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Ordnungsamt

Opel Vectra A

hi Vectra gemeinde,

mal ne frage: ich bin gestern in der 30 zone 3 minuten lang mit 20 Kmh hinter einer ordnungsamt Karre hinterher geschlichen. da bin dass gefühl nicht losgeworden dass die mich zum überholen provozieren wollten weil die auch immer in den Rückspiegel schauten . aber ich habs dann gelassen weil ich nicht wusste ob die mich dann anhalten.
Meine Frage: dürfen die Ordnungsamt fritzen eigentlich Bußgeldbescheide für zu schnelles fahren ausstellen?

Gruß Tommy

32 Antworten

Ja richtig wenn ich zugeparkt werde ruf ich die Polizei und nicht den abschlepper.
ruf ich den abschlepper zahl ich ja selber.

naja fakt ist trotzdem das ordnungsamt hat die nicht auzubremsen anzuhalten etc.
das übersteigt ihre kompetenzen.

ja gut mag sein das in einigen städten das anders geregelt wird , da haben die ordnungsbeamten aber auch die nötige ausbildung,ausrüstung und meist ist ein Polizeibeamter dabei das ist ja wieder was ganz anderes.
Da hält dich ja sozusagen der Polizist an und hat die Beamten als Zeugen anstelle eines Kollegen.

... langsam scheint sich das Dunkel zu lichten und der Starrsinn der Einsicht zu weichen! 😁

ist kein starrsin ist so gesetzlich geregelt das dich nicht einfach jeder bloß weil er Staatsdiener ist ausm fließenden verkehr ziehen kann.BW Feldjäger auch alles Staatsdiener.
Würde dann ja auch wieder auf eine gewisse weise gegen den Gleicheitssatz verstoßen.
aber das ist wieder ne andere geschichte.

die Befugniss hat nur die Polizei und die Bundespolizei(ehemals bundesgrenzschutz) als Ausführende Gewalt.

und die durfen dich auch nur DIENSTLICH anhalten.
ein bulle in seinem Privatwagen hat dich auch nicht anzuhalten oder ähnliches und EINER sowieso nicht da er nix belegen kann und wegen eigensicherung.

und wegen dem fakt eigensicherung dürfen die Ordnungsbeamten es auch schon mal nicht machen.

wenn du eben meinst dich von 2 Politessen ausbremsen zu lassen bitte ich sehe das als nötigung und Straßenverkehrsgefährdung und würde die anzeigen.
Sonderrechte haben nur DRK,Feuerwehr(THW etc zählt dazu) und Polizei(und BG) und auch NUR mit Blaulicht und Einsatzgenehmigung durch die Leitstelle.

Ich kann bei ns inner Feuerwehr ja auch nicht einfach blaulicht anmachen bloß weil ich nen haus Brenne sehe.

Das muss ich erst schön brav Melden an die Leitstelle bekomme dan ein OK und dann darf ich das.Sagt die nein da haben wir schon jemanden alarmiert darf ich das auch nicht..

ich hoffe das das jetzt verstanden wurde wie ich das meine.

sonderregelungen wo ein Polizist mitfährt sind was anderes.
vorraussetzung ist aber das die nicht Privat rumgurken Blaulicht haben und Funk und das von der leitstelle bestätigt wurde.
Da hält dich dann aber der Polizist an der ja in dem moment NICHT alleine ist.

puhhh kompliziert , noch komplizierter das verständlich zu erklären und noch komplizierter das zu verstehen.
ist eben Behördenunnsinn.

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