OT: wohin mit dem abgem. Auto aus der Tiefgarage bei Sanierungsarbeiten?

Mercedes E-Klasse W124

Hallo in die Experte!

Ich/wir haben folgendes Problem (es wir jetzt etwas OT 😉 ):

Unser schöner S124 steht abgemeldet in der Tiefgarage auf´m carport.
Diese werden alle abgerissen und neu aufgebaut. Wohin nun mit dem
schönen Teil? Abgemeldet auf die Straße geht nicht, also entweder
wieder voll anmelden bis die fertig sind oder immer wieder Kurzzeit-
kennzeichen holen.

Nun meine Frage: da die Garagenmiete Bestandteil des Mietvertrages
der Wohnung ist, separat ausgwiesen auf dem Vertrag, und wir den
Mietgegenstand Garage dabei nicht wie vereinbart nutzen können,
bin ich der Meinung, dass der Vermieter für eine Alternative sorgen muss.
Kann ich ihm die unbilligen Kosten dafür auferlangen? Was sagt das
Mietrecht/die Rechtssprechung?

Danke eure Tipps! Echt sch**** das Problemchen ... 😠

Beste Antwort im Thema

Also ich will niemanden an den Karren pinkeln, aber dass ist doch mal die typisch deutsche Reaktion.

Option A: Bevor ich mit dem Vermieter spreche rege ich mich erstmal auf, dann schreibe ich einen Forumsbeitrag und freue mich darüber wenn andere mir zustimmen dass ich ungerecht behandelt werde, dann überlege ich mir Schritte, mache einen Schlachtplan, poche auf meinen unabdingbaren Recht, schreibe Briefe, konsultiere Anwälte, starte eine Demonstration, zünde mein Auto an um die Aufmerksamkeit einer Zeitung zu bekommen, werde geschieden und lande in der Gosse.

Option B: Ich besorge mir kurzzeitkennzeichen und stelle es bei einem Freund/Eltern/Bekannten unter. Dabei geniesse ich mal wieder die Fahrt im Tee und freu mich des Sommers, 40 Euro weg, so what.

Bitte nicht zu ernst nehmen, aber man kann es doch auch mal lockerer angehen. Erstmal mitm Vermieter sprechen, dann darauf einigen dass es nicht in Ordnung ist für die Erneuerungszeit den Mietbetrag der Garage zu zahlen und dann den Wagen woanders unterstellen. Alles ruhig Blut, es geht immer noch darum dass du dein Auto woanders abstellen musst und nicht um ne Absbestverseuchte Wohnung.

17 weitere Antworten
17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von meixxu35


Auch irgendwie "typisch deutsch", andere der typisch deutschen
Eigenart zu bezichtigen, indem negative Handlungen benannt
werden die so nicht real sind. ("Fiktionale Nestbeschmutzung"😉

Zitat:

Ich


Bitte nicht zu ernst nehmen, aber man kann es doch auch mal lockerer angehen.

Einfach mal umsetzen.

Ein persönliches Gespräch mit einem verantwortlichen hat meist einen viel besseren Startpunkt als irgendwelche direkt gestellten Forderungen, auch wenn sie dein "Recht" sein mögen. Auf zwei Seiten stehen Menschen, also kann man sich auch so verhalten.

Hallo,

gefunden auf www.mietrechtslexikon.de:

Das Mietrecht verwendet die häufig gebrauchten Begriffe der "Renovierung oder auch "Sanierung" nicht, sondern statt dessen die Begriffe "Erhaltungsmaßnahme" § 554 BGB und "Modernisierung".
Die Unterscheidung dieser beiden mietrechtlichen Begriffe ist vor allem deshalb besonders wichtig, weil der Vermieter nur die Kosten für Modernisierungen in Höhe von 11 % pro Jahr auf die Mieter umlegen kann, nicht aber die Kosten von Erhaltungsmaßnahmen. Erhaltungsmaßnahmen sind Instandsetzungen und Instandhaltungen:
Zu Fragen der Duldungspflicht des Mieters bei Erhaltungsmaßnahmen siehe }> Instandhaltung bei Modernisierung siehe }> Modernisierung
Instandsetzungen: Unter Instandsetzungen ist zu verstehen: die Behebung von baulichen Mängeln (der Zustand ist "ordnungswidrig"😉, insbesondere von Mängeln, die infolge Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüssen, Einwirkungen von Dritten oder Tieren (Schädlinge - Insekten) sowie durch Brand, Sturm, Unwetter sowie Hochwasser entstanden sind. Durch die Instandsetzung wird der Zustand des Mietobjektes wieder in einen ordnungsbemäßen Zustand überführt. (AG Dortmund WM 79, 146; AG Köln WM 79, 147). Die Instandsetzung des Mietobjektes ist nach § 535 BGB grundsätzlich Sache des Vermieters /Eigentümers. Hat der Mieter einen Schaden verursacht, der eine Instandsetzung erfordert, so ist er dazu verpflichten dem Vermieter den Schaden d.h. die zur Instandhaltung erforderlichen Kosten zu ersetzen.
Der Vermieter ist dazu verpflichtet, dem Mieter alle Aufwendungen oder Schäden, die im Rahmen von Instandsetzungsarbeiten entstehen, zu ersetzten. Der Mieter kann die Miete während der Dauer der Beeinträch-tigungen mindern, u.U. auch um 100 % (Unbenutzbarkeit nach Hochwasserschaden AG Grimma, Urteil vom 22. Januar 2003, Az: 2 C 0983/02, 2 C 983/02) }> siehe auch }>Hochwasser

Vielleicht kannst du ja was damit anfangen.

Gruß aus dem Emsland

Wido

Danke für deinen Beitrag, Wido! Der letzte Satz gibt den Inhalt
meiner Meinung wieder.

Zitat:

Original geschrieben von Windsorblau


Im Optimalfall hat man einen Freund mit Eigentum
wo das Fahrzeug auf Privatgrund 14 Tage oder länger stehen darf.

Manchmal ist auch der Arbeitgeber aufgeschlossen in
solchen Notfällen...

Ein anderer Freund hat vielleicht einen Geländewagen
oder Sprinter mit Anhängerkupplung.

Borgt sich einen Autotrailer und verbringt das Auto zum Stellplatz.

Habe allerdings schon lange nichtt mehr Kurzzeitkennzeichen für 40 Euro
gesamt bekommen:

40 Euro VErsicherung
10,20 Zulassung
20? Euro die Kennzeichen

Gruss

70€ sind die Minimalkosten für ein KKZ. Manche Vers. verlangen 80€ für die Ver-

sicherung, andere bieten das erst garnicht an.

Mit den Abstellalternativen ist es halt so eine Sache in einer anonymen Großstadt.
Kein Autoanhänger zur Verfügung, keine anderen privaten Abstellmöglichkeiten.
Ich werde das Auto für 2 Monate auf unserem Wohnwagenabstellplatz abstellen
dürfen. Es fallen also zwei mal KKZ an, mehr nicht. Das löst das Problem schon mal
fast vollständig. Sollte der VM einen anderen Abstellplatz haben, dann nehme ich
lieber den, statt unseren WW auf die Straße zu stellen. (Auch das könnte hier zum
Problem werden, kaum woanders gibt es so wenige Stellflächen wie in München 😠)

Deine Antwort
Ähnliche Themen