lkw steuer für privatleute?
hallo zusammen, ich hab da mal ne etwas banale frage. ich hab mir vor kurzem mal sagen lassen das es ab sofort keine lkw steuer mehr für privatleute gibt. also quasi nix mehr mit transit, ducato, t3 oder sonst was kaufen das halt eben als lkw eingetragen ist und billige steuern zahlen sondern eben ganz normal wie auch ein pkw. ausser man kann einen gewerbeschein vorweisen und begründen das man das fahrzeug gewerblich als lkw nutzt, dann gibt es die billige steuer. kann da jemand sagen ob dem wirklich so ist oder ob mir da einer was vom pferd erzählt hat. schönen dank schon mal im voraus
14 Antworten
Es ist so, daß das Finanzamt schon länger unter Umständen sehr genau prüft, bevor ein Fahrzeug wie ein LKW besteuert wird.
Selbst wenn man in seinen Papieren "LKW" drinstehen hat, heisst das noch lange nicht, daß das Finanzamt das genauso sieht.
Wonach besteuert wird, entscheidet das Finanzamt und nicht das Strassenverkehrsamt. 😉
Gruß Christian
Zitat:
Original geschrieben von buckdanny99
Hallo
aber ein Gewerbe ist dafür keine Vorrausetzung.
Voraussetzung nicht, aber von Vorteil!
Einfach mal beim örtlichen Finanzamt nachfragen, welche Voraussetzungen man erfüllen muss.
Und nicht vergessen:
Ein Golf mit LKW-Zulassung darf an Sonn- und Feiertagen keinen Anhänger ziehen. (Sonntagsfahrverbot!!!).
Gruß Christian
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dann wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben als mal im finanzamt anzurufen und zu fragen wie die das so sehen. aber vielen dank für die antworten. jaja, das sonntagsfahrverbot, das durfte ich schon schmerzlich selbst erfahren. wir sind mal mit nem transit in nem hänger hinten dran am sonntag gefahren, weil wir das nicht wußten das wir am sonntag keinen hänger ziehen dürfen, und wie es natürlich so ist waren die grün/weißen pünktlich zur stelle. hat dann geldstrafe gekostet, einen punkt wenn ich mich recht erinner und sechs stunden auf der autobahnraststätte löcher in die luft schauen und warten das es zehn wird
Zitat:
Original geschrieben von danielbeer
dann wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben als mal im finanzamt anzurufen und zu fragen wie die das so sehen. aber vielen dank für die antworten. jaja, das sonntagsfahrverbot, das durfte ich schon schmerzlich selbst erfahren. wir sind mal mit nem transit in nem hänger hinten dran am sonntag gefahren, weil wir das nicht wußten das wir am sonntag keinen hänger ziehen dürfen, und wie es natürlich so ist waren die grün/weißen pünktlich zur stelle. hat dann geldstrafe gekostet, einen punkt wenn ich mich recht erinner und sechs stunden auf der autobahnraststätte löcher in die luft schauen und warten das es zehn wird
Ohh, das wird wohl in die Hose gehen! Beim Finanzamt wegen Kfz-Steuer-Sachen anzurufen oder gar dort hin zu gehen ist ziemliche Zeitverschwendung, denn die Damen - es sind meist Damen dort - haben so gut wie gar keine Ahnung und schon gar nicht von so etwas Speziellem - und das ist bedauerlichweise speziell! Lieber mal bei der Zulassung anfragen, die haben da schon mehr Sachverstand.
§ 2 Abs. 2 a KraftStG definiert auch Mehrzweckfahrzeuge (AF) - damit sind wohl u. a. auch Transporter gemeint - als PKW (M1), sofern sie "... vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist, als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs. ..."
Damit wäre ein privat genutzter Transporter ein PKW nach KraftStG. Das Finanzamt hält sich aber regelmäßig an die Einordnung durch die Zulassungsstelle. Die Einordnung ist nämlich grundsätzlich deren Aufgaben. Das Finanzamt muss der Arbeit der Zulassungsstelle grundsätzlich vertrauen. Deshalb entscheidet zuerst einmal die Zulassung.
na gut, dann spar ich mir den weg zum finanzamt und geh gleich zur zulassung. mal sehen was die so sprechen. wobei natürlich die frage ist, was ist mit einem transporter, der mehr ladefläche als platz für personenbeförderung hat bzw einem transporter der ohnehin schon als lkw eingetragen ist. aber wenn es am ende sowieso ermessenssache der zulassung ist, ob ein fahrzeug seine lkw zulassung behält oder überhaupt erst eine bekommt bleibt mir ja eh nicht viel andere wahl als mal bei denen höflich anzufragen wie das denn so gehalten wird mit lkw und pkw zulassung bzw steuer
Mir ist jetzt nicht klar, was Du eigentlich erreichen willst. Es gibt eine ausführliche Erläuterung der gesetzlichen Regelungen von Polizeihauptkommissar Manfred Sommer beim Königsberger Ladungssicherungskreis e.V.. Einfach mal in Ruhe nachlesen und entscheiden.
Hallo
aus den Fahrzeugpapieren geht aber nicht hervor in welchen Verhältniss die jeweiligen Flächen stehen, und für die Zulassung ist das Verhältniss uninteressant.
das Finazamt ändert ja nicht die Zulassung sondern nur die Besteuerung.
beim Finanzamt sind das im Moment Einzelfallentscheidungen meistens mit vorführen des Fahrzeugs
Probleme bereiten meistens Umbauten von Kombi´s und Grenzfälle wie Doppelkabiner Pickups.
Zitat:
Original geschrieben von buckdanny99
Hallo
aus den Fahrzeugpapieren geht aber nicht hervor in welchen Verhältniss die jeweiligen Flächen stehen, und für die Zulassung ist das Verhältniss uninteressant.
das Finazamt ändert ja nicht die Zulassung sondern nur die Besteuerung.
beim Finanzamt sind das im Moment Einzelfallentscheidungen meistens mit vorführen des Fahrzeugs
Probleme bereiten meistens Umbauten von Kombi´s und Grenzfälle wie Doppelkabiner Pickups.
Das ist richtig! Das tatsächliche Nutzungsverhältnis geht aus den Fahrzeugpapieren nicht hervor, sondern nur die Einstufung der Fahrzeugkategorie, z. B. M1 oder N1.
Die Zulassungsstelle übernimmt aber die Aufgabe, die Besteuerung einzuordnen. Das Finanzamt erstellt nur den Bescheid. Das geht aus der KraftStV hervor.
Während meiner Tätigkeit für die Finanzbehörde habe ich noch nie erlebt, dass ein Auto wegen der KraftSt hat vorgeführt werden müssen! Dies kommt nur dann vor, wenn jemand mit der Besteuerung, die von der Zulassungsstelle eingestellt wurde, nicht zufrieden ist und Einspruch gegen den KraftSt-Bescheid einlegt.
Vielleicht ist das heute anders. Ich werde einfach mal einen Freund fragen. Der wird herausfinden, ob es bisweilen zu massenhaften Vorführungen gekommen ist. Nur zweifele ich daran! Nach meiner Kenntnis und erst jüngst hat mein Freund mir das bestätigt - also ist es auch heute noch so - gibt es niemand Kompetentes auf den Finanzämtern, die sowas festzustellen in der Lage wären. Wenn also das Besteuerungsverfahren nach der Vorführung des Kfz's beim Finanzamt geändert wurde und dort kein technischer Sachverständiger dabei war - und der arbeitet definitiv nicht beim Finanzamt! - dann halte ich dies als Grundlage für sehr zweifelhaft!
Hallo
durch die Höchstrichterliche Entscheidung sind die Finanzämter nicht an die Zulassung gebunden.
im Bereich der Geländewagen sind schon jede Menge Fahrzeuge vorgeführt worden.
Das ist wohl richtig. Die Zulassung ist nur der verlängerte Arm des Finanzamtes, was das anbelangt. Aber grundsätzlich gibt es da nichts zu beanstanden, es sei denn der Steuerpflichtige hat was gegen die Besteuerung oder es handelt sich um Ausnahmen, wie Geländewagen. Transporter sind aber nunmal keine Geländewagen oder liege ich da in meiner Einschätzung falsch?
Im regulären Besteuerungsverfahren kümmert sich niemand darum. Nur wenn jemand seinen Geländewagen als PKW versteuert bekommt und dagegen Einspruch erhebt! Dann kann es zur Vorführung kommen. Das kommt aber äußerst selten vor.
Selbst dann bleiben einem immer noch Rechtsmittel, wie beispielsweise die Klage vor dem Finanzgericht offen. Aber warum sollte ein Geländewagen als LKW versteuert werden, wenn er als PKW genutzt wird? Nur weil es eine ganze Weile eine Lücke gab?
@buckdanny99
Vor welchem Gespenst läufst Du eigentlich davon? Hast Du einen Geländewagen der als PKW versteuert wird? Oder hast Du einfach nur Angst vor dem Finanzamt?
Hallo
das ist die Beschreibung des Istzustandes,
die Ausgangsfrage war nach der Nutzung eines Fahrzeuges das als LKW zugelassen ist, aber von Nutzung ist im Kraftfahrzuegsteuergesetz keine Rede, die FA´s haben damit ein Problem.
Konnten es nicht verknussen das durch Umbauten Steuern gespart werden.
das damalige Urteil mit dem die Auflastungswelle in Rollen kam war nicht im Sinne des Klägers.
persönlich habe ich kein Problem da ich mit einem single cab PU einen klassischen LKW fahre.
von dieser Problematik waren ja nicht nur ein paar Geländewagenfahrer betroffen auch viel Wohnmobilbesitzer.
Zitat:
Original geschrieben von E230Classic
Das ist Blödsinn.
So ist est !
Sonst hätte jeder zweite Pferde LKW schlechte Karten.
Bangbuex