OT: Anzeige wegen Betruges
Tag,
ich bin heute von einem Ebayer bei der Polizei wegen Betruges angezeigt worden!!!
Ich habe ihm vor 1 1/2 Monaten eine gebrauchte Gitarre verkauft, die laut ihm stark beschädigt und daher unbrauchbar wäre.
Ich habe sie selber nur einen Monat gespielt, hatte sie zuvor auch schon gebraucht (5 Jahre alt) bei Ebay gekauft. Mir ist dieser Mangel (wenn er denn existiert) nicht aufgefallen. Habe sie sogar in einem Bochumer Gitarrenladen durchchecken lassen. Die haben auch nichts gefunden.
Nein, ich habe die Quittung darüber nicht mehr :-(
Habe sie nur wegen dem Sound, der nicht so zu meiner Musikrichtung passt wieder reingesetzt.
Und jetzt sowas.
Das beste ist: Der Typ ist selber wegen einiger Betrugsvorfälle und unzähliger negativer Bewertungen mittlerweile von Ebay ausgeschlossen worden.
Er hat mir vor 2 Wochen dann 3 E-Mails in mehr als merkwürdigem deutsch ("Wenn du nicht mit mir kooperierst, bekommst du mächtig Stress!"😉 geschrieben, mit der Bitte ihm die Hälfte des Betrages zurück zu überweisen.
Ich bin darauf nicht eingangen.
Habt ihr mit sowas schon mal Erfahrungen gemacht?
Muss am 06.10. zur Vernehmung
Soll ich jetzt zum Anwalt oder erstmal abwarten?
C.
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von C1408
Dann druck ich am besten mal alles aus (Artikelbeschreibung, E-Mails, ...) und latsch am Montag zum Anwalt.
Rechtsschutz hab ich zum Glück.
Die Strecke wär bei mir noch weiter. Der wohnt irgendwo an der österreichischen Grenze!!
Da überweis ich ihm zur Not lieber das Geld, bevor ich 100 Euro an Sprit darunter verballere.
Halt mich mal auf dem laufenden, wie´s bei dir ausgegangen ist.
Worum ging´s denn da genau?
Hatte ein Nokia 7210 für 50 € versteigert. Das gerät war aber noch bei meiner "Handy Werkstatt", da ich noch das Display lieber erneuern wollte, bevor es Probleme gibt. Als ich es abholen wollte, hat eine Aushilfe MEIN Handy irrtümlich als Leihgerät an einen Kunden ausgegeben, ohne Adresse, Namen etc zu notieren.
Entnervt setzte ich Fristen, damit er es wiederbeschafft oder mir 50 € dafür gibt, damit ich die Sache regeln kann.
Nach einiger Zeit bekam ich Post vom Anwalt des Käufers ( hatte ihn über meine Situation informiert ) als Mahnung =
50,- + Versand + 26 € Anwaltskosten zu bezahlen. Da ich keine Bankverbindung vorher von dem Käufer hatte, konnte ich ja auch nichts zurück überweisen. Also überwies ich direkt das Geld. Nach 4 WOchen kam Post von meiner Polizei, daß ich aussagen soll.....( was ich auch tat ) etc.......nach weiteren 4 Wochen kam dann Post von der Staatsanwaltschaft Nürtingen...Strafanzeige wegen Betruges, 30 Tagessätze á 15€.........habe Einspruch eingelegt, Kontoauszüge beigelegt, daß der betrag längst vollständig überwiesen wurde.......die hatten kein Einsehen und der "Käufer" konnte auch nix mehr machen....es besteht ja "öffentliches Interesse" und ich darf zur Verhandlung fahren.
Zum Vorteil habe ich, daß ich mich im Rechtswesen gut auskenne und vielleicht nochmal Schwein habe......
MFG
hoffe ich mal auch! Aber ich glaube viel kann dir da doch nicht passieren, oder? Ich emein da kannst du ja nichts für...
mmh....ich hätte dem vorher das geld überweisen sollen------aber ichh atte ja die Hoffnung, daß ich das gerät ihm noch schicken kann.......habe es bis heute noch nicht wieder :-(
MFG
sowas ist echt übelst, und wegen 50 euro so ein Theater, das der Käufer sich da so anstellt! Bei 500 Euro okay, aber ich denk mal bei dem Betrag kann man das auch anderes reglen, ohne gliehc zu den Bullen o.ä. zu rennen!
Na ja, ich drück dir die Daumen, wird schon schiefgehen!
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naja, als ob man sich an 50€ großartig bereichern will und ne Anzeige riskieren will......schließlich setze ich keine Laptops rein und schicke nix raus......da könnte ich ein öffentliches Interesse rechtfertigen, aber für 50 €?
Vielleicht nehme ich ein paar Benzinkanister und alte Tücher mit......dann noch eine Pump Gun......
MFG
Manchmal könnte man meinen die hätten nichts besseres zu tun...
Nur gut das ich net Rechtschutzversicherung habe... demnächst stell ich die noch auf eine ohne selbstbeteiligung um und dann ist sowas nicht mehr so tragisch.
Zum Glück ist mir sowas ja auch noch nie passiert. Hatte bisher immer Glück mit meinen Auktionen.
Zitat:
Original geschrieben von Da Beamer
Anscheinend braucht man nicht mal irgendwelche Beweise um andere Leute einfach so mal anzuzeigen!
Nö, nicht wirklich. Ich hatte mal das Vergnügen mit der Kripo! Steh' morgens auf, mach Frühstück, geh unter die Dusche, mach mich fertig, will gerade los, da klingelt's. Ich denk' "nanu, wer kommt mich denn um viertel nach sieben besuchen?!?". Kaum die Tür aufgemacht, stürmen vier Leute rein, und einer davon bölkt "Guten Morgen! Kriminalpolizei! Wir haben hier 'nen Durchsuchungsbefehl!" Ich hatte natürlich keinen Schimmer, worum's überhaupt geht, der mußte mich erstmal aufklären.
- "Sie arbeiten ja in einer Wirtschaftsauskunftei."
- "Ja... und?"
- "Und sie betreiben Internetseiten..."
- "Ja, eine. Und?"
- "Sie wurden von einer Privatperson aus Hintertupfingen angezeigt, weil Sie illegal E-Mail-Adressen Ihrer Wirtschaftsauskunftei für Werbezwecke verwenden sollen."
- "WIE BITTE?"
Daraufhin zeigte er mir (widerwillig) die Akte, die sogar durch's LKA gelaufen ist (Haben die nix zu tun???).
Tja, danach durchsuchten se die Butze nach irgendwas - scheinbar wußten die selbst nicht, wonach die eigentlich suchen sollten. Danach ging's sogar noch zur Arbeitsstelle. Die haben doch recht doof geguckt, als ich da mit vier Leuten von der Kripo auftauchte. Mein Chef rief dann 'n Anwalt an, und die Sache wurde nach 'nem Monat eingestellt. Meine Firma bestätigte noch, daß E-Mail-Adressen in unseren Auskünften gar nicht abgespeichert werden können (wie peinlich.. *g*) - und daß ich zudem nur auf die regionalen Daten Zugriff hätte - was ja auch so ist.
Aber ist doch krass, oder? In jedem "Tatort" haben die immer Probleme, einen Durchsuchungsbefehl zu kriegen, weil se da schon fat Beweise für brauchen. Und mich zeigt irgendein Idiot an, und die Kripo hampelt da mal eben mit vier Leuten in meine Bude...
Naja, Shit happens. ;-)
Gruß,
Schalli
Um auf die Gitarre zurückzukommen:
Hast Du eventuell den Zusatz: Privatverkauf, daher keine Gewähr bzw. Garantie ! " in Deiner auktion drinne ?
Da Du Privatperson bist, kannst Du mit diesem kleinen Zusatz die Garantie ausschliessen.
Dann hat der Nasenbär nämluich keine Chance mehr... Der will doch nur wieder nen Teil vom Geld etc.....
Hatt auc h so nen Fall, mit wollte einer ein Nokia 9210 zurückschicken, wegen angeblichen Defektes... War halt blöd dass das Telefon risch aus der Revisuion zurückgekommen ist und ich ies beweisen konnte.... Und siehe da: Der Typ hat sich nicht mehr gemeldet.....
Jau,
"Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" schreib ich immer drunter. In dem Fall auch. Reicht das wirklich?
Hab ja auch nachweislich wirklich keine Ahnung von Gitarrentechnik. Ich spiel sie eben nur.
Bezieht sich der Gewährleistungsausschluss nicht nur auf Schäden, die nach dem Verkauf auftreten?
Laut ihm soll dieser ja schon vorher da gewesen sein.
Mein Anwalt hat morgen was frei. Dann fahr ich da mal rüber.
Mal hören, was der sagt.
Als Privatmann kannst Du nicht einfach irgendwelche Vertragsbedingungen festlegen. Es gilt zwar "Vertragsfreiheit", aber auch die hat ihre Grenzen. Ob Du "Ausschluss jeglicher Gewährleistung" schreibst oder nicht, ist völlig irrelevant. Ich kann ja auch nicht einfach schreiben "es gilt das Recht des Staates Burkina Faso" und alles ist gut.
Wenn Du den Mangel nicht hast erkennen können, hast Du dich auch nicht rechtswidrig verhalten. Dem Käufer war klar, dass er die Gitarre von einer Privatperson kauft. Kein Gericht der Welt würde Dir vorwerfen, die Gitarre vor Verkauf nicht in ihre Einzelteile zerlegt zu haben. Bei Kaufleuten sieht das anders aus, aber Du bist ja kein Kaufmann. Also keine Sorgen machen.
@ Beethoven
Das hab ich nämlich auch mal gehört, dass das eigentlich gar nichts bewirkt.
Wenn mir jemand schriftlich gibt, dass ich ihn ermorden darf und ich ihn dann umbringe, dann ist das ja trotzdem nicht rechtens.
Naja, mal hören was der Anwalt sagt.
Dann seh ich weiter.
Naja, eine Auktion mit einem Mord zu vergleichen.... Wie war das mit den Spatzen und Kanonen ;-)
Gemäss dem neuen Gesetz über Gewährleistung und Garantie kann ein Vollkaufmann die gesetzliche Garantie von zwei Jahren auf ein Jahr reduzieren, solange es der Kunde aus dem Vertrag ersehen kann und diesen unterschreibt ( also rechtskräftig macht )
Bei einer Privatperson sieht das anderst aus: Hier kann man die Garantie und Gewährleistungspflicht vollkommen ausschliessen, dies muss jedoch eindeutig kenntlich gemacht werden !
"Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" ist da wohl ein eindeutiger Hinweis, oder ? Der Käufer gibt mit seinem Angebot bei Ebay eine rechtskräftige Erklärung ab, dass er mit dieser Klausel einverstanden ist. ( sonst würde er ja nicht mitbieten )
Und selbstverständlich kann man als Privatperson "irgendwelche" Vertragsbedingungen festlegen, diese müssen einfach den "Guten Sitten" entsprechen, heisst also einfach gesagt: Du kannst Deine Freundin/Frau nicht gegen ein Auto eintauschen....( Das würdest Du wahrscheinlich auch nicht machen, oder ;-) )
Ausschnitt aus einem Rechtsforum:
"Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass der Käufer sich sein Gewährleistungsrecht grundsätzlich aussuchen kann. Dabei geht aber die Nacherfüllung - soweit sie überhaupt möglich ist - dem Rücktritt und der Minderung vor. Bevor man also vom Kauf zurücktreten oder den Kaufpreis mindern kann, muss man dem Verkäufer die Möglichkeit geben, ein neues Produkt zu liefern oder das defekte zu reparieren. Erst, wenn die Nacherfüllung zwei Mal fehlgeschlagen ist, kann der Käufer Minderung oder Wandlung verlangen.
Achtung: Dieses neue Gewährleistungsrecht gilt durch die Schuldrechtsreform seit dem 1. Januar 2002"
Heisst also: Gitarre bei einem Fachmann zur Revision geben und dann erst Kohle zurückverlangen.....
Noch ein Ausschnitt: ( Es geht übrigen um einen ähnlichen Fall... )
"Mit dem lapidaren Haftungsausschluss "gekauft wie gesehen" muss sich der Käufer in Zukunft nicht mehr abspeisen lassen. Für alle Second-Hand-Waren gilt grundsätzlich ein Jahr Gewährleistungszeit inklusive einer weiteren kundenfreundlichen Neuerung, die für alle Einkäufe - ob neu oder gebraucht - besagt: Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf muss nicht der Käufer beweisen, dass die Sache schon bei der Lieferung mangelhaft war. Davon geht der Gesetzgeber künftig automatisch aus. Die Fehlerfreiheit wird der Verkäufer nachweisen müssen, wenn er nicht gleich nachbessern will. Nach den sechs Monaten liegt die Beweislast wieder beim Kunden. Für Geschäfte von privat an privat gelten diese Regeln nicht. "
Du kannst Dir auch mal folgende Seite anschauen ( Einfach mal Haftungsausschluss eingeben )
Und zu guter Letzt noch ein Kommentar:
"Zitat"Sachmängelhaftung: Du hast darauf Anspruch, daß die Kaufsache zum Zeitpunkt der Gefahrenübergabe mängelfrei war. "
Ist nicht alles, denn Gewährleisten müssen nun auch Privat Verkäufer über 2 Jahre, außer sie schließen die Gewährleistung aus ."
( Man beachte den letzten Satz )
Also ich denke Du hast gute Karten hier aus der Sache gut rauszukommen. Uebrigens: Du hattest doch die Gtarre in die Revision ( Ueberprufung ) gegeben, oder ? Auch wenn Du keine Belege mehr hast, jeder einigermasen ordentliche Laden führt Buch... und bei einem netten Gesprch kann man den Inhaber sicherlich dazu bewegen, eine Kopie der Rechnung zu machen.
Also, viel Glück... und halt uns auf dem Laufenden...
Thorsten
Der Termin beim Anwalt ist Donnerstag um 15 Uhr. Danach schreib ich mal, was es ergeben hat.
@Dobifan
Danke für die ausführliche Antwort. Hab tatsächlich auf der Seite noch ein paar interessante Sachen entdeckt.
Sieht ja dann wohl wirklich ganz gut aus.
Naja, ich geh da am Donnerstag mal entspannt hin. Der Anwalt ist auch sehr gut. Hatte vor nem halben Jahr schonmal Ärger mit meinem früheren Vermieter. Wollte mir die Kaution nicht zurück zahlen. Hab dann aber über den Anwalt innerhalb von 3 Wochen mein Geld gehabt.
Ciao!!
Kein Prob, wir Bmw-ler müssen doch zusammenhalten... ( Ausserdem mag ich diese Ebay-Schmarotzer nicht, die immer alles Billiger und noch Billiger haben wollen und dauernd meckern.... )
So,
war am Donnerstag beim Anwalt.
Zu der Vernehmung soll ich gar nicht hingehen. Er schreibt einen Brief an die Polizei und beantragt darin auch Akteneinsicht. Mal sehen, was der Typ so über mich gesagt hat.
Ansonsten sagt er, dass er aufgrund seiner negativen Bewertungen, des Ausschlusses von Ebay und wegen "Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" keinerlei Chance hat.
Das wird dann wohl im Sande verlaufen. Bräuchte ich mir gar keine Gedanken mehr drum machen.
Dann scheint sich das ja doch noch recht harmlos zu erledigen.
Ich halt euch auf dem laufenden, wenn ich was neues höre.
Ciao!!