Ordnungsamt
hi Vectra gemeinde,
mal ne frage: ich bin gestern in der 30 zone 3 minuten lang mit 20 Kmh hinter einer ordnungsamt Karre hinterher geschlichen. da bin dass gefühl nicht losgeworden dass die mich zum überholen provozieren wollten weil die auch immer in den Rückspiegel schauten . aber ich habs dann gelassen weil ich nicht wusste ob die mich dann anhalten.
Meine Frage: dürfen die Ordnungsamt fritzen eigentlich Bußgeldbescheide für zu schnelles fahren ausstellen?
Gruß Tommy
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Korrekt, Hilfspolizisten.
Wir leben aber in einem Land der Zuständigkeiten. Für die Durchsetzung der StVO ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig. Diese beauftragt i.d.R. das Ordnungsamt mit der Überwachung. Hier ist aber nur ein Eingriff in den ruhenden Verkehr und ein Blitzen rechtlich möglich. Denn nur die Polizei ist gemäß §44 Abs 2 StVO befugt aktiv in den fließenden Verkehr einzugreifen und kann sich über bestehende Verkehrsregeln hinwegsetzen (d.h. jemanden zum Stoppen auffordern).
Servus J.M.G.,
ist so nicht ganz richtig, da die Kompetenzen dem Grund nach jederzeit über das Innenministerium gesetzlich erweitert werden können. Die kann, muss aber nicht, auch den Eingriff in den fließenden Verkehr einschließen.
Die Länder eigenen Innenministerien sowie Innensenate der Stadtstaaten können das in Eigenverantwortlichkeit regeln. Hier mal ein Beispiel: Erweiterte Kompetenz.
So Long!
PW
Noch mal: Die Straßenverkehrsbehörde und deren Verwaltungshelfer haben bislang keine rechtliche Grundlage in den fließenden Verkehr einzugreifen. Das Radfahrer in Fußgängerzonen und auf Fußwegen gestoppt werden dürfen ist richtig.
Das Straßenverkehrsgesetz und die darauf fußenden Verordnungen (z.B. die StVO) sind da sehr eindeutig - wobei natürlich eine Gesetzesänderung durchaus denkbar ist.
Diese Grundlagen können über die Inneministerien, bei Bedarf, in Verantwortlichkeit der Länder jederzeit im Zuge der Gesetzgebung geschaffen werden! Deswegen auch die gewählte Verklausulierung "dem Grunde nach"!
So Long!
PW
Zitat:
Original geschrieben von Der Nöls
Also soweit ich weiß darf man innerorts keine 2-spurigen Fahrzeige(außer Landmaschinen), sondern nur 1-spurige Fahrzeuge überholen! Außgenommen sind auch Fahrzeuge die Bauartbedingt nicht die erlaubte höchstgeschwindigkeit erreichen können!
schwachsinn, es sei denn es steht ein entsprechendes schild rum.
vecci boy 86:
gerade in wohngebieten in denen die 30 idR. anzutreffen ist, kann selbst eine 30 oftmals schon zuviel sein. bei mir hier im wohngebiet ist 2ter gang und standgas das höchste der gefühle, oder ist dir ein kind auf der motorhaube lieber? scheinbar hat sich das aber noch nicht bei allen rumgesprochen, anderes kann man die leute die hier mit teilweise über 50kmh durchballern nicht erklären.
Zitat:
Original geschrieben von panzerwiesel
Servus vecci boy 86,
da die Herren des Ordnungsamtes zu zweit waren benötigen sie auch nicht zwingend den Beweis in Form eines technischen Hilfsmittels.
Doch!!!
In Deutschland schon.
Man ist hier so lange unschuldig bis die Behörden den BEWEIS erbracht haben.
können sie das nicht haben die Pech.
km/h Schätzen ist nur in der schweiz möglich nicht aber in DE.
Dort MUSS ein BEWEIS vorliegen sprich ein FOTO , eine LASERMESSUNG oder durch einen Videowagen.
achja und das ORDNUNGSAMT ist NICHT berechtig dich einfach anzuhalten.Sprich einfach mit Blaulicht auszubremsen etc.
Zitat:
Original geschrieben von putschiknutsch
Doch!!!
In Deutschland schon.
Man ist hier so lange unschuldig bis die Behörden den BEWEIS erbracht haben.
können sie das nicht haben die Pech.km/h Schätzen ist nur in der schweiz möglich nicht aber in DE.
Dort MUSS ein BEWEIS vorliegen sprich ein FOTO , eine LASERMESSUNG oder durch einen Videowagen.
achja und das ORDNUNGSAMT ist NICHT berechtig dich einfach anzuhalten.Sprich einfach mit Blaulicht auszubremsen etc.
Servus putschiknutsch,
es ging um das überholen in 30er Zonen, Eingangsfrage!
In der geschilderten Situation waren die Beschäftigten des Ordnungsamtes zu zweit, du wärst in der Situation alleine. Bei einem vorgerichtlichen Verfahren sowie bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung hättest du das Problem die Situation zu beweisen. Der Aussage der OB`s würde der höhere Warheitsgehalt zugestanden, da es keine schlüssige Erklärung dafür gäbe, wieso die beiden ausgerechnet dich ungerechtfertigt anschuldigen sollten.
Das Ordnungsamt hat immer den gesetzlichen Spielraum der vom Innenministerium gesetzlich vorgegeben ist, deshalb kann man nicht davon sprechen, daß das Ordnungsamt zu der einen oder zu der anderen Aktion berechtigt ist sondern man muss die rechtliche Situationen der einzelnen OÄ in den jeweiligen Bundesländern für sich betrachten, d.h. in 16 Bundesländern können 16 unterschiedliche Rechtszustände auf die OÄ`s zutreffen, Bedafslage.
In Frankfurt bspw. ist das Ordnungsamt mit Blaulicht sowie mit scharfen Waffen auf Streife, in Berlin hat der Innensenat (Pondon zum Innenministerium) den Eingriff in den fließenden Verkehr, beschränkt auf Fahrräder, zugelassen. Über die Bandbreite der rechtlichen Handelns der OÄ entscheidet ausschließlich das Inneressort und zwar angepasst nach der sich jeweilig darstellenden Situation.
Und nur zur Vervollständigung, bei der Messung der Geschwindigkeit mit einer Stoppuhr handelt es sich weder um eine ausschließliche Schätzung, noch ist diese Art der Messung unzulässig. In der BRD ist diese Art der Geschwindigkeitsmessung nach wievor zulässig, wenn auch nicht mehr angewandt, da die die Fehlerqute gegenüber den derzeit durchgeführten Messungen höher ist und deshalb angreifbarer wird bei gerichtlichen Auseinandersetzungen .
So Long!
PW
nur da die netten Beamten dich ja nicht ausbremsen dürfen können sie deine Identität nicht nachweisen was ja in DE bedeutet arschleckentrallala.und das kennzeichen können di ja auch woanders gesehen haben z.B am supermarkt als ich einkaufen war und die wollen mir jetzt einen reinwürgen weil die fresse nicht passt nene so geht das nicht.
kann ja jeder gefahren sein oder? und ich als halter kann mich wegen meiner Volltrunkenheit an dem Tag leider nicht daran erinnern wer gefahren ist 😁 lag ich eben besoffen auf der rückbank oder zuhause auf dem sofa.mir doch wurscht.
außerdem wie gesagt die können dir ja beim Überholen auch nicht nachweisen wer wie schnell war.Da schätzen oder anhand des Tachos ablesen bei uns in DE leider vollkommen ungültig ist vor gericht. 😁
also nix ist mit den Heinis vom Amt.
entweder die Polizei die auch der Fahrer stellen muss und das auch darf oder garnicht.
Zitat:
Original geschrieben von putschiknutsch
nur da die netten Beamten dich ja nicht ausbremsen dürfen können sie deine Identität nicht nachweisen was ja in DE bedeutet arschleckentrallala.und das kennzeichen können di ja auch woanders gesehen haben z.B am supermarkt als ich einkaufen war und die wollen mir jetzt einen reinwürgen weil die fresse nicht passt nene so geht das nicht.
kann ja jeder gefahren sein oder? und ich als halter kann mich wegen meiner Volltrunkenheit an dem Tag leider nicht daran erinnern wer gefahren ist 😁 lag ich eben besoffen auf der rückbank oder zuhause auf dem sofa.mir doch wurscht.
außerdem wie gesagt die können dir ja beim Überholen auch nicht nachweisen wer wie schnell war.Da schätzen oder anhand des Tachos ablesen bei uns in DE leider vollkommen ungültig ist vor gericht. 😁
also nix ist mit den Heinis vom Amt.
entweder die Polizei die auch der Fahrer stellen muss und das auch darf oder garnicht.
... tja putschiknutsch ich habe es zumindest probiert dir den Sachverhalt näher zu bringen, aber offensichtlich fehlt es da an der Möglichkeit der tieferen Einsichtnahme. 😉
Deshalb breche ich hier ab! 😛
So long!
PW
das hat mit einsichtnahme nix zu tun.das nennt sich gesetzeslage.
wäre es nicht so könnte ja jeder kommen.
ohne identitätsnachweis des fahres geht hier garnix in DE.
soll nicht heissen das ich das so mache oder machen würde nur ist es laut gesetz eben so festgelegt.
wenn die aber dein Kennzeichen haben können sie dir trotzdem ein Fahrtenbuch verpassen (nicht kostenlos).
mfg micha
nene nicht einfach nur weil mal einer das kennzeichen angesagt hat.
dazu benötigt man 2 Verkehrsdelikte mit dem Fahrzeug innerhalb eines jahres bei dem der fahrer nicht ausfindig gemacht werden kann.Dazu gehören alerdings keine sachen aus dem ruhenden verkehr oder so und meist findet das nur bei fahrerflucht und blitzern statt.
das fahrtenbuch ist dann 1jahr vorgeschrieben.
bearbeitungsgebühr dafür 10,50€ hat nen arbeitskollege gerade hinter sich.
2 blitzer in 3 wochen und jedesmal kein fahrer eindeutig zu erkennen weil sein dämliges kuscheltier am spiegel immer vorm Fressbrett hängt. 🙂
nagut bei höheren beträgen würd ichs auch so machen besser wie punkte oder 1 monat laufen. 😁
... zwecklos! 😉
Hi,
Ihr habt aber kleine Gebühren ^^ bei uns (Kreis ME) kostet dich jeder Brief mit Anordnung vom Verkehrsamt(?) 27,40€ Bearbeitungsgebühren + 4,60€ Porto => 32,00€
Stadt Solingen ist da billiger, die nehmen 20€ Bearbeitungsgebühren und nur 2,78€ Porto, ist das net günstig ^^?
Und Fahrtenbuch: das will man nicht haben ^^ is echt ätzend...
Markus...
jo hab gerade für meinen Dad das auto umgemeldet.
war im landkreis MST boa ist dat teuer da.
alleine 36,80€ nur für die ummeldung innerhalb und nochmal 29,50€ für neue schilder.
ist doch wohl überzogen oder?
hier bei und kosten die schilder 12,50€ und die umschreibung 17,50€
kann doch nicht sein das das so dolle unterschied macht oder?
naja fakt ist das ordnungsamt hat dich nicht anzuhalten bzw dir hinterher zu düsen.
die haben keine berechtigung.
zumal fehlt den ebenso das blaulicht und der funk etc da ja die leitstelle zwingend über sowas informiert werden MUSS ist vorschrift.
naja wer meint sich von einem ordnugsbeamten ausbremsen zu lassen bitte.
ich denke mir gleiche disskusion würde es geben wenn es ums abschleppen geht.
da würde auch wieder jeder behaupten wenn der mich zuparkt oder meine einfahrt blockiert oder auf meinem grundstück steht lass ich abschleppen und der bezahlt.
falsch gedacht.wer den abschlepper ruft bezahlt.
ausnahme wenn die behörde oder polizei abschleppen lässt.
zugeparkt hin oder her.
Hi,
Falsch, wenn dich jemand zuparkt ist das Nötigung => also lässt die Polizei ihn abschleppen, eigentlich du, weil du sie dann rufst ^^
Du meinst vor Garagen parken und so, dass ist dann in Privatklagen zu klären, aber dann kommt vom Richter "Sie hätten ein Taxi nehmen sollen und ihm die Kosten in Rechnung stellen sollen", habe mich mit dem Thema mit dem Vater meiner Freundin (Polizist, ersguterbulle ^^) unterhalten...
Und das Ordnungsamt hat Funk und Blaulicht, nur net überall...
Erzähl nur was dass du auch so halten kannst, denn dass Ordnungsamt ist eine Polizei auf Komunenebene, Polizei ist Landesebene und ehemaliger BGS (nun BP) ist Bundesebene...
Du siehst das ist in DE/GER sehr klar geregelt...
BTW: kam grade vom Sport, N8 also...
Markus...