Osram Nightbreaker H7 LED verfügbar
Ab 6. Oktober gibt es die ersten StVZO-zugelassenen H7-LED-Retrofit für die Nachrüstung von Halogenscheinwerfern von Osram.
https://www.osram.de/am/night-breaker-led/index.jsp
Die Zulassung beschränkt sich allerdings am Anfang nur auf einige wenige Fahrzeugtypen. Bei Opel derzeit nur Astra J.
https://www.osram.de/.../night_breaker_led_kompatibilitaetsliste.jsp
Vorbestellbar sind sie schon. Das Paar kostet 130 €.
Beste Antwort im Thema
Tari tara, die Post war grad da 😁
Jetzt fehlen nur noch der Halter und der Canbus-Adapter. Auf meine Anfrage bei Osram, kommen die nächste/übernächste Woche auf den Markt.
Detailierte Bilder vom Einbau mit Vergleich zur jetzt verbauten Osram Nightbreaker Laser +130% werde ich natürlich machen und hier bereitstellen.
451 Antworten
Zitat:
@Astradruide schrieb am 23. Oktober 2020 um 13:05:29 Uhr:
... Für andere "Tuningdinge" gibt man ja auch schonmal kurzzeitig Geld aus und kann es anschl. nicht mitnehmen.
um eben solche beispiele wollte ich das dann aber mal gerne wissen ?
oder gibt es schiebedächer die man dann ausbauen muss (? 😉
Der Deckel auf der Rückseite des Scheinwerfergehäuses, passte bei mir nur auf der Beifahrerseite.Den zweiten Deckel muss ich wohl etwas umarbeiten.
Zitat:
@opel-infos schrieb am 23. Oktober 2020 um 13:25:14 Uhr:
Osram schrieb aber bei Amazon schon selbst, dass die ABE unbegrenzt Gültigkeit hat.
Wenn das jemand bei Amazon so sieht muss es der Gesetztgeber längst nicht so sehen.
Verordnung über die Prüfung und Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen sowie deren Kennzeichnung (Fahrzeugteileverordnung - FzTV) - §10, Satz 2.:
"(2) Die allgemeine Bauartgenehmigung erlischt bei Rückgabe, nach Ablauf einer etwa festgesetzten Frist und dann, wenn sie den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht und dies durch die zuständige Stelle festgestellt worden ist."
https://www.gesetze-im-internet.de/fztv/BJNR214200998.html
... ist doch glatt ein Frage die man in Rechtsforen diskutieren kann 😉
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Zitat:
@Airwolf10 schrieb am 23. Oktober 2020 um 14:08:26 Uhr:
Der Deckel auf der Rückseite des Scheinwerfergehäuses, passte bei mir nur auf der Beifahrerseite.Den zweiten Deckel muss ich wohl etwas umarbeiten.
Verstehe ich nicht. Was ist den am Scheinwerfergehäuse links oder rechts anders, Deckel sind doch gleich.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 23. Oktober 2020 um 14:13:14 Uhr:
Wenn das jemand bei Amazon so sieht muss es der Gesetztgeber längst nicht so sehen.
Ich glaube kaum, dass Osram selbst schreiben würde, dass die ABE unbegrenzt gültig ist, wenn es nicht so wäre, oder?
Naja, ich müsste ja auch blindlinks in meinem Jobs den Fachkollegen trauen können. Aber das Leben zeigt oft das die fachlich nicht unbedingt sicher dran sind wie ich als Nichtfachmann da andere Ausbildungen.
Die Frage, @opel-infos, ist doch wie Du obige Gesetzeslage selbst interpretierst. Das ist ja nicht irgendeine "ominöse" Quelle im Internet. Das ist quasi Rechtslage aus erster Hand.
Gerade in einem Forum wie diesen glauben wir doch immer den Fachleuten in den Werkstätten überlegen zu sein. Ja oft kommt das auch so ... warum sollte ich jetzt ein solches Statement ungeprüft als richtig stehen lassen? Warum sollte ich jetzt nicht meinen es besser zu Wissen. Hoffentlich.
ich hätte ja immer noch ganz gerne ein Beispiel, wo man bereits etwas verbauen durfte. zeitlich begrenzt. und dann ausbauen mußte.
... ist doch Zweitrangig. ... aber Du kannst ja mal beim KBA Anfragen ... oder jemand anderes übernimmt das freiwillig 🙄
... und es würde mich nicht wundern wenn die Rückantwort kommt "Nicht unsere Zuständigkeit" und dann Verweis auf Vehrkehrministerien oder andere behörden ... und alle Verweisen auf die nächste bis der kreis geschlossen und alle schwindelig sind.
Wir könnten genauso darüber debatieren wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist das es bei eienr Kontrolle oder HU auffällt wenn nicht gerade das Lichtbild völlig daneben ist. Da passt das Sprichwort "Wo kein Kläger, da kein Richter".
Ich denke, es ist ausschliesslich für den Hersteller zeitlich begrenzt, die Teile in den Verkehr zu bringen.
Einmal gekauft und verbaut, ist die Nutzung zeitlich unbegrenzt
Zitat:
@Astradruide schrieb am 24. Oktober 2020 um 14:18:10 Uhr:
... ist doch Zweitrangig.
deine ansicht aber ein beispiel dann doch nicht vorhanden ? 😉
Zitat:
@Dual-Sport schrieb am 24. Oktober 2020 um 14:20:55 Uhr:
Ich denke, es ist ausschliesslich für den Hersteller zeitlich begrenzt, die Teile in den Verkehr zu bringen.
Einmal gekauft und verbaut, ist die Nutzung zeitlich unbegrenzt
eben - weil/wie sonst noch händel, kontrollierbar ?
Zitat:
@flex-didi schrieb am 24. Oktober 2020 um 14:21:08 Uhr:
Zitat:
@Astradruide schrieb am 24. Oktober 2020 um 14:18:10 Uhr:
... ist doch Zweitrangig.
deine ansicht aber ein beispiel dann doch nicht vorhanden ? 😉
Das muss es auch nicht. Umgekehrt könntest Du auch Gegenbeispiele anführen wo sich jemand erfolgreich gegen den faktischen Entzug der ABE/ABG gewährt hat.
De facto hat uns das letzte Jahrzehnt gelehrt das wir plötzlich Autos nicht mehr nutzen können ... sogar ganz ohne das uns die ABE entzogen wurde.
In einem Streitfall wo durch Blendwirkung eine Unfall verursacht wurde müsste nun eine Richter darüber befinden wo die Schuldfrage liegt wenn auffällt das eine solche Fahrzeugmodifikation vorgenommen wurde, die ABG quasi entzogen wurde (nicht verlängerungsfähig abgelaufen) und das Blendereignis unfallursächlich war.
BTW: In einem naivem Gedankenansatz müsste ich nun auch interpretieren können das die LED-Variante in jedem Scheinwerfer zulässig wäre in die jeweils die Standardersatz-Hallo vom Markt rein darf .. denn Lichtquellen und Scheinwerfergeometrie müssten ja immer passen ... mal ganz unabhängig von CAN-Busproblemen.
Ich bin inder formidablen Situation das für mich nicht entschieden zu müssen da bei mir das Gedankenspiel dieser Option derzeit nicht ansteht - ich würde es aber vermutlich machen und in 2 Jahren mal schauen wie sich die Sachlage entwickelt.
Ich kann aber verstehen das weiter oben Bedenken geäussert wurden wegen der Befristung. Aus diesem Grund habe ich die Gesetzesquelle zitiert - damit halt jeder für sich eine Basis hat besser zu entscheiden.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 24. Oktober 2020 um 14:55:26 Uhr:
Zitat:
@flex-didi schrieb am 24. Oktober 2020 um 14:21:08 Uhr:
deine ansicht aber ein beispiel dann doch nicht vorhanden ? 😉
Das muss es auch nicht. Umgekehrt ...
schade, dachte dein Ansatz zu besagten "Tuningdinge..." hätte ein fundiertes Beispiel.
Nö. Deswegen frag ich ja.