1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 3
  7. original xenon im 3er

original xenon im 3er

VW Vento 1H

hey leute!

ich weiß es gibt schon unzählige berichte über xenon.
will aber nicht xenon in einen scheinwerfer einbauen.
ist ja illegal.

will mir welche vom golf4 oder passat einbauen, also scheinwerfer die für xenon entwickelt wurden.

brauch ne reinigungsanlage, ist mir klar, auch weiter kein poblem.

aber diese leuchtweitenregulierung, da kenn ich mich nicht aus.
ist die in den scheinwerfer bereits integriert, oder wie funktioniert das?
was muss ich da machen, dass das dann einwandfrei funzt?

mfg.
Haza

42 Antworten

ich weiss nich.
ich will unbeidngt xenon haben,viele können das wahrscheinlich nich mehr hören,aber es muss doch jemand in deutschland geben der in seinem auto xenon verbaut hat und die kacke auch eingetragen bekommen hat??
gut man verändert den scheinwerfer,dadurch erlischt ja das lichttechnische gutachten und damit die betriebserlaubnis, ABER
nur ein beispiel:
bei mir hab ich die blinker und das standlicht auch in die golf 4 scheinwerfer hineinversetzt bzw den platz gewechslet und das eingetragen bekommen!
wieso erlischt da dann nich die ABE???

Zitat:

Original geschrieben von EkKoStYlEVr6


ich weiss nich.
ich will unbeidngt xenon haben,viele können das wahrscheinlich nich mehr hören,aber es muss doch jemand in deutschland geben der in seinem auto xenon verbaut hat und die kacke auch eingetragen bekommen hat??
gut man verändert den scheinwerfer,dadurch erlischt ja das lichttechnische gutachten und damit die betriebserlaubnis, ABER
nur ein beispiel:
bei mir hab ich die blinker und das standlicht auch in die golf 4 scheinwerfer hineinversetzt bzw den platz gewechslet und das eingetragen bekommen!
wieso erlischt da dann nich die ABE???

`

vielleicht weil der prüfer es nicht mitbekommen hat?! 🙂

es sieht nun mal so aus, das der scheinwerfer mit xenon auch schon immer ein xenonscheinwerfer gewesen sein muss, sonst erlischt die BE wie du schon sagtest! lies dir nochmal den threat durch, nich das hier ein mod noch dicht macht 😉

btw: den blinker versetzen, an eine vlt. dafür vorgesehene stelle ist nciht so krass wie xenonlicht irgendwo reinzufummeln.. das ist pfusch und pfuschen willst du doch nicht oder?

die abe is auch erloschen, ich nehm ma an du meinst die g4-look scheinwerfer.

xenon ist legal wenn: die g4 cab front verbaut wird, die original g4cab xenon scheinwerfer verbaut werden, die swr und die alwr nachgerüstet werden.

Zitat:

xenon ist legal wenn: die g4 cab front verbaut wird, die original g4cab xenon scheinwerfer verbaut werden, die swr und die alwr nachgerüstet werden.

eben nich! xenon allgemein nachrüsten ist ja illegal!

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von EkKoStYlEVr6


 

eben nich! xenon allgemein nachrüsten ist ja illegal!

falsch

Hallo

@EkKoStYlEVr6

Momentan fährst du dann sogar ohne Versicherungsschutz, da deine BE des Autos erloschen ist, trotz Eintragung! Dein fahrzeug könnte sogar bei der nächstn Polizeikontrolle auf der Stelle stillgelegt werden...

Mit der G4 Cab Front und originalen G4 XENON-Scheinwerfern, sowie SRA als auch ALWR ist es möglich...

Ich verstehe das alles nicht!

Warum fahre ich dann zum TÜV?

Wenn der es mir doch in die Papiere einträgt?

Wer erlöscht denn jetzt die BE?

Ich? Obwohl der TÜV Mensch mir das einträgt?

Der TÜV Mensch ist u.a dazu da genau heraus zu finden ob das geht oder nicht. UND KEIN ANDERER!

Wir sind alle bastler und keine Profis ( Zumindest vor dem TÜV ) Also alle total Ahnungslos.
Die TÜV Menschen müßen das beurteilen.

Wir haben doch davon keine "Ahnung"

Wenn ich eine Klage gegen irgend jemanden einreichen will, muss ich auch zum Rechtsanwalt.
Selber darf ich das nicht.

Auf diesen muß ich mich auch Hundert Prozentig verlassen.

Ich kann mir einfach nicht vorstellen das ich dafür Haftbar gemacht werden soll, für jemand der Rechtmässig dafür eingetreten ist, dass alles an meinem KFZ in Ordnung ist.

Warum soll ich dann noch zum TÜV fahren wenn es eh egal ist was die machen.

Wir reden von Leuten die wirklich keine Ahnung haben.

Geht mal davon aus das wir von Tuten und Blasen keine ahnung haben.

Wenn es bei mir im Brief steht u. im Schein, kann ich bei der P. Kontrolle nur mit den Achseln zucken.

Wenn irgendetwas sein sollte z.b Unfall und Gutachter. Muß ich mich auf diese Amtlich eingetragene Sache berufen können.

Was ist wenn ich den Wagen so kaufe? Dann gucke ich ( Wenn überhaupt ) in den Brief o. Schein.

Also ich wäre bereit sogar einen Muster Prozess zu führen. So einfach geht das nicht.

deine argumentation ist schlüssig,leider machen auch rechtsanwälte fehler die du auch ausbügeln musst,z.b. wenn er bestehendes recht "falsch" auslegt,auf den kosten bleibst du dann auch sitzen.trotzdem das mit dem xenon ist echt ein thema da scheiden sich die geister wie bei keinem anderen.der eine meint das geht der andere meint das geht nicht.fakt ist aber mit den orig. golf4 teilen ist es kein problem,natürlich in verbindung mit der g4cab front.da wäre die Scheinwerfer,SWRA,ALWR.

Das glaube ich dir ja auch.

Bzw. ich glaube euch alles was Ihr dazu schreibt.

Was ich meine ist, wenn ich zum TÜV fahre muß der TÜV Mensch mir defenenitiv sagen: GEHT o. ODER GEHT NICHT.

Der TÜV Mensch weis ja nicht das wir uns mit diesem Thema schon auseinander gesetzt haben.

Ich gehe mal davon aus, dass einige Leute aus dem Forum mehr Ahnung zu diesem Thema haben als mancher TÜV Mensch.

Aber wenn ich zum TÜV fahre bin ich nartürlich ahnungslos. Dafür gibt es ja den TÜV Mensch.

Wenn er mir das in den KFZ Brief einträgt, darf ich als Laie nicht mehr dafür Haftbar gemacht werden.

Wir Auto fahrer haben sehr viele Pflichten beim bewegen eines KFZ.
Ich glaub einige wissen nichtmal das ich als Beifahrer auch den F. Schein verlieren kann.

Aber diese Sache ist wohl echt einem Autofahrer nicht zuzumuten.
Es heisst ja.
Zur Not zum TÜV u. eintragen lassen.

du sprichst das auch richtig an nur eines lass dir gesagt sein.es gibt 1000 von sonderreglungen etc pp,TÜVler sind auch nur menschen und machen fehler,wie es dann aber mit der Haftung aussieht,kann ich dir nicht sagen.
Eines steht aber fest,wenn was eingetragen ist und der Grün-Weisse Sportverein versucht dein Auto wegen eines anbauteiles stillzulegen das eingetragen ist,dann geht das nicht ohne weiteres,es sei den er kann dir eine nachträgliche änderung, nach der abnahme nachweisen,aber das ist nicht die regel.Bei sowas würde ich immer den dummen spielen,der nichts weiss.
In einem Punkt hast du recht,einige hier im Forum wissen schon hervorragend bescheid,vielleicht in gewissen gebieten auch besser wie TÜVler.Wir befassen uns hier im G3 Forum ausschließlich mit dem Golf der Tüv hat es mit 1000 verschiedenen zu tun,das muss immer bedacht werden!

Ja,

da geb ich dir völlig recht.

Also wenn der TÜV Mensch bei mir z.b die Xenon eintragen würde,
dann würd ich den Grünen sagen " schaut hier, der TÜV sagt O.K."

Also wenn wir vor dem TÜV o. vor den GRÜNEN einen wichtigen machen, haben wir eh verloren.

Ist halt sehr schwierig. Ich würd mich auch auf nichts festlegen.
Wie man ja immer sagt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Also ich würde immer sagen: " aber der TÜV hat doch..."!

Ist event. sogar eine Grau Zone.

Gab hier mal ein Thread, hatte sich jemand bei einem Führenden KFZ-Magazin erkundigt. Fakt ist, für den 3er haut Xenon einfach nicht hin!!! Alles andere ist schlichtweg illegal!

Zitat:

Original geschrieben von Arkadia


Also wenn der TÜV Mensch bei mir z.b die Xenon eintragen würde,
dann würd ich den Grünen sagen " schaut hier, der TÜV sagt O.K."

Tja, auch wenn der TÜV-Prüfer dier 1000mal sagt, das der Einbau ok ist und dir Xenon-Brenner in den normalen Scheinwerfern oder z.B. Tönungsfolie rundum einträgt ist und bleibt der Einbau illegal!

Das ist schon klar.

Soweit sind wir auch schon.

Die Frage ist die Rechtliche Absicherung durch eine Eintragung vom TÜV ?

Es gibt ja einige Leute die es tatsächlich eingetragen bekommen haben.

( frühere Threads )

Ich habe immer noch Probleme mit der Haftung.

Es geht z.b darum das ich mir ein Auto kaufe, und keinen Bock auf tuning habe ( Nartürlich auch keine Ahnung ). Aber in genau diesem Wagen sind die dinger verbaut u. eingetragen.

Wenn dann ein Unfall passiert? Da kann man mich doch nicht Haftbar für machen.

Ich meine der TÜV Mensch der es einträgt ist dafür verantwortlich. Die TÜV Menschen sind doch sonst so genau!

Man kann von mir nicht verlangen das ich alles übers Auto weis.

Wie schon oft in diesem Forum besprochen. Wenn es Zweifel gibt. Dann zum TÜV und eintragen lassen.

Ein Schiedsrichter trifft auch auf dem Fußball Platz Entscheidungen. Dafür sind sie Ausgebildet.

( Es seie denn er heißt Hoyzer )

Erinnert euch doch mal an ( was war es noch gleich? )

Keine Ahnung. Jedenfalls im TV der Golf2 der dort komplett umgebaut wurde.

Da war das gleiche Thema mit Xenon.

So wie es im Forum beschrieben wurde, waren die dinger demnach auch Ilegal.

Wenn ich die Kiste gewonnen hätte, hätte ich doch auch ein ruhiges Gewissen.

Wer auch nicht?

Ist ja sogar alles im TV Dokumentiert worden.

Diesem Golf fehlt also auch die BE!

Wer ist jetzt Haftbar?

Ähnliche Themen