orginal dämpfer "leicht" offnen ?

Harley-Davidson

hallo jungs, ich habe nun für das vollgutachten die orginale harley schalldämpfer verbaut.
nun ist es ja so auf meinem rahmenaufkleber sind 100 db aqngegeben und wenn ich jetzt diese dämpfer dem tüv vorstelle, dann schreibt der prüfer einige db's weniger in den neuen brief und das ist garnicht schön, denn mein roller (125ccm) ist da schon einiges lauter.
auserdem hat der sound garnichts mehr mit einer harley zutun.
also wer mir da einen kleinen tip geben könnte wäre ich froh.
nun bitte einen vorschlag und im voraus besten dank schon.
lg und gute fahrt
wünscht
andy

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gibts als set

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Zitat:

Original geschrieben von bb-blue



Zitat:

Original geschrieben von dyna50


wie gesagt, dass wichtigste ist das Fahrgeräusch und wenn es 79 bzw. 80db bei 100db Standgräusch ist, dürfte es eigentlich keine Probs geben.

nicht ganz richtig,
denn bei einer kontrolle wird nicht das fahrgeräusch als refenrenzwert genommen sondern das standgeräusch.
wie will denn ein blaubemützter eine fahrgeräuschmessung machen?
deshalb sollte man sich bei einer selbstkontrolle seines geräuschpegels, (macht jede dekrastelle) auf das standgeräusch einpegeln.
liegt dies innerhalb der tolleranz der in den papieren eingetragenen werte, wird euch niemand ans hinterrad pissen und das fahrgeräusch anzweifeln 😉

tolleranz heisst, das ein wert um 5% überschritten werden darf und 5% sind ne menge holz im bereich 100DB, denn eine faustregel sagt dass 10 DB erhöhung eine verdoppelung der hörlautstärke bedeuten.

vollkommen richtig, aber wenn die 100db sich auf 80db Fahrgeräusch beziehen und das so bei dieser Maschine eingetragen wird, dann kann ja gerne eine Standmessung gemacht werden und wenn dann ca.100db gemessen werden ist doch alles i.o.

Das ist doch womit Kess mit seiner 100db Anlage wirbt.

Bei meiner AMC z.B. wurde auch das Standgeräusch von ursprünglich 91 auf 98db angehoben und das Fahrgeräusch von 79 auf 80db.

Und so stehts nun im Fahrzeugschein.

Also entscheidend ist das Fahrgeräusch bei der Eintragung und da dürfen bei neueren Bj. die 80db nicht überschritten werden. Bei einer Kontrolle das Standgeräusch, weil wie Du richtig schreibst eine Fahrgeräuschmessung nicht gemacht werden kann..

Zitat:

Original geschrieben von dyna50


..... 91 auf 98db angehoben und das Fahrgeräusch von 79 auf 80db.
Und so stehts nun im Fahrzeugschein.

das kann aber schnell nach hinten losgehen.

eintragungen die eine lautstärkeerhöhung beinhalten sind unzulässig.

viele wissen das nicht, aber wenn man an einen gut geschulten lopizisten kommt oder in eine lopizei-kontrolle mit prüfingenör, ist man dran.

geltend sind die richtlininien die in voher gepostettem link dagestellt wurden.

jede baujahresgruppe hat ihre regeln und die sind auch mit eintragungen nicht zu umgehen. (höchstes man trägt geringere werte ein, das ist dann bindend, auch für die zukunft)

leider.

ps:
deshalb hab ich mir damals ne 90iger gekauft. is ne evo und darf "relativ" viel krach machen.

Zitat:

Original geschrieben von bb-blue



tolleranz heisst, das ein wert um 5% überschritten werden darf und 5% sind ne menge holz im bereich 100DB, denn eine faustregel sagt dass 10 DB erhöhung eine verdoppelung der hörlautstärke bedeuten.

Hi,

nicht ganz richtig, der Wert darf nicht um 5% überschritten werden, sondern um max. 5dB! bei 100dB stimmt es dann mit 5% zwar aber bei höheren, oder tieferen Ausgangswerten passt es dann nicht mehr.

Gruss Robert

Zitat:

Original geschrieben von bb-blue



Zitat:

Original geschrieben von dyna50


..... 91 auf 98db angehoben und das Fahrgeräusch von 79 auf 80db.
Und so stehts nun im Fahrzeugschein.
das kann aber schnell nach hinten losgehen.
eintragungen die eine lautstärkeerhöhung beinhalten sind unzulässig.
viele wissen das nicht, aber wenn man an einen gut geschulten lopizisten kommt oder in eine lopizei-kontrolle mit prüfingenör, ist man dran.
geltend sind die richtlininien die in voher gepostettem link dagestellt wurden.
jede baujahresgruppe hat ihre regeln und die sind auch mit eintragungen nicht zu umgehen. (höchstes man trägt geringere werte ein, das ist dann bindend, auch für die zukunft)
leider.

bis Bj. 2006 war das noch möglich und danach nicht mehr.

Ein TÜV-Prüfer hat mal zu mir gesagt, dass das als Tuning gilt und somit ist es auch OK. Wie gesagt, der gesetzliche Höchstwert von 80db Fahrgeräusch wird nicht überschritten und darum ist es auch legal.

Diese Anlagen von Kess und AMC mit geänderten DB-Daten sind natürlich unter den strengen Augen des Gesetzgebers abgesegnet worden und darum auch recht teuer.

Diese Anlagen kannst du ganz legal bei jedem TÜV eintragen lassen, und nicht auf irgendeinem Hinterhof wo man den TÜV-Prüfer vorher bestochen hat. Außerdem gibt es dazu ein Teilegutachten.

Probleme gibts da nur wenn man - wie ja meistens an den Anlagen - im nachhinein manipuliert wird. Vorschriftsmäßig klingen die Anlagen trotz veränderter Werte nämlich ganz brav🙄

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Zitat:

Original geschrieben von dyna50



und nicht auf irgendeinem Hinterhof wo man den TÜV-Prüfer vorher bestochen hat.

du willst doch nicht im ernst behaupten das sich tüv prüfer bestechen lassen?

Zitat:

Original geschrieben von bb-blue



Zitat:

Original geschrieben von dyna50



du willst doch nicht im ernst behaupten das sich tüv prüfer bestechen lassen?
nein, sowas hat es noch nie gegeben und darum ist Kess und AMC völlig legal
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