OT: GEZ-Gebuehren fuer PC ab 1.4.2005

Ab 1.April 2005 sollen auch Heim-PCs gebuehrenpflichitg werden!
Ich finds ne Frechheit.

Wer sich drüber aufregt sollte mal die seite besuchen und den vordruck ausfüllen: schon abGEZockt ?

38 Antworten

Ich finds ne sauerei wie die einem das geld aus der tasche ziehen.........
immer mehr kommen an und wollen mehr kohle...... wie soll man das denn alles zahlen koennen???? an sowas denken die ja kein stück......
die sollten mal die dummen sendungen abends, wo tausende anrufen und pro anruf 50cent zahlen dafür verwenden...... immer jammern das kein geld da is, aber an jeder ecke werden tausende und mehr euro verschenkt.........
wer sowas finanzieren will solls machen.... ich seh das nich ein.......

ich kuck kein ARD und ZDF und den anderen mist auch nich........

TV, Radio, Autoradio, PC, Handy....... ich glaub ich spinn.........
ich glaub ich muss mal n paar attentäter anheuern....... das wir endlich mal ne neue führung bekommen......... Deutschland is echt verloren....... aber das is ja schon länger klar..........

@[kLA]rouGh:

Wenns wirklich 2 Wochen dauert... nur rechne ich eher mit ein paar Stunden... Und falsche Angaben zu machen wenn sie dich fragen ob du nen Fernseher hast/hattest bzw. die Auskunft zu verweigern wenn du einen hast... das ist halt strafbar. Blöd ... vor allem wenn sies dir irgendwie nachweisen können.

@Stefan-E30:

Alles klar da oben? Dünne Luft vielleicht?
zzz *wunder*

sers,
hustbaer

wieso, du musst ja keine Angaben machen. Da koennt ja jeder an meiner Tuer klingeln und behaupten er sei von der und der Aufsicht.....Da sag ich einfach ganz hoeflich und mit nem freundlichen Laecheln:
"Entschuldigung, aber ich bin Ihnen gegenueber zu keiner Rechenschaft verpflichtet."
Aaas Kaaas, wuerde der Bayer sagen 🙂
Heisst soviel wie, damit hat sichs dann.
Anschliessend faellt meine Tuer ins Schloss.

Und wenn mal einer da war, dann ist schnelles Handeln angesagt, das ist klar. Klar koennen die auch in ein paar Stunden wiederkommen. Bis dahin musst du halt fertig sein 😁

Wenn er dann mit nem wirklichen Gesuch kommt, dann kann er mir gar nix vorwerfen, denn 1. bin ich hoeflich gewesen, und 2. weiss er haargenau, dass er ohne Gesuch gar nicht antanzen braucht. Er versuchts halt. Bei den Dummen klappt das auch.

Oder wie ist da die Rechtssprechung in Oesi ?!

:-) die luft is klasse hier oben...... :-)

mich ärgert das ganze einfach nur zu sehr.......... man wird wie ne gans gerupft und kann nichts machen...........
ich hoff die kriegen das durch das das abgeschafft wird......

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@[kLA]rouGh:

Dein Standpunkt ist ... etwas naiv. Sorry. Ich meine ich würde mir wünschen dass es so ist wie du sagst, aber... lies dir mal den entsprechenden Gesetzestext durch:

http://www.orf-gis.at/pdf/RGG_ab0401.pdf

Im speziellen §2 Abs. 3 und 5 sowie §7 Abs. 1. Ist relativ klar gehalten und einfach zu verstehen.

sers,
hustbaer

ich bin naiv?
naja, ich wuerde sagen du bist naiv, wenn du jedem Dahergelaufenen gleich alles offenlegst. Grundsaetzlich kannst du die Aussage erst mal verweigern. Damit machst du keine "Falschaussage".
edit: machst dich dadurch aber zugleich strafbar. Eine Falschaussage waere dann wohl die bessere Loesung, wenn man alles in kuerzester Zeit verschwinden lassen kann (wenn man sich schon um die Gebuehren druecken will)

Via GG Art.13 Abs 2 ist die Privatwohnung einer einzelenen Person vor staatlichen Eingriffen geschuetzt.
Es werden HOHE Anforderungen an eine staatliche Institution gestellt um eine Wohnungs"durchsuchung" jedweder Art zu erreichen.

Erst ein richterlicher Beschluss (gelegentlich auch durch einen Staatsanwalt) ermoeglicht es staatlichen Personen sich Eintritt in Privatsphaeren zu verschaffen.

Aber das kann ja jeder machen wie er will. Ich auf jeden Fall kenne meine Rechte und werde sie nuetzen. Wenn du das nicht tust, ist das dein freier Wille. (und dass das GG das Non Plus Ultra der Gesetze in D sind, darueber sind wir uns ja einig, oder?)

Ich hab nie von "in die Wohnung lassen" gesprochen. Und du hast den von mir verlinkten Text anscheinend nicht gelesen (oder nur nicht verstanden) und daher erübrigt sich jede weitere Diskussion.

Ahja, ich hatte denke ich erwähnt dass ich in Ö wohne, sogesehen interessiert mich das deutsche GG nicht wirklich. Ich hätte vielleicht nicht "wenn sie dich fragen" schreiben sollen da ich mich dabei auf die Lage in Ö bezogen hab...

sers,
hustbaer

ich habe meinen ersten Absatz nochmal ueberdacht. Du hast Recht, Hustbaer. Habe ihn verbessert. 🙂

Ganz kleine Einwände noch am Rande: ihr sprecht hier über NATIONALE Rechte, die über mehrere EU-Staaten ausgedeht werden von euch... da passt was nicht. Vielleicht sind die Gesetze ähnlich, aber gleich?!? (hab jetzt weder Lust, mich über Kleinlichkeiten durchzulesen noch mich in die Öschi-Gesetzesstellen einzulesen).
Fakt ist: ohne richterlichen Beschluss bzw. Beschluss des Staatsanwaltes (was i.d.R. schneller geht und daher von den Beamten bevorzugt wird) geht garnix. Der Spruch "ich bin Ihnen gegenüber zu keiner Aussage verpflichtet" ist vollkommen statthaft.
Und wer weiß, wie lange Staatsanwälte brauchen, bis sie in Fällen OHNE Gefahr im Verzug handeln (und wo wäre die Rechtsmäßigkeit, so einen Dreck über z.B. Sexualstraftäter zu stellen? Man bedenke: Staatsanwälte kümmern sich von der beschmierten Häuserwand bis hin zum Kapitalmord!), der stimmt mir zu und lacht sich ins Fäustchen!
Egal, bei mir ist alles soweit angemeldet... noch! Wenn's so weiter geht, wird sich das mit größter Sicherheit ändern!

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