Opel und der Umgang mit seinen Kunden
Hallo,
ich habe im November 2016 einen Insignia ST CDTI BiTurbo 4x4 Sport, nahezu in Vollausstattung, mit knapp 92.000 km gekauft.
Bei 120000 km habe ich den vorgeschriebenen großen Kundendienst in meiner Opel Fachwerkstatt durchführen lassen. Im Rahmen dieses Kundendienstes wurden Wasserpumpe un Zahnriemen getauscht.
Im Januar diesen Jahres blieb ich liegen und wurde vom ADAC in meine Werkstatt abgeschleppt. Dort wurde festgestellt, dass das Wasserpumpenrad festgegangen war. Dadurch wurde eine Welle in Mitleidenschaft gezogen auf welcher der Zahnriemen läuft.
Dieser hat sich dann verschoben, was dazu führte, dass sich die Steuerzeiten verändert haben.
Die Werkstatt hat sich sehr bemüht und das Technologiezentrum von Opel hinzugezogen. Die komplette weitere Vorgehensweise wurde von der Firma Staudenmayer in Bild dokumentiert.
Der Zylinderkopf musste demontiert werden. Daraufhin wurde erkannt, dass alle Schlepphebel auf der Ausgangsseite gebrochen waren. Der Motor dreht noch und Kompression scheint er auch noch zu haben.
Die Firma Staudenmayer hat dann einen Kulanzantrag zur Instandsetzung des Motors bei Opel gestellt, da sowohl Wasserpumpe als auch Zahnriemen der Gewährleistung unterliegen. Deren Versagen ist ursächlich für den Folgeschaden.
Der Kulanzantrag wurde von Opel abgelehnt.
Ich habe mich daraufhin schriftlich an den Opel Kundenservice gewandt und um eine Prüfung des Sachverhaltes gebeten. Eine erste Reaktion erhielt ich erst, nachdem ich diese schriftlich angemahnt hatte.
Eine weitere Woche später hat mir eine Mitarbeiterin aus diesem Bereich auf die Mailbox gesprochen und um Rückruf gebeten.
Diesem bin ich nachgekommen. In einem sehr kurzen Telefonat hat sie mir mitgeteilt, dass Schadensansprüche bei Sachmängelhaftung gegen Opel für Folgeschäden ausgeschlossen sind und sich für mein Fahrzeug auch keine Kulanzregelung finden würde.
Nach meinem ersten Schock am Telefon habe ich eine schriftliche Erklärung hierzu eingefordert, welche mir jetzt, wieder eine Woche später, zuging. Inhaltlich deckt sich diese mit den Aussagen der Mitarbeiterin am Telefon.
Für Opel ist ein Fahrzeug mit einer Lebensdauer von 5,5 Jahren und 150000 km wohl nicht mehr relevant.
Bei diesem Modell handelt es sich sicherlich um eines der Teuersten auf deren Preisliste.
Ich kann nicht verstehen wie Opel sich wieder einen größeren Kundenkreis erschließen will, wenn man so rigoros mit seinen Kunden umgeht. Mag sein, dass sich führende Mitarbeiter des Unternehmens (welche ja eh einen Dienstwagen fahren) auch privat alle Jahre wieder einen Neuwagen leisten können, ich gehöre jedoch definitiv nicht zu diesem Kreis. Für mich bedeutet es wohl, dass ich nach gerade mal 60000 gefahrenen Kilometern einen wirtschaftlichen Totalschaden hinzunehmen habe und meine damalige Investition in das Fahrzeug nahezu komplett abzuschreiben habe.
Ich habe mich noch keinen Anwalt zurate gezogen, bin aber geneigt, dies zu tun.
Das Fahrzeug steht unverändert in meiner Opel-Werkstatt, bei der ich mich ausdrücklich für ihr Entgegenkommen bedanken möchte.
Wohl haben die Opel-Händler ein deutlich besseres Gespür dafür, wie man sich um seine Kunden zu kümmern hat, als andere Bereiche des Unternehmens....
Beste Antwort im Thema
So, ich will Euch über den Sachverhalt informieren.
Opel läuft wieder!
Der Motor wurde repariert und ich möchte mich hierfür sowohl bei meinem FOP als auch bei Opel selbst bedanken, welche einen erheblichen Teil der Reparaturkosten auf Kulanz übernommen haben.
Ein Rechtsanspruch ist ausgeschlossen, alleinig der Nachweis meinerseits, dass der damalig erfolgte Einbau der Wasserpumpe bewusst oder grob fahrlässig falsch erfolgt wäre, hätte daran etwas geändert. Dieser Nachweis impliziert ein gutachterliches Verfahren, welches trotz alledem nur schwer zum Erfolg zu führen gewesen wäre.
40 Antworten
Hi,
Zitat:
@virFortis schrieb am 2. März 2018 um 18:37:18 Uhr:
Ist doch klar das die erst Mal versuchen Opel dafür auf Kulanz zahlen zu lassen und wenn das nicht klappt wird gehofft, dass der Kunde es so akzeptiert.
Bei Kulanz trägt immer ein Teil das AH und ein Teil Opel. Je höher der Anteil des AH, desto höher auch der Anteil Seitens Opel.
Es kann auch sein, das der kompl. Kulanzbetrag kompl. vom AH übernommen wird, aufgrund Servicetreue etc.
Zitat:
@gott in rot schrieb am 3. März 2018 um 15:29:40 Uhr:
Hi,
Es kann auch sein, das der kompl. Kulanzbetrag kompl. vom AH übernommen wird, aufgrund Servicetreue etc.
Hier geht es aber nicht um Kulanz, sondern um einen Sachmangel aus einem Werkvertrag.
Die Idee des Autohauses, dass Opel damit irgendwas zu schaffen hat, ist ansich schon absurd.
Das Autohaus kann höchstens versuchen sich das Geld von Opel wiederzuholen, wenn von denen mangelhafte Teile geliefert wurden.
Das ist für den Kunden aber egal.
Der stellt seinen Anspruch an das Autohaus und die haben sich zu kümmern.
Nutzungsausfall usw. spielt da ja auch eine Rolle, die haben da jetzt schon unnötig Zeit verdaddelt.
Wer das am Ende bezahlen muss wird interessant, Theorie und Praxis liegen ja oft weit auseinander, wie Recht und Recht bekommen auch...............
Hier ist definitiv die Werkstatt in der Pflicht, den kompletten Schaden zu beheben. Wenn beim großen Service Wasserpumpe und Zahnriemen gewechselt werden habe ich als Kunde 2 Jahre Garantie auf die Teile und wenn dann innerhalb kürzester Zeit ein Defekt auftritt und Folgekosten verursacht, weil der Zahnriemen übergesprungen ist muß der FOH das komplett beheben. Wichtig dabei ist, das dort auch wieder ein neuer Zahnriemensatz verbaut wird und nicht versucht wird zu sparen "ist ja erst 6 Monate gelaufen und sieht noch gut aus" !! Es ist auch egal, ob der Händler/Werkstatt was dafür kann, billig Teile, Materialfehler oder sonst was, sie sind dazu verpflichtet per Gesetz. Wie die Werkstatt die Kosten deckt, also Versicherung oder Opel oder Teilelieferant ist nicht dein Problem. Zu beachten wäre hier nur, daß man bei dem Schaden auch gleich in die Werkstatt geht, die auch die Teile gewechselt hat und es versucht vernünftig zu klären.
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^^Garantie spielt hier keine Rolle.
Es geht um Gewährleistung aus einem Werkvertrag wegen eines Sachmangels.
Zitat:
@Nachtaffe schrieb am 4. März 2018 um 19:48:51 Uhr:
^^Garantie spielt hier keine Rolle.
Es geht um Gewährleistung aus einem Werkvertrag wegen eines Sachmangels.
Und die Nachweispflicht liegt beim?
Wurde weiter oben schon geschrieben, es sind keine 6 Monate vergangen, die Beweislast, dass die Sache bei der Übergabe mängelfrei war, liegt bei der Werkstatt.
Nachtaffe hat völlig recht, die Beweislastumkehr greift hier nicht. Gefahrübergang < als 6 Monde.
Opel als Hersteller hat damit gar nix zutun, sondern die Werkstatt die in deinem Auftrag eine Instandsetzung durchgeführt hat ( Werkvertrag ). Wie diese letztlich das mit Opel selbst abrechnet, kann dir egal sein.
Ich würde so vorgehen :
Schriftlich den Mangel anzeigen, die Behebung bis zum Tag X ( i.d.R. 2 Wochen ) fordern, dann eine kurze Nachfrist setzen. Natürlich nicht vergessen die Werkstatt ( NICHT Opel ) in Verzug zu setzen.
Gleichzeitig androhen einen Rechtsbeistand mit der Sache zu betrauen, bei Negativaussage.
Sowas sollte man wissen, das Opel damit nix zu tun hat, die haben schließlich nicht instand gesetzt.
So, ich will Euch über den Sachverhalt informieren.
Opel läuft wieder!
Der Motor wurde repariert und ich möchte mich hierfür sowohl bei meinem FOP als auch bei Opel selbst bedanken, welche einen erheblichen Teil der Reparaturkosten auf Kulanz übernommen haben.
Ein Rechtsanspruch ist ausgeschlossen, alleinig der Nachweis meinerseits, dass der damalig erfolgte Einbau der Wasserpumpe bewusst oder grob fahrlässig falsch erfolgt wäre, hätte daran etwas geändert. Dieser Nachweis impliziert ein gutachterliches Verfahren, welches trotz alledem nur schwer zum Erfolg zu führen gewesen wäre.
@samoth65
Das ist natürlich eine gute Info.
Was hast Du unternommen dass es zum Sinneswandel seitens Deiner Gegenseite gekommen ist?
Zitat:
@samoth65 schrieb am 22. März 2018 um 17:42:57 Uhr:
Ein Rechtsanspruch ist ausgeschlossen, alleinig der Nachweis meinerseits, dass der damalig erfolgte Einbau der Wasserpumpe bewusst oder grob fahrlässig falsch erfolgt wäre, hätte daran etwas geändert.
Verarscht wurdest du also trotzdem.
Innerhalb von 6 Monaten liegt die Beweislast bei der Werkstatt (siehe BGB).
Sprich sie hätten dir beweisen müssen, dass es nicht ihre Schuld war und nicht umgekehrt.
Jeder Euro, den du da jetzt bezahlt hast, war ein Euro zu viel.
Echt jetzt ??
Du dankst Opel und dem Händler für etwas, was dir rechtlich zugestanden hätte ?
Dem Eintrag vom Kollegen Nachtaffe ist da nichts hinzuzufügen, er hat RECHT !
Du hättest nicht nachweisen müssen, sondern der Reparaturbetrieb.
Gut für dich dass das Fahrzeug wieder läuft, jedoch wäre ich an deiner Stelle nicht zufrieden, zumal es ohne Rechtsanspruch ist.
Ich hätte das für mich behalten. 🙁
Zitat:
@Nachtaffe schrieb am 22. März 2018 um 20:01:33 Uhr:
Zitat:
@samoth65 schrieb am 22. März 2018 um 17:42:57 Uhr:
Ein Rechtsanspruch ist ausgeschlossen, alleinig der Nachweis meinerseits, dass der damalig erfolgte Einbau der Wasserpumpe bewusst oder grob fahrlässig falsch erfolgt wäre, hätte daran etwas geändert.
Verarscht wurdest du also trotzdem.
Innerhalb von 6 Monaten liegt die Beweislast bei der Werkstatt (siehe BGB).
Sprich sie hätten dir beweisen müssen, dass es nicht ihre Schuld war und nicht umgekehrt.
Jeder Euro, den du da jetzt bezahlt hast, war ein Euro zu viel.
Die sagen dir einfach alles war gut wir nix schuld und nun?
Ohne Rechtsverdreher und Gutachter gegen Vorkasse kommt da keiner weiter.
Es gibt genug, was man vorher selbst machen kann, inkl. Schiedsstellen der KFZ-Innung.
Man darf halt nicht einknicken, muss sich selbst richtig über die rechtliche Situation informieren und das auch entsprechend in Richtung Autohaus kommunizieren.
Wenn man ausreichend rechtsschutzversichert ist, kostet einen zumindest die Erstberatung auch keinen Cent.
Wenn der Anwalt gute Erfolgsaussichten sieht (bei so einer klaren Sache gehe ich davon aus), wird die RV auch die Deckungszusage erteilen, wenn das Autohaus es dann überhaupt so weit kommen lässt.
Ich gehe mal davon aus, dass man, wenn man denen klar macht, dass man sich nicht verarschen lässt, die recht schnell auch eine vernünftige Rechtsauffassung entwickeln ohne das ein Anwalt ein Schreiben aufsetzt, weil schon das nur deren Kosten steigert.
Den Gutachter hätte das Autohaus in Auftrag geben müssen, spätestens der Kundenanwalt hätte denen das BGB erklärt.