Ordnungsstrafe

Hi,Hab da mal ne Frage,darf die Polizei (ohne Kollegen)mir eine Ordnungsstrafe verpassen wenn ich ein Auto bei mir auf Privaten Hausplatz das 2 Monate über TÜV Termin ist?ist das nicht erst rechtens wenn ich öffentliche Strassen befahre möglich?????Auto ist schon noch angemeldet!Wer weiß da bescheid,und kann mir dazu Rat geben?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von passatsturm


Auto ist schon noch angemeldet!

In diesem Fall ist das vollkommen korrekt. Um einem solchen Fall vorzubeugen, hättest du den Wagen entweder in eine Garage stellen oder die Nummernschilder abschrauben sollen.

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Deine Sachkenntnisse sind aber anscheinend auch nicht die besten, wenn du behaupten möchtest, dass es die Stvzo nicht mehr gäbe ^^. Genau nen Formel 1 brauch kein Kennzeichen weil es auf ner abgesperrten Rennstrecke fährt und somit brauch es keine gültige HU. Ist es denn so schwer zu verstehen, dass ein ANGEMELDETES Fahrzeug sich den Zulassungsbedingungen laut Stvzo unterlegen muss egal wo es sich befindet ? Oder ist Mord auf privatgrund auch erlaubt weil es abgesperrt ist ?

Zitat:

Original geschrieben von Blue1983


Oder ist Mord auf privatgrund auch erlaubt weil es abgesperrt ist ?

Vermutlich nicht !

Aber ich darf nackt auf meinem Grundstück tanzen, auf der Straße nicht !

Blöde Vergleiche.

Zitat:

Original geschrieben von Blue1983


Deine Sachkenntnisse sind aber anscheinend auch nicht die besten, wenn du behaupten möchtest, dass es die Stvzo nicht mehr gäbe ^^. Genau nen Formel 1 brauch kein Kennzeichen weil es auf ner abgesperrten Rennstrecke fährt und somit brauch es keine gültige HU. Ist es denn so schwer zu verstehen, dass ein ANGEMELDETES Fahrzeug sich den Zulassungsbedingungen laut Stvzo unterlegen muss egal wo es sich befindet ? Oder ist Mord auf privatgrund auch erlaubt weil es abgesperrt ist ?

Um meine Sachkenntnis brauchst du dir mal keine Sorge machen,bemüh mal Google.Der Rest wurde,wie schon erwähnt, schon geschrieben, Wiederholungen überflüssig,wer es nicht begreift der begreift es eh nicht mehr.Foren halt, der Treffpunkt von unwissenden Besserwissern 😁 Im übrigen kannst du deinen Vergleich in die Tonne kloppen, das ist nämlich Strafrecht und das gilt überall 😮.

ach R129...
was soll man dazu sagen. 🙄

Glaubt es gibt die StVZO nicht mehr?
Warum?
Etwa weil es die FZV gibt?

Es wurden nur einige § verramscht, deswegen gibts die StVZO immer noch.

Aber es ist jedes mal die gleiche Diskussion.

Keine Lust die Urteile wieder rauszukramen, vielleicht tut sichs ein anderer an. Ich gebs auf mit dir.
Was steht da eigentlich unter deinem Namen? 😁

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Ich gebs auf mit dir.

Das beruht auf Gegenseitigkeit. Natürlich haben die Freaks die täglich mit der Materie arbeiten keine blassen Schimmer, auch das ist in vielen Schreiben dokomentiert. Im übrigen ist ein Urteil eine Einzelfallentscheidung und kein Gesetz - somit uninteressant (ups 😁 ).Aber zum Schluß noch ein Tip: die veraltete

ST

VZO oder die

St

VO stehen für

Straßenverkehr

.Und was sagt uns das in bezug auf Privatgelände ?🙄😮

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Foren halt, der Treffpunkt von unwissenden Besserwissern

Und du bist das beste Beispiel dafür. Das wird hier langsam klar.

Zitat:

Original geschrieben von AS60



Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Foren halt, der Treffpunkt von unwissenden Besserwissern

Und du bist das beste Beispiel dafür. Das wird hier langsam klar.

Da dir mehr dazu nicht mehr einfällt hat sich das Bild abgerundet.Beratungsresistent nennt man sowas. Viel Spaß noch, spiel alleine weiter.

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