Ordnungswiedrigkeit Anhörung der Nachbarn
Mit dem Fahrzeug des Bewohners im 5 OG. wurde eine OWI begangen es wird ein Verw-Geld von unter 40.- festgelegt. In wie weit muss man als Mitbewohner (NAchbar) im 6 OG. eine Aussage gegenüber 1. Polizei, 2. Ordnungsamt, 3. Gericht machen???? Kann man unter 1 und 2 diese verweigern ohne Folgen???
26 Antworten
Jeder hat das Recht, die Aussage zu verweigern.
Solltest du jedoch eine Aussage machen, dann muss sie der Wahrheit entsprechen.
Hast du die Ordnungswidrigkeit gesehen ? Warst du Zeuge oder sogar selbst dran beteiligt ?
Erzähl mal n bisschen mehr, dann kann man sicher auch besser helfen 😉
Zitat:
Original geschrieben von BassSuchti
Jeder hat das Recht, die Aussage zu verweigern.Solltest du jedoch eine Aussage machen, dann muss sie der Wahrheit entsprechen.
Hast du die Ordnungswidrigkeit gesehen ? Warst du Zeuge oder sogar selbst dran beteiligt ?
Erzähl mal n bisschen mehr, dann kann man sicher auch besser helfen 😉
Also der Partner meiner NAchbarin, der aber nicht bei Ihr wohnt, ist mit Ihrem Auto geblitzt worden. Nun hat er mich angesprochen. Er meinte, ich könne bei Befragungen von 1+2 meine Aussage verweigern nur bei 3 (Gericht) nicht. aber bis dahin wäre das sowieso schon vejährt, stimmt das? Kann ich das so einfach?? Gibt es evtl. Gesetztestext????
Warst du denn dabei, als er geblitzt wurde ?
Wenn er dir nur von diesem Vorgang erzählt hat, warst du ja nicht als Zeuge bei Geschehen, somit kannst du auch keine Aussage machen.
Die Aussage, dass das Ordnugsamt für Verkehrsvergehen durch Geschwindigkeitsüberschreitung zuständig sein könnte, wundert mich. Blitzen darf meiner Meinung nach nur die Polizei.
Wenn du bei warst, als er geblitzt wurde, kann es eventuell passieren, dass sie dich als Zeuge vernehmen. Das ist aber eher selten der Fall. Gerichtlich wird es nur dann, wenn er sich strikt weigert, das Bußgeld zu zahlen, und es somit auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lässt.
Normal denkede Menschen zahlen aber für die Dummheit, die sie begangen haben.
Solltest du nicht dabei gewesen sein, bringt eine Befragung deiner Person auch nichts, weil du zum Tathergang nichts sagen kannst.
Irgendwie versteh ich aber den ganzen Zusammenhang nicht ... warum hast du Angst, dass du befragt wirst, wenn dein Nachbar geblitzt wurde ?
Zitat:
Original geschrieben von BassSuchti
Warst du denn dabei, als er geblitzt wurde ?Wenn er dir nur von diesem Vorgang erzählt hat, warst du ja nicht als Zeuge bei Geschehen, somit kannst du auch keine Aussage machen.
Die Aussage, dass das Ordnugsamt für Verkehrsvergehen durch Geschwindigkeitsüberschreitung zuständig sein könnte, wundert mich. Blitzen darf meiner Meinung nach nur die Polizei.
Wenn du bei warst, als er geblitzt wurde, kann es eventuell passieren, dass sie dich als Zeuge vernehmen. Das ist aber eher selten der Fall. Gerichtlich wird es nur dann, wenn er sich strikt weigert, das Bußgeld zu zahlen, und es somit auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lässt.
Normal denkede Menschen zahlen aber für die Dummheit, die sie begangen haben.
Solltest du nicht dabei gewesen sein, bringt eine Befragung deiner Person auch nichts, weil du zum Tathergang nichts sagen kannst.Irgendwie versteh ich aber den ganzen Zusammenhang nicht ... warum hast du Angst, dass du befragt wirst, wenn dein Nachbar geblitzt wurde ?
Also er ist mit dem Auto der Freundin geblitzt worden, Freundin bekam ein Schreiben mit Bild auf dem Ihr Freund zu sehen ist. Dann kam ein Schreiben in dem stand: Das auch in Ihrem Umfeld NAchbarn gefragt werden können. Der wäre z.B. auch ich. Könnte Ihn also "identifizieren". Ich möchte halt wissen, wie ich mich am besten verhalten soll/kann und ob ich, so wie er sagt, nur vor Gericht Aussagen müsste aber ansonsten die Aussage verweigern kann, das ich keine Probleme bekomme und er auch nicht!😁
Ähnliche Themen
Wer sagt denn dass du den Kerl auf den Fotos erkennen kannst ? Ich habe mich selbst auf Blitzerfotos nie erkannt denn die Qualität ist unter aller sau. Kann ja auch irgendwer sein den du nicht kennst.
Wenn du schon sagst du wohnst im 6. OG dann geh ich davon aus dass eh mehrere Leute in dem Gebäude wohnen und da muss ja nicht jeder jeden kennen. Erstrecht nicht wenn der Kerl da nicht wohnt, Gell ? 😁
PS: Im TV heißt es immer "sie können die Aussage verweigern wenn sie sich selbst belasten"
hier http://www.7-forum.com/service/geblitzt.php habe ich folgendes gefunden:
Zitat:
Wichtig: vor der Polizei muss Niemand aussagen - unabhängig davon, ob Sie als Verdächtiger oder als Zeuge vernommen werden. Werden Sie also befragt und es wird Ihnen ein Blitzfoto mit der Frage nach dem Fahrer vorgelegt, so brauchen Sie nichts auszusagen! Erwarten Sie ein Blitz-Foto, so informieren Sie Ihre Nachbarn über Ihr Zeugnis-verweigerungsrecht gegenüber der Polizei! Sind Sie mit einem Dienstwagen geblitzt worden, so sollte der Firmen-Pförtner darüber informiert werden, dass er keine ermittelnden Beamten rein lassen muss.
Aber die AUssage ist mir zu Schwammig. Suche einen Gesetzestext, auf den man sich berufen kann...
@ tillamook
ich belaste ja nicht mich.... ausser ich würde lügen. mir gehts um Aussage verweigern ohne eigene Belastung.
Also so wie ich das lese, will er sich vor einer Zahlung des Bußgeldes drücken. Ansonsten würde er ja nicht so ne Panik machen, dass man ihn von anderen Personen auf dem Foto identifizieren lässt.
Die Polizei wird sich erstmal an die Freundin wenden und fragen, ob sie weiß, wer dort mit ihrem Auto gefahren ist. Sie KANN dann sagen, dass die es nicht weiß. Sollte es schon öfter vorgekommen sein, kann es eine Anordnung für ein Fahrtenbuch geben. Dieses muss dann lückenlos geführt und auf Verlangen vorgezeigt werden, damit sichergestellt werden kann, wer zu welchem Zeitpunkt gefahren ist. Ist also mit einem kleinen Risiko verbunden, wenn sie sagt, sie wüsste nicht, wer das war. Wobei ich immer 100%ig wüsste, wer mit meinem Auto fährt 😉
Sie kann bei den paar € natürlich auch sagen, dass sie die Person kennt, und die 40 € zahlt. Das Geld kann sie sich ja von ihrem Freund dann wiederholen.
Sollte es allerdings im Bereich von Punkten liegen, dann sollte sie sehr wohl sagen, wer gefahren ist, da sie diese sonst kassieren könnte.
Übrigens ist es eher unwahrscheinlich, dass die persönlich mit nem Foto vorbeikommen und fragen, wer da gefahren ist. Es sei denn, das Vergehen ist so extrem, dass sie es unbedingt wissen wollen. Bei "normaler" Geschwindigkeitsübertretung (~ 20 km/h) wird meist nur der/die Fahrzeughalter/in befragt.
Also, mach dir mal keine zu großen Sorgen. Als unbeteiligter passiert dir sicher am wenigsten. Zur Not verweigerst du einfach die Aussage, das steht dir zu.
Zitat:
Original geschrieben von BassSuchti
Also, mach dir mal keine zu großen Sorgen. Als unbeteiligter passiert dir sicher am wenigsten. Zur Not verweigerst du einfach die Aussage, das steht dir zu.
Genau das will ich ja dann, würde nur gerne mich dann auf einen Gesetzestext berufen können, der besagt, dass ich die Aussage verweigern darf. Da es schließlich kein Verwandter von mir ist und ich mich nicht belaste!!!
Naja, Anwalt bin ich nun nicht gerade ... ich hab in meiner Ausbildung nur gerade das Thema öffentliches Recht und Privatrecht, daher kann ich dir auch nur meinen derzeitigen Wissensstand anbieten. Aber ich sehe gerade, der Duke16V ist online, frag den doch mal per PN ... der kann dir da 100%ig helfen, wenn er will. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von BassSuchti
Also so wie ich das lese, will er sich vor einer Zahlung des Bußgeldes drücken.
Ja, dieser Verdacht drängt sich beim Lesen des Beitrages geradezu auf...
wenn du den nicht leiden kannst erkennst du den aufm foto... wenn du weiterhin an einer intakten nachbarschaft interessiert bist weisst du nicht ob er das aufm bild ist da du es nicht zu 100 % sagen kannst... bildqualität blablabla...
aber was hat das eigentlich mit dir zutun? war die polizei bei dir fragen? sonst halte dich aus allem raus, bringt nur ärger
@ Drahkke
Ach neee 😁 er auch mal wieder hier ...
Schön, dass ich es nicht nur alleine so sehe 🙂
Wo warste so lange ?
Zitat:
Original geschrieben von BassSuchti
@ Drahkke
Wo warste so lange ?
8 Tage Skifahren in Leogang/Österreich...😉
Zitat:
Original geschrieben von bobbysix
...Genau das will ich ja dann, würde nur gerne mich dann auf einen Gesetzestext berufen können, der besagt, dass ich die Aussage verweigern darf. Da es schließlich kein Verwandter von mir ist und ich mich nicht belaste!!!...
Du gehst da mit der falschen Sichtweise ran.
Es besteht gegenüber der Polizei keine Aussagepflicht - egal was für ein Sachverhalt vorliegt. Weder musst du der Polizei etwas sagen, noch musst du zu polizeilichen Vorladungen erscheinen. Völlig egal ob es um Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder sonst was geht. Wenn es eine Aussagepflicht gäbe, müsste diese gesetzlich geregelt sein. Ist sie aber nicht. Wenn dich die Polizei etwas fragt, ist es genauso, als ob dich dein Nachbar etwas fragt 😉
Zur Aussage verpflichtet bist nur gegenüber der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht. Das ist nämlich gesetzlich geregelt. Aber selbst da bestehen unter Umständen Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechte.
Wenn du dich aber entschließt, eine Aussage bei der Polizei zu machen, muss es die Wahrheit sein! Also: Entweder zur Sache gar nichts sagen (und zwar wirklich gar nichts!), oder die Wahrheit sagen!
MfG
roughneck