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Pannenhilfsfahrzeug o. Werkstattwagen : Versich. & Steuer

Themenstarteram 1. Juli 2013 um 23:43

Hallo,

nach Tage langem googeln (und jetzt rauchendem Kopf) bin ich irgendwie keinen Schritt weiter gekommen und hoffe jetzt mal hier auf einige fundierte und verbindliche Infos.

Wir sind ein US-Car Club (e.V.) und beabsichtigen einen 2007 Chevrolet Express ex-Ambulance als "Club-Fahrzeug" anzuschaffen um unseren Kram (wie z.B. Bierzelt-Bänke, Sonnenschirme, großes Zelt, Gasgrill, etc. ) zu Treffen während der Saison zu transportieren und auch etwas Werkzeug & Ersatzteile dabei zu haben, bislang haben wir den Kram immer auf mehrere Autos verteilt, was einfach nervig ist.

Die Frage ist:

Könnte man solch ein Fahrzeug als "Pannenhilfsfahrzeug" oder "Werkstattwagen" zulassen um Kfz-Steuern und/oder Versicherung zu sparen ?

Oder wäre eine Zulassung als "Lkw - geschlossener Kasten" sinnvoll(er) ?

Wie teuer wären die einzelnen "Varianten" ??

Hier ein paar Fakten zum Fahrzeug:

Die Chevrolet Express Ambulance hat einen

- 6.0L V8 mit 224KW (KW, nicht PS !)

- Leergewicht von 3.036Kg (evtl. wird das noch weniger wenn wir einen Teil der Sani-Ausstattung

noch entfernen)

- zuläss. Gesamtgewicht 3.500Kg

- Stehhöhe im gesamten Fahrzeug,

- feste Trennwand zur Fahrerkabine,

- fest eingebaute Regale/Staukästen und

- Möglichkeit der Anbringung einer Werkbank mit Schraubstock (habe gelesen das das u.U.

Voraussetzung ist für "Werkst.-Wagen" ..?).

Keine gewerbliche Nutzung, Anmeldung auf eine Privatperson (Clubmitglied), wahrscheinlich Saisonkennzeichen (Apr. - Okt.), Fahrten meist am Wochenende zu US-Car Treffen.

Hier mal ein, zwei Bilder, der Anschaulichkeit halber:

http://media.autotrack.nl/car-images/of07/s055/afm1024/0009754755.jpg

http://media.autotrack.nl/car-images/of08/s055/afm1024/0009754755.jpg

Für jede Art von Info insbesondere zu St, am besten mit Zahlen in Euro ;-) wäre ich sehr dankbar,

vielen Dank.

Martin

Beste Antwort im Thema
am 3. Juli 2013 um 6:34

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

Bei LKW über 2,8t hast du dann das Problem, das du Sonntags z.B. nicht mit Anhänger fahren darfst.

seit wann hat das sonntagsfahrverbot etwas mit dem zgg zu tun?!

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Du weisst das die Ruckleuchten und die Hauptscheinwerfer vom Tahoe bis 99? sind.

Rufe doch einfach bein Finanzamt an. Die sagen Dr das genau.

Dann rufe die Versicherungen an.

Rudiger

Themenstarteram 2. Juli 2013 um 7:23

Zitat:

Original geschrieben von Rudiger

Du weisst das die Ruckleuchten und die Hauptscheinwerfer vom Tahoe bis 99? sind.

Rufe doch einfach bein Finanzamt an. Die sagen Dr das genau.

Dann rufe die Versicherungen an.

Rudiger

Nein, die Rückleuchten und Scheinwerfer sind komplett anders, vermutlich verwechselst du da was ..

;-)

Von vorne sieht der '07 Express so aus:

http://media.nu.nl/m/m1dz1lma1i2q.jpg

Ich hatte gehofft irgendeiner hier auf dem Board hat solch oder ein ähnliches Fzg und kann mir sagen wie ers's gemacht hat, würde mir bei der "Diskussion" mit Finanz-Amt und Versich. eine gewisse Argumentationsgrundlage geben ...

Du hast schon das Nachfolgemodell.

Rudiger

am 2. Juli 2013 um 8:07

Als LKW versteuert, kostet er 210 Euro im Jahr.

Als Sonder KFZ Werkstattwagen, Pannenhilfsfahrzeug oä. kann er, uU. gewerblich genutzt, steuerfrei werden, hat aber den Nachteil, das das Fahrzeug nicht für andere Zwecke genutzt werden kann und darf.

am 2. Juli 2013 um 8:48

Hallo Martin,

ich würde den als Werkstattwagen oder Pannenhilfsfahrzeug zulassen. Aber als PKW-Kombi, nicht als LKW. Bei LKW über 2,8t hast du dann das Problem, das du Sonntags z.B. nicht mit Anhänger fahren darfst.

Ausstattung als Werkstattwagen:

Werkzeug und Werkbank, Kompressor, Wagenheber, Kleinteile, Keilriemen, Schläuche etc, Ersatzteile

Ausstattung als Pannenhilfsfahrzeug:

gleich wie Werkstattwagen PLUS Warnwesten, Leitkegel (Lübecker Hütchen), gelbe Blinklampen, Feuerlöscher, Erste Hilfe Ausstattung, Kühlwasser + Kraftstoff, Abschleppseil/-stange

Die Listen sind bestimmt nicht vollständig.

Mein Tip:

Wenn ihr den Wagen schon gekauft habt, fahrt damit zu TÜV und sprecht mit dem Prüfer ab, was er alles sehen will bei einer Änderung der KFZ-Art.

Wenn ihr den Wagen noch nicht gekauft habt, nimm die Fotos mit zum TÜV und sprech mit dem Prüfer das Vorhaben durch.

Besser ist es, den Prüfer von Anfang an ins Boot zu holen, dann ist die Umtragung nachher nur noch ein formaler Akt.

Dann müsst ihr mal Überlegen, wann ihr den Wagen immer braucht, evtl. reicht da eine Saison-Zulassung ( 04-10 z.b.) zur Kostensenkung.

MFG Thomas

P.S.: Sollte es ein Benziner sein, kommt ihr dann bei mir vorbei und dann berate ich euch für eine anständige Prins-Gasanlage. Da könnt ihr dann noch mehr Sparen!:D

Themenstarteram 2. Juli 2013 um 10:54

Danke schon mal für die vielen Antworten !

Gerwerbliche Nutzung scheidet aus, wir sind nur ein US-Car Club, keine Firma o.ä.

Auch einen Anhänger wollen und brauchen wir nicht ziehen.

Und LPG hat er schon, allerdings ist der Wagen aus NL, bzw. hat(te) 'ne NL-Zulassung.

Aber da du dich ja als "Gasmann" :cool: wohl sicher auskennst, kannst du mir sagen ob ich die Anlage eigetragen bekomme (Kosten ?) und was ich dafür brauche (Abgasdatenblatt o.ä. ... Kosten ?).

Wir haben den Wagen noch nicht gesehen (außer auf Fotos) und ich weiß auch nicht von welchem Hersteller die LPG-Anlage ist.

Vielen Dank schon mal im voraus,

Martin

am 2. Juli 2013 um 11:27

Hallo Martin,

für die Gasanlage benötigst du ein Abgasgutachten und eine Abnahme nach §21 durch den TÜV. Von daher ist es schon wichtig, im Vorfeld zu klären, von welchem Hersteller die Gasanlage ist. Dazu braucht man folgendes:

- Hersteller Gasanlage

- E67R Nummern von Steuergerät, Verdampfer, Einspritzrail(s),

- Tankgutachten (mind. Hersteller, da kann man dann das Tankgutachten beziehen.

Kosten für Abgasgutachten, GasSystemPrüfung und Abnahme beim Tüv liegen bei ca. 350,- Euro.

MFG Thomas

bring das ganze mal bei www.dodge-trucks.de dort wird dir geholfen Mein Bruder betreibt die Website und hat selber die entsprechenden Fahrzeuge

LKW Sonder kfz Werkstattwagen ..

Die Steuer wird dann nach zulässiger Zuladung berechnet Bei Pannenhilfsfahrzeugen ist der ( mindeststandart ) Werkzeugbestand und einrichtungen zum größten Teil klar deffiniert und festgelegt, er kann jedoch den jeweiligen erfordernissen noch durch zusätzliches Werkzeug angepasst aufgerüstet werden.. und ist immer durch eine Bestandsliste zu dokumentieren und immer mitzuführen.. Dazu gehören auch lichttechnische Einrichtungen wie Rundumleuchten Gelb usw.

Dann zählt das Werkzeug als Fahrzeugaustattung / Fahrzeugbestandteil und wird nicht als mögliche Zuladung berechnet sondern von der möglichen Zuladung abgezogen.. die Verbleibende zuladungsmasse ist dann für die berechnung der Steuer masgebend.

Bei einer Fahrzeugkontrolle ist dann aber auch eine überprüfung der ausstattung durch kontrollbeamte als bestandteil der Fahrzeugüberprüfung zu sehen und wenn die hälfte des materials fehlt ist es dann als Steuerhinterziehung zu werten..

Die restlichen Dinge die transportiert werden sollen sind als Ladung und bewegliche Güter zu sehen.

So zumindest kenne ich das und unser Finanzamt hat das bisher auch so gesehen.. deshalb ist die Bestandsliste sehr wichtig und die tatsächlichen Fahrzeuggewichte mit der Ausstattung.. Wie es bei eurem Finanzamt gesehen wird ist eine andere Sache , das muß mit dem zuständigen Amt in Einzelfallentscheidung direkt geklärt und dokumentiert werden . jol.

am 3. Juli 2013 um 6:34

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

Bei LKW über 2,8t hast du dann das Problem, das du Sonntags z.B. nicht mit Anhänger fahren darfst.

seit wann hat das sonntagsfahrverbot etwas mit dem zgg zu tun?!

am 3. Juli 2013 um 8:43

Noch nie, es ist völlig egal wie schwer der LKW ist, auch ein R4 F4 oder F6 Kasten, mit nicht mal 1300kg zGG hat Sonntag- und Feiertags mit einem bis zu 400kg schweren Anhänger hinten dran stehen zu bleiben.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

LKW Sonder kfz Werkstattwagen ..

Ja watt denn nu? LKW oder SoKfz Werkstattwagen?

am 3. Juli 2013 um 14:35

Ob als als LKW oder Werkstattwagen besteuert, kann von den Finanzämtern unterschiedlich ausgelegt werden.

Das sollte man vor Ort klären, die Ämter machen unterschiedliche Auflagen, für manchen Zweck, DGzRS, DLRG oder anderen Vereinsnutzungen. können sie sogar steuerbefreit sein.

du solltest das im Verbund sehen es gibt auch Sonder kfz PKW hazt mit der besteuerung zu tun.,.. bei PKW ( auch so KFZ geht das wie üblich bei PKW mnach motordaten hubraum bei So - KFZ - LKW nach der Zuladung ist also schon ein

wichtiger Zusatz. jol.

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

LKW Sonder kfz Werkstattwagen ..

Ja watt denn nu? LKW oder SoKfz Werkstattwagen?

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