original xenon im 3er
hey leute!
ich weiß es gibt schon unzählige berichte über xenon.
will aber nicht xenon in einen scheinwerfer einbauen.
ist ja illegal.
will mir welche vom golf4 oder passat einbauen, also scheinwerfer die für xenon entwickelt wurden.
brauch ne reinigungsanlage, ist mir klar, auch weiter kein poblem.
aber diese leuchtweitenregulierung, da kenn ich mich nicht aus.
ist die in den scheinwerfer bereits integriert, oder wie funktioniert das?
was muss ich da machen, dass das dann einwandfrei funzt?
mfg.
Haza
42 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Arkadia
Die Frage ist die Rechtliche Absicherung durch eine Eintragung vom TÜV ?
Es gibt ja einige Leute die es tatsächlich eingetragen bekommen haben.
Ich habe immer noch Probleme mit der Haftung.
Es geht z.b darum das ich mir ein Auto kaufe, und keinen Bock auf tuning habe ( Nartürlich auch keine Ahnung ). Aber in genau diesem Wagen sind die dinger verbaut u. eingetragen.
Wenn dann ein Unfall passiert? Da kann man mich doch nicht Haftbar für machen.
Laut StVZO §31 Abs. 2 ist alleine der Halter für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs verantwortlich:
StVZO §31 (2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.Danach bist du als Fahrzeughalter auf jeden Fall haftbar, wenn du ein Fahrzeug in Betrieb nimmst das nicht den Vorschriften entspricht.
Zitat:
Ich habe immer noch Probleme mit der Haftung.Es geht z.b darum das ich mir ein Auto kaufe, und keinen Bock auf tuning habe ( Nartürlich auch keine Ahnung ). Aber in genau diesem Wagen sind die dinger verbaut u. eingetragen.
Es ist doch alles ok, wenn etwas eingetragen ist. D. h. ein TÜV-Onkel hat dem Vorbesitzer bestätigt, dass sein fahrzeug im Rahmen der StVO bewegt werden darf. Darüber hinaus würde ich gar kein Auto kaufen, wenn da etwas verbaut ist, was ich nicht haben will. 😁
Stimmt,
was du sagst.
Aber nicht für Scheinwerfer die der Vorbesitzer eingetragen lassen hat?
Das kann eigentlich keiner wissen der sich nicht mit dieser Sache auseinander gesetzt hat.
Wir sollten weiterhin davon ausgehen das wir keine Ahnung haben.
Man kann mir sagen das die Felgen, Lenkrad, Fahrwerk usw. all die Dinge die ein Blinder sieht.
Das ich dafür verantwortlich bin.
Selbst wenn ich ein Wagen kaufe und mir fallen diese Dinge auf, dann gucke ich in den Brief oder in den Schein.
Wenn das dann da drinn steht. Wäre für mich alles i.o.
Es kann doch keiner von mir verlangen das ich trotz Eintragung in die Papiere noch Nachforsche.
Was ist denn wenn ich meinen Wagen zu einem Tuner bringe?
Und die verschönern meinen Wagen mit eintragungen?
Soll ich dann auch noch Detektiv spielen?
Also so geht das nicht!
Wenn der TÜV Mensch diese sachen einträgt, muss ich ganz einfach abgesichert sein. Egal was ein anderer TÜV sagt.
Wie gesagt wir reden von Laien! Nicht von Leuten die sich damit Tag täglich beschäftigen. Das spielt keine letztendlich keine Rolle.
Wenn der TÜV Mensch mir die Dinger einträgt und ich habe es Schwarz auf Weis.
Glaub mir das ich dann ganz sicherlich von tuten u. blasen keine Ahnung mehr von den Sachen habe wenn es drauf ankommt.
Der TÜV ist für mich die Rückversicherung. Darauf würde ich mich immer Berufen.
Zitat:
Original geschrieben von dc-viper
Es ist doch alles ok, wenn etwas eingetragen ist. D. h. ein TÜV-Onkel hat dem Vorbesitzer bestätigt, dass sein fahrzeug im Rahmen der StVO bewegt werden darf.
Wenn ein illegaler Umbau vom TÜV eingetragen wird ist er trotzdem nicht legal!
Ähnliche Themen
Auch da hast du Recht.
Aber der Ilegale ein o. ausbau bekommt eine Staatliche Unterschrifft.
Somit wäre es in dem Fall Legal.
Und zwar so lange bis einer der es darf die Unterschrifft anulliert.
Bis zu diesem Zeitpunkt bin ich abgesichert.
Wenn die Polizei sagt, dass es so nicht geht. Bis genau zu diesem Zeitpunkt.
Erst dann fahre ich ohne BE!
Bei allen anderen sachen bin ich abgesichert.
Zitat:
Original geschrieben von Arkadia
Aber der Ilegale ein o. ausbau bekommt eine Staatliche Unterschrifft.
Somit wäre es in dem Fall Legal.
Und zwar so lange bis einer der es darf die Unterschrifft anulliert.
Bis zu diesem Zeitpunkt bin ich abgesichert.
Wenn die Polizei sagt, dass es so nicht geht. Bis genau zu diesem Zeitpunkt.
Erst dann fahre ich ohne BE!
Bei allen anderen sachen bin ich abgesichert.
Ich geb es auf, DU kapierst das sowieso nicht!
Zitat:
Original geschrieben von Arkadia
Bei allen anderen sachen bin ich abgesichert.
Was Dich aber nicht davor schützt, dass der Wagen bei einer Verkerskontrolle rausgezogen und dabehalten wird und ein Gutachter sich der Sache annimmt. Wenn sich dann die Scheinwerfer als eigentlich illegal herausstellen, zahlst Du für die Aktion. Das kann gut mal ins 4-Stellige gehen.
Zitat:
Original geschrieben von Arkadia
Auch da hast du Recht.
Aber der Ilegale ein o. ausbau bekommt eine Staatliche Unterschrifft.
Der TÜV ist nicht sttatlich (von
www.tuev.de):
Zitat:
1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist die TÜV SÜD Gruppe heute ein weltweit tätiges, zukunftsorientiertes Unternehmen. In klassischen Dienstleistungen wie Hauptuntersuchung („TÜV-Plakette“), Anlagenprüfung, Produkttests oder Gutachten ist die TÜV SÜD Gruppe beständig erfolgreich. Neue Felder E-Business, Datensicherheit oder Fahrzeugentwicklung runden das Portfolio ab.
-> ich tippe mal dass du haftbar bleibst, dann aber den TÜV verklagen kannst, falls du in gutem glauben gehandelt hast.
Wenn du nat. eh schon wusstest dass es illegal ist wird's dich nicht viel weiter bringen
Wenn ich mit dieser Eintragung einen Unfall baue, und ein Gutachter bescheinigt das die Dinger Ilegal sind.
Wird meine Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden auf kommen.
Anschließen Zivilrechtlich gegen den TÜV Mensch o. gegen den TÜV vorgehen.
Meine sorgfalltspflicht ist mit dem besuch beim TÜV o. mit der Eintragung erfüllt.
Wenn die Polizei mich rausholt und mir die Karre stilllegt, kann ich event. Zivilr. gegen den TÜV Mensch vorgehen. Zwecks übernahme der entstehenden Kosten.
Wie gesagt wir sollten davon ausgehen das wir von nichts eine Ahnung haben.
Deswegen fahren wir zum TÜV.
Wir sollten einmal so denken wie die Fraktion die sich jedes Jahr ein neues Auto kaufen und auch nur damit rumfahren.
Und zwar diese Leute die von Tuning noch NIE etwas gehört haben.
Für diese Leute ist der TÜV eine Art Lebensversicherung.
Einfach mal so denken wie solch ein Mensch.
Zitat:
Original geschrieben von ]{laus
Der TÜV ist nicht sttatlich (von www.tuev.de):
-> ich tippe mal dass du haftbar bleibst, dann aber den TÜV verklagen kannst, falls du in gutem glauben gehandelt hast.
Wenn du nat. eh schon wusstest dass es illegal ist wird's dich nicht viel weiter bringen
Aber vom Staat, Land o. Bund Anerkannt!
Und somit auch verantwortlich für das was geprüft und abgenommen wird!
http://www.auto-gebrauchtwagen.de/meldung_7235.php
Letzter Absatz.
Mit diesem TÜV bericht ist sogar Versicherungsschutz gegeben.
Demnach ist es die Aufgabe des TÜVs korrekt zu prüfen.
Mit dem Amtlichen Dokument des TÜVs bekomme ich sofort Versicherungsschutz.
Sollte sich also herausstellen das der TÜV Mist gebaut hat ist er dafür auch verantwortlich.
Nartürlich würde ( aber erst dann ) die BE die gültigkeit verlieren.
Bis zu diesem Zeitpunkt besteht also auch Versicherungsschutz.
Zitat:
Original geschrieben von Caddy1991
Ich geb es auf, DU kapierst das sowieso nicht!
nein, DU kapierst anscheinend nicht worauf er hinaus will.
Hallo,
Ich habe schob befürchtet, dass dieser Thread wieder so enden wird!
Zur Eintragung und allem rechtlichen wurde im grossen Thread zur XENON-Nachrüstung alles gesagt, schaut euch das dort bitte an!
Hier ist aber ENDE, denn die Diskussion wird nicht noch ein weniteres mal benötigt!
*CLOSED*