Ordnungsstrafe
Hi,Hab da mal ne Frage,darf die Polizei (ohne Kollegen)mir eine Ordnungsstrafe verpassen wenn ich ein Auto bei mir auf Privaten Hausplatz das 2 Monate über TÜV Termin ist?ist das nicht erst rechtens wenn ich öffentliche Strassen befahre möglich?????Auto ist schon noch angemeldet!Wer weiß da bescheid,und kann mir dazu Rat geben?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von passatsturm
Auto ist schon noch angemeldet!
In diesem Fall ist das vollkommen korrekt. Um einem solchen Fall vorzubeugen, hättest du den Wagen entweder in eine Garage stellen oder die Nummernschilder abschrauben sollen.
66 Antworten
Privater Parkplatz
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Privater Parkplatz
Zitat:
Das Abstellen von Fahrzeugen muss also vom Eigentümer des Privatplatzes entweder ausdrücklich oder auch stillschweigend für jedermann zugelassen sein und auch tatsächlich benutzt werden
Ich dulde absolut nicht, das jedermann, ja sogar nicht mal ein eingeschränkter Personenkreis, sein Fahrzeug auf meinem eigenen Grund und Boden abstellt. Also nix öffentlich.
Richtig ?
Ich denke mal, ja.
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Ich denke mal, ja.
Schön.., also kann ich weiterhin mit meinem Trabbi (egal ob angemeldet oder abgemeldet) ohne TÜV auf meinem Gründstück die schweren Säcke von vorne nach hinten fahren ohne Angst zu haben das mich Wachtmeister Krause zur Ordnung ruft ?
Richtig ?
"Ich denke mal, ja."
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
"Ich denke mal, ja."
Das beruhigt mich. dann werd ich gleich mal raus gehen und ne Runde auf dem Hof drehen. Ohne TÜV und abgemeldet.😉
Ich arbeite nicht beim Kanasteramt. Das ist nur Interpretation.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Das beruhigt mich. dann werd ich gleich mal raus gehen und ne Runde auf dem Hof drehen. Ohne TÜV und abgemeldet.😉
Abgemeldet ist besser als angemeldet - gesiegelte Nummernschilder am Trabbi mit abgelaufener HU wären ein KO-Kriterium.
Und noch was: Ein erkennbar privates Gelände ist auch ohne Zaun kein öffentlicher Verkehrsraum - ein paar Beispiele gibt es hier zum nachlesen.
Es interessiert nicht ob öffentlich oder nicht.
Versteht das doch endlich.
Es geht hier nicht um die StVO.
Da wäre das interessant.
Es ist ein Verstoß gegen die StV Z O.
Insofern ist eure ganze Diskussion für die Katz. 😁
Wie jedesmal wenn das Thema da ist.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Es interessiert nicht ob öffentlich oder nicht.Versteht das doch endlich.
Es geht hier nicht um die StVO.
Da wäre das interessant.Es ist ein Verstoß gegen die StV Z O.
Insofern ist eure ganze Diskussion für die Katz. 😁
Wie jedesmal wenn das Thema da ist.
Wo stellt man dann abgemeldete Fahrzeuge ohne TÜV ab ?
Ich lege ein Auto für 10 Jahre still, ich muss trotsdem alle zwei Jahre zum TÜV ??? 😕
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Es ist ein Verstoß gegen die StV Z O.
Die gibt es nicht mehr und selbst die galt nur für den öffentlichen Verkehrsraum-wie der Nachfolger.Für Privatgelände brauche ich keine Zulassung, oder hat schon mal einer ein Formel 1 Auto mit Kennzeichen gesehen? 😁
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich lege ein Auto für 10 Jahre still, ich muss trotsdem alle zwei Jahre zum TÜV ??? 😕
Habe dich mal " entlistest " und antworte dir: Natürlich nicht, erst wenn du den Hobel wieder anmeldest.
abgemeldet spielt HU keine Rolle.
(da kannst du dann wieder diskutieren ob öffentlich oder nicht, aber aus anderen Gründen als HU)
Aber angemeldet muß HU da sein. Egal wo das Fahrzeug steht.
Wegen StV Z O.
Das Z ist das entscheidende. 😁
Zitat:
Original geschrieben von AS60
1. In meinen Postings war der Parklatz immer offen und nie mit einer Schranke gesperrt. Richtig lesen solltest du beim Katasteramt können. Von einer Schranke habe ich nie gesprochen. Höchstens von einer fehlenden.Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Gerade war der Parkplatz mit einer Schranke gesperrt, nun ist er wieder allen zugänglich - na was denn nu ? 😕 Logisch genügt der Hinweis mittels Schild. Damit ist die öffentliche Nutzung ausgeschlossen, ob es dir nun passt oder nicht. Wenn keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt ist dieses Gelände für dich und mich pfui bäbä. Dein werter Herr Kollege war der Auffassung das man auf eindeutig ausgeschilderten Privatparkplätzen einer Wohnungsgesellschaft abgemeldete Fahrzeuge erfassen darf und dies weiterzuleiten. Nach der dritten Beschwerde war dann das Maß voll.Übrigens darf man auf Gelände ,was nicht zum öffentlichen Verkehrsraum gehört ohne Führerschein fahren - oder was sind Verkehrsübungplätze sonst ? Tschuldigung, aber mit deiner Sachkenntnis ist es nicht weit her.Da solltest du mal dringend was tun, nur so als fürsorglicher Tip.Als weiterer Tip: Bei Katasteramt klärst du was privat und öffentlich ist, schade das du das nicht weisst.
2. Das mit der Erfassung der abgemeldeten Fahrzeuge geht natürlich auf Privatgrund nicht
3. Dass man auf nicht öffentlichem Gelände ohner Führerschein fahren darf ist richtig, nur gehört der nicht abgesperrte und für jedermann zugängliche "Zechenparkplatz" zum öffentllichen Verkehrsraum. Habe ich auch geschrieben, - richtig lesen. Fahr hier ohne Führerschein ( theoretisch, denn wahrscheinlich hast du einen ) und du wirst es selbst erleben, dass der Parkplatz öffentlich ist.
4. Es ging hier um öffentlichen Verkehrsraum im verkehrsrechtlichen Sinn. Und da ist es anscheinend mit deiner Sachkenntnis nicht sehr weit her. Insofern steht es dir nicht zu, mir fürsorgliche Tips zu geben. Also lass es einfach.Und das war´s dann jetzt für mich. Ich glaube nicht, dass wir hier noch weiter kommen.
@downforce 94
Auf deinem Hof kannst du natürlich ohne Führerschein fahren. Hinter einer Hofeinfahrt auf einem Hof geht das. Der Hof ist nicht öffentlich.
Ich habe aber explizit immer nur von großen Parkplätzen (Zechen -oder große Betriebsparkplätze ) gesprochen, die lediglich mit Schildern als privat gekennzeichnet, tatsächlich aber für jedermann zugänglich sind. Und nur davon habe ich gesprochen. Dort wird´s dann ein Problem. Glaub´s mir oder nicht. Probier´s aus. Wenn´s dann ein Problem gibt, wende dich an R129 Fan. Der wird´s dann schon richten.Gruß Andreas
Tja, hier haben wir wieder die schöne " Ausbildung " bei einer bestimmten Berufsgruppe. Sobald da ein Schild hängt : " Privatparkplatz "ist dieser Parkplatz privat, egal ob da jeder drauf kommt oder nicht.Für die Ordnung dort ist der Eigentümer verantwortlich. Und ehe du mir irgendetwas unterstellst les dir dein Geschreibsel mal besser selber durch.Tut mir leid, aber ich kann dich leider nicht für voll nehmen.Besuch mal ein paar Seminare für öffentliches und privates Recht,vielleicht geht dir da mal ein Licht auf.Öffentlicher Verkehr findet auf öffentlichen Flächen statt oder der Eigentümer duldet öffentlichen verkehr - soweit zu DEINER Sachkenntnis.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Aber angemeldet muß HU da sein. Egal wo das Fahrzeug steht.
Wegen StV Z O.
Das ist leider falsch.Geh mal über Campingplätze - da werden dir die Augen aufgehen.Dort hat auch keiner was zu schreiben, aber wehe der Platz wird verlassen.....Der Rest wurde schon geschrieben, ich wiederhole mich nicht mehr.