Ordnungsstrafe
Hi,Hab da mal ne Frage,darf die Polizei (ohne Kollegen)mir eine Ordnungsstrafe verpassen wenn ich ein Auto bei mir auf Privaten Hausplatz das 2 Monate über TÜV Termin ist?ist das nicht erst rechtens wenn ich öffentliche Strassen befahre möglich?????Auto ist schon noch angemeldet!Wer weiß da bescheid,und kann mir dazu Rat geben?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von passatsturm
Auto ist schon noch angemeldet!
In diesem Fall ist das vollkommen korrekt. Um einem solchen Fall vorzubeugen, hättest du den Wagen entweder in eine Garage stellen oder die Nummernschilder abschrauben sollen.
66 Antworten
So wie es aussieht ist das richtig.
Klick
Rat: benutz die Suche, das wurde schon x-Mal durchgekaut.
Zitat:
Original geschrieben von passatsturm
Auto ist schon noch angemeldet!
In diesem Fall ist das vollkommen korrekt. Um einem solchen Fall vorzubeugen, hättest du den Wagen entweder in eine Garage stellen oder die Nummernschilder abschrauben sollen.
Und warum ist der TE zwei Monate über dem TÜV-Termin?
Nur so aus Interesse:
Welches Zeitfenster hat man eigentlich in D um die Überprüfung (TÜV) machen zu lassen?
Hier in Ö kann man z.B. von einem Monat vor dem gestempelten Monat, bis vier Monate später zur Überprüfung. Also ein halbes Jahr Zeitfenster.
Der Soll- Monat bleibt allerdings immer der gleiche.
LG, Elwood
ie HU ist in dem Monat zu machen der auf der Plakette steht.Eine Toleraanzfrist gibt es nicht mehr.
Zitat:
Original geschrieben von elwood123
Nur so aus Interesse:
Welches Zeitfenster hat man eigentlich in D um die Überprüfung (TÜV) machen zu lassen?
Hier in Ö kann man z.B. von einem Monat vor dem gestempelten Monat, bis vier Monate später zur Überprüfung. Also ein halbes Jahr Zeitfenster.
Der Soll- Monat bleibt allerdings immer der gleiche.LG, Elwood
Hallo Elwood
Oder du wartest einfach 100 Jahre, dann passt das Pickerl wieder
Es handelt sich um einen Verstoß gegen die StVZO.
Daher kann das immer geahndet werden. Auch wenns
hinter einem geschlossenen Zauntor ist oder
wenn die Garage nur für 5 Sekunden auf war oder
wenn du die Polizei wegen Einbruchs in deine Garage gerufen hast und bei der Aufnahme des Diebstahls deiner Felgen fällt das einem Jungpolizisten auf.
Ausnahmen per gerichtlichem Entscheid sind sehr rar gesät, gabs hier schon oft wurde auch von mir verlinkt bin heute aber zu faul nochmal zu suchen.
Teilweise sehen Gerichte nichtmal eine Teilzerlegung aus ausreichend an. Aber es darf sich jeder sein persönliches Urteil abholen wie immer in D.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
ie HU ist in dem Monat zu machen der auf der Plakette steht.Eine Toleraanzfrist gibt es nicht mehr.
Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage ( B - 1 ) 15,00
VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen
Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als
2 bis zu 4 Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.1 BKat
Erst ab mehr als 2 Monate drüber kostets Geld, ob der Wagen bewegt wird oder nicht. Bis zu 2 Monaten passiert, außer einer Mängelkarte/Kontrollbericht gar nichts.
Gruß Andreas
Hallo, habe mal ähnliches erlebt. Mein PKW stand auf einen Betriebspakplatz und die Polizei stellte auch fest das der TÜV schon vor zwei Monaten fällig war. War natürlich mein Verschulden, habe es einfach verschwitzt. Ich bekam natürlich ein Knöllchen.
Legte Widerspruch ein mit der Begründung das der Anlasser defekt sei und wegen finanziellen Schwirigkeiten die Reparatur z.Z. nicht möglich sei und deshalb der Wagen schon längere Zeit dort steht. Außerdem ist es der Polizei, nach Aussage des technischen Leiters wohl erlaubt den Parkplatz als Abkürzung zu überqueren dürfen aber keine Kontrollen durchführen. Siehe da das Knöllchen wurde zurück genommen. Demnach ist eine Kontrolle egal ob Zaun oder freies Gelände, wenn es sich um ein privates Grundstück handelt nicht erlaubt. Man kann es auch als Hausfriedensbruch auslegen.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von AS60
außer einer Mängelkarte/Kontrollbericht
Um diesen Sachverhalt ging es mir.
Zitat:
Original geschrieben von peterfranzpeter
Hallo, habe mal ähnliches erlebt. Mein PKW stand auf einen Betriebspakplatz und die Polizei stellte auch fest das der TÜV schon vor zwei Monaten fällig war. War natürlich mein Verschulden, habe es einfach verschwitzt. Ich bekam natürlich ein Knöllchen.
Legte Widerspruch ein mit der Begründung das der Anlasser defekt sei und wegen finanziellen Schwirigkeiten die Reparatur z.Z. nicht möglich sei und deshalb der Wagen schon längere Zeit dort steht. Außerdem ist es der Polizei, nach Aussage des technischen Leiters wohl erlaubt den Parkplatz als Abkürzung zu überqueren dürfen aber keine Kontrollen durchführen. Siehe da das Knöllchen wurde zurück genommen. Demnach ist eine Kontrolle egal ob Zaun oder freies Gelände, wenn es sich um ein privates Grundstück handelt nicht erlaubt. Man kann es auch als Hausfriedensbruch auslegen.
MfG
Danke für diesen Beitrag,da habe ich mir schon die Finger wund geschrieben hier.Auf Privatgelände hat niemand etwas zu " kontrollieren ", es denn es geht um eine Gefahr für die öffentl. Sicherheit und Ordnung.
Das macht die Sache aber nicht richtiger wenn ihr beiden euch da einig seid Natürlich darf die Polizei dir ne Owi-Anzeige schreiben, wenn dein Auto auf Privatgrund mit abgelaufener HU steht und sie es, wie auch immer, bemerkt. Die Diskussion hatten wir doch vor einiger Zeit eigentlich beendet gehabt
Zitat:
Original geschrieben von Blue1983
Das macht die Sache aber nicht richtiger wenn ihr beiden euch da einig seidNatürlich darf die Polizei dir ne Owi-Anzeige schreiben, wenn dein Auto auf Privatgrund mit abgelaufener HU steht und sie es, wie auch immer, bemerkt. Die Diskussion hatten wir doch vor einiger Zeit eigentlich beendet gehabt
![]()
Zitat:
Original geschrieben von R129 Fan
Danke für diesen Beitrag,da habe ich mir schon die Finger wund geschrieben hier.Auf Privatgelände hat niemand etwas zu " kontrollieren ", es denn es geht um eine Gefahr für die öffentl. Sicherheit und Ordnung.
Was heisst denn Privatgrundstück? Eingezäunt und nicht für jeden zugänglich? Dann müßte die Polizei ja über den Zaun klettern. Wird keiner machen.
Oder nur als Privatgrundstück gekennzeichnet und für jedermann tatsächlich zugänglich. Dann handelt es sich auch bei diesem "Privatgrundstück" um öffentlichen Verkehrsraum.
Und wenn ein Fahrzeug hinter einem Zaun auf einem abgeschlossenen Grundstück steht und den TÜV -Termin überzogen hat, interessiert das Keinen. Es steht nicht im öffentlichen Verkehrsraum.
Gruß Andreas