Ordnungsamt Mitarbeiter gibt sich als Polizist aus...
Hallo,
wollte heute mein zwangsabgemeldetes Auto wieder zulassen gehen.
War abgemeldet weil ich die Versicherung nicht beglichen habe.
Hatte keinen Tüv mehr, naja das volle Programm.
Habe heute frisch neuen TÜV/AU gemacht, eine neue EBV Nr. für Versicherung und bin mit den entstempelten Schildern zur Zulassungsstelle gefahren.
Also rein rechtlich habe ich alles korrekt gemacht, habe mich vorher informiert was ich darf.
Bei der Zulassungsstelle angekommen sehe ich wie hinter mir ein Fahrzeug parkt und wie ein Mann im Auto ganz aufgeregt auf mein Kennzeichen zeigt und regelrecht an mein Auto gespurtet kommt.
Ich lasse die Scheibe runter und er legt direkt los, was ich hier mache mit dem Auto, das dürfe nicht in den Straßenverkehr, weil meine Schilder entwertet wären, etc.
Ich bin ganz ruhig geblieben und habe ihm erklärt, das ich frisch TÜV gemacht habe, das ich eine Versicherung habe und nur das Auto wieder anmelden möchte und das ich damit nicht durch die Gegend fahre sondern direkt vom TÜV hier her zur Zulassungsstelle gefahren bin, das ich das nach deutschem Recht darf und wo jetzt mein Fehler wäre, das ganze über freundlich und ganz ruhig gesprochen, worauf er dann gleich hysterisch wurde, das werde er jetzt alles überprüfen ich solle sofort mit kommen und wehe eine Angabe würde nicht stimmen, etc.
Als ich ihn dann noch gefragt habe, wer er bitte sei, ging er richtig hoch, er sei von der Polizei Karlsruhe, das hätte er mir direkt gesagt, ich wollte dann seinen Ausweis nochmal sehen, den hielt er mir nur wiederwillig ganz kurz hin und dann musste ich mit gehen in ein Büro, wo seine Kolleginnen (Sachbearbeiterinnen Zulassungsstelle) alles überprüften und immer wieder zu ihm sagten, das alles korrekt sei, ich habe nichts falsch gemacht etc.
Er fing dann noch an, ja bitte überprüfen ob die neue EBV zulssig wäre, worauf ein Kollege im Raum meinte, das kann der Fahrer ja nicht wissen etc. also alle waren nett und sagten ihm immer wieder das ich nichts falsch gemacht habe.
Habe dann festgestellt, das der Typ wohl einfach der Ordnungsamtbeamte war, der zuständig ist wenn Autos abgemeldet werden etc.
Jetzt meine Frage, ich bin schon echt sehr genervt, weil ich überfreundlich war, ich habe mir nicht vor zu werfen und wurde von dem behandelt wie ein Verbrecher und er ist aufgetreten wie ein Polizist und hat sich mir auch als Polizist vorgestellt.
Überlege daher eine Beschwerde an die Stadt zu schreiben und wollte wissen ob man dem etwas kann wegen Amtsanmaßung oder ob das wieder sowas ist, was an heutzutage in Deutschland einfach schlucken muß...?
Finde es echt schlimm, wenn man nichts, aber auch gar nichts falsch macht und sich wie ein Verbrecher behandeln lassen muss und man trotz äusserster Freundlichkeit behandelt wird wie ein Arsch, irgendwie möchte ich das nicht so stehen lassen...
Danke
Beste Antwort im Thema
...weiß nicht wie andere das sehen, aber bei jemandem dem nach eigener Aussgae die Karre wegen nicht bezahlter Versicherungsbeiträge zwangsabgemeldet / zwangsentstempelt wurde habe zumindest ich schon ein wenig Bedenken.
Und dass ein Kleinstadtsheriff ein klein wenig erhöhten Blutdruck bekommt, wenn er ein vielleicht stadtbekanntes Fahrzeug mit entstempelten Kennzeichen fahren sieht, das er einige Tage / Wochen oder Monate vorher vielleicht sogar eigenhändig zwangsentstempelt hat ist eigentlich menschlich.
Dies im Hinterkopf und streicht man dazu die mit Sicherheit vorhandenen Übertreibungen aus den Ausführungen im Anfangsthread raus dann paßts wieder... wie schon angemerkt, jemandem dessen Auto wegen nicht bezahlter Versicherungsbeiträge zwangsentstemepelt wurde stünde meiner Meinung nach ein wenig Zurückhaltung / Demut ganz gut.
103 Antworten
Ich bin aber der Meinung, dass das Eine mit dem Anderen, nichts zu tun hat. Die Abbuchungserlaubnis ist schließlich auch nicht zwingend, dass ein Ausgleich der Steuerschuld erfolgt. Von mir bekommt niemand eine Abbuchungserlaubnis, der nur ein o. zwei mal im Jahr einen Betrag x haben will.
Wenn man den niederen Aufwand mit 5 € Steuernachlass belohnen würde, so wären sicher Freiwillige, die den Vorteil nutzen würden. Aber zwangsweise die Abbuchungserlaubnis zu fordern, ist mAn. ein Eingriff in meine persönlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Wo es möglich ist, richte ich einen Dauerauftrag ein.
Im übrigen, weiß der Staat sich bestens zu helfen, wenn es um die Begleichung der Steuerschuld geht.
Gruß
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 23. September 2017 um 09:04:49 Uhr:
Von mir bekommt niemand eine Abbuchungserlaubnis, der nur ein o. zwei mal im Jahr einen Betrag x haben will.
Was ist denn für dich so schlimm daran?
Ich habe es schon mehrfach erleben dürfen, das unberechtigte Abbuchungen erfolgt sind. Man kann diese zurückfordern, klaro, man muss es aber auch bemerken. Wenn ich aktiv den Betrag anweise, setze ich mich automatisch mit der Angelegenheit mehr auseinander. Sensible Daten gebe nicht mehr heraus, als unbedingt nötig.
Muss jeder selbst wissen wie er mit dem begleichen von Rechnungen haelt. Bei mir wird abgebucht. Ganz einfach. Mir ist es schon passiert das ich 3 Wochen in den Urlaub gefahren bin und wahrscheinlich gleich am ersten Tag eine Rechnung im Kasten lag mit Zahlungszieh 2 Wochen. Und schwupp hast Mahnung und Gebuehren am Hals. Also wird alles was als Festbetrag monatlich oder Jaehrlich kommt abgebucht. Ist man mit einer Abbuchung nicht einverstanden laesst sich sowas Problemlos zurueck buchen.
Manche machen da einen Piss draus und sehen Betrug und Verfolgung in allen Ecken. man kanns auch uebertreiben 😉
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Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 23. September 2017 um 10:23:16 Uhr:
Ich habe es schon mehrfach erleben dürfen, das unberechtigte Abbuchungen erfolgt sind.
Komisch, ist mir noch nie passiert.
Zitat:
Man kann diese zurückfordern, klaro, man muss es aber auch bemerken.
Wenn man einigermaßen regelmäßig einen Blick auf sein Konto wirft, dann sollte das kein Problem sein.
Zitat:
Wenn ich aktiv den Betrag anweise, setze ich mich automatisch mit der Angelegenheit mehr auseinander.
Und du haftest für jeden Zahlendreher, der dir unterläuft.
Zitat:
Sensible Daten gebe nicht mehr heraus, als unbedingt nötig.
Kontonummern sind nicht wirklich sensibel.
Um nicht missverstanden zu werden: Jeder möge nach eigenem Gusto überweisen oder Einzugsermächtigungen vergeben. Aber Lastschriften als etwas ganz Schlimmes darzustellen geht einfach an der Realität weit vorbei.
Ich sehe ja in der Lastschrift auch nichts schlimmes. Finde aber die Bevormundung des Staates zur Erteilung der Abbuchungserlaubnis, einen Eingriff in meine persönlichen Handlungsweise.
Zitat:
@AMenge schrieb am 23. September 2017 um 10:45:02 Uhr:
Kontonummern sind nicht wirklich sensibel.
Also meine Kontonummer ist ein richtiges sensibelchen geworden und weint den ganzen Tag. Es begann in dem Jahr, wo Iban der Schreckliche in ihrem Büro aufgetaucht ist und meine Kontonummer in die Arbeitslosigkeit treiben will.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 22. September 2017 um 22:22:46 Uhr:
Würden all die ach so "mündigen" Bürger mal vernünftig ihre Steuern zahlen, bräuchte man das auch nicht so durchführen...
Ganz, ganz toll, dieses Argument.
Ja wirklich? Es gibt Leute, die die KFZ-Steuer nicht zahlen? Potzblitz. Und gegen die ist der Zoll ja völlig machtlos, ne? Genau deshalb muss mal gleich vorbeugend gegen ALLE durchgegriffen werden.
Mit der Begründung, dass der Bürger dort zu entmündigen ist, wo nicht 100 % der Leute mündig handeln, könntest du eigentlich jede staatliche Zwangsmaßnahme rechtfertigen. Jetzt verrate ich ein Geheimnis: Es gibt Unternehmer, die manchmal ihre Umsatzsteuer oder ähnliches nicht zahlen. Soll gar nicht so selten der Fall sein. Denn man tau: Gewerbeschein ab sofort nur noch gegen Einzugsermächtigung fürs FA und die Kommune für sämtliche Steuerarten.
Merkste selber, wa?
Zumal - wie gesagt - dieser lächerliche Popanz von "Maßnahme" des Zolls ganz einfach zu kontern ist. Indem man nach erfolgter KFZ-Zulassung die Einzugsermächtigung widerruft. Was der mündige Bürger tun kann, um die KFZ-Steuer dann selbstbestimmt per Dauerauftrag zu zahlen, kann auch jeder Zahlungsunwillige nutzen. So what.
Wie soll denn das funktionieren?
Die Gewerbesteuer ist ein ganz anderes Thema, und das würde sich nie durch ein Abbuchungsverfahren realisieren lassen.
Fakt ist doch, das die übliche Bezahlweise per Steuerbescheid nicht funktioniert hat. Und dann ist es legitim zu solchen Mitteln zu greifen. Es ist dein gutes Recht damit ein Problem zu haben, aber da darfst du nicht dem Fiskus die Schuld geben, sondern denen die nicht in der Lage sind ihre Plichtabgaben zu bezahlen.
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 23. September 2017 um 19:09:14 Uhr:
Fakt ist doch, das die übliche Bezahlweise per Steuerbescheid nicht funktioniert hat.
Quelle?
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 23. September 2017 um 19:15:39 Uhr:
Quelle?
Jetzt willst ne Quelle? - Ich habe keine. Worin liegt denn das Problem? Dein Grund der Diskussion ist politischer Natur.
Mir macht das Abbuchungsverfahren keine Probleme. Im Gegenteil. Ich muss mich nimmer darum kümmern. Schon mal diese Sichtweise bedacht?
Zitat:
@AMenge schrieb am 23. September 2017 um 10:45:02 Uhr:
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 23. September 2017 um 10:23:16 Uhr:
Ich habe es schon mehrfach erleben dürfen, das unberechtigte Abbuchungen erfolgt sind.
Komisch, ist mir noch nie passiert.
Mir schon zwei mal, jeweils eine Versicherung.
Das reine Androhen einer Rücklastschrift hat gereicht (einmal wäre es mir aber fast durch die Lappen gegangen).
Ich lasse trotzdem alles mit Lastschrift abbuchen, erstens nervt die ständige Überweiserei, zweitens vergesse ich dann die Hälfte.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 23. September 2017 um 19:47:40 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 23. September 2017 um 19:15:39 Uhr:
Quelle?
Jetzt willst ne Quelle? - Ich habe keine. Worin liegt denn das Problem? Dein Grund der Diskussion ist politischer Natur.
Mir macht das Abbuchungsverfahren keine Probleme. Im Gegenteil. Ich muss mich nimmer darum kümmern. Schon mal diese Sichtweise bedacht?
Dafür musst du dich doch nicht rechtfertigen!
Du merkst aber, dass es auch andere Sichtweisen gibt? Die neben deiner völlig gleichberechtigt existieren?
Das zum einen. Zum anderen: Du schreibst "Fakt ist ...", aber bislang ist es eine Behauptung von dir. Bitte bezeichne deine Behauptungen, Meinungen, Annahmen, Vermutungen etc. nicht als Tatsachen. Du willst dadurch überzeugender wirken, erreichst aber das Gegenteil.
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 23. September 2017 um 19:09:14 Uhr:
Fakt ist doch, das die übliche Bezahlweise per Steuerbescheid nicht funktioniert hat. Und dann ist es legitim zu solchen Mitteln zu greifen. Es ist dein gutes Recht damit ein Problem zu haben, aber da darfst du nicht dem Fiskus die Schuld geben, sondern denen die nicht in der Lage sind ihre Plichtabgaben zu bezahlen.
Warum sollte das nicht funktioniert haben?
Der Staat wusste schon immer, wie man säumige Bürger zur Räson bringt. Kommen halt Mahngebühren und Verzug drauf und gut ist. Der Jenige, der des Zahlens nicht willens ist, der lässt sich auch vom Abbuchungsverfahren nicht beeindrucken.
Wenn das Abbuchungsverfahren für den Staat günstiger ist, so hätte man diesen Vorteil, dem Steuerschuldner lassen können. Ohne diesen Zwang, sähe das ganz anders aus.