Ordnungsamt Mitarbeiter gibt sich als Polizist aus...
Hallo,
wollte heute mein zwangsabgemeldetes Auto wieder zulassen gehen.
War abgemeldet weil ich die Versicherung nicht beglichen habe.
Hatte keinen Tüv mehr, naja das volle Programm.
Habe heute frisch neuen TÜV/AU gemacht, eine neue EBV Nr. für Versicherung und bin mit den entstempelten Schildern zur Zulassungsstelle gefahren.
Also rein rechtlich habe ich alles korrekt gemacht, habe mich vorher informiert was ich darf.
Bei der Zulassungsstelle angekommen sehe ich wie hinter mir ein Fahrzeug parkt und wie ein Mann im Auto ganz aufgeregt auf mein Kennzeichen zeigt und regelrecht an mein Auto gespurtet kommt.
Ich lasse die Scheibe runter und er legt direkt los, was ich hier mache mit dem Auto, das dürfe nicht in den Straßenverkehr, weil meine Schilder entwertet wären, etc.
Ich bin ganz ruhig geblieben und habe ihm erklärt, das ich frisch TÜV gemacht habe, das ich eine Versicherung habe und nur das Auto wieder anmelden möchte und das ich damit nicht durch die Gegend fahre sondern direkt vom TÜV hier her zur Zulassungsstelle gefahren bin, das ich das nach deutschem Recht darf und wo jetzt mein Fehler wäre, das ganze über freundlich und ganz ruhig gesprochen, worauf er dann gleich hysterisch wurde, das werde er jetzt alles überprüfen ich solle sofort mit kommen und wehe eine Angabe würde nicht stimmen, etc.
Als ich ihn dann noch gefragt habe, wer er bitte sei, ging er richtig hoch, er sei von der Polizei Karlsruhe, das hätte er mir direkt gesagt, ich wollte dann seinen Ausweis nochmal sehen, den hielt er mir nur wiederwillig ganz kurz hin und dann musste ich mit gehen in ein Büro, wo seine Kolleginnen (Sachbearbeiterinnen Zulassungsstelle) alles überprüften und immer wieder zu ihm sagten, das alles korrekt sei, ich habe nichts falsch gemacht etc.
Er fing dann noch an, ja bitte überprüfen ob die neue EBV zulssig wäre, worauf ein Kollege im Raum meinte, das kann der Fahrer ja nicht wissen etc. also alle waren nett und sagten ihm immer wieder das ich nichts falsch gemacht habe.
Habe dann festgestellt, das der Typ wohl einfach der Ordnungsamtbeamte war, der zuständig ist wenn Autos abgemeldet werden etc.
Jetzt meine Frage, ich bin schon echt sehr genervt, weil ich überfreundlich war, ich habe mir nicht vor zu werfen und wurde von dem behandelt wie ein Verbrecher und er ist aufgetreten wie ein Polizist und hat sich mir auch als Polizist vorgestellt.
Überlege daher eine Beschwerde an die Stadt zu schreiben und wollte wissen ob man dem etwas kann wegen Amtsanmaßung oder ob das wieder sowas ist, was an heutzutage in Deutschland einfach schlucken muß...?
Finde es echt schlimm, wenn man nichts, aber auch gar nichts falsch macht und sich wie ein Verbrecher behandeln lassen muss und man trotz äusserster Freundlichkeit behandelt wird wie ein Arsch, irgendwie möchte ich das nicht so stehen lassen...
Danke
Beste Antwort im Thema
...weiß nicht wie andere das sehen, aber bei jemandem dem nach eigener Aussgae die Karre wegen nicht bezahlter Versicherungsbeiträge zwangsabgemeldet / zwangsentstempelt wurde habe zumindest ich schon ein wenig Bedenken.
Und dass ein Kleinstadtsheriff ein klein wenig erhöhten Blutdruck bekommt, wenn er ein vielleicht stadtbekanntes Fahrzeug mit entstempelten Kennzeichen fahren sieht, das er einige Tage / Wochen oder Monate vorher vielleicht sogar eigenhändig zwangsentstempelt hat ist eigentlich menschlich.
Dies im Hinterkopf und streicht man dazu die mit Sicherheit vorhandenen Übertreibungen aus den Ausführungen im Anfangsthread raus dann paßts wieder... wie schon angemerkt, jemandem dessen Auto wegen nicht bezahlter Versicherungsbeiträge zwangsentstemepelt wurde stünde meiner Meinung nach ein wenig Zurückhaltung / Demut ganz gut.
103 Antworten
...wenn eine Rechnung auf dem Postweg oder anderweitig verloren geht, dann kommt mindestens noch eine Mahnung, i.d.Regel eine 2. Mahnung bevor irgendetwas passiert bzw. es zu einer Zwangsabmeldung kommt.
Außerdem sollte man als normal gebildeter Menschen von selbst auf den Trichter kommen, dass man Versicherungsprämien für sein Auto zu bezahlen hat und dass da turnusgemäß ne Zahlung aussteht bzw. ne Rechnung fehlt.
PS: ...wenn man sich die Versicherung oder Steuer für seinen Karren nicht mehr leisten kann, dann muß man das Ding eben abmelden. Durch solche Leute wie den TE ist es schon soweit gekommen, dass man selbst als kreditwürdiger Bürger unter generalverdacht gestellt wird und keine Karre mehr ohne Bankeinzug mehr zugelassen bekommt... das ist eine Frechheit.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 26. August 2017 um 09:44:20 Uhr:
...
Ein Grund ist bspw eine schwere Verletzung, die jemanden etwa 3 Monate ans Krankenhausbett bindet. Vielleicht war sogar dieser OrdnungsamtMA daran Schuld und will es vertuschen?
...
...selbst wenn man im Krankenhaus liegt kann man jemanden beauftragen entsprechende Zahlungen vorzunehmen oder das Fahrzeug abzumelden oder telefonisch mit Versicherung & Zulassungsstelle Kontakt aufnehmen um entsprechende Maßnahmen zu veranlassen.
Selbst wenn man komplett ausfällt z.B. schwerverletzt im Komma liegt gibts ggf. wenn kein Verwandter das übernehmen kann einen vom zuständigen Gericht bestellten Betreuer, der solche Sachen regelt.
...und ja, klar das Ordnungsamt / alle anderen sind Schuld, dass der TE seine Sachen offensichtlich nicht in Ordnung hat.
Du hast noch nie jemanden im (kuenstlichen) Koma in deinem naeheren Bekanntenkreis gehabt. Da hast du als 3. Person nunmal andere Dinge im Kopf als irgendwelche daemlichen Versicherungen.
Vielleicht hast du bzgl. dem TE ja Recht, ich weiss das ja nicht. Ihm das einfach pauschal mal zu unterstellen finde ich aber halt eine Frechheit und hilft bei der Beantwortung seiner Frage keinen niederlaendischen Deut weiter. Der Amtstraeger hat sich nunmal prinzipiell neutral zu verhalten.
Die Rechnung ging auf dem Postweg verloren, die Mahnungen gehen alle verloren- ja, die Welt ist schon hart. Jetzt habe ich mir diesen ganzen Blödsinn hier satt und komme mal mit Fakten: Die Karre der TE war zum genannten Zeitpunkt zwangsstillegt, diese Karren werden daher sofort aus dem örtlichen System entfernt, also lag keine Zulassung vor, egal welche tolle Nummer der TE hat. Der TE hätte mit seiner schöner Nummer und seinen Kennzeichen zur Zulassung marschieren müssen und sich seine Stempel holen müssen. Das der Mitarbeiter sich als "Polizist" ausgegeben hat und er anschließend von seinen Kollegen vor dem TE niedergemacht wurde, glaubt vermutlich der, der auch an den Weihnachtsmann glaubt. Sollten die das gemacht haben, hätten sie anschließend beim Vorgesetzten antanzen dürfen. Als letzter Tip: Die Versicherungen bieten einen tollen Service an, nennt sich "Einzugsermächtigung".
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Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 26. Aug. 2017 um 18:56:37 Uhr:
Der TE hätte mit seiner schöner Nummer und seinen Kennzeichen zur Zulassung marschieren müssen
Den Tuev hat er ja auch noch gebraucht. Dazu hat er das Auto a la Mr. Bean zur Dekra-Niederlassung geschoben.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 26. August 2017 um 19:00:38 Uhr:
Den Tuev hat er ja auch noch gebraucht. Dazu hat er das Auto a la Mr. Bean zur Dekra-Niederlassung geschoben.
Da gibt es auch einen tollen Service, nennt sich "Kurzzeitkennzeichen", du Schlauberger. Das hat er ja auch verschlampt, also kann er dan auch sehen, wie er das regelt. Ein Abschlepper lehnt auch keinen Auftrag ab. Aber vermutlich war das auch wieder die pöse Behörde schuld.
Deine Ignorierliste ist kapput 😛
Nö, manchmal geb ich jemanden eine Chane, nur die hoffnungslosen Fälle bleiben gesperrt 😛
Oh, danke fuer das Kompliment.
Ach. so schlimm bin ich doch gar nicht. Ich habe mich sogar mit meinem Lieblingsfeind "Die Dicke" versöhnt und was haben wir uns im Tempolimitfred gefetzt.....😰😁
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 26. August 2017 um 18:56:37 Uhr:
Jetzt habe ich mir diesen ganzen Blödsinn hier satt und komme mal mit Fakten
Ja, mach doch mal...denn dein Sermon danach war es jedenfalls nicht...
Kann denn jemand mal bitte, der es wirklich GENAU weiß und nicht nur zur "Isso"-Fraktion gehört, mir folgendes erklären:
Wäre die Fahrt zur Zulassungsstelle unter den vom TE beschriebenen Umständen gesetzwidrig?
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 26. August 2017 um 23:14:55 Uhr:
Kann denn jemand mal bitte, der es wirklich GENAU weiß und nicht nur zur "Isso"-Fraktion gehört, mir folgendes erklären:Wäre die Fahrt zur Zulassungsstelle unter den vom TE beschriebenen Umständen gesetzwidrig?
Nein war sie nicht. Das Fahrzeug war ja keine Neuanmeldung. Es war nur entstempelt.
Lesen bei "Ausnahmen für ungestempelte Kennzeichen"
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 26. August 2017 um 23:25:10 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 26. August 2017 um 23:14:55 Uhr:
Kann denn jemand mal bitte, der es wirklich GENAU weiß und nicht nur zur "Isso"-Fraktion gehört, mir folgendes erklären:Wäre die Fahrt zur Zulassungsstelle unter den vom TE beschriebenen Umständen gesetzwidrig?
Nein war sie nicht. Das Fahrzeug war ja keine Neuanmeldung. Es war nur entstempelt.
Lesen bei "Ausnahmen für ungestempelte Kennzeichen"
War sie wohl, da die Ausnahme aus § 10 Abs. 4 FZV nur für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge gilt. Wie ich bereits vorher erklärt habe, reicht die reine Entstempelung des Kennzeichens NICHT dafür aus, dass das Fahrzeug als außer Betrieb gesetzt gilt. Eine kommerzielle Seite ist darüber hinaus nicht gerade die passende Quelle für die Beantwortung von rechtlichen Sachverhalten. Und da haben wir uns noch gar nicht über den Begriff des "vorweg zugeteilten Kennzeichens" unterhalten...
Dann eben hier.
Da steht nix von dem was du schreibst.
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html
Entstempelt ist entstempelt. Oder etwa nicht?