Opel Omega B 2.5 TD - Anhänger Tipps (Anfänger)

Opel Omega B

Hallo,

ich möchte am Samstag mit mein Opel Omega 2.5 TD Automatik einen ebenso Opel Omega 2.5 TD, den ich kaufen und abschleppen werde (110km überwiegend über Autobahn von Rendsburg nach Lübeck). Könnt ihr mir Tipps geben, da ich zum ersten mal einen Anhänger fahren werde und das mit einem Auto beladen ist, worauf ich achten muss usw.

MfG. Keanu67

Beste Antwort im Thema

Moin
Anhängelast von deinem Zugwagen steht im Schein. Anhängerleergewicht steht bei dem im Schein und was deine Ladung wiegt ist Schätzsache, nimm als Anhaltspunkt mal das Fahrzeugleergewicht an, das muss aber nicht stimmen.
Vermutlich wird das alles zu schwer, dh. vom gekauften Omega möglichst viel ausbauen und die Teile in den Kofferraum des Zugautos reinlegen. (Batterie, Sitze,Ersatzrad,Sprit ablassen falls noch voll usw..)
Ganz sicher wegen der Anhängelast geht man auf eine LKW-Waage die aber Samstags meist zu haben (Entsorger, Verwerter).
Risiko bleibt, aber die Polente hingegen hat Waagen, spätestens dann haste es schriftlich.
Polente wiegt auch im abgekoppelten Zustand, die Sützlast 75kg zählt dann leider doch zur Anhängelast mit, so habe ich es gelesen.
Es wird sehr knapp Omega mit Omega abholen.
Wenn man nun beläd muss man drauf achten das man zwischen 50 und 75kg Gewicht auf die Anhängerkupplung kriegt, dazu brauchst entweder eine Personenwaage oder ein Zollstock.
Fertig beladen Anhänger auf Personenwaage abstellen und die Ladung so hinschieben das das Gewicht stimmt.
Bei zu wenig Gewicht auf die Kupplung beginnt das Gespann sich aufzuschaukeln wenn man schneller als 60 fährt, meine Erfahrung.
Zollstockmethode:
Abstand zw. Boden und zb.Unterkante Schürze messen, dann setzt sich jemand in den Kofferraum und messe nochmal. Diesen Abstand solltest du in etwas fertig beladen haben, dann stimmt die Stützlast.
Ladung gut sichern, um jedes Rad einen dicken Spanngurt runter zum Anhänger. Lappen zum zwischenlegen mitnehmen, habe schon Gurte zerrissen dabei.
Fahren:
Vor der Ankunft noch einmal alle 4 Reifen auf Druck prüfen (3 bar) weil man leer fast nicht sieht ob einer platt ist, nach dem beladen ist es zu spät.
Langsam und vorausschauend fahren, möglichst so das nicht gebremst werden muss.Bei Leihtrailern kanns passieren das die Auflaufbremse sich nicht richtig löst und die Räder heiss werden, also gar nicht erst provozieren.
Bei Spurwechsel und abbiegen immer dran denken das grad jetzt ein Blinker nicht geht, bei Anhängern dank mieser Elektrik an der Tagesordnung.
Also immer langsam und vorsichtig fahren.
Gruss Willy

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Da ich sehr oft mit meinem Omega schon andere Omegas auf dem Trailer hatte kann ich dir sagen das gerade dein 2,5L Diesel damit keine Probleme haben wir, auch wenn Du da 3000 kg dran hängen würdest.

Aber wir wollen das ja richtig machen 😁

Es fängt schon mal mit der Wahl des Trailers an.
Da gibt es die ersten Sachen auf die Du achten solltest.
1. das Zulässige gesamt Gewicht. Ein 2000 kg reicht nicht aus!!!
2. Das Leergewicht es Trailer. Das sollte nicht über 500 kg liegen!!!

Dann geht das große rechnen los:
Leergewicht Omega ca. 1750 kg
Abzüglich Fahrer 75 kg
Abzüglich Tank (absaugen und in deinen kippen) 40 kg
Reserverat raus nehmen ca. 10 kg
Batterie ausbauen ca. 5 kg.
Abzüglich 75 kg Stützlasst.
Plus Leergewicht Anhänger ca. 500 kg
Mach zusammen ==== 2045 kg (Gesamtgewicht des Anhängers 2120 kg. Deshalb reicht kein 2000 kg Anhänger) Die Du dann als Anhängelasst berechnen musst.

Und Vorsicht mit dem 100 km/h Zulassungen.
Das geht mit dem Omega nicht.
Dazu muss folgendes alles zutreffen.
1. Anhängen muss mit Bremse sein
2. Anhänger muss mit Stoßdämpfer ausgerüstet sein.
3. Das Zulassigegesamtgewicht des Anhänger darf nur das 1,1 fache des Leergewicht des Zugfahrzeug haben.
3.A wenn der Anhänger mit einer Antischlingerkupplung ausgerüstet ist, dann darf der Anhänger das 1,2 fache des Leergewichts der Zugfahrzeug haben.

Ach ja, Der Bussgledkatalog, da steht zur Überladung folgendes:

für Fahrzeugführer bei Überladung

Strafe (€) Punkte
2 bis 5 Prozent -- 30€
über 5 Prozent -- 80€ --- 1
über 10 Prozent -- 110€ --- 1
über 15 Prozent -- 140€ --- 1
über 20 Prozent -- 190€ --- 1
über 25 Prozent -- 285€ --- 1
über 30 Prozent -- 380€ --- 1

für Fahrzeughalter bei Überladung

Strafe (€) Punkte
2 bis 5 Prozent -- 30€
über 5 Prozent -- 140 --- 1
über 10 Prozent -- 235€ --- 1
über 15 Prozent -- 285€ --- 1
über 20 Prozent -- 380 --- 1
über 25 Prozent -- 425€ --- 1
über 30 Prozent -- 425€ --- 1

Man solte sich überlegen ob man Überlagen fähr oder nicht!!!
Und eine weiter fahrt wird zu 99% untersagt!!!!

Moin
Hast du das tatsächliche Leergewicht des Trailers und des Omegas nachgewogen oder nimmst die Daten aus den Zulassungen?
Wieviel lügen die Hersteller beim Gewicht?
Ist schon mal jemand angehalten und gewogen worden, wird abgekuppelt, weil rein physikalisch trägt die Stützlast ja der Zugwagen, andersrum ist die angehängte Last inklu. allem ja da, nur ob die Polente das begreift?
Geringer Luftwiderstand trifft auf Autotrailer aber nicht zu, also doch nur 1900kg?
Ich hatte bisher immer Glück, bin aber auch noch nie aufgefallen so das man Grund hatte mich rauszuziehen..
Hab eben mal nachgeschaut, die meisten Trailer haben um die 550-700kg, ein Anssems nur 450 (Anssems AMT 2500.407x180 ) , Stützrad, Auffahrschienen und Bordwände abnehmbar, dann bleiben sicher nur noch 420kg..
Nur muss man den erstmal zum leihen finden..
Entschuldigt das ich mich so einmische, aber wir haben immer wieder gleiche Probleme und überlegen auch mal selbst einen Trailer zu kaufen, von daher..
Gruss Willy

Zitat:

Original geschrieben von astra diesel wi


...
Geringer Luftwiderstand trifft auf Autotrailer aber nicht zu, also doch nur 1900kg?
...

Ein Auto ist doch aerodynamisch geformt (vor allem der Omi mit seinem cw Wert), da würde ich schon von Anhänger mit geringem Luftwiderstand sprechen. Zumal sich das zweite Auto noch im direkten Windschatten des Zugfahrzeugs befindet! Vielleicht nicht so gering, wie bei einem Boot, aber mit einem Pferdeanhänger, die auch erlaubt sind, kann es der Omega vom Luftwiderstand aufnehmen, denke ich.

Gruß,
cyc200

Wo genau ist denn die deffinition dazu? ich hab noch nix gefunden. also könnte man auch einen in seinen augen gut geformten wowa als geringen luftwiederstand bezeichen.

und den Polizisten den ich mal gefragt hab konnte es mir auch nicht sagen

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Hi Leute,

Zitat:

Original geschrieben von astra diesel wi


....Geringer Luftwiderstand trifft auf Autotrailer aber nicht zu, also doch nur 1900kg?..

wir reden hier nur vom Anhänger und nicht von der Ladung!!!!

Und wo hat dann ein Trailer einen Luftwiederstand und ist höher als 1400 mm!!!!

Und die Polizei, die dich mit dem Trailer ausholt, die weiß ganzgenau Bescheid was Du wie darfst.
Mich haben Sie schon 5 mal raus geholt und 3 mal musste ich auf die Mobilewaage und jedes Mal lag ich bei ca. 2005-2120 Kg. Als ich 2120 kg auf der Wage hatte, haben sie auch die Stützlast nach gewogen zum Glück lag diese bei 71 kg, so das ich mit Du Du Du davon kam. Und zweimal hat es gereich dass sie die Lasst Erhöhung gesehen haben.
Dazu muss ich aber auch sagen, dass ich oft in der Woche unterwegs bin.
Am Wochenende bin ich bis jetzt noch nie raus gewunken worden.

Hallo

da muß ich nur was kopieren ,erst unlängst hier geschrieben-

Nutzung der erhöhten Anhängelasten

 

- es gilt nur für Anhänger mit geringem Luftwiderstand :

Boots-, Pferdetransport-, und Autotransportanhänger,

Lastanhänger und Faltwohnwagen*.

(*Faltwohnwagen max. Gesamthöhe von 1,40 m)

 

a)Die Stützlast sollte innerhalb der zulässigen Grenzen möglichst hoch sein.

b) Die Zuladung des Anhängers sollte möglichst in Anhängermitte sowie

möglichst niedrig über der Achse untergebracht sein.

c) Die Fahrgeschwindigkeit darf nicht höher als 80 km/h sein

d)falls das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs niedriger ist als die

erhöhte Anhängelast, so kann eine Erhöhung der Anhängelast nur bis

zum zulässigen Gesamtgewicht eingetragen werden.
--------------------------------------------------------------------

und bitte den Führerschein nicht vergessen !!!!!!!!!!!!!

 

• Mit der Klasse B dürfen nur noch Fahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse geführt werden

(Klasse 3: bis 7,5 t).

• Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

oder

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges

dürfen mitgeführt werden, sofern die zulässige Gesamtmasse der

Fahrzeug-Kombination 3,5 t nicht übersteigt.

(Klasse 3: Zug max. 3 Achsen).

Erfüllt ein Anhänger in Verbindung mit dem Zugfahrzeug diese Kriterien nicht,

muss der Fahrzeugführer die Klasse BE

(oder eine höherwertigere Führerscheinklasse) besitzen.

mfg

Rosi, Leider nciht ganz richtig, seit dem 19.01.2013 ist das Leergewciht des PKW für die Klassen B und B96 uninteressant, es dürfen einfach beide zul. Gesamtgewcihte zusammen nciht mehr wie 3,5t für B und 4,25T für B96, nicht überschritten werden

Vielen Dank für die ausführlichen Tipps und Hinweise ihr seit die Besten! 🙂

MfG. Keanu67

nun ja Omegab25dt ,das mit der Führerscheinklasse und der Beschränkung der
Gewichte betrifft mich ja nicht ,da ich den großen Führerschein für LKW habe .
aber im zusammenhang über diese Frage der Anhängelasterhöhung denken alle immer
nur an den Hänger !
wer denkt da an ein richtige FAhrerlaubniß ,dafür ???
eine KOM mit 20 Leuten drin fährt man ja auch nicht mit einem Fürherschein
der Klasse B .

der B ist ja für KFZ bis 3,5 t und gleichzeitig Anhänger bis 750 Kg und darf
als Farhzuegkombination 3,5 T nicht überschreiten .

der B96 ist dafür da wenn der Anhänger mehr wie 750 kg wiegt und dabei darf das
Gewicht der Fahrzeugkombination zwischen 3,5 T und 4,25 T sei .

der BE ist ja für ein Zugfahrzeugbis 3,5 T da und ein Anhänger
über 750 kg bis 3,5 T ,ergo ein Gesamtgewicht der FAhrzeugkombination bis 6,99 T .
ich frage mich sowieso wer dieses Wirrwar der Fahrerluanißklassen gemacht hat .
das können keine Menschen gewesen sein ,Grins !

das habe ich aus meinem Wissensstand wo mein einer Sohn seine Fahrerlaubniß
gemacht hatte .
da ich ja diese Antwort damals aus dem Gehirn(falls voehanden ) hervorgeholt
hatte ,kann man mir diese Änderung ab 2013 mir doch hoffentlich verzeihen .

mfg

Zitat:

@rosi03677 schrieb am 13. September 2014 um 16:43:13 Uhr:


nun ja Omegab25dt ,das mit der Führerscheinklasse und der Beschränkung der
Gewichte betrifft mich ja nicht ,da ich den großen Führerschein für LKW habe .
aber im zusammenhang über diese Frage der Anhängelasterhöhung denken alle immer
nur an den Hänger !
wer denkt da an ein richtige FAhrerlaubnis ,dafür ???
eine KOM mit 20 Leuten drin fährt man ja auch nicht mit einem Führerschein
der Klasse B .

der B ist ja für KFZ bis 3,5 t und gleichzeitig Anhänger bis 750 Kg und darf
als Fahrzeugkombination 3,5 T nicht überschreiten .

der B96 ist dafür da wenn der Anhänger mehr wie 750 kg wiegt und dabei darf das
Gewicht der Fahrzeugkombination zwischen 3,5 T und 4,25 T sei .

der BE ist ja für ein Zugfahrzeug bis 3,5 T da und ein Anhänger
über 750 kg bis 3,5 T, ergo ein Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination bis 6,99 T .
ich frage mich sowieso wer dieses Wirrwar der Fahrerlaubnisklassen gemacht hat .
das können keine Menschen gewesen sein ,Grins ! ZUMINDEST KEINE LOGISCH DENKENDEN

das habe ich aus meinem Wissensstand wo mein einer Sohn seine Fahrerlaubnis
gemacht hatte .
da ich ja diese Antwort damals aus dem Gehirn (ZIEMLICH SICHER 🙂 vorhanden ) hervorgeholt
hatte, kann man mir diese Änderung ab 2013 mir doch hoffentlich verzeihen .

mfg

Ok, 3 Ave Maria und dir sei verziehen 😁 😁

Wer A wie Auto sagt, muss B machen: Denn das ist der Buchstabe für die Lizenz zum Autofahren. Mit B dürfen Sie Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw oder Laster) bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Wer Anhänger über 750 kg ziehen will muss aufpassen. Denn das hängt vom Zugfahrzeug ab. Eventuell ist die Klasse BE erforderlich. Es fallen dann allerdings zusätzliche Fahrstunden und eine weitere praktische Prüfung an.

Klasse B

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt (bisher Klasse BE).

Quelle: Töf Töf Töf

Und viele, die mal nen Hänger leihen, machen sich entweder gar keinen Kopf oder vergessen das Gewicht des Trailers, rechnen nur rauf und runter, ob das was draufkommt, eben noch hinkommt. Und dann wackelt der Schwanz mit dem Hund.
Mann bin ich froh, daß meiner erst gar keine schienbeinmordende AHK hat

Wenn bis dato das Fahrzeug nicht schon irgendwo anders steht (schaut mal aufs Beitragsdatum)

Erstens meinte ich das generell, zweitens betrifft das auch PM-Dienste zum Bleistift

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