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Ordnungsstrafe

Hi,Hab da mal ne Frage,darf die Polizei (ohne Kollegen)mir eine Ordnungsstrafe verpassen wenn ich ein Auto bei mir auf Privaten Hausplatz das 2 Monate über TÜV Termin ist?ist das nicht erst rechtens wenn ich öffentliche Strassen befahre möglich?????Auto ist schon noch angemeldet!Wer weiß da bescheid,und kann mir dazu Rat geben?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von passatsturm


Auto ist schon noch angemeldet!

In diesem Fall ist das vollkommen korrekt. Um einem solchen Fall vorzubeugen, hättest du den Wagen entweder in eine Garage stellen oder die Nummernschilder abschrauben sollen.

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Hier haben wir auch schon über so ziemlich genau das gleiche seitenlang diskutiert.

Anhand der Plakette kann man relativ leicht ,auch über einen Zaun, erkennen ob ein Fahrzeug ne gültige HU besitzt oder nicht. Läuft also Paule der Dorfscheriff durchs Viertel und sieht nen Fahrzeug mit 3 Jahre abgelaufenen HU, KANN er ne OWI draus machen. Und warum ? Laut §29 Stvzo haben alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge mit eigenem amtlichen Kennzeichen eine gültige HU/SP vorzuweisen. Es spielt schlicht KEINE Rolle wo sie sich aufhalten. Ich weiss nicht wie man da auf die Idee kommt, dass einem das Privatgrundstück von diesem Paragraphen befreit.

Solange Dein Parkplatz auf öffentlichen Grund und Boden ist kann Dir etwas angehängt werden wenn der TÜV überfällig ist.

Steht das Auto auf Deinem eigenen Grund und Boden kannst Du mit ihm machem was Du willst.

Ich habe noch nen alten Trabbi (abgemeldet), die Kiste hat noch nie einen TÜV gesehen, mit dem schredder ich täglich völlig legal über mein Grundstück.

Scherz, stimmt aber trotsdem. !

Und wieder nen Vergleich der nicht zählt. Nen abgemeldetes Fahrzeug brauch natürlich keine gültige HU vorzuweisen... :-/

Zitat:

Original geschrieben von Blue1983


Und wieder nen Vergleich der nicht zählt. Nen abgemeldetes Fahrzeug brauch natürlich keine gültige HU vorzuweisen... :-/

Und wie sieht es aus wenn mein Trabbi angemeldet, ohne TÜV, hinten auf meinem Hof steht und ich täglich damit auf meinem Grundstück im Kreis fahre ?

Darum geht`s doch gar nicht, sondern was ist öffentlicher Grund und Boden.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Gerade war der Parkplatz mit einer Schranke gesperrt, nun ist er wieder allen zugänglich - na was denn nu ? 😕 Logisch genügt der Hinweis mittels Schild. Damit ist die öffentliche Nutzung ausgeschlossen, ob es dir nun passt oder nicht. Wenn keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt ist dieses Gelände für dich und mich pfui bäbä. Dein werter Herr Kollege war der Auffassung das man auf eindeutig ausgeschilderten Privatparkplätzen einer Wohnungsgesellschaft abgemeldete Fahrzeuge erfassen darf und dies weiterzuleiten. Nach der dritten Beschwerde war dann das Maß voll.Übrigens darf man auf Gelände ,was nicht zum öffentlichen Verkehrsraum gehört ohne Führerschein fahren - oder was sind Verkehrsübungplätze sonst ? Tschuldigung, aber mit deiner Sachkenntnis ist es nicht weit her.Da solltest du mal dringend was tun, nur so als fürsorglicher Tip.Als weiterer Tip: Bei Katasteramt klärst du was privat und öffentlich ist, schade das du das nicht weisst.

1. In meinen Postings war der Parklatz immer offen und nie mit einer Schranke gesperrt. Richtig lesen solltest du beim Katasteramt können. Von einer Schranke habe ich nie gesprochen. Höchstens von einer fehlenden.

2. Das mit der Erfassung der abgemeldeten Fahrzeuge geht natürlich auf Privatgrund nicht

3. Dass man auf nicht öffentlichem Gelände ohner Führerschein fahren darf ist richtig, nur gehört der

nicht abgesperrte und für jedermann zugängliche

"Zechenparkplatz" zum

öffentllichen Verkehrsraum

. Habe ich auch geschrieben, - richtig lesen. Fahr hier ohne Führerschein ( theoretisch, denn wahrscheinlich hast du einen ) und du wirst es selbst erleben, dass der Parkplatz öffentlich ist.

4. Es ging hier um öffentlichen Verkehrsraum im verkehrsrechtlichen Sinn. Und da ist es anscheinend mit deiner Sachkenntnis nicht sehr weit her. Insofern steht es dir nicht zu, mir fürsorgliche Tips zu geben. Also lass es einfach.

Und das war´s dann jetzt für mich. Ich glaube nicht, dass wir hier noch weiter kommen.

@downforce 94
Auf deinem Hof kannst du natürlich ohne Führerschein fahren. Hinter einer Hofeinfahrt auf einem Hof geht das. Der Hof ist nicht öffentlich.

Ich habe aber explizit immer nur von großen Parkplätzen (Zechen -oder große Betriebsparkplätze ) gesprochen, die lediglich mit Schildern als privat gekennzeichnet, tatsächlich aber für jedermann zugänglich sind. Und nur davon habe ich gesprochen. Dort wird´s dann ein Problem. Glaub´s mir oder nicht. Probier´s aus. Wenn´s dann ein Problem gibt, wende dich an R129 Fan. Der wird´s dann schon richten.

Gruß Andreas

Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Darum geht`s doch gar nicht, sondern was ist öffentlicher Grund und Boden.

..wenn mein Parkplatz angemietet ist und mitten im Wohngebiet ist, für jeden zugänglich.

..öffentlicher Grund und Boden, richtig ?

Nee es geht darum, ob man ein ANGEMELDETES Fahrzeug ohne gültige HU auf seinem Privatgrund abstellen darf und genau dieses darf man nicht. Was man macht und was kontrolliert werden kann ist die andere Sache. Aber wenn der Zaun nur nen Meter hoch ist von deinem Garten und Paule der Dorfsheriff sieht dich mit nem angemeldeten Fahrzeug durch den Garten fahren von dem die HU abgelaufen ist dann KANN er es zur Anzeige bringen.

Zitat:

..wenn mein Parkplatz angemietet ist und mitten im Wohngebiet ist, für jeden zugänglich.

 

..öffentlicher Grund und Boden, richtig ?

Ich sage mal NEIN, weil er explizit für eine bestimmte Personengruppe gedacht ist (für dich).

Zitat:

Nee es geht darum, ob man ein ANGEMELDETES Fahrzeug ohne gültige HU auf seinem Privatgrund abstellen darf und genau dieses darf man nicht. Was man macht und was kontrolliert werden kann ist die andere Sache. Aber wenn der Zaun nur nen Meter hoch ist von deinem Garten und Paule der Dorfsheriff sieht dich mit nem angemeldeten Fahrzeug durch den Garten fahren von dem die HU abgelaufen ist dann KANN er es zur Anzeige bringen.

So weit ich hier jetzt gelesen habe, darf ein angemeldetes Auto nicht ohne HU auf dem Privatparkplatz stehen, diese Ordnungswidrigkeit darf aber nicht durchgesetzt werden, da Privatgrundstück.

Zitat:

Original geschrieben von Blue1983


Nee es geht darum, ob man ein ANGEMELDETES Fahrzeug ohne gültige HU auf seinem Privatgrund abstellen darf und genau dieses darf man nicht.

Wo soll ich denn meinen Trabbi denn abstellen ?😕

Zitat:

Original geschrieben von downforze94



Zitat:

..wenn mein Parkplatz angemietet ist und mitten im Wohngebiet ist, für jeden zugänglich.

 

..öffentlicher Grund und Boden, richtig ?

Ich sage mal NEIN, weil er explizit für eine bestimmte Personengruppe gedacht ist (für dich).

..kann doch aber jeder rüber latschen, unten durch klettern, rüber springen, ...anzünden..., ohne einen Zaun oder sonst eine Grenze zu überschreiten.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Darum geht`s doch gar nicht, sondern was ist öffentlicher Grund und Boden.
..wenn mein Parkplatz angemietet ist und mitten im Wohngebiet ist, für jeden zugänglich.

..öffentlicher Grund und Boden, richtig ?

Richtig.

Ich gebs auf... Lest euch den anderen Thread durch wo auch Gerichtsurteilverweise verlinkt sind und deutlich sachlicher diskutiert wurde.

Also, ich fasse mal meine Meinung zusammen, solange mein Trabbi ohne Tüv und abgemeldet auf meinem umzäunten Grundstück steht, für niemanden zugänglich, ist der Weltfrieden nicht gefährdet. Wenn ich meinen Trabbi aber vor das Gründstück fahre, und ihn auf den eigens für mich angemieteten Parkplatz stelle, welcher für jeden zugänglich ist kann mir der ABV ein Knöllchen überreichen.

Zitat:

Original geschrieben von Blue1983


Ich gebs auf...

..das ist ja doof...!

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