1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Ordnungsstrafe

Ordnungsstrafe

Hi,Hab da mal ne Frage,darf die Polizei (ohne Kollegen)mir eine Ordnungsstrafe verpassen wenn ich ein Auto bei mir auf Privaten Hausplatz das 2 Monate über TÜV Termin ist?ist das nicht erst rechtens wenn ich öffentliche Strassen befahre möglich?????Auto ist schon noch angemeldet!Wer weiß da bescheid,und kann mir dazu Rat geben?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von passatsturm


Auto ist schon noch angemeldet!

In diesem Fall ist das vollkommen korrekt. Um einem solchen Fall vorzubeugen, hättest du den Wagen entweder in eine Garage stellen oder die Nummernschilder abschrauben sollen.

66 weitere Antworten
66 Antworten

Auch wenn dein Privatgrund eingezäunt und nicht öffentlich zugänglich ist; sieht ein Cop, dass da was steht wo der HU-Termin abgelaufen ist, KANN er eine Owi-Anzeige schreiben. Es spielt schlicht keine Rolle wo dein Fahrzeug sich befindet. Ist es angemeldet muss es eine gültige HU haben. Ist recht einfach.

Zitat:

Original geschrieben von peterfranzpeter


Hallo, habe mal ähnliches erlebt. Mein PKW stand auf einen Betriebspakplatz und die Polizei stellte auch fest das der TÜV schon vor zwei Monaten fällig war. War natürlich mein Verschulden, habe es einfach verschwitzt. Ich bekam natürlich ein Knöllchen.
Legte Widerspruch ein mit der Begründung das der Anlasser defekt sei und wegen finanziellen Schwirigkeiten die Reparatur z.Z. nicht möglich sei und deshalb der Wagen schon längere Zeit dort steht. Außerdem ist es der Polizei, nach Aussage des technischen Leiters wohl erlaubt den Parkplatz als Abkürzung zu überqueren dürfen aber keine Kontrollen durchführen. Siehe da das Knöllchen wurde zurück genommen. Demnach ist eine Kontrolle egal ob Zaun oder freies Gelände, wenn es sich um ein privates Grundstück handelt nicht erlaubt. Man kann es auch als Hausfriedensbruch auslegen.
MfG

Der technische Leiter muss es ja wissen. Natürlich dürfen auf Betriebsparkplätzen ( Zeche oder ähnliches ) ganz normale Kontrollen durchgeführt und auch Maßnahmen getroffen werden. Sobald dieser Parkplatz für jedermann frei zugänglich ist, handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum.

Hausfriedensbruch kann es erst sein, wenn das Betreten explizit verboten wurde, oder wenn der Parkplatz gegen unbefugtes Betreten gesichert ist und trotzdem, gegen den Willen des Besitzers betreten wird.

Und der Widerspruch hat wahrscheinlich auf Grund deiner schlüssigen Begründung gefruchtet.

Lass dir also von dem technischen Leiter nichts erzählen.

Gruß Andreas

Zum tausendsten Male:Auf Privatgrundstück hat niemand eine HU-Knollle zu schreiben. Die Gesetze gelten für den öffentlichen Verkehrsraum. Wenn auf dem Parkplatz öffentlicher Verkehr geduldet wird sieht das anders aus, steht da ein Schild " Privatgrundstück" hat das niemand etwas drauf verloren der da nicht hingehört.Offenbar ist dieser Mythos hier einfach nicht auszurotten..:rolleyes::o

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Zum tausendsten Male:Auf Privatgrundstück hat niemand eine HU-Knollle zu schreiben. Die Gesetze gelten für den öffentlichen Verkehrsraum. Wenn auf dem Parkplatz öffentlicher Verkehr geduldet wird sieht das anders aus, steht da ein Schild " Privatgrundstück" hat das niemand etwas drauf verloren der da nicht hingehört.Offenbar ist dieser Mythos hier einfach nicht auszurotten..:rolleyes::o

Auf jedem Parkplatz, der nicht eingezäunt ist, wird auch öffentlicher Verkehr geduldet. Und nochmal:

öffentlicher Verkehrsraum ist der Raum, der für jedermann tatsächlich zugänglich ist.

Ob da ein Schild "Privat" aufgestellt oder nicht. Das heißt: kann ich drauffahren, handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum. Ein Schild ändert da nichts dran.

Das ist nun mal so.

;)

Zitat:

Original geschrieben von AS60



Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Zum tausendsten Male:Auf Privatgrundstück hat niemand eine HU-Knollle zu schreiben. Die Gesetze gelten für den öffentlichen Verkehrsraum. Wenn auf dem Parkplatz öffentlicher Verkehr geduldet wird sieht das anders aus, steht da ein Schild " Privatgrundstück" hat das niemand etwas drauf verloren der da nicht hingehört.Offenbar ist dieser Mythos hier einfach nicht auszurotten..:rolleyes::o

Auf jedem Parkplatz, der nicht eingezäunt ist, wird auch öffentlicher Verkehr geduldet. Und nochmal: öffentlicher Verkehrsraum ist der Raum, der für jedermann tatsächlich zugänglich ist. Ob da ein Schild "Privat" aufgestellt oder nicht. Das heißt: kann ich drauffahren, handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum. Ein Schild ändert da nichts dran.
Das ist nun mal so.;)

Dann haben wir Jahre unseres Lebens vergeblich auf dem Katasteramt verbracht um diese Fragen zu klären - schade, daß wir dich Rechtsexperten nicht früher kennen gelernt haben.....

:D:rolleyes::o

Die Erklärung von R129 hört sich logischer an. Zugänglich ist mit einem gewissen Aufwand jedes Grundstück. Ich bezweifel sehr, daß das Ordnungsamt auch nur einen Schritt auf ein Privatgelände setzen darf und habe es auch noch nie erlebt.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von AS60



Auf jedem Parkplatz, der nicht eingezäunt ist, wird auch öffentlicher Verkehr geduldet. Und nochmal: öffentlicher Verkehrsraum ist der Raum, der für jedermann tatsächlich zugänglich ist. Ob da ein Schild "Privat" aufgestellt oder nicht. Das heißt: kann ich drauffahren, handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum. Ein Schild ändert da nichts dran.
Das ist nun mal so.;)

Dann haben wir Jahre unseres Lebens vergeblich auf dem Katasteramt verbracht um diese Fragen zu klären - schade, daß wir dich Rechtsexperten nicht früher kennen gelernt haben.....:D:rolleyes::o

Was hat das Katasteramt bitte mit öffentlichem Verkehrsraum

im Zuammenhang mit der Verfolgung von Verwarn - bzw. Bussgeldern zu tun

? Ich bin mittlerweile seit 34 Jahren im Polizeivollzugsdienst und weiß wovon ich spreche.

Bestes Beispiel sind hier Betriebsparkplätze die weder durch eine Schranke noch durch ein Tor gesichert sind. Auch hier stehen Schilder, die darauf hinweisen, dass das Befahren und Parken nur für Betriebsangehörige gestattet ist. Und trotzdem ist es öffentlicher Verkehrsraum.

Und als Rechtsexperten habe ich mich nicht bezeichnet. Diese Ironie kannst du dir sparen. Erkundige dich bei den zuständigen Ämtern und dann meld dich wieder.

Ein Betriebsparkplatz oder Parkplatz beim Supermarkt ist dann doch noch etwas anderes. Ich habe das hier gefunden:
"Die Straßenverkehrsordnung gilt im öffentlichen Straßenverkehr. Öffentlich ist der Straßenverkehr auch dann, wenn es sich um ein Privatgrundstück handelt. Voraussetzung ist nur, dass das Privatgelände für das Abstellen (Parken) von Fahrzeugen beliebiger Gäste oder Besucher bestimmt ist. Gegensatz: Der Grundstückseigentümer oder Grundstücksbesitzer will nur den Verkehr von Personen dulden, die in engen persönlichen Beziehungen zu ihm stehen oder gerade anlässlich ihres Besuches auf dem Privatgrundstück eine solche Beziehung anstreben)."
Laut dem sind Parkplätze vor Eigenheimen absolut tabu für das Ordnungsamt.

Zitat:

Original geschrieben von AS60



Was hat das Katasteramt bitte mit öffentlichem Verkehrsraum im Zuammenhang mit der Verfolgung von Verwarn - bzw. Bussgeldern zu tun? Ich bin mittlerweile seit 34 Jahren im Polizeivollzugsdienst und weiß wovon ich spreche.
Bestes Beispiel sind hier Betriebsparkplätze die weder durch eine Schranke noch durch ein Tor gesichert sind. Auch hier stehen Schilder, die darauf hinweisen, dass das Befahren und Parken nur für Betriebsangehörige gestattet ist. Und trotzdem ist es öffentlicher Verkehrsraum.
Und als Rechtsexperten habe ich mich nicht bezeichnet. Diese Ironie kannst du dir sparen. Erkundige dich bei den zuständigen Ämtern und dann meld dich wieder.

Du gehörst offenbar zu den " Helden " denen alles egal ist und die alles schreiben was ihnen unter die Finger kommt. Beim Katasteramt kläre ich ob ein Gelände privat oder öffentlich ist, das ist wichtig um die Eingriffsgrundlage zu klären -das weißt du nach 34 Jahren immer noch nicht ?:eek: Schon allein deine Ausführungen bezüglich des Betriebsparkplatzes zeigen einen erheblichen Schulungsbedarf.Nur damit du es weißt: Ich brauche mich nicht bei Ämtern schlau machen, da bin ich selber seit dem 01.08.1973 und ein netter Kollege von dir, der auf dem selben Trip wie du warst, hat wegen mir einen solchen Rüffel bekommen das er sich nie wieder auf einem Privatparkplatz sehen ließ.Arbeit für den Papierkorb macht nämlich niemand gerne . Nur so aus dem Nähkästchen erzählt :D

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Du gehörst offenbar zu den " Helden " denen alles egal ist und die alles schreiben was ihnen unter die Finger kommt. Beim Katasteramt kläre ich ob ein Gelände privat oder öffentlich ist, daß ist wichtig um die Eingriffsgrundlage zu klären -das weißt du nach 34 Jahren immer noch nicht ?:eek: Schon allein deine Ausführungen bezüglich des Betriebsparkplatzes zeigen einen erheblichen Schulungsbedarf.Nur damit du es weißt: Ich brauche mich nicht bei Ämtern schlau machen, da bin ich selber seit dem 01.08.1973 und ein netter Kollege von dir, der auf dem selben Trip wie du warst, hat wegen mir einen solchen Rüffel bekommen das er sich nie wieder auf einem Privatparkplatz sehen ließ.Arbeit für den Papierkorb macht nämlich niemand gerne . Nur so aus dem Nähkästchen erzählt :D

Da wird schon wieder einer persönlich. Der "Aufmüpfige Rechthaber" scheint ja wohl Realität zu sein.

Nein ich gehöre nicht zu denen, die alles schreiben, was mir unter die Finger kommt. Im Gegenteil. Und wenn´s so wäre, ging es dich nichts an.

Hier war nur die Frage nach der Möglichkeit. Und die ist meiner Meinung nach gegeben. Du willst mir doch nicht allen Ernstes erzählen, dass z.B. auf einem großen Zechenparkplatz ( und ich rede nur von großen Parkplätzen und nicht von irgendwelchen Hinterhöfen und offenen Garagen) , der in keinster Weise gesichert bzw. gesperrt und für jedermann frei zugänglich ist, keinerlei Maßnahmen getroffen werden dürfen, nur weil dort ein Schild steht? Das glaubst du selber doch nicht.

Das hieße ja, dass man hier z.B. auch ohne Führerschein fahren dürfte, weil ja nicht öffentlich. Dann wären einige Leute in der Vergangenheit völlig unberechtigt verurteilt worden und die Gerichte hätten sich getäuscht. Wie du merkst, mache ich das Problem lieber an Beispielen fest.

Und du hast Recht, dass ich über die Arbeit des Katasteramtes nicht informiert bin und nach 34 Jahren nicht weiß, welche Eingriffsgrundlagen ihr zu klären habt. Warum auch. Genau so wenig bist du über meine Arbeit informiert. Das sehe ich in beiden Fällen nicht als Mangel.

Und lass uns bitte beide sachlich bleiben. Ich bin genauso wenig auf irgendendeinem Trip wie du und man kann sachlich diskutieren, selbst wenn man völlig anderer Meinung ist.

Mich würde interessieren, was der Kollege denn für Maßnahmen getroffen hat, für die er angebl. einen Rüffel bekommen hat. Er wird´s aber überlebt haben.

Nicht dass wir aneinander vorbei reden.

Gruß Andreas

Also entschuldige mal, aber wenn man explizit die Jahreszahl 34 betont, sollte da schon ein wenig mehr Kenntnis dahinterstecken. Ich habe meine Information jetzt auch nach 2min googlen rausgefunden, "frei zugänglich".

Zitat:

Das hieße ja, dass man hier z.B. auch ohne Führerschein fahren dürfte, weil ja nicht öffentlich.

Soweit ich informiert bin, kann ich auf meinem eigenen Grundstück ohne Führerschein fahren, wie ich lustig bin.

Dein genannter "Zechenparkplatz" ist rechtlich etwas anderes wie ein Parkplatz in einer Hofeinfahrt auf einem Privatgrundstück.

Gerade war der Parkplatz mit einer Schranke gesperrt, nun ist er wieder allen zugänglich - na was denn nu ? :confused: Logisch genügt der Hinweis mittels Schild. Damit ist die öffentliche Nutzung ausgeschlossen, ob es dir nun passt oder nicht. Wenn keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt ist dieses Gelände für dich und mich pfui bäbä. Dein werter Herr Kollege war der Auffassung das man auf eindeutig ausgeschilderten Privatparkplätzen einer Wohnungsgesellschaft abgemeldete Fahrzeuge erfassen darf und dies weiterzuleiten. Nach der dritten Beschwerde war dann das Maß voll.Übrigens darf man auf Gelände ,was nicht zum öffentlichen Verkehrsraum gehört ohne Führerschein fahren - oder was sind Verkehrsübungplätze sonst ? Tschuldigung, aber mit deiner Sachkenntnis ist es nicht weit her.Da solltest du mal dringend was tun, nur so als fürsorglicher Tip.Als weiterer Tip: Bei Katasteramt klärst du was privat und öffentlich ist, schade das du das nicht weisst.

Es gibt auch nicht wenige Fälle, bei denen man ohne Betreten des Privatparklatzes erkennen kann (ohne Hilfsmittel), ob der HU Termin um Monate überschritten ist.

Polizei ist auf öffentlichem Verkehrsraum und kontrolliert Privatgelände.

Wie ist dann hier die Meinung?

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Polizei ist auf öffentlichem Verkehrsraum und kontrolliert Privatgelände.
Wie ist dann hier die Meinung?

Gibt es nicht. Das Fahrzeug muß auf öffentlichem Verkehrsraum stehen.Nach der Diktion dürfte man dann auch Saisonkennzeichen außerhslb der Saison schreiben wenn sie auf Privatgrund stehen.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Polizei ist auf öffentlichem Verkehrsraum und kontrolliert Privatgelände.

Wie ist dann hier die Meinung?

Gibt es nicht. Das Fahrzeug muß auf öffentlichem Verkehrsraum stehen.Nach der Diktion dürfte man dann auch Saisonkennzeichen außerhslb der Saison schreiben wenn sie auf Privatgrund stehen.

Nö, der Vergleich hinkt.

Für Fahrzeuge mit Zulassung gilt: egal wo sie stehen, sie müssen zur HU.
für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen gilt: nur wenn sie auf öffentlichem Verkehrsraum stehen, müssen sie angemeldet sein.

O.

Deine Antwort