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ordnungswidrigkeit nicht eingetragene xenon sowie ohne luftfilter fahren

Themenstarteram 3. August 2008 um 10:19

Guten Tag,

wurde gestern abends von 2 in grünen angehalten worden, Fahrzeugkontrolle naja . Daraus schließte sich am ende ohne luftfilter gefahren und mit nicht eingetragenen Xenon. Habe ein Zettel mitbekommen wo der Tüv bestätigen muss das alles wieder ordnungsgemäß im auto drin ist, so wie das richtige licht.

nun eine frage an euch das ist doch eine Ordnungswidrigkeit oder eine anzeige ?

wie hoch wird da die strafe sein?

Beste Antwort im Thema
am 3. August 2008 um 20:02

ich hasse so leute, nichmal einsichtig. ich würd ausnahmslos jeden der mit nicht eintragungsfähigen lichttechnischen einrichtungen auf öffentlichen straßen unterwegs is direkt ausem verkehr ziehen und zur MPU schicken.

Schonmal jemand mit so nem nachgerüsteten Xenonscheiß entgegengekommen?? über ne kuppe im dunklen, viel spaß, da sieht man nur noch weiß, mMn is das eine schwerwiegende verkehrsgefährung

Just my 2 cents

Gruß alex

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Zitat:

Original geschrieben von KinG_Pin530

Daraus schließte sich am ende ohne luftfilter gefahren und mit nicht eingetragenen Xenon. Habe ein Zettel mitbekommen wo der Tüv bestätigen muss das alles wieder ordnungsgemäß im auto drin ist, so wie das richtige licht.

Da hast du Glück gehabt, daß die Weiterfahrt nicht an Ort und Stelle untersagt wurde.

Themenstarteram 3. August 2008 um 10:42

das ich mit der weiterfahrt glück hatte weiß ich auch zu schätzen!!

die folgenden Folgen würde ich gern wissen ?

außer das ich jetzt zum tüv muss damit er mir das schrieben von der plolizei ausfüllt, das die sachen alle rechtmäßig verbaut sind.

Ich denke mal ( will es aber nicht beschwören ) das das noch (!!!) eine Ordnungswidrigkeit ist, ansonsten hätte man dir gleich die Weiterfahrt mit diesem Auto untersagt und es wäre stillgelegt worden. Aber will mich da nicht festlegen, das es so ist. So schlimm es ist, in deinem Fall hilft nur abwarten.

Themenstarteram 3. August 2008 um 13:02

ja das mit der ordnungswidrigkeit denke ich mir auch, ist es überhaupt möglich dafür eine anzeige zu bekommen ? wenn ja wird sie doch bestimmt im sand ersticken!!

Streng genommen hast Du ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis bewegt.

Und hier greift ein gewisser Ermessensspielraum der Ordnungshüter.

Wenn beispielsweise Xenon-Einsätze in H4-Scheinwerfern benutzt werden, gehen einige nicht ganz zu Unrecht von einer Verkehrsgefährdung aus und verfügen dann eine "UdW" samt Abschleppen zur Gutachtenserstellung (vor "Rückbau"!). Das kostet dann richtig Geld und Zeit, weil Du nach Rückbau erneut kostenpflichtig vorführen musst.

Fahren ohne Betriebserlaubnis erstickt bestimmt nicht, wenn es eine Anzeige deswegen geben sollte.

Dann hoffe ich für dich, dass du für die Xenon-Beleuchtung ein Gutachten hast und alles richtig umgebaut wurde, wenn nicht, wird der TÜV das auch nicht eintragen.

Fährst du mit Sportluftfilter oder wirklich ganz ohne Luftfilter ?

Der hat nämlich schon einen Zweck, außer den tollen Motorsound zu nehmen...

Wenn es nur eine Ordnungswidrigkeit ist, hast du ja nochmal Glück gehabt.

Normalerweise lernt man in der Fahrschule, dass Fahren ohne ABE (die Betriebserlaubnis des ganzen Wagens erlischt wenn ein Teil nicht richtig eingetragen wurde oder nicht eingetragen werden kann) 50 € Bußgeld und 3 Punkte mit sich bringt.

Themenstarteram 3. August 2008 um 17:07

ja das mit dem sportluftfilter war blöd da ich meinen am samstag sauber gemacht habe, und ihn natürlich auch mit luftfilteröl eingeschmiert hatte. aus dem grund ließ ich ihn noch im heizungsraum trocken werden. das mit den xenon wusste ich, da es schonmal 3 mal gut gegangen ist (3 mal kontrolle) hab ich mir dann auch weiter nix mehr gemacht habe jetzt die heller scheinwerfer drin und der sportluftfilter ist auch schon wieder drauf ;-) mal abwarten und tee trinken. dachte nur das sowas schon einem vorkamm und wollte schonmal ein ergebniss abfragen !!

Guten Abend!

Moderne Luftfilter erreichen heute einen Abscheidegrad von bis zu 99,9%. Dies bedeutet, das von 1000 Teilchen maximal ein Teilchen das Filterelement durchdringen kann. Die durch den Luftfilter nicht abgeschiedenen Partikel können in den Ölkreislauf gelangen.

Die Luftfiltermedien werden auf den Luftvolumenbedarf des Motors ausgelegt, d.h. bei zu hoher Filtrationsgeschwindigkeit können die Partikel beim Durchströmen nicht mehr optimal durch die Fasern gefiltert werden, da der zu hohe Impuls zum abprallen der Partikel an den Fasern führt, und infolge dessen die Teilchen ungefiltert das Filtermedium passieren.

Gruß Hans

am 3. August 2008 um 17:35

Zitat:

Original geschrieben von KinG_Pin530

nun eine frage an euch das ist doch eine Ordnungswidrigkeit oder eine anzeige ?

wie hoch wird da die strafe sein?

das ist Fahren ohne Betriebserlaubnis und kostet 50Eur zzgl Gebühr.

Anhörungsbogen bzw Bescheid kommt innerhalb der nächsten Woche.

In etwa 4 Wochen hast Du dann Deine Urkunde über den Gewinn dreier Punkte, die Du Dir über's Bett hängen kannst. Später kann man auch dazu übergehen, eine Zimmerwand damit zu tapezieren

Wenn Du Glück hast, bestätigt dir der TÜV die Richtigkeit des wiederhergestellten Fahrzeugs ohne weitere Kosten. War zumindest in meiner eigenen Halbstarkenära so.

Idealerweise fährt man ganz frühmorgens zum TÜV mit solchen Sachen, da ist der LI noch nicht durch andere Umbaufreaks genervt.

 

Edith meinte noch:

Die Gebühr ist in den vergangenen Jahren von ehemals 25 Mark auf 25 Eur angestiegen.

Sei mal froh, daß Du mit "Fahren ohne BE" davonkommst. Heutzutage ist eine Gemischoptimierung durch ungehemmten Luftdurchlaß auch leicht eine Steuerhinterziehung

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Fahren ohne Betriebserlaubnis erstickt bestimmt nicht, wenn es eine Anzeige deswegen geben sollte.

Ohne das ganze jetzt schönreden zu wollen, aber wenn es zu einer Anzeige kommen sollte, dann hätte man doch ggf. das ganze Auto sofort beschlagnahmt.

Dumm wäre nur, wenn der TE mit dem Auto einen Unfall gehabt hätte und so, dann hätte die VErsicherung sagen können " Hey, du fährst ein Auto ohne Betriebserlaubnis, zahle man schön selber". DAs wäree in diesem Fall meine Sorge. Oder einer fühlt sich durch das Xenon geblendet und knallt in den Graben. Dann prüfen die grünen Männchen oder ein Gutachter auch deine Beleuchtung genauer. Und wenn die feststellen, das das nicht eingetragen ist und nicht dem Vorschriften (SRA, LWR) entspricht, dann gute Nacht. So hast du ja nochmal glück gehabt und wahrscheinlich Polizisten erwischt, die keine Ahnung von Xenon und Co haben. Deshalb vielleicht die "milde" Strafe.

An deiner Stelle würde ich alles was nicht rechtens an deinem Wagen ist, um/abbauen und aus der Geschichte lernen.

Themenstarteram 3. August 2008 um 18:17

alles ist jetzt ok an meinem wagen, geht jetzt dem rechten bei mir zu.

ja also kann ich mich auf 3 punkte und eine Geldstrafe von 50 € freuen, da die Betriebserlaubnis durch die xenon und den nicht vorhandenen luftfilter entfiel!!

Zitat:

Original geschrieben von KinG_Pin530

alles ist jetzt ok an meinem wagen, geht jetzt dem rechten bei mir zu.

 

ja also kann ich mich auf 3 punkte und eine Geldstrafe von 50 € freuen, da die Betriebserlaubnis durch die xenon und den nicht vorhandenen luftfilter entfiel!!

Bitte nicht die Bearbeitungsgebühr von 25,50 €uro, oder waren es ?25,25?, vergessen. :D :D

am 3. August 2008 um 20:02

ich hasse so leute, nichmal einsichtig. ich würd ausnahmslos jeden der mit nicht eintragungsfähigen lichttechnischen einrichtungen auf öffentlichen straßen unterwegs is direkt ausem verkehr ziehen und zur MPU schicken.

Schonmal jemand mit so nem nachgerüsteten Xenonscheiß entgegengekommen?? über ne kuppe im dunklen, viel spaß, da sieht man nur noch weiß, mMn is das eine schwerwiegende verkehrsgefährung

Just my 2 cents

Gruß alex

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