Ordnungsamt
hi Vectra gemeinde,
mal ne frage: ich bin gestern in der 30 zone 3 minuten lang mit 20 Kmh hinter einer ordnungsamt Karre hinterher geschlichen. da bin dass gefühl nicht losgeworden dass die mich zum überholen provozieren wollten weil die auch immer in den Rückspiegel schauten . aber ich habs dann gelassen weil ich nicht wusste ob die mich dann anhalten.
Meine Frage: dürfen die Ordnungsamt fritzen eigentlich Bußgeldbescheide für zu schnelles fahren ausstellen?
Gruß Tommy
32 Antworten
Re: Ordnungsamt
Zitat:
Original geschrieben von vecci boy 86
hi Vectra gemeinde,
mal ne frage: ich bin gestern in der 30 zone 3 minuten lang mit 20 Kmh hinter einer ordnungsamt Karre hinterher geschlichen. da bin dass gefühl nicht losgeworden dass die mich zum überholen provozieren wollten weil die auch immer in den Rückspiegel schauten . aber ich habs dann gelassen weil ich nicht wusste ob die mich dann anhalten.
Meine Frage: dürfen die Ordnungsamt fritzen eigentlich Bußgeldbescheide für zu schnelles fahren ausstellen?Gruß Tommy
Servus vecci boy 86,
laut § 5 StVO ist grundsätzlich das überholen innerorts im Rahmen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erlaubt, sofern keine anderen Regelungen vorrangig sind.
Problem bei deiner Situation ist, daß "die " zu zweit waren und du alleine, schnell in Beweisnot gekommen wärst. Und ja, das Ordungsamt darf Owis ahnden und sogar Geschwindigkeitskontrollen durchführen.
So Long!
PW
@ Panzerwiesel
ja aber die ordnungsamt fritzen haben ja eigentlich keinen Beweis (Foto, Laser) oder ähnliches und ein recht mich festzuhalten haben die ja auch nicht.
Hi,
Ich würde denen auch nicht den Spaß gönnen.
Hattes das ma mit der Polizei. Bin ganz gemütlich mit 60 innerorts gefahren am späten Abend. Da hengt mir auf einmal einer an der Stoßstange. Und da werd ich ja Ar***loch. Also ma schön auf Strich 50 runter. Dann is mir aufgefallen dass das die Polente war. Da hat das ganze noch mehr Spass gemacht 😁
MfG
Barium
jungs legt euch nicht mit stärkeren an!
hatte 2000 es mal so bunt getrieben, dass ein schupo sagte, ich werde bald freiwillig nicht mehr autofahren wollen: das sah dann so aus: mind. 1 kontrolle pro tag. wenn mein vectra geparkt stand, stand irgendwo ein streifenwagen und wartete dass ich losfahre, und was kam dann?? richtig, eine kontrolle....nach 1 monat habe ich glück im unglück gehabt, der motor war platt und ich meldete den vectra ab. anstelle dessen einen unauffälligen passat mit einem ebenso unauffälligen kennzeichen....schon hatte ich meine ruhe...
besonders heute, 6 jahre nach der aktion macht vectra fahren spass, die schupos von damals trauen ihren augen nicht wenn sie mich sehen (wenn das mal der fall ist...), jedoch werde ich weitestegehend in ruhe gelassen....
und das obwohl ich einen riesenaufkleber auf der heckscheibe habe : "back again" im zurück in die zukunft schrift....
darum aus erfahrung mach einen bogen um "solche" leute. egal ob ordnungsamt oder schupo! die sitzen am längeren hebel!
Wenn "ausreichend Platz" vorhanden ist und die Straße "übersichtlich" ist, dann darfst du "angemessen vorbeifahren".
Kannst die Leute ja mal wegen Nötigung oder Verkehrsbehinderung anzeigen, wirst aber nicht mit durchkommen.
Hi,
Das Problem stellt sich hier anders da, als ihr es gemeinhin vermutet!
Die stehen nicht als Menschen da, sondern als Staat, das bedeutet, dass ihre Aussage mehr Wert ist als eure und dann noch 2 gegen einen! 🙂
Markus...
Im grossen und ganzen sind meine Erfahrungen mit dem Ordnungsamt und der Polizei folgende:
Die dürfen alles, können alles und wissen alles.
Ich hab gehört es soll auch nette Wesen dieser Gattung geben, halte ich aber für ein Gerücht. Mir ist noch keines begegnet.
die vom ordnungsamt lernen 5 §en auswändig und warten drauf, bis einer irgendwas in der richtung verbricht --> dann wird der §aufgesagt und kohle verlangt... da lob ich mir "normale" leutz von der rennleitung. die sagen "hey, das darfste ned... hör auf und mach dich ab".
wenn ich so oft kontrolliert worden wäre hatt ich einfach mal ein disziplinarverfahren angestrengt. dann ist zappe mit seinem job
gruß cabbiman
Zitat:
Original geschrieben von vecci boy 86
@ Panzerwiesel
ja aber die ordnungsamt fritzen haben ja eigentlich keinen Beweis (Foto, Laser) oder ähnliches und ein recht mich festzuhalten haben die ja auch nicht.
Servus vecci boy 86,
da die Herren des Ordnungsamtes zu zweit waren benötigen sie auch nicht zwingend den Beweis in Form eines technischen Hilfsmittels. Vor Gericht hättest du deine liebe Not deine Unschuld zu beweisen, da die Rechtsprechung regelmäßig vom höheren Wahrheitsgehalt der Aussage solcher Beschäftigter ausgeht.
Gängige Argumentation ist: "... was hätten den die beiden davon Sie unschuldigerweise zu beschuldigen?"
Die Kompetenzen der Ordungsämter sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt (bis hin zum tragen einer Unifom einschließlich der Benutzung von Dienstfahrzeugen und Blaulicht + Bewaffnung), die Freigabe von Rechten untersteht dem jeweiligen Innenministerium.
Vom Rechtsstatus her sind die Beschäftigten des Ordnungsamtes (meist Angestellte, seltener Beamte) "Hilfspolizisten" die auf der Rechtsgrundlage des § 127 StPO "Jedermanns Paragraph" arbeiten. Zweck ist die Entlastung der Polizei von "schlicht Hoheitlichen Handlungen". Das festhalten ist unter gewissen Voraussetzungen zulässig.
So Long!
PW
Also soweit ich weiß darf man innerorts keine 2-spurigen Fahrzeige(außer Landmaschinen), sondern nur 1-spurige Fahrzeuge überholen! Außgenommen sind auch Fahrzeuge die Bauartbedingt nicht die erlaubte höchstgeschwindigkeit erreichen können!
und noch etwas. wenn sie 20 km/h gefahren sind, müsstest du theoretisch mit 40 km/h überhohlen. das ist in der 30 zone eindeutig zu schnell. auch abzüglich toleranz.
Zitat:
Original geschrieben von Der Nöls
Also soweit ich weiß darf man innerorts keine 2-spurigen Fahrzeige(außer Landmaschinen), sondern nur 1-spurige Fahrzeuge überholen!
Wo soll das stehen? Aus §5 StVO (der das überholen regelt) geht dies nicht hervor.
Zitat:
Original geschrieben von Hardstyle Syste
und noch etwas. wenn sie 20 km/h gefahren sind, müsstest du theoretisch mit 40 km/h überhohlen. das ist in der 30 zone eindeutig zu schnell. auch abzüglich toleranz.
Warum müßte man mit 40km/h überholen? Auch hier gilt §5 Abs 2:
"Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt."
Da steht nichts explizit über eine notwendige Differenzgeschwindigkeit. Mit 30km/h würde man übrigens mit 50% Überschuss überholen und der Überholvorgang wäre im Sinne des Gesetzgebers zügig.
Toleranzen (ungeeichter Tacho): 7% vom Skalenendwert + 7% vom abgelesenen wert. Beispiel:
Tacho geht bis 260km/h und 40km/h werden abgelesen:
7% von 260km/h = 18,2km/h
7% von 40km/h = 2,8km/h
Man könnte Dir also in dem Fall 19km/h nachweisen. Sauber.
Zitat:
Original geschrieben von panzerwiesel
Die Kompetenzen der Ordungsämter sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt (bis hin zum tragen einer Unifom einschließlich der Benutzung von Dienstfahrzeugen und Blaulicht + Bewaffnung), die Freigabe von Rechten untersteht dem jeweiligen Innenministerium.
Vom Rechtsstatus her sind die Beschäftigten des Ordnungsamtes (meist Angestellte, seltener Beamte) "Hilfspolizisten" die auf der Rechtsgrundlage des § 127 StPO "Jedermanns Paragraph" arbeiten. Zweck ist die Entlastung der Polizei von "schlicht Hoheitlichen Handlungen". Das festhalten ist unter gewissen Voraussetzungen zulässig.
Korrekt, Hilfspolizisten.
Wir leben aber in einem Land der Zuständigkeiten. Für die Durchsetzung der StVO ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig. Diese beauftragt i.d.R. das Ordnungsamt mit der Überwachung. Hier ist aber nur ein Eingriff in den ruhenden Verkehr und ein Blitzen rechtlich möglich. Denn nur die Polizei ist gemäß §44 Abs 2 StVO befugt aktiv in den fließenden Verkehr einzugreifen und kann sich über bestehende Verkehrsregeln hinwegsetzen (d.h. jemanden zum Stoppen auffordern).
Fazit: Laßt die Polizei und die Straßenverkehrsbehörden (bzw. deren Verwaltungshelfer) ihren Job machen. Seit nett, haltet euch an die Regeln, aber habt keine übertriebene Angst. Gerade in der Situation hätte man überholen können. Wahrscheinlich sind die Herren anderen Aufgaben nachgegangen und ihnen war sicherlich selbst peinlich den Threadersteller aufgehalten zu haben.
Zitat:
Original geschrieben von Hardstyle Syste
und noch etwas. wenn sie 20 km/h gefahren sind, müsstest du theoretisch mit 40 km/h überhohlen. das ist in der 30 zone eindeutig zu schnell. auch abzüglich toleranz.
moin,
aber du kannst doch nicht ernsthaft erzählen dass du inner 30er zone strich 30 fährst oder schlimmer 20 Kmh.
is ne grade strecke mit einmal rechts vor links. wäre locker drin gewesen. aber is ja egal wenns nochmal passiert muss ich eben hinter her schleichen.
Gruß Tommy
Zitat:
Original geschrieben von vecci boy 86
moin,
aber du kannst doch nicht ernsthaft erzählen dass du inner 30er zone strich 30 fährst oder schlimmer 20 Kmh.
is ne grade strecke mit einmal rechts vor links. wäre locker drin gewesen. aber is ja egal wenns nochmal passiert muss ich eben hinter her schleichen.Gruß Tommy
also, ich halte mich so gut wie es geht daran. in meiner gegend sind sie sehr streng. umsonst ist es ja nicht ne 30 km/h zone. sei es ob schule oder wohngebiet.
auch bei mir zu hause, geht es oft rund. ist zwar ne 50 km/h zone, aber was ich da schon sehen musste. es gibt leute, die rauschen locker 70 oder 80 durch, obwohl ein spielplatz angrenzt. dies ist unveranwortlich. genauso sehe ich es in deinem fall, wenn du überhohlt hättest. hast aber nicht.
Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Warum müßte man mit 40km/h überholen? Auch hier gilt §5 Abs 2:
"Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt."
was verstehst du unter "wesentlicher geschwindigkeit" ?????
10 km/h unterschied sind für mich "nicht" wesentlich höher. gut ist ansichtssache. aber ich würde mich nicht wohl füllen, wenn ich ein fahrzeug, mit einem tempounterschied von 10 km/h überhohle. mehr kann ich sonst nicht sagen, da ich die gegend nicht kenne. aber eines ist sicher. sollte dort z.b. ne kindergarten oder schule sein und du überholst, na gut nacht. in der regel zahlt man............... ist halt nur meine meinung. jeder sollte selber entscheiden, was richtig ist oder nicht.................