ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Paar Fragen zur Unfallabwicklung und Nutzungsausfall

Paar Fragen zur Unfallabwicklung und Nutzungsausfall

Themenstarteram 7. September 2014 um 15:25

Hallo an alle,

da wir das Thema in diesem Umfang noch nie hatten, weil jahrelang unfallfrei gefahren und bei mir nach dem durchlesen diverser Threads in diesem Forum zu manchen Teilbereichen noch mehr Fragen aufkommen, würde ich gerne paar Sachen wissen...

Der (unverschuldete) Unfall ist gute 200km weit weg vom Heimatort passiert. Für den Heimweg haben wir einen Mietwagen gebraucht. Das 3 Jahre alte Auto steht jetzt also 200km von uns entfernt in einer Markenwerkstatt und ist voraussichtlich ein Totalschaden (Gutachten ist in Arbeit). Ich hab hier gelesen, die gegnerische Versicherung zahlt max. 14 Tage Mietwagen oder Nutzungsausfall. Was ist, wenn die Wiederbeschaffungsdauer laut Gutachten über diesen 14 Tagen liegt? Allein das Gutachten dauert ja schon paar Tage, wenn das Wochenende dazwischen liegt (Unfall Mittwoch, Auto am Do in die Werkstatt geschleppt, da am Mittwoch schon geschlossen, Gutachter kam Fr, dann WoE, schon sind 5 Tage rum...). Und was ist, wenn die Versicherung die Auszahlung verzögert und wir so nicht so schnell ein neues kaufen können? Wir wollten den Mietwagen schnellstmöglich zurückgeben, um keine unnötigen Kosten zu verursachen, 1-2Wochen ohne Auto sind schon irgendwie machbar dank Nachbarn/Taxi o.ä., bei 3-4Monaten, wenn die Versicherung rumdiskutiert, wird´s echt bitter. Und unseren können wir ja auch nicht weiternutzen in dieser Zeit, da 200km Entfernung und laut Polizei nicht verkehrssicher (ob fahrbereit oder nicht, muß erst der Gutachter sagen, wissen wir nicht). Stehen wir dann quasi im Regen, wenn das Ganze länger als 2 Wochen dauert oder muß die Versicherung da doch was bezahlen? Wie ist das mit den Standgebühren in dieser Zeit? Auch nur 2 Wochen?

Wie ist das mit der Zulassung und Versicherung - die laufen ja im Moment weiter, obwohl Auto nicht nutzbar... Gleich abmelden? Ist vermutlich nicht so schnell möglich, Brief zwar zuhause, Schein und Kennzeichen aber nicht... Das Problem stellt sich auch bei dem Verkauf des Unfallwagens. Restwertbörse ist ja schön und gut, aber kommt dann der Aufkäufer bei uns vorbei, um den Brief abzuholen und das Geld zu überreichen? Vermutlich nicht... Müssen wir selbst hinfahren? wäre eigentlich auch viel verlangt, ist ja nicht um die Ecke... Sollte uns ein Autohaus hier in der Nähe den Restwert laut Gutachten anbieten, könnten wir das annehmen oder besser nicht? falls ja, wie schnell? (auch hier - Verzögerung durch die Versicherung würde zu 100% dazu führen, daß wir länger als 14 Tage ohne Auto sind). Wer müßte dann die Überführung des Fahrzeugs bezahlen? Wir? Die gegnerische Versicherung? Der Käufer?

Zum Anwalt gehen wir dann schon noch, wenn die Versicherung Probleme machen sollte, evtl. kann man die Kosten ja auch einsparen...

Vielen Dank für die Info sagt cor_cit

Beste Antwort im Thema

Nach 2 mal Kürzungen im deutlich spürbaren Bereich (beide unverschuldet), kann ich dir nur raten, sofort einen Anwalt zu nehmen, undczwar nen Fachanwalt oder zumindest mit Schwerpunkt. Alles andere wirst du bereuen. Und nein, ich bin kein Anwalt

12 weitere Antworten
Ähnliche Themen
12 Antworten

http://www.unfall-abwicklung.de/index.html habe ich gefunden...villeicht hilft dir das weiter...

Themenstarteram 7. September 2014 um 15:38

s. letzten Absatz - Anwalt dann, wenn sich die gegnerische Versicherung quer stellen sollte. Da der letzte unverschuldete Schaden vor Jahren auch ohne Anwalt zufriedenstellend abgewickelt wurde, sehe ich nicht unbedingt eine "Anwaltpflicht"...

Natürlich gibt es keine Anwaltspflicht zur außergerichtlichen Unfallregulierung. Nur sitzen auf der Seite der Versicherung Sachbearbeiter, die den ganzen Tag nichts anderes machen, als Ansprüche der Geschädigten zu kürzen. Da würde ich auf einen fachkundigen Anwalt nicht verzichten wollen.

Nach 2 mal Kürzungen im deutlich spürbaren Bereich (beide unverschuldet), kann ich dir nur raten, sofort einen Anwalt zu nehmen, undczwar nen Fachanwalt oder zumindest mit Schwerpunkt. Alles andere wirst du bereuen. Und nein, ich bin kein Anwalt

Morgen erst mal mitder gegnerischen Versicherung Kontakt aufnehmen und die Sache mit den Mietwagen abklären.

Falls Totalschaden mußt Du nicht Dir den Kopf machen, der Gutachter stellt das KFZ in der Unfall-Börse ein und dort bietet irgenteiner (vermutlich aus Osteuropa), der mit Dir Kontakt auf nimmt und ein Termin mit Dir abspricht, der Restwert wird in Bar bezahlt, bei der örtlichen Bank kannst Du das Geld auf seine Richtigkeit prüfen lassen.

Der Rest wird wohl vom Versicherer kommen ohne MWST/Diff-Steuer, die beim Kaufvertrag (Kopie) des Ersatz-KFZ die MWST nachreguliert.

Nutzungsausfall wird mit den Mietwagenkosten gegen gerechnet, Kostenpauschale (25,-) mußt Du sebst einfordern.

Original geschrieben von Corsadiesel

Falls Totalschaden mußt Du nicht Dir den Kopf machen, der Gutachter stellt das KFZ in der Unfall-Börse ein

Was ist das denn? :confused:

Wie ?? Ist es nicht so ??

Wenn überhaupt in die Restwertbörse...:D;)

Und dann wird ein Restwet am regionalen Markt ermittelt. Und dazu gehört nicht Piotrków Trybunalski, Inowrazlaw, Hohensalza u.s.w....

Also wird der Restwert schön an einen deutschprachigen Unternehmer mit Geschäftsitz in Deutschland verkauft, damit der TE hinterher keinen Ärger bekommt.

Und wenn der dann den Restwert an -siehe oben- verkauft, ist das sein Problem und nicht mehr das des Fragestellers....:)

OK,OK, OK, dann eben Restwertbörse, da hast DU mich ja voll erwischt :D.

Themenstarteram 26. September 2014 um 13:10

Auto ist weg, Restwertankauf lief zufriedenstellend. War eine deutsche Firma mit Sitz nicht allzuweit weg von hier, so daß wir das Geld nach Abholung des Fahrzeugs bar dort abholen konnten. Ich stelle gerade die Kostenübersicht für die Versicherung zusammen (Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert-Restwert-MwSt wurde schon ausbezahlt, es geht um die MwSt und eben Nutzungsausfall, Zulassungskosten usw.) und finde im Gutachten keine Angabe, wie hoch der Nutzungsausfall pro Tag für unser Fahrzeug wäre, nur die Wiederbeschaffungsdauer. Im Internet finden sich auch nur die Spannen von-bis, nichts genaueres. Ich wüßte aber schon gerne, wie viel es genau ist, damit uns die Versicherung nicht eben mal 2-3Klassen drunter einstuft... Hat hier jemand vielleicht Zugriff auf diese Tabellen und könnte mir per PN schnell aushelfen, das wäre ganz lieb.

Viele Grüße

von cor_cit

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

OK,OK, OK, dann eben Restwertbörse, da hast DU mich ja voll erwischt :D.

Die Börse kann man nehmen, solange der Gutachter nur die regionalen Anbieter ins Gutachten übernimmt ist alles ok, taucht da ein hassenichgesehen aus Turkmenistan auf mal mit dem Gutachter ein ernstes Wörtchen reden. Wie auch immer er an die Angebote kommt, relevant ist der regionale Markt.

Im Moment sind wir doch eh bei Hellsehen, warum nicht zunächst das Gutachten abwarten und gucken wie die Zahlen überhaupt sind?

Notfalls kann man nach vorheriger Fristsetzung auch den neuen Wagen finanzieren und die Zinskosten für die Zwischenfinanzierung der Versicherung in Rechnung stellen wenn die schuldhaft die Regulierung verzögern. Aber wie gesagt, nur wenn man vorab schriftlich darauf hingewiesen hat und eine angemessene Frist gesetzt hat. Ist so etwas notwendig um mobil zu bleiben würde ich aber einen Anwalt einschalten der solche Dinge sauber rechtsverbindlich einfordert. Sonst ist die Versicherung schnell raus wenn man keine angemessene Frist setzt oder einen evtl. Zinsschaden nicht vorab ankündigt.

Themenstarteram 26. September 2014 um 14:44

Moers, siehe das Posting direkt über Dir - das Auto ist verkauft, alles okay. Gutachten auch so weit okay, mir fehlt da nur eine Zahl. Und das Geld ist auch größtenteils schon da, den Rest gibt´s nach Vorlage des neuen Kaufvertrags...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Paar Fragen zur Unfallabwicklung und Nutzungsausfall