Ordnungswidriges Parken in markierter Fläche
Guten Abend,
mir wurde in dem im Anhang veranschaulichten Parkverbot eine Ordnungswidrigkeit zugeschrieben.
Klar, dass ich im absoluten Halteverbot stand. Allerdings ist dort eine Markierung zu sehen, welcher meiner Meinung nach einen Bereich zum Parken eingrenzt. Hätte die Markierung nicht entfernt worden sein, sollte es ein absolutes Halteverbot darstellen? Eventuell kennt sich jemand aus, oder kann mir ein wenig Licht ins dunkle bringen
115 Antworten
https://www.gesetze-bayern.de/.../BayVwV151540-18?...
Die 50 cm sind natürlich der Mindestabstand (!), damit kein Fahrzeug hängenbleibt
Du hast recht, es handelt sich wohl um den Mindestabstand. Da hab ich falsch gelegen.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 29. November 2024 um 21:57:26 Uhr:
Meph273, hat der Knöllchenschreiber dich gesehen als du das Fahrzeug dort abgestellt hast? Wenn nicht, so stellt sich die Frage, ob es sich überhaupt lohnt, wegen 23,50 € dagegen anzugehen.Gruß
Uwe
Mir wurde ein Knöllchen mit 55€ ausgestellt
Ähnliche Themen
Knöllchen über 55€ an der Stelle bedeutet verbotswidriges parken auf dem Gehweg.
Zitat:
@Meph273 schrieb am 30. November 2024 um 14:08:06 Uhr:
Mir wurde ein Knöllchen mit 55€ ausgestellt
55,- €, ja habe ich auch vermutet. Die muss der Fahrer bezahlen, der das Auto abgestellt hat und das muss man dir nachweisen. Ansonsten fallen nur die von mir genannten 23,50 € an für Gebühren und Auslagen, die vom Halter des Fahrzeugs gefordert werden können.
Wenn du als Fahrer nicht bekannt bist und einfach auf den Anhörungsbogen/Verwarngeldangebot nicht reagierst, kommt in der Regel ein Gebührenbescheid mit den genannten 23,50 €. Bekommst du hingegen ein Bußgeldbescheid oder hast ihn schon bekommen, schreibst du einfach zurück, dass du das Fahrzeug in dem Zeitraum nicht gefahren und dort nicht abgestellt hast. Wenn alles korrekt läuft, bekommst du dann den Gebührenbescheid.
Ein Fahrtenbuch, was immer in den Raum geworfen wird, bekommst du wegen so einer einmaligen Lappalie nicht.
Gruß
Uwe
@Uwe @TE
Ein Fahrtenbuch wird so gut wie nicht mehr auferlegt.
Und wenn, kann man das getrost ignorieren. Interessiert bei einer Kontrolle niemanden.
@Meph273
Wie kommst du drauf das es eine Parkmarkierung ist?
So sieht doch keine Parkmarkierung aus. Das sieht eher aus als ob markiert worden ist um diese kaputte Steine zu ersetzen, vielleicht.
Die sehen eher so aus ( siehe Anhang) und einfach ein kleiner Strich hier ein langer Strich dort ohne Verbindung. Und da wäre noch das verbotsschild.
Zitat:
@Melosine schrieb am 30. November 2024 um 14:56:53 Uhr:
Ein Fahrtenbuch wird so gut wie nicht mehr auferlegt.
Woher hast Du diese mal wieder falsche Weisheit?
Die Anzahl der Anträge auf Erteilung einer Fahrtenbuchauflage sind steigend.
Die Anträge vielleicht.
Die Linie schaut wie selbstgepinselt aus.
Die Auflagen auch.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 30. Nov. 2024 um 15:4:59 Uhr:
.......
Die Anzahl der Anträge auf Erteilung einer Fahrtenbuchauflage sind steigend.
Auch wegen Parkverstößen?
Mir ist ein Fall bekannt, bei dem einem Halter wegen Parkverstößen ein Fahrtenbuch auferlegt wurde. Der hat aber vorher über 100 Verwarnungen bekommen.
Natürlich nicht.
Davon sprach der User aber nicht.
Das der User seine eigene spezielle Meinung zu vielen Themen hat, ist mir bekannt. Die Beantwortung meiner Frage hat mich trotzdem interessiert, danke.