftung und notiert sich Kennzeichen und Uhrzeit und was weiß ich noch alles.
Wenn der Betroffene bezahlt, wurde Umsatz und Gewinn generiert. Aber keine Gegenleistung. Das Auto steht nämlich immer noch da, der potentielle Kunde hat immer noch keinen Parkplatz und der Marktbetreiber hat nach wie vor einen theoretischen Umsatzverlust zu beklagen.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 5. April 2024 um 17:07:19 Uhr:



Kenne ich aber eigentlich nur bei entsprechendem Umfeld. Das mögen die Wohnblöcke nebenansein, ... die Muckibude, der direkte Mitbewerber, die Vergnügungsmeile, der hairdresser ... whatever.

Warum werfe ich nicht den ersten Stein? 😉

Mit Ausnahme des kleinen Dorf-Tante-Emma-Ladens hast dieses "Umfeld" aber mittlerweile überall.

Und bei jenem Laden im Dorf regelt man das dann wahrscheinlich noch anders... man kennt sich ja :-)

Wobei: Selbst da gibt es die üblichen "Kundenparkplatz" Schildchen mit dem Hinweis das widerrechtlich geparkte Fahrzeuge abgeschleppt werden :-)

Wen kümmert das denn noch?

Zitat:

@Melosine schrieb am 5. April 2024 um 17:14:06 Uhr:



Nein, das wird sie definitiv nicht.

Die Gegenleistung ist der Parkplatz ! Freundlicher Weise kostenlos wenn du ihn zum vorgesehenen Zweck nutzt.
Zweckentfremdest du diesen weil du nicht einkaufst oder gegen die AGB verstößt kostet es eben weil du gegen den geschlossenen Vertrag verstoßen hast. Dem Vertrag hast du mit einstellen des Fahrzeuges und der Möglichkeit die AGB zu lesen stillschweigend zugestimmt.

Und natürlich hat der Laden dann keinen Umsatz durch dich gemacht.
Kann sich aber relativ sicher sein dass du das nächste mal dort nicht mehr unberechtigt parkst (es sei den du bist doof). Damit ist der Zweck der Bewirtschaftung erfüllt.

Oder wie stellst du dir das vor ? Dass ein freundlicher Herr (oder Dame) dir ein Gläschen (alkoholfreien) Sekt reicht und ein paar Häppchen um dich freundlich darum bittet das nächste mal nicht dein Auto dort zu oarken während du 14 Tage im Urlaub bist, dir eine Mietgarage zu teuer ist oder du nur dort parkst um dir die Gebühren in der Innenstadt zu sparen ?

Drei Tage später stehst wieder dort weils dich genauso wenig interessiert wie vor dem Sekt und Häppchen schon.

Bei dem Risiko jedesmal 60 EUR zu zahlen kapiert es vielleicht auch der Dümmste mal.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 5. April 2024 um 17:22:54 Uhr:


Wen kümmert das denn noch?

Die wenigsten. Bis halt mal eine Rechnung vom Abschleppdienst kommt :-).
Das erfahren wir dann hier mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgendwelchen Threads :-)

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 05. Apr. 2024 um 17:33:03 Uhr:


Bei dem Risiko jedesmal 60 EUR zu zahlen kapiert es vielleicht auch der Dümmste mal.

Sagt ein Optimist.😉

Zitat:

@dolofan schrieb am 5. April 2024 um 17:36:12 Uhr:



Sagt ein Optimist.😉

Ok, Dumme sterben nie aus. Aber immerhin sorgen die dann dafür dass der ein oder andere Renter sich ein Zubrot verdienen kann. Soll uns auch Recht sein :-)

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 5. April 2024 um 17:33:03 Uhr:



Zitat:

@Melosine schrieb am 5. April 2024 um 17:14:06 Uhr:



Nein, das wird sie definitiv nicht.

Die Gegenleistung ist der Parkplatz.

Den Parkplatz stellt mir der Besitzer desselben und nicht der Bewirtschafter zur Verfügung.

Und der Besitzer möchte, dass dort nur geparkt wird, wenn im Laden eingekauft wird und das auch nur für eine Zeit, die zum Einkaufen reicht.

Mit der Strafe wird es Fremdparkern deutlich bewußt gemacht und auch den zu lange dort stehenden wird ins Gedächtnis gerufen, dass der Einkauf unmöglich so lange gedauert haben kann, dass man die erlaubte Parkzeit überschreitet.

Edit
Die Zahlung ist eine Strafe und erfordert keine Gegenleistung.

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